Rechtsprechung
BVerwG, 21.08.1973 - I B 55.73 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Teilnahme eines Beauftragten der Erlaubnisbehörde an Fahrten mit Fahrschülern - Überprüfung einer ordnungsgemäßen Ausbildung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Berlin, 28.03.1973 - I B 32.72
- BVerwG, 21.08.1973 - I B 55.73
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 02.03.1971 - I C 37.69
Zulässigkeit des Erlasses von Bestimmungen über die Verpflichtung von …
Auszug aus BVerwG, 21.08.1973 - I B 55.73
Die Vorschrift dient, wie das Berufungsgericht zutreffend ausgeführt hat, der Feststellung, ob die Voraussetzungen der Fahrlehr- und/oder Fahrschulerlaubnis oder der Anerkennung als Fahrlehrerausbildungsstätte noch gegeben sind (zur behördlichen Nachschau in einem Gewerbebetrieb: Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 2. März 1971 - BVerwG I C 37.69 - [BVerwGE 37, 283]). - BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66
Erdölbevorratung
Auszug aus BVerwG, 21.08.1973 - I B 55.73
Sie entspricht den Anforderungen das Art. 12 Abs. 1 GG (s. insbesondere BVerfGE 30, 292 [316 f.]).
- VG Freiburg, 29.04.2021 - 6 K 3594/18
Anerkennung eines von einem Dritten betriebenen Konferenzraum als Schulungsraum …
Die in § 7b Abs. 1 Satz 3 BKrFQG geregelten Kontrollbefugnisse sind verhältnismäßig (vgl. entsprechend für die Teilnahme von mit der Überwachung beauftragten Personen am theoretischen und praktischen Fahrschulunterricht: BVerwG, Beschluss vom 21.08.1973 - I B 55.73 - juris; vgl. für regelmäßige Geschäftsprüfungen in angemessenen Zeitabständen bei Rechtsbeiständen: BVerwG, Beschluss vom 06.12.1994 - 1 B 56.94 - juris, und VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.10.2019 - 9 S 2178/18 - juris). - VG Sigmaringen, 30.01.2003 - 2 K 2245/02
Gebühr für Überwachung von Aufbauseminaren für Fahranfänger
Die Regelung über die Überwachung der Fahrschulen in § 33 FahrlG, die der Feststellung dient, ob die Erteilungsvoraussetzungen für die Fahrerlaubnis, Seminarerlaubnis etc. weiter vorliegen (…Eckhardt, Fahrlehrergesetz, § 33 Rn. 1), entspricht diesen Anforderungen (BVerwG, Beschluss v. 21.08.1973 - I B 55.73 - Buchholz 451.28 Fahrlehrer Nr. 9). - VG Karlsruhe, 17.09.2012 - 9 K 1273/12
Aufzeichnungspflichten nach dem FahrlG - Überwachung früherer Fahrschulinhaber - …
Das Bundesverwaltungsgericht hat bald nach Inkrafttreten der Vorschrift ausgeführt, diese sei als Berufsausübungsregelung mit Art. 12 GG vereinbar und diene "der Feststellung, ob die Voraussetzungen der Fahrlehr- und/oder Fahrschulerlaubnis oder der Anerkennung als Fahrlehrerausbildungsstätte noch gegeben" seien (BVerwG, Beschluss vom 21.08.1973 - I B 55.73, GewArch 1974, 68).
Rechtsprechung
OVG Berlin, 12.06.1974 - I B 55.73 |
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Verfahrensgang
- VG Berlin, 21.02.1973 - IV A 21.72
- OVG Berlin, 12.06.1974 - I B 55.73
- BVerwG, 03.03.1975 - 7 B 6.75