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   BFH, 02.06.2006 - I B 41/05   

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https://dejure.org/2006,17658
BFH, 02.06.2006 - I B 41/05 (https://dejure.org/2006,17658)
BFH, Entscheidung vom 02.06.2006 - I B 41/05 (https://dejure.org/2006,17658)
BFH, Entscheidung vom 02. Juni 2006 - I B 41/05 (https://dejure.org/2006,17658)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    AO 1977 § 160; ; AO 1977 § 160 Abs. 1; ; FGO § 76 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schätzung; unzureichende Kassenführung

  • datenbank.nwb.de

    Hinzuschätzungen bei einer Kapitalgesellschaft wegen unzureichender Kassenbuchführung; fehlerhafte Schätzung als schwerwiegender Rechtsfehler; Verletzung des Rechts auf Gehör

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 09.08.2000 - I R 82/99

    Betriebsprüfung - Verdeckte Gewinnnausschüttung - Vermögensminderung - Zuwendung

    Auszug aus BFH, 02.06.2006 - I B 41/05
    Macht die Kapitalgesellschaft --wie hier-- nicht zumindest glaubhaft, für welche betrieblichen Zwecke sie die Mehreinnahmen verwendet hat, kommt nach dem Senatsurteil vom 9. August 2000 I R 82/99 (GmbH-Rundschau --GmbHR-- 2001, 208) ein Abzugsverbot nach § 160 Abs. 1 der Abgabenordnung (AO 1977) in Betracht, wenn es sich um bloße Unsicherheitszuschläge infolge von formellen Buchführungsmängeln oder Buchungsfehlern handelt.

    Dies schließt jedoch die Anwendung des § 160 AO 1977 oder die Annahme einer vGA nicht aus (Senatsurteile in GmbHR 2001, 208, und in BFH/NV 2003, 1221).

  • BFH, 26.02.2003 - I R 52/02

    VGA; Gesellschafter-Geschäftsführer; ungeklärte Vermögenszuflüsse

    Auszug aus BFH, 02.06.2006 - I B 41/05
    Ist nach Überzeugung des Finanzgerichts (FG) die Buchführung auch materiell unrichtig, weil nicht sämtliche Einnahmen erfasst sind, kann nach den Grundsätzen des geminderten Beweismaßes auch eine verdeckte Gewinnausschüttung --vGA-- (§ 8 Abs. 3 Satz 2 des Körperschaftsteuergesetzes) angenommen werden, wenn der Sachverhalt dies nahe legt (Senatsurteil vom 26. Februar 2003 I R 52/02, BFH/NV 2003, 1221).

    Dies schließt jedoch die Anwendung des § 160 AO 1977 oder die Annahme einer vGA nicht aus (Senatsurteile in GmbHR 2001, 208, und in BFH/NV 2003, 1221).

  • BFH, 22.01.1997 - I R 64/96

    Ein Verspätungszuschlag, den eine Kapitalgesellschaft wegen verspäteter Abgabe

    Auszug aus BFH, 02.06.2006 - I B 41/05
    Das FG ist auch nicht von den Senatsurteilen vom 22. Januar 1997 I R 64/96 (BFHE 182, 530, BStBl II 1997, 548) und vom 4. September 2002 I R 48/01 (BFH/NV 2003, 347) abgewichen (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO).
  • BFH, 04.09.2002 - I R 48/01

    Pensionszusage; vGA

    Auszug aus BFH, 02.06.2006 - I B 41/05
    Das FG ist auch nicht von den Senatsurteilen vom 22. Januar 1997 I R 64/96 (BFHE 182, 530, BStBl II 1997, 548) und vom 4. September 2002 I R 48/01 (BFH/NV 2003, 347) abgewichen (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO).
  • BFH, 05.05.1999 - VII S 27/98

    Sachaufklärungspflicht

    Auszug aus BFH, 02.06.2006 - I B 41/05
    Die Entscheidung über die Vertagung steht grundsätzlich im Ermessen des Gerichts (BFH-Beschluss vom 5. Mai 1999 VII S 27/98, BFH/NV 1999, 1484).
  • BFH, 02.09.2005 - I B 56/05

    Verfahrensfehler

    Auszug aus BFH, 02.06.2006 - I B 41/05
    Dieser Zulassungsgrund ist nur dann erfüllt, wenn dem FG bei der Auslegung und Anwendung des Rechts schwerwiegende Rechtsfehler unterlaufen, die geeignet sind, das Vertrauen in die Rechtsprechung zu beschädigen (z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 2. September 2005 I B 56-59/05, BFH/NV 2006, 96).
  • BFH, 16.12.2016 - X B 41/16

    Befugnis des FG zur Ablehnung von Beweisanträgen; tägliches Auszählen einer

    Die Höhe des Gewinns sei vielmehr durch eine geordnete Buchführung, nicht aber durch Aussagen der Gesellschafter nachzuweisen (BFH-Beschluss vom 2. Juni 2006 I B 41/05, BFH/NV 2006, 1687, unter 4.b).
  • FG Rheinland-Pfalz, 06.07.2016 - 1 K 1303/16

    Keine analoge Anwendung des § 32a Abs. 2 KStG

    Vielmehr lässt sich der Rechtsprechung des BFH zu festgestellten Mängeln in der Kassenführung bzw. zu nicht erklärten Einnahmen bei Bilanzierenden entnehmen, dass danach zu fragen ist, ob die nicht erklärten Einnahmen im Betriebsvermögen verblieben sind oder entnommen wurden bzw. bei einer Kapitalgesellschaft eine verdeckte Gewinnausschüttung erfolgt ist (vgl. hierzu BFH-Beschluss vom 2. Juni 2006, I B 41/05, BFH/NV 2006, 1687 m.w.N.).
  • FG Münster, 18.05.2022 - 10 K 261/17

    Keine Hinzuschätzungen bei einer GmbH wegen unklarer Mittelherkunft bei ihrem

    Im Übrigen konnte der Senat es dahinstehen lassen, ob die die als (Un-)Sicherheitszuschläge zu beurteilenden Hinzuschätzungen für die Körperschaftsteuer möglicherweise nicht zu einer vGA, sondern (lediglich) zu nicht abziehbaren Betriebsausgaben i.S.v. § 160 AO führen (vgl. hierzu BFH, Urteil vom 9.8.2000 I R 82/99, GmbHR 2001, 208; Beschluss vom 2.6.2006 I B 41/05, BFH/NV 2006, 1687, jeweils zu (Un-)Sicherheitszuschlägen aufgrund von Mängeln der Kassenführung).
  • FG Rheinland-Pfalz, 19.11.2014 - 1 K 2416/12

    Keine analoge Anwendung des § 32a Abs. 2 KStG

    Vielmehr lässt sich der Rechtsprechung des BFH zu festgestellten Mängeln in der Kassenführung bzw. zu nicht erklärten Einnahmen bei Bilanzierenden entnehmen, dass danach zu fragen ist, ob die nicht erklärten Einnahmen im Betriebsvermögen verblieben sind oder entnommen wurden bzw. bei einer Kapitalgesellschaft eine verdeckte Gewinnausschüttung erfolgt ist (vgl. hierzu BFH-Beschluss vom 2. Juni 2006, I B 41/05, BFH/NV 2006, 1687 m.w.N.).
  • FG Niedersachsen, 13.08.2009 - 10 K 10065/07

    Begriff der sonstigen Bezüge aus GmbH-Anteilen i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 1

    In einem solchen Fall kann nach den Grundsätzen des geminderten Beweismaßes eine vGA angenommen werden (vgl. BFH-Beschluss vom 02. Juni 2006 I B 41/05, BFH/NV 2006, 1687 unter Hinweis auf BFH-Urteil vom 26. Februar 2003 I R 52/02, BFH/NV 2003, 1221; BFH-Beschluss vom 04.04.2002 I B 140/01, BFH/NV 2002, 1179).
  • FG Niedersachsen, 18.10.2012 - 6 K 169/10

    Erhöhung der Umsatzsteuer-Bemessungsgrundlage sowie Herbeiführung verdeckter

    Unter Anwendung der Rechtsprechung des BFH hat das Finanzamt daher nach den Grundsätzen des geminderten Beweismaßes zu Recht eine vGA angenommen (vgl. Beschluss des BFH vom 02.06.2006 I B 41/05, BFH/NV 2006, 947 m.w.N.).

    Denn in diesem Fall lägen den Gewinn erhöhende Betriebseinnahmen vor, denen jedoch selbst bei betrieblicher Verwendung keine abzugsfähigen Betriebsausgaben in gleicher Höhe entgegenstehen würden, da mangels entsprechender Angaben über die Verwendung der Gelder insoweit ein Abzugsverbot eingreifen würde (vgl. BFH vom 02.06.2006 I B 41/05, a.a.O.).

  • FG München, 28.07.2014 - 7 K 1127/13

    Zuschätzungen Taxiunternehmen

    Da nach Aktenlage die nicht erklärten Einnahmen (Hinzuschätzungsbeträge) nicht im Betriebsvermögen der Klägerin verblieben sind und die Klägerin nicht glaubhaft gemacht hat, für welche betrieblichen Zwecke sie die Mehreinnahmen verwendet hat, können in Höhe der hinzu geschätzten Einnahmen keine Betriebsausgaben berücksichtigt werden (vgl. BFH- Beschluss vom 2. Juni 2006 I B 41/05, BFH/NV 2006, 1687, m.w.N.).
  • FG Münster, 26.10.2022 - 13 K 2921/19

    Streit über Betriebsausgabenabzug und verdeckte Gewinnausschüttungen im

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH -, der sich der Senat anschließt, verfügen Kapitalgesellschaften steuerlich über keine außerbetriebliche Sphäre (BFH-Urteile vom 4.12.1996 I R 54/95, Sammlung der Entscheidungen des BFH - BFHE - 182, 123; vom 8.7.1998 I R 123/97, BFHE 186, 540; vom 8.8.2001 I R 106/99, BFHE 196, 173, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2003, 487; vom 31.3.2004 I R 83/03, BFHE 206, 58; BFH-Beschluss vom 2.6.2006 I B 41/05, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2006, 1687).
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