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   BFH, 21.08.2013 - I B 60/12   

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https://dejure.org/2013,29924
BFH, 21.08.2013 - I B 60/12 (https://dejure.org/2013,29924)
BFH, Entscheidung vom 21.08.2013 - I B 60/12 (https://dejure.org/2013,29924)
BFH, Entscheidung vom 21. August 2013 - I B 60/12 (https://dejure.org/2013,29924)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Minderung einer Rückstellung wegen künftiger Vorteile

  • openjur.de

    Minderung einer Rückstellung wegen künftiger Vorteile

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 6 Abs 1 Nr 3a Buchst c
    Minderung einer Rückstellung wegen künftiger Vorteile

  • Bundesfinanzhof

    Minderung einer Rückstellung wegen künftiger Vorteile

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 6 Abs 1 Nr 3a Buchst c EStG 2002
    Minderung einer Rückstellung wegen künftiger Vorteile

  • rewis.io

    Minderung einer Rückstellung wegen künftiger Vorteile

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Bewertung von Rückstellungen mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • datenbank.nwb.de

    Minderung einer Rückstellung wegen künftiger Vorteile (hier: sog. Kippentgelte im Zusammenhang mit einer Rekultivierungsverpflichtung)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Minderung einer Rückstellung wegen künftiger Vorteile

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Zur Minderung einer Rückstellung wegen künftiger Vorteile

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Minderung einer Rückstellung wegen künftiger Vorteile

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2013, 21
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (45)

  • FG Köln, 14.12.2005 - 4 K 2927/03

    Saldierungsgebot bei der Bildung von Rückstellungen

    Auszug aus BFH, 21.08.2013 - I B 60/12
    Der Abschluss schuldrechtlicher Verträge ist für eine Kompensation mit künftigen Vorteilen nicht erforderlich (so auch Urteile des FG Köln vom 14. Dezember 2005  4 K 2927/03, EFG 2006, 877, und des Sächsischen FG vom 31. August 2010  6 K 905/08, juris; Frotscher in Frotscher, EStG, § 5 Rz 425; Meurer in Lademann, EStG, § 6 EStG Rz 862).

    Eine voraussichtliche Verbundenheit besteht bereits dann, wenn mehr Gründe für als gegen den Vorteilseintritt sprechen, mit anderen Worten der Vorteilseintritt überwiegend wahrscheinlich ist (so bereits Urteil des FG Köln in EFG 2006, 877; ähnlich Schmidt/Kulosa, EStG, 32. Aufl., § 6 Rz 476, und Urteil des FG Düsseldorf vom 13. Dezember 2010  3 K 3356/08 F, EFG 2011, 884: begründete Aussicht auf den Erfolgseintritt; vgl. auch Kiesel in Herrmann/Heuer/Raupach, § 6 EStG Rz 1178).

    Diese Auffassung hat, wovon das FG insoweit zu Recht ausgeht, im Gesetzeswortlaut keinen Niederschlag gefunden (so auch Urteil des FG Köln in EFG 2006, 877) und lässt sich mit dem Adjektiv "voraussichtlich" in § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. c EStG 2002 nicht vereinbaren.

  • BFH, 12.06.2012 - I B 148/11

    Ausschluss eines Richters wegen der Mitwirkung im vorausgegangenen

    Auszug aus BFH, 21.08.2013 - I B 60/12
    Nicht ausreichend ist allein die Rüge einer materiell-rechtlich unzutreffenden Rechtsanwendung (BFH-Beschlüsse vom 29. März 2011 VIII B 55/10, BFH/NV 2011, 1131; vom 21. Dezember 2011 VIII B 110/11, BFH/NV 2012, 604; Senatsbeschluss vom 12. Juni 2012 I B 148/11, BFH/NV 2012, 1802).

    Ferner bedarf es Ausführungen dazu, inwiefern eine weitere Sachaufklärung auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einem anderen Ergebnis hätte führen können (BFH-Beschluss vom 12. November 2008 X B 112/08, BFH/NV 2009, 161, und Senatsbeschluss in BFH/NV 2012, 1802).

  • FG Sachsen, 31.08.2010 - 6 K 905/08

    Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache; Minderung der

    Auszug aus BFH, 21.08.2013 - I B 60/12
    Der Abschluss schuldrechtlicher Verträge ist für eine Kompensation mit künftigen Vorteilen nicht erforderlich (so auch Urteile des FG Köln vom 14. Dezember 2005  4 K 2927/03, EFG 2006, 877, und des Sächsischen FG vom 31. August 2010  6 K 905/08, juris; Frotscher in Frotscher, EStG, § 5 Rz 425; Meurer in Lademann, EStG, § 6 EStG Rz 862).

    Die Klägerin trägt vor, das FG-Urteil weiche von dem Urteil des Sächsischen FG vom 31. August 2010  6 K 905/08 (juris) ab, weil das Sächsische FG nicht von einem auf die Zukunft bezogenen Wahrscheinlichkeitserfordernis ausgehe, sondern lediglich die in der Vergangenheit erzielten Erlöse betrachte und diese ohne Zukunftsbetrachtung auf die Zukunft projiziere.

  • FG Baden-Württemberg, 12.09.2017 - 6 K 1472/16

    Auslegung des Begriffs wirtschaftlicher Vorteil und des Sachzusammenhangs im

    Die erforderliche Voraussichtlichkeit des Vorteilseintritts ist gegeben, wenn mehr Gründe für als gegen den Vorteilseintritt sprechen, mit anderen Worten der Vorteilseintritt überwiegend wahrscheinlich ist (BFH-Beschluss vom 21. August 2013 I B 60/12, BFH/NV 2014, 28; R 6.11 Abs. 1 der Einkommensteuer-Richtlinien --EStR--).

    Lediglich die bloße Möglichkeit eines Vorteilseintritts ist nicht ausreichend (BFH-Beschluss vom 21. August 2013 I B 60/12, BFH/NV 2014, 28; R 6.11 Abs. 1 EStR).

    Der Abschluss schuldrechtlicher Verträge ist jedoch nicht erforderlich (BFH-Beschluss vom 21. August 2013 I B 60/12, BFH/NV 2014, 28).

  • BFH, 31.05.2017 - X R 29/15

    Zur Quantifizierung "künftiger Vorteile" i. S. von § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. c

    Dieser einheitliche Bewertungsansatz ist geboten, um die tatsächlich eintretende Minderung der steuerlichen Leistungsfähigkeit exakt bemessen zu können (BFH-Beschluss vom 21. August 2013 I B 60/12, BFH/NV 2014, 28, unter II.1.b).
  • FG Hamburg, 26.11.2013 - 3 K 81/13

    Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten - Pauschalrückstellung für

    Die bloße Möglichkeit des Bestehens oder Entstehens einer Verbindlichkeit reicht nicht für die Rückstellungsbildung aus (vgl. BFH-Beschluss vom 21.08.2013 I B 60/12, juris; BFH-Urteile vom 25.11.2009 X R 28/05, juris; vom 18.01.2007 IV R 42/04, BFHE 216, 340, BStBl II 2008, 996).
  • BFH, 21.06.2016 - III B 95/15

    Zur vorrangigen Kindergeldberechtigung bei Aufnahme eines volljährigen Kindes in

    Die Konkretisierung erfordert regelmäßig, dass die Rechtsfrage mit "Ja" oder mit "Nein" beantwortet werden kann (z.B. BFH-Beschluss vom 21. August 2013 I B 60/12, BFH/NV 2014, 28).
  • BFH, 02.04.2014 - I B 21/13

    Gesetzlicher Beteiligtenwechsel durch Organisationsakt der Finanzverwaltung im

    Hierzu wäre es erforderlich gewesen, auszuführen, inwieweit das FG sein Urteil auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Rechtsauffassungen nach dem bisherigen Verlauf der Verhandlung nicht rechnen musste (vgl. Senatsbeschluss vom 21. August 2013 I B 60/12, BFH/NV 2014, 28).
  • FG Düsseldorf, 03.09.2014 - 4 K 4198/13

    Debitorische Verbuchung von durch gewerbliche Untervermietung erzielten Einnahmen

    Eine voraussichtliche Verbundenheit besteht bereits dann, wenn mehr Gründe für als gegen den Eintritt des Vorteils sprechen, mit anderen Worten der Eintritt des Vorteils überwiegend wahrscheinlich ist (BFH, Beschluss vom 21. August 2013 I B 60/12, BFH/NV 2014, 28).
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