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   BFH, 10.08.2004 - I B 212/03   

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https://dejure.org/2004,14579
BFH, 10.08.2004 - I B 212/03 (https://dejure.org/2004,14579)
BFH, Entscheidung vom 10.08.2004 - I B 212/03 (https://dejure.org/2004,14579)
BFH, Entscheidung vom 10. August 2004 - I B 212/03 (https://dejure.org/2004,14579)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 06.04.2000 - IV R 38/99

    Aktivierung von Feldbeständen

    Auszug aus BFH, 10.08.2004 - I B 212/03
    Im Übrigen folgt die Vorentscheidung ausdrücklich den Grundsätzen des Urteils des Bundesfinanzhofs vom 6. April 2000 IV R 38/99 (BFHE 191, 527, BStBl II 2000, 422), wonach das den Land- und Forstwirten von der Finanzverwaltung eingeräumte "Wahlrecht", auf die Aktivierung ihrer Feldbestände zu verzichten (Abschn. 131 Abs. 2 der Einkommensteuer-Richtlinien --EStR-- 1984 ff., R 131 Abs. 2 EStR 1993 ff.), eine Billigkeitsmaßnahme i.S. des § 163 der Abgabenordnung (AO 1977) darstellt, dessen Ausübung somit nicht --im Hinblick auf den Grundsatz der materiellen Bilanzkontinuität-- eine Bindungswirkung für die Zukunft zur Folge haben kann.
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 03.07.2002 - 1 K 25/99

    Wahlrecht zur Nichtabktivierung selbsterzeugter Vorräte und von Feldinventar

    Auszug aus BFH, 10.08.2004 - I B 212/03
    In dem vom Beklagten und Beschwerdeführer (Finanzamt --FA--) angeführten Urteil vom 3. Juli 2002 1 K 25/99 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2002, 1368) hat das FG Mecklenburg-Vorpommern entschieden, dass eine Bindung der dortigen Klägerin an die bilanzielle Behandlung des Feldinventars sowie der selbstgeschaffenen Vorräte durch ihre Rechtsvorgängerin nicht bestehe.
  • FG Sachsen-Anhalt, 31.05.2017 - 2 K 249/13

    Kein Übergang zur Nichtaktivierung des Feldinventars nach erfolgter Aktivierung

    Er verweist weiter auf den BFH-Beschluss vom 10. August 2004 (I B 212/03), nach dem ein Wechsel von der Aktivierung des Feldinventars zur Nichtaktivierung möglich gewesen sein soll sowie auf das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 16. März 2011 (2 K 1883/10), nach dem die Billigkeitsmaßnahme durch antragsgemäße Veranlagung abschließend gewährt worden sei.

    Die vom Kläger zitierten Grundsätze des BFH-Beschlusses vom 10. August 2004 (I B 212/03), nach dem ein Wechsel von der Aktivierung des Feldinventars zur Nichtaktivierung möglich sei, gelte nur für Veranlagungszeiträume vor dem Jahr 2001 und seien mit der Änderung der Einkommensteuerrichtlinien ab 2001 in R 14 Abs. 2 Satz 4 EStR nicht mehr anwendbar.

    Die teilweise in der Literatur vertretene, entgegenstehende Ansicht, dass es einem Steuerpflichtiger, der das Feldinventar bisher stets aktiviert hat, freistehe, zu einem beliebigen Zeitpunkt zur Nichtaktivierung überzugehen (Kulosa in Schmidt EStG, 34. Aufl. 2015, § 13 Rn. 161, vgl. auch BFH-Beschluss vom 10. August 2004 I B 212/03, juris), überzeugt demgegenüber nicht.

  • BFH, 18.03.2010 - IV R 23/07

    Kein Wechsel von der Aktivierung des Feldinventars zu einem Verzicht auf dessen

    dd) Der Senat folgt deshalb nicht der in einem obiter dictum geäußerten Auffassung des I. Senats des BFH (Beschluss vom 10. August 2004 I B 212/03, juris) und des FG des Landes Brandenburg im vorhergehenden Urteil vom 22. Oktober 2003  2 K 618/02 (EFG 2005, 1005), die unter Berufung auf das BFH-Urteil in BFHE 191, 527, BStBl II 2000, 422 einen solchen Wechsel für zulässig halten.
  • FG Thüringen, 29.03.2007 - IV 203/06

    (Abweichung von bisheriger Aktivierung von Feldinventar auf Grundlage von R 131

    Der Kläger beruft sich im Weiteren auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), Urteil vom 6. April 2000 (IV R 38/99, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFHE - 191, 527, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2000, 422; Beschluss des BFH vom 10. August 2004, I B 212/03, Haufe-Index 1257813, zitiert nach Haufe Steueroffice Professional - Kanzlei-Edition).

    Der Senat folgt insoweit nicht dem Beschluss des I. Senats des BFH vom 10. August 2004 (I B 212/03 a.a.O.).

  • FG Sachsen-Anhalt, 17.02.2016 - 3 K 1049/14

    Aktivierung von Feldinventar - Zustimmung des Finanzamts zur Nichtaktivierung des

    Die teilweise in der Literatur vertretene, entgegenstehende Ansicht, dass es einem Steuerpflichtiger, der das Feldinventar bisher stets aktiviert hat, freistehe, zu einem beliebigen Zeitpunkt zur Nichtaktivierung überzugehen (Kulosa in Schmidt EStG, 34. Aufl. 2015, § 13 Rn. 161, vgl. auch BFH-Beschluss vom 10. August 2004 I B 212/03, juris), überzeugt demgegenüber nicht.
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