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   BFH, 29.06.2009 - I B 57/09   

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https://dejure.org/2009,5950
BFH, 29.06.2009 - I B 57/09 (https://dejure.org/2009,5950)
BFH, Entscheidung vom 29.06.2009 - I B 57/09 (https://dejure.org/2009,5950)
BFH, Entscheidung vom 29. Juni 2009 - I B 57/09 (https://dejure.org/2009,5950)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Voraussetzungen für Abzinsung eines Gesellschafterdarlehens

  • Betriebs-Berater

    Abzinsungsvoraussetzungen für Gesellschafterdarlehen

  • Judicialis

    EStG § 6 Abs. 1 Nr. 3; ; FGO § ... 69 Abs. 2 S. 2; ; FGO § 69 Abs. 2 S. 3; ; FGO § 69 Abs. 2 S. 4; ; FGO § 69 Abs. 2 S. 5; ; FGO § 69 Abs. 2 S. 6; ; FGO § 69 Abs. 3 S. 1; ; GewStG § 7 Satz 1; ; AO § 41 Abs. 2 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Steuerliche Behandlung von Gesellschafterdarlehen; Einordnung derVereinbarung zur Verzinsung von Darlehen als Scheingeschäft

  • datenbank.nwb.de

    Verzinslich vereinbartes Gesellschafterdarlehen als Scheingeschäft; Rangrücktrittserklärung einer Gesellschafterforderung; es ist ernstlich zweifelhaft, ob eine Unterschreitung des gesetzlichen Abzinsungssatzes eine Abzinsung nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 EStG rechtfertigt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Steuerliche Behandlung von Gesellschafterdarlehen; Einordnung der Vereinbarung zur Verzinsung von Darlehen als Scheingeschäft

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2009, 2083
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 07.11.2006 - IX R 4/06

    Scheindarlehen als mittelbare Grundstücksschenkung - Vorliegen eines

    Auszug aus BFH, 29.06.2009 - I B 57/09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) kann zwar ein Darlehensvertrag ein Scheingeschäft i.S. des § 41 Abs. 2 Satz 1 AO sein, wenn bei seinem Abschluss erkennbar ist, dass der Darlehensnehmer auf Dauer nicht zu Zahlungen auf die Darlehensverbindlichkeit in der Lage sein wird (BFH-Urteil vom 7. November 2006 IX R 4/06, BFHE 216, 479, BStBl II 2007, 372).
  • BGH, 08.01.2001 - II ZR 88/99

    Bilanzierung eigenkapitalersetzender Mittel; Zahlungen des Geschäftsführers nach

    Auszug aus BFH, 29.06.2009 - I B 57/09
    Er kann geeignet sein, eine Überschuldung der Gesellschaft zu vermeiden (Bundesgerichtshof, Urteil vom 8. Januar 2001 II ZR 88/99, BGHZ 146, 264; Hueck/Fastrich in Baumbach/Hueck, GmbH-Gesetz, 18. Aufl., § 32a Rz 12, m.w.N.), und wird in der Praxis vielfach zu diesem Zweck eingesetzt.
  • BFH, 03.02.2005 - I B 208/04

    Ausschluss des Ausgleichs von Verlusten aus stillen Beteiligungen an

    Auszug aus BFH, 29.06.2009 - I B 57/09
    Dass eine überwiegende Wahrscheinlichkeit für die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts spricht, verlangt § 69 FGO nicht (Senatsbeschluss vom 3. Februar 2005 I B 208/04, BFHE 209, 204, BStBl II 2005, 351; Seer in Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 69 FGO Rz 89, m.w.N.).
  • FG Hamburg, 31.01.2019 - 2 V 112/18

    Aussetzung der Vollziehung: Verfassungsrechtliche Zweifel am Zinssatz von 5,5 %

    Nach dem Gesetzeswortlaut ist für die Ausnahme von dem Abzinsungsgebot Voraussetzung, dass eine verzinsliche Verbindlichkeit vorliegt, ohne dass jedoch bezüglich der Höhe der Verzinsung weitere Anforderungen bestehen (BFH-Beschluss vom 29. Juni 2009 I B 57/09, BFH/NV 2009, 1804; BMF-Schreiben vom 26. Mai 2005, BStBl I 2005, 699, Rn 13).
  • BFH, 18.09.2018 - XI R 30/16

    Zur Abzinsung nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG

    Dabei steht die Nichtzahlung der vereinbarten Zinsen einer Verzinslichkeit nicht entgegen (BFH-Beschluss vom 29. Juni 2009 I B 57/09, BFH/NV 2009, 1804).

    Nach dem Gesetzeswortlaut ist daher für die Ausnahme von dem Abzinsungsgebot Voraussetzung, dass eine verzinsliche Verbindlichkeit vorliegt, ohne dass jedoch bezüglich der Höhe der Verzinsung weitere Anforderungen bestehen (BFH-Beschluss in BFH/NV 2009, 1804, unter II.4., Rz 16; BMF-Schreiben in BStBl I 2005, 699, Rz 13 "Zinssatz von mehr als 0 %"; Schmidt/Kulosa, 37. Aufl. § 6 Rz 461; Köster in Herrmann/Heuer/Raupach --HHR--, § 6 EStG Anm. R 50; HHR/ Kiesel, § 6 EStG Rz 711, es genügt "jeder wirtschaftliche Nachteil"; offen gelassen BFH-Beschluss in BFHE 226, 347, BStBl II 2010, 177).

  • FG Münster, 22.07.2021 - 10 K 1707/20

    Anwendung des Abzinsungsgebots bei Verbindlichkeiten für Zwecke der steuerlichen

    Der Annahme einer Verzinslichkeit steht hierbei nicht entgegen, wenn die Zinsen zwar vereinbart, aber nicht ausgezahlt, sondern ihrerseits als Darlehen stehen gelassen werden (vgl. BFH-Beschluss vom 26.9.2009 - I B 57/09, BFH/NV 2009, 1804).
  • FG Münster, 19.12.2017 - 10 K 3329/13

    Körperschaftsteuer - Unter welchen Voraussetzungen stellen Teilwertabschreibungen

    Es handelt sich im Ergebnis um Fälle, in denen das Darlehen bereits die Voraussetzungen eines Scheingeschäfts erfüllt (BFH-Beschluss vom 29.06.2009 I B 57/09, BFH/NV 2009, 1804).
  • FG Sachsen, 14.10.2009 - 2 K 1808/08

    Zinsvereinbarung als Scheingeschäft bei Verkauf von Beteiligungen durch eine

    Ist aber der Schuldner wirtschaftlich nicht oder nur schwer in der Lage, die Verbindlichkeiten zu erfüllen, spricht dies ebenfalls für ein Scheingeschäft (Urteile des Bundesfinanzhofes vom 7. November 2006, BStBl. II 2007, 372 und vom 29. Juni 2009, BB 2009, 2083 ).
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