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   BFH, 03.11.1998 - I B 6/98   

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https://dejure.org/1998,8693
BFH, 03.11.1998 - I B 6/98 (https://dejure.org/1998,8693)
BFH, Entscheidung vom 03.11.1998 - I B 6/98 (https://dejure.org/1998,8693)
BFH, Entscheidung vom 03. November 1998 - I B 6/98 (https://dejure.org/1998,8693)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Verdeckte Gewinnausschüttung - GmbH - Einkaufsprovision - Verlagerung - Grundsätzliche Bedeutung - Divergenz

  • Judicialis

    KStG § 8 Abs. 3 Satz 2; ; KStG § 27 Abs. 3 Satz 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1 und 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KStG § 8 Abs. 3 S. 2
    Verlagerung von Einkaufsrabatten in das Besitzunternehmen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 17.05.1995 - I R 147/93

    Verdeckte Gewinnausschüttung durch Vereinbarung einer "Nur-Pension" (Änderung der

    Auszug aus BFH, 03.11.1998 - I B 6/98
    Im Urteil vom 17. Mai 1995 I R 147/93 (BFHE 178, 203, BStBl II 1996, 204) hat der Senat ausgeführt, in der Mehrzahl der Fälle lasse sich (bereits) anhand des Maßstabs des Verhaltens eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters entscheiden, ob eine Vereinbarung durch das Gesellschaftsverhältnis veranlaßt sei oder nicht.

    Der Maßstab des Verhaltens eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters ist ein Teilaspekt des dealing at arm's length-Maßstabs (s. Urteil in BFHE 178, 203, BStBl II 1996, 204).

    Das FG ist nicht von dem Senatsurteil in BFHE 178, 203, BStBl II 1996, 204 abgewichen.

  • BFH, 12.06.1997 - I R 14/96

    Kapitalgesellschaft - Wahrnehmung einer Geschäftschance

    Auszug aus BFH, 03.11.1998 - I B 6/98
    Die Entscheidung des FG weicht auch nicht von dem Senatsurteil vom 12. Juni 1997 I R 14/96 (BFHE 183, 459) ab.
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