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   BFH, 09.02.2015 - I B 32/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,6352
BFH, 09.02.2015 - I B 32/14 (https://dejure.org/2015,6352)
BFH, Entscheidung vom 09.02.2015 - I B 32/14 (https://dejure.org/2015,6352)
BFH, Entscheidung vom 09. Februar 2015 - I B 32/14 (https://dejure.org/2015,6352)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • lexetius.com

    Verjährenlassen von Forderungen als verdeckte Gewinnausschüttung

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    KStG § 8 Abs 3 S 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, KStG VZ 2007, BGB § 397
    Verjährenlassen von Forderungen als verdeckte Gewinnausschüttung

  • Bundesfinanzhof

    Verjährenlassen von Forderungen als verdeckte Gewinnausschüttung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 3 S 2 KStG 2002, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, KStG VZ 2007, § 397 BGB
    Verjährenlassen von Forderungen als verdeckte Gewinnausschüttung

  • IWW
  • IWW
  • IWW
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verjährenlassen einer Forderung als verdeckte Gewinnausschüttung; Anforderungen an die Urteilsgründe

  • rewis.io

    Verjährenlassen von Forderungen als verdeckte Gewinnausschüttung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verjährenlassen einer Forderung als verdeckte Gewinnausschüttung

  • rechtsportal.de

    Verjährenlassen einer Forderung als verdeckte Gewinnausschüttung

  • datenbank.nwb.de

    Keine verdeckte Gewinnausschüttung bei ausschließlich betrieblicher Veranlassung eines Forderungsverzichts (hier: Forderungsverzicht als Beitrag zur Sanierung eines Unternehmens)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verjährenlassen von Forderungen als verdeckte Gewinnausschüttung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BFH, 14.12.2006 - VIII B 108/05

    Verfahrensfehler; Verstoß gegen den Inhalt der Akten

    Auszug aus BFH, 09.02.2015 - I B 32/14
    Ferner sind im Streitfall keine besonderen Umstände ersichtlich, die dafür sprechen könnten, dass das Gericht das aktenkundige Vorbringen der Beteiligten nicht zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen haben könnte (vgl. dazu Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. Dezember 2006 VIII B 108/05, BFH/NV 2007, 741; Senatsbeschluss vom 7. November 2012 I B 172/11, BFH/NV 2013, 561).

    Dieser vermeintliche Fehler ist materiell-rechtlicher Art und kann die Revisionszulassung wegen eines Verfahrensverstoßes nicht rechtfertigen (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2007, 741).

  • FG Rheinland-Pfalz, 29.06.1995 - 4 K 1587/93

    Forderungsverzicht als verdeckte Gewinnausschüttung; Unterscheidung zwischen

    Auszug aus BFH, 09.02.2015 - I B 32/14
    Die gerügte Divergenz zum Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 29. Juni 1995  4 K 1587/93 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1995, 1074) ist nicht ordnungsgemäß dargelegt.

    Auch die Literatur (z.B. Gosch, a.a.O., § 8, Rz 1200; Blümich/Rengers, § 8 KStG Rz 900 "Sanierung"; Schallmoser in Herrmann/Heuer/Raupach, § 8 KStG Rz 380 "Sanierung") und die finanzgerichtliche Rechtsprechung (vgl. z.B. Urteil des FG Rheinland-Pfalz in EFG 1995, 1074; Urteil des FG Münster vom 9. Juli 2002  1 K 430/99 F, EFG 2003, 30) haben sich zum Themenkreis vGA und Sanierung geäußert.

  • BFH, 18.12.1990 - VIII R 39/87

    Aufgabegewinn einer KG grundsätzlich kein steuerfreier Sanierungsgewinn beim

    Auszug aus BFH, 09.02.2015 - I B 32/14
    Der ertragsteuerrechtliche Sanierungsbegriff war bereits Gegenstand zahlreicher Entscheidungen des BFH (BFH-Urteile vom 18. Dezember 1990 VIII R 39/87, BFHE 164, 404, BStBl II 1991, 784; vom 14. Juli 2010 X R 34/08, BFHE 229, 502, BStBl II 2010, 916).
  • FG Hamburg, 12.11.2015 - 3 KO 152/15

    Rechtsanwaltskosten: Keine Erstattung von Aufwendungen für Finanzbehörden

    Finanzbehörden im Sinne des § 139 Abs. 2 FGO sind alle Behörden, denen die Verwaltung der Steuern in Bund und Ländern zugewiesen ist, Art. 108 GG, §§ 1, 2 FVG (BFH, Beschluss vom 31.07.1974 I B 32/14, Juris Rn. 4 f.).
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