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   BFH, 27.07.2010 - I B 61/10   

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https://dejure.org/2010,11470
BFH, 27.07.2010 - I B 61/10 (https://dejure.org/2010,11470)
BFH, Entscheidung vom 27.07.2010 - I B 61/10 (https://dejure.org/2010,11470)
BFH, Entscheidung vom 27. Juli 2010 - I B 61/10 (https://dejure.org/2010,11470)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Zulässigkeit eines Zwischenurteils als Grundurteil über das Vorliegen einer vGA

  • openjur.de

    Zulässigkeit eines Zwischenurteils als Grundurteil über das Vorliegen einer vGA

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 4 Abs 1 S 1, FGO § 96 Abs 1 S 1, FGO § 99 Abs 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, KStG § 8 Abs 3 S 2, KStG § 8b Abs 2
    Zulässigkeit eines Zwischenurteils als Grundurteil über das Vorliegen einer vGA

  • Bundesfinanzhof

    Zulässigkeit eines Zwischenurteils als Grundurteil über das Vorliegen einer vGA

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Abs 1 S 1 EStG 1997, § 96 Abs 1 S 1 FGO, § 99 Abs 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO
    Zulässigkeit eines Zwischenurteils als Grundurteil über das Vorliegen einer vGA

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Abs 1 S 1 EStG 1997, § 96 Abs 1 S 1 FGO, § 99 Abs 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO
    Zulässigkeit eines Zwischenurteils als Grundurteil über das Vorliegen einer vGA

  • rewis.io

    Zulässigkeit eines Zwischenurteils als Grundurteil über das Vorliegen einer vGA

  • ra.de
  • rewis.io

    Zulässigkeit eines Zwischenurteils als Grundurteil über das Vorliegen einer vGA

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KStG § 8 Abs. 3 S. 2; EStG § 4 Abs. 1 S. 1
    Zwischenurteil als Grundurteil über die Voraussetzungen einer verdeckten Gewinnausschüttung bei Streit über die Höhe und den Grund eines Anspruchs

  • datenbank.nwb.de

    Entscheidung über das Vorliegen einer vGA durch Zwischenurteil; Anwendbarkeit von § 8b Abs. 2 KStG ab 2002; keine Saldierung von Zuwendungen einer Kapitalgesellschaft an ihre Gesellschafter mit verdeckten Einlagen anderer Gesellschafter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 14.11.1984 - I R 50/80

    Zu den Voraussetzungen einer verdeckten Einlage; Verzicht einer

    Auszug aus BFH, 27.07.2010 - I B 61/10
    Es unterliegt keinem Zweifel und ist daher nicht klärungsbedürftig, dass die Veräußerung eigener Anteile einer GmbH an einen Gesellschafter auch dann eine vGA sein kann, wenn die GmbH den veräußerten Anteil unmittelbar zuvor von einem anderen Gesellschafter erworben und dafür nicht den Verkehrswert, sondern nur den darunter liegenden Buchwert gezahlt hat (vgl. Senatsurteile vom 31. Oktober 1990 I R 47/88, BFHE 162, 546, BStBl II 1991, 255; vom 14. November 1984 I R 50/80, BFHE 142, 453, BStBl II 1985, 227).

    Soweit die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) geltend macht, es sei klärungsbedürftig, ob auch eigene Anteile einer Kapitalgesellschaft Gegenstand einer verdeckten Einlage sein können (vgl. Senatsurteil in BFHE 142, 453, BStBl II 1985, 227), ist nicht ersichtlich und dargetan, inwieweit die Annahme einer vGA an X von dieser Frage berührt sein könnte.

  • BFH, 22.08.2007 - I R 32/06

    Dauerverluste kommunaler Eigenbetriebe sind steuerpflichtig

    Auszug aus BFH, 27.07.2010 - I B 61/10
    Es ist nicht zweifelhaft, dass auch über das Vorliegen einer vGA zunächst dem Grunde nach entschieden werden kann, wenn mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen ist, dass dem Gesellschafter aus im Gesellschaftsverhältnis wurzelnden Gründen ein Vermögensvorteil zugewendet wurde und bei der Kapitalgesellschaft hierdurch eine Vermögensminderung (verhinderte Vermögensmehrung) eingetreten ist, die sich auf die Höhe des Unterschiedsbetrags gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes i.V.m. § 8 Abs. 1 KStG auswirkt (zu den Voraussetzungen einer vGA vgl. z.B. Senatsurteil vom 22. August 2007 I R 32/06, BFHE 218, 523, BStBl II 2007, 961, m.w.N.).

    Im Gesellschaftsverhältnis wurzelnde Zuwendungen einer Kapitalgesellschaft an ihren Gesellschafter können nicht mit verdeckten Einlagen anderer Gesellschafter --hier: Y-- saldiert werden (Senatsurteil in BFHE 218, 523, BStBl II 2007, 961, unter II.3.b cc bbb).

  • BFH, 28.02.1990 - I R 83/87

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei zinsloser Darlehensgewährung an Gesellschafter,

    Auszug aus BFH, 27.07.2010 - I B 61/10
    Allerdings kommt ein Vorteilsausgleich --wie bereits im FG-Urteil zutreffend ausgeführt-- nur in Betracht, wenn die gegenseitig gewährten Vermögensvorteile jeweils auf schuldrechtlicher Grundlage erbracht werden (Senatsurteile vom 8. Juni 1977 I R 95/75, BFHE 122, 491, BStBl II 1977, 704; vom 28. Februar 1990 I R 83/87, BFHE 160, 192, BStBl II 1990, 649).
  • BFH, 17.12.2008 - III R 22/06

    Umdeutung eines unzulässigen Grundurteils - Aufhebung eines angefochtenen

    Auszug aus BFH, 27.07.2010 - I B 61/10
    In der Rechtsprechung ist geklärt, dass ein Grundurteil dann gemäß § 99 Abs. 1 FGO erlassen werden darf, wenn sich im konkreten Einzelfall der Streit über den Grund eines Anspruchs von demjenigen über die Höhe des Anspruchs trennen lässt (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30. März 1989 IV R 71/88, BFH/NV 1990, 228; vom 17. Dezember 2008 III R 22/06, BFH/NV 2009, 1087; vom 11. Februar 1998 I R 67/97, BFH/NV 1998, 1197).
  • BFH, 29.04.2008 - I R 67/06

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei irrtümlicher Annahme einer Leistungspflicht -

    Auszug aus BFH, 27.07.2010 - I B 61/10
    Soweit die Klägerin auf die im Senatsurteil vom 29. April 2008 I R 67/06 (BFHE 221, 201) erörterte Ausnahme von diesem Grundsatz verweist, greift diese im Streitfall schon deshalb nicht ein, weil sich die Klägerin nicht verpflichtet wähnte, den Gesellschaftsanteil auf X zum Buchwert zu übertragen.
  • BGH, 05.12.1978 - VI ZR 185/77

    Voraussetzung eines Grundurteils

    Auszug aus BFH, 27.07.2010 - I B 61/10
    Voraussetzung für den Erlass eines Grundurteils ist ferner die Feststellung, dass nach hoher Wahrscheinlichkeit der Klageanspruch in irgendeiner Höhe besteht (Urteile des Bundesgerichtshofs vom 5. Dezember 1978 VI ZR 185/77, Versicherungsrecht 1979, 281; vom 23. Oktober 1969 VII ZR 85/67, BGHZ 53, 17; Tipke in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 99 FGO Rz 11; Gräber/von Groll, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 99 Rz 8).
  • BFH, 11.11.2009 - IX R 57/08

    Zur erstmaligen Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens

    Auszug aus BFH, 27.07.2010 - I B 61/10
    Das BFH-Urteil vom 11. November 2009 IX R 57/08 (BFHE 227, 431) ist zu der Frage ergangen, ob Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen einer GmbH bei natürlichen Personen im Jahr 2001 dem Halbeinkünfteverfahren unterliegen; es ist daher für den Streitfall nicht einschlägig.
  • BGH, 23.10.1969 - VII ZR 85/67

    "Beschränkung des Wettbewerbs auf der Anbieterseite" (§ 5 Abs. 2 BaupreisVO)

    Auszug aus BFH, 27.07.2010 - I B 61/10
    Voraussetzung für den Erlass eines Grundurteils ist ferner die Feststellung, dass nach hoher Wahrscheinlichkeit der Klageanspruch in irgendeiner Höhe besteht (Urteile des Bundesgerichtshofs vom 5. Dezember 1978 VI ZR 185/77, Versicherungsrecht 1979, 281; vom 23. Oktober 1969 VII ZR 85/67, BGHZ 53, 17; Tipke in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 99 FGO Rz 11; Gräber/von Groll, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 99 Rz 8).
  • BFH, 30.03.1989 - IV R 71/88

    Streit über die Höhe des im Wirtschaftsjahr eines Landwirts und Forstwirts

    Auszug aus BFH, 27.07.2010 - I B 61/10
    In der Rechtsprechung ist geklärt, dass ein Grundurteil dann gemäß § 99 Abs. 1 FGO erlassen werden darf, wenn sich im konkreten Einzelfall der Streit über den Grund eines Anspruchs von demjenigen über die Höhe des Anspruchs trennen lässt (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30. März 1989 IV R 71/88, BFH/NV 1990, 228; vom 17. Dezember 2008 III R 22/06, BFH/NV 2009, 1087; vom 11. Februar 1998 I R 67/97, BFH/NV 1998, 1197).
  • BFH, 11.02.1998 - I R 67/97

    Zulässigkeitsvoraussetzungen für eine gerichtliche Entscheidung durch Grundurteil

    Auszug aus BFH, 27.07.2010 - I B 61/10
    In der Rechtsprechung ist geklärt, dass ein Grundurteil dann gemäß § 99 Abs. 1 FGO erlassen werden darf, wenn sich im konkreten Einzelfall der Streit über den Grund eines Anspruchs von demjenigen über die Höhe des Anspruchs trennen lässt (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30. März 1989 IV R 71/88, BFH/NV 1990, 228; vom 17. Dezember 2008 III R 22/06, BFH/NV 2009, 1087; vom 11. Februar 1998 I R 67/97, BFH/NV 1998, 1197).
  • BFH, 28.10.2009 - I R 116/08

    Einlagenrückgewähr i. S. des § 27 KStG keine steuerbefreiten Kapitaleinkünfte

  • BFH, 08.06.1977 - I R 95/75

    Zur Frage des Vorteilsausgleichs bei verdeckten Gewinnausschüttungen

  • BFH, 31.10.1990 - I R 47/88

    1. Zur Weitergabe zuvor erworbener eigener Anteile unter Preis an andere

  • BFH, 22.11.2023 - I R 9/20

    Irrtümliche Zuwendung und Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis (vGA)

    Die streitgegenständlichen Geschäftsvorfälle (einerseits die unentgeltliche Überlassung des Bezugsrechts durch die Klägerin an B, andererseits die für diese verauslagte Bareinlage) sind, wie auch das FG erkannt hat, getrennt voneinander zu beurteilen (vgl. zur geschäftsvorfallbezogenen Betrachtungsweise z.B. Senatsurteil vom 28.04.2010 - I R 78/08, BFHE 229, 234, BStBl II 2013, 41; Senatsbeschluss vom 27.07.2010 - I B 61/10, BFH/NV 2010, 2119).
  • BFH, 11.12.2018 - VIII R 44/15

    Kapitalertragsteuer bei dauerdefizitärer kommunaler Eigengesellschaft

    Damit liegt kein Vorteilsausgleich vor, der eine vGA verhindern könnte (vgl. BFH-Beschluss vom 27. Juli 2010 I B 61/10, BFH/NV 2010, 2119, m.w.N.).
  • BFH, 22.02.2023 - I R 27/20

    Fremdübliche Verzinsung einer Darlehensforderung

    b) Soweit die Klägerin das Vorliegen einer vGA wiederholt --auch schriftsätzlich nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung, ohne dass damit eine Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung veranlasst gewesen wäre (s. allgemein z.B. BFH-Urteil vom 31.05.2017 - XI R 2/14, BFHE 258, 191, BStBl II 2017, 1024)-- mit dem Hinweis auf den betrieblichen Charakter der im Verrechnungskonto erfassten Vorgänge bestreitet, wird dabei insbesondere nicht ausreichend gewürdigt, dass es wegen der vom Senat in ständiger Rechtsprechung vertretenen geschäftsvorfallbezogenen (isolierenden) Betrachtungsweise (vgl. z.B. Senatsurteil vom 28.04.2010 - I R 78/08, BFHE 229, 234, BStBl II 2013, 41; Senatsbeschluss vom 27.07.2010 - I B 61/10, BFH/NV 2010, 2119) allein auf den Geschäftsvorfall der unentgeltlichen Kreditgewährung an den beherrschenden Gesellschafter und die hierdurch bewirkte verhinderte Vermögensmehrung ankommt.
  • FG Münster, 13.10.2016 - 9 K 1087/14

    Steuerliche Behandlung von Nebenkosten zur Anschaffung eigener Aktien durch eine

    Wurden die eigenen Anteile zu einem unangemessen niedrigen Entgelt an die bisherigen Gesellschafter veräußert, lag eine verdeckte Gewinnausschüttung i. S. des § 8 Abs. 3 S. 2 KStG bei der Kapitalgesellschaft und eine verdeckte Gewinnausschüttung i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG bei dem Gesellschafter vor, wenn die Anteile zu einem höheren Preis an Dritte hätten verkauft werden können (BFH-Urteil vom 31.10.1990 I R 47/88, BFHE 162, 546, BStBl II 1991, 255; BFH-Beschlüsse vom 03.03.2009 I B 51/08, BFH/NV 2009, 1280; vom 03.03.2010 I B 102/09, BFH/NV 2010, 1131; vom 27.07.2010 I B 61/10, BFH/NV 2010, 2119).
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