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   BFH, 15.01.2015 - I B 45/14   

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https://dejure.org/2015,4420
BFH, 15.01.2015 - I B 45/14 (https://dejure.org/2015,4420)
BFH, Entscheidung vom 15.01.2015 - I B 45/14 (https://dejure.org/2015,4420)
BFH, Entscheidung vom 15. Januar 2015 - I B 45/14 (https://dejure.org/2015,4420)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Anforderungen an die Bezeichnung des Gegenstands des Klagebegehrens bei Klage gegen "Schätzungsbescheid" - Verfahrensmangel bei Prozessurteil über zulässige Klage

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    FGO § 65 Abs 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 116 Abs 3 S 3, AO § 162, FGO § 65 Abs 1
    Anforderungen an die Bezeichnung des Gegenstands des Klagebegehrens bei Klage gegen "Schätzungsbescheid" - Verfahrensmangel bei Prozessurteil über zulässige Klage

  • Bundesfinanzhof

    Anforderungen an die Bezeichnung des Gegenstands des Klagebegehrens bei Klage gegen "Schätzungsbescheid" - Verfahrensmangel bei Prozessurteil über zulässige Klage

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 65 Abs 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 116 Abs 3 S 3 FGO, § 162 AO, § 65 Abs 1 FGO
    Anforderungen an die Bezeichnung des Gegenstands des Klagebegehrens bei Klage gegen "Schätzungsbescheid" - Verfahrensmangel bei Prozessurteil über zulässige Klage

  • IWW

    § 65 Abs. 2 Satz 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 115 Abs. 2 FGO, § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO, § 65 Abs. 2 Satz 2 FGO, § 116 Abs. 5 Satz 2 FGO, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde; Anforderungen an die Bezeichnung des Klagebegehrens bei Klageerhebung gegen einen Schätzungsbescheid

  • rewis.io

    Anforderungen an die Bezeichnung des Gegenstands des Klagebegehrens bei Klage gegen "Schätzungsbescheid" - Verfahrensmangel bei Prozessurteil über zulässige Klage

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 116 Abs. 3 S. 3
    Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

  • rechtsportal.de

    FGO § 116 Abs. 3 S. 3
    Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de

    Bezeichnung des Gegenstands des Klagebegehrens im Falle der Klage gegen einen Schätzungsbescheid

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Klage gegen einen Schätzungsbescheid - und die Bezeichnung des Gegenstands des Klagebegehrens

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • FG München, 14.04.2014 - 7 K 2547/13

    Unzulässigkeit der Klage, § 65 Abs. 1 FGO

    Auszug aus BFH, 15.01.2015 - I B 45/14
    Die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts München vom 14. April 2014  7 K 2547/13 wird als unzulässig verworfen.

    Die Revision hat das FG nicht zugelassen (FG München, Urteil vom 14. April 2014  7 K 2547/13).

  • BFH, 18.11.2013 - X B 130/13

    Anforderungen an die Darlegung des Klagebegehrens bei Anfechtungsklagen

    Auszug aus BFH, 15.01.2015 - I B 45/14
    Zwar geht die Klägerin zutreffend davon aus, dass ein Verfahrensfehler i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO dann zu bejahen ist, wenn das FG über eine zulässige Klage nicht zur Sache, sondern durch Prozessurteil entscheidet, weil es z.B. --wie vorliegend geltend gemacht-- die Klage zu Unrecht mit der Begründung als unzulässig abweist, der Gegenstand des Klagebegehrens sei --trotz der dafür vom Gericht gemäß § 65 Abs. 2 Satz 2 FGO gesetzten Ausschlussfrist-- von der Klägerin nicht hinreichend bezeichnet worden (z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. August 2013 III B 13/13, BFH/NV 2013, 1795; vom 18. November 2013 X B 130/13, BFH/NV 2014, 371).
  • BFH, 30.09.2014 - I B 164/13

    Anforderungen an die Bezeichnung des Gegenstands des Klagebegehrens bei Klage

    Auszug aus BFH, 15.01.2015 - I B 45/14
    Vielmehr ist das FG mit der ständigen Rechtsprechung davon ausgegangen, dass die Bezeichnung des Gegenstands des Klagebegehrens im Falle der Klage gegen einen Schätzungsbescheid nach ständiger Rechtsprechung grundsätzlich substantiierte Darlegungen dazu erfordert, weshalb die geschätzten Besteuerungsgrundlagen zu hoch angesetzt wurden (vgl. BFH-Beschluss vom 31. Juli 2007 VIII B 41/05, BFH/NV 2007, 2304; Senatsbeschluss vom 30. September 2014 I B 164/13, juris), und hierfür (ausnahmsweise) dann ein bestimmter Klageantrag ausreichen kann, wenn der Sachverhalt, um den gestritten wird, in groben Zügen aus der Einspruchsentscheidung oder einer Einspruchsbegründung, auf die Bezug genommen wird, erkennbar ist (BFH-Urteil vom 11. Februar 2003 VII R 18/02, BFHE 201, 409, BStBl II 2003, 606).
  • BFH, 11.02.2003 - VII R 18/02

    Nachweis der Bevollmächtigung

    Auszug aus BFH, 15.01.2015 - I B 45/14
    Vielmehr ist das FG mit der ständigen Rechtsprechung davon ausgegangen, dass die Bezeichnung des Gegenstands des Klagebegehrens im Falle der Klage gegen einen Schätzungsbescheid nach ständiger Rechtsprechung grundsätzlich substantiierte Darlegungen dazu erfordert, weshalb die geschätzten Besteuerungsgrundlagen zu hoch angesetzt wurden (vgl. BFH-Beschluss vom 31. Juli 2007 VIII B 41/05, BFH/NV 2007, 2304; Senatsbeschluss vom 30. September 2014 I B 164/13, juris), und hierfür (ausnahmsweise) dann ein bestimmter Klageantrag ausreichen kann, wenn der Sachverhalt, um den gestritten wird, in groben Zügen aus der Einspruchsentscheidung oder einer Einspruchsbegründung, auf die Bezug genommen wird, erkennbar ist (BFH-Urteil vom 11. Februar 2003 VII R 18/02, BFHE 201, 409, BStBl II 2003, 606).
  • BFH, 14.08.2013 - III B 13/13

    Bezeichnung des Gegenstands des Klagebegehrens bei Klage gegen

    Auszug aus BFH, 15.01.2015 - I B 45/14
    Zwar geht die Klägerin zutreffend davon aus, dass ein Verfahrensfehler i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO dann zu bejahen ist, wenn das FG über eine zulässige Klage nicht zur Sache, sondern durch Prozessurteil entscheidet, weil es z.B. --wie vorliegend geltend gemacht-- die Klage zu Unrecht mit der Begründung als unzulässig abweist, der Gegenstand des Klagebegehrens sei --trotz der dafür vom Gericht gemäß § 65 Abs. 2 Satz 2 FGO gesetzten Ausschlussfrist-- von der Klägerin nicht hinreichend bezeichnet worden (z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. August 2013 III B 13/13, BFH/NV 2013, 1795; vom 18. November 2013 X B 130/13, BFH/NV 2014, 371).
  • BFH, 31.07.2007 - VIII B 41/05

    Schätzung; Klagebegründung; keine Abgabe der Steuererklärung

    Auszug aus BFH, 15.01.2015 - I B 45/14
    Vielmehr ist das FG mit der ständigen Rechtsprechung davon ausgegangen, dass die Bezeichnung des Gegenstands des Klagebegehrens im Falle der Klage gegen einen Schätzungsbescheid nach ständiger Rechtsprechung grundsätzlich substantiierte Darlegungen dazu erfordert, weshalb die geschätzten Besteuerungsgrundlagen zu hoch angesetzt wurden (vgl. BFH-Beschluss vom 31. Juli 2007 VIII B 41/05, BFH/NV 2007, 2304; Senatsbeschluss vom 30. September 2014 I B 164/13, juris), und hierfür (ausnahmsweise) dann ein bestimmter Klageantrag ausreichen kann, wenn der Sachverhalt, um den gestritten wird, in groben Zügen aus der Einspruchsentscheidung oder einer Einspruchsbegründung, auf die Bezug genommen wird, erkennbar ist (BFH-Urteil vom 11. Februar 2003 VII R 18/02, BFHE 201, 409, BStBl II 2003, 606).
  • BFH, 22.05.2019 - XI R 17/18

    Antrag auf "schlichte" Änderung innerhalb der Klagefrist; notwendige

    Denn diese Schreiben lassen zweifelsfrei erkennen, dass die Klägerin mit genau benannten Steuerbescheiden des FA inhaltlich nicht einverstanden ist; es wird ausdrücklich deren Änderung zu ihren Gunsten auf von ihr genau bezifferte Beträge beantragt und die Schreiben weisen mit genau bezifferten Angaben zu konkret zu ändernden Besteuerungsgrundlagen den für eine Bezeichnung des Gegenstands des Klagebegehrens (§ 65 Abs. 1 FGO) in Schätzungsfällen notwendigen Mindestinhalt (vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 15. Mai 2007 - V B 153/05, juris, Rz 12; vom 15. Januar 2015 - I B 45/14, BFH/NV 2015, 696, Rz 3; vom 23. Juni 2017 - X B 11/17, BFH/NV 2017, 1440, Rz 13 ff.; Brandis in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 65 FGO Rz 13; Schallmoser in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 65 FGO Rz 76) auf.
  • BFH, 13.03.2024 - VIII B 129/22

    Bezeichnung des Klagebegehrens

    Die Bezeichnung des Gegenstands des Klagebegehrens im Falle der Klage gegen einen Schätzungsbescheid erfordert nach ständiger Rechtsprechung grundsätzlich substantiierte Darlegungen dazu, weshalb die geschätzten Besteuerungsgrundlagen zu hoch angesetzt wurden (BFH-Beschluss vom 15.01.2015 - I B 45/14, BFH/NV 2015, 696, Rz 3, m.w.N.).
  • BFH, 10.06.2015 - I S 7/15

    Anhörungsrüge: Keine Gehörsverletzung bei teilweisem Verzicht auf Begründung der

    Die Anhörungsrüge der Rügeführerin gegen den Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 15. Januar 2015 I B 45/14 wird als unzulässig verworfen.

    Der Senat hat mit Beschluss vom 15. Januar 2015 I B 45/14 die wegen Nichtzulassung der Revision erhobene Beschwerde der Klägerin, Beschwerdeführerin und Rügeführerin (Rügeführerin), einer GmbH, verworfen.

  • BFH, 14.11.2017 - IX B 66/17

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör: Ausschlussfrist zur Bezeichnung

    Nach ständiger Rechtsprechung stellt es einen Verfahrensmangel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO dar, wenn über eine zulässige Klage nicht zur Sache, sondern durch Prozessurteil entschieden wird (vgl. u.a. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. Januar 2015 I B 45/14, BFH/NV 2015, 696, unter II.1., und vom 29. September 2015 I B 37/14, BFH/NV 2016, 415, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 29.09.2015 - I B 37/14

    Ausschlussfrist zur Bezeichnung des Klagebegehrens

    a) Nach ständiger Rechtsprechung stellt es einen Verfahrensmangel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO dar, wenn über eine zulässige Klage nicht zur Sache, sondern durch Prozessurteil entschieden wird (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 15. Januar 2015 I B 45/14, BFH/NV 2015, 696, m.w.N.).
  • BFH, 22.09.2015 - I B 61/15

    Ausschlussfrist zur Bezeichnung des Klagebegehrens

    Soweit wegen fehlender Unterlagen genaue Angaben nicht möglich sind, muss er anhand der ihm zugänglichen Erkenntnisquellen zumindest eine substantiierte Schätzung vornehmen (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 31. Juli 2007 VIII B 41/05, BFH/NV 2007, 2304; vom 14. August 2013 III B 13/13, BFH/NV 2013, 1795; Senatsbeschlüsse vom 30. September 2014 I B 164/13, BFH/NV 2015, 216; vom 15. Januar 2015 I B 45/14, BFH/NV 2015, 696).
  • BFH, 15.04.2015 - I B 101/14

    Mündliche Verhandlung - Ausbleiben aller Beteiligten - Kein Ruhen des Verfahrens

    Zwar ist ein Verfahrensfehler i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO dann zu bejahen, wenn das FG über eine zulässige Klage nicht zur Sache, sondern durch Prozessurteil entscheidet (Senatsbeschluss vom 15. Januar 2015 I B 45/14, BFH/NV 2015, 696).
  • BFH, 25.02.2021 - VIII B 6/20

    Anwendung des § 127 FGO im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Zwar kann ein Verfahrensfehler i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO dann zu bejahen sein, wenn das FG über eine zulässige Klage nicht zur Sache, sondern durch Prozessurteil entscheidet, weil es die Klage zu Unrecht mit der Begründung als unzulässig abweist, der Gegenstand des Klagebegehrens sei --trotz der dafür vom Gericht gemäß § 65 Abs. 2 Satz 2 FGO gesetzten Ausschlussfrist-- von der Klägerin nicht hinreichend bezeichnet worden (vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15.01.2015 - I B 45/14, BFH/NV 2015, 696, Rz 3).
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