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   BFH, 25.02.2015 - I B 66/14   

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https://dejure.org/2015,6356
BFH, 25.02.2015 - I B 66/14 (https://dejure.org/2015,6356)
BFH, Entscheidung vom 25.02.2015 - I B 66/14 (https://dejure.org/2015,6356)
BFH, Entscheidung vom 25. Februar 2015 - I B 66/14 (https://dejure.org/2015,6356)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Ablaufhemmung bei einer Auftragsprüfung - Folgen des Antrags auf Aussetzung der Vollziehung einer Prüfungsanordnung

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    AO § 126 Abs 1 Nr 2, AO § 171 Abs 4, AO § 195 S 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2, AO § 361, FGO § 69
    Ablaufhemmung bei einer Auftragsprüfung - Folgen des Antrags auf Aussetzung der Vollziehung einer Prüfungsanordnung

  • Bundesfinanzhof

    Ablaufhemmung bei einer Auftragsprüfung - Folgen des Antrags auf Aussetzung der Vollziehung einer Prüfungsanordnung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 126 Abs 1 Nr 2 AO, § 171 Abs 4 AO, § 195 S 2 AO, § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2 FGO, § 361 AO
    Ablaufhemmung bei einer Auftragsprüfung - Folgen des Antrags auf Aussetzung der Vollziehung einer Prüfungsanordnung

  • IWW
  • IWW
  • IWW
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Umfang des rechtlichen Gehörs im finanzgerichtlichen Verfahren

  • rewis.io

    Ablaufhemmung bei einer Auftragsprüfung - Folgen des Antrags auf Aussetzung der Vollziehung einer Prüfungsanordnung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1
    Umfang des rechtlichen Gehörs im finanzgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de

    Ablaufhemmung bei einer verfahrensfehlerhaft angeordneten Auftragsprüfung; Heilung nach § 126 AO; Antrag auf Aussetzung der Vollziehung einer Prüfungsanordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Befristetes Hinausschieben des Beginns der Außenprüfung - und die Ablaufhemmung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ablaufhemmung bei einer Auftragsprüfung

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 01.02.2012 - I R 18/11

    Ablaufhemmung bei Antrag auf unbefristetes Hinausschieben des Beginns der

    Auszug aus BFH, 25.02.2015 - I B 66/14
    Die Übertragung der im BFH-Urteil in BFHE 229, 20, BStBl II 2011, 7 entwickelten Rechtsgrundsätze auf den Streitfall versteht sich auch nicht von selbst (vgl. z.B. Senatsurteil vom 1. Februar 2012 I R 18/11, BFHE 236, 195, BStBl II 2012, 400, zu einem unbefristeten Antrag auf Prüfungsaufschub).

    Die --ggf. differenzierte-- Beantwortung dieser Frage bedarf vertiefter Überlegungen unter Einbeziehung verfahrensrechtlicher (vgl. z.B. § 46 FGO) und verjährungsrechtlicher Wertungen (vgl. Senatsurteil in BFHE 236, 195, BStBl II 2012, 400).

    Es hätte substantiiert unter Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung (z.B. Senatsurteil in BFHE 236, 195, BStBl II 2012, 400) und der Literatur herausgearbeitet werden müssen, ob die Übertragung der dort entwickelten Rechtsgrundsätze auf den konkreten Streitfall geboten ist und dies wegen allgemeiner Bedeutung der höchstrichterlichen Klärung in einem Revisionsverfahren bedarf.

  • BFH, 17.03.2010 - IV R 54/07

    Ablaufhemmung nach Antrag auf befristetes Hinausschieben des Beginns der

    Auszug aus BFH, 25.02.2015 - I B 66/14
    b) Was die vermeintliche Divergenzentscheidung des BFH vom 17. März 2010 IV R 54/07 (BFHE 229, 20, BStBl II 2011, 7) angeht, so wird in der Beschwerdeschrift nicht substantiiert dargelegt, dass das FG über dieselbe Rechtsfrage entschieden hat wie der BFH (vgl. Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 115 Rz 58).

    Die Übertragung der im BFH-Urteil in BFHE 229, 20, BStBl II 2011, 7 entwickelten Rechtsgrundsätze auf den Streitfall versteht sich auch nicht von selbst (vgl. z.B. Senatsurteil vom 1. Februar 2012 I R 18/11, BFHE 236, 195, BStBl II 2012, 400, zu einem unbefristeten Antrag auf Prüfungsaufschub).

    Diese Würdigung des klägerischen Vorbringens trifft insbesondere auch auf den Verweis auf das BFH-Urteil in BFHE 229, 20, BStBl II 2011, 7 zu.

  • BFH, 21.04.1993 - X R 112/91

    Die FÄ des Landes Nordrhein-Westfalen durften die einer OFD eingegliederten

    Auszug aus BFH, 25.02.2015 - I B 66/14
    a) In der vermeintlichen Divergenzentscheidung des BFH vom 21. April 1993 X R 112/91 (BFHE 171, 15, BStBl II 1993, 649) wurde der Rechtssatz aufgestellt, dass eine von der beauftragten Finanzbehörde durchgeführte Außenprüfung (§ 195 Satz 2 AO) den Ablauf der Festsetzungsverjährung nicht gemäß § 171 Abs. 4 AO hemmt, wenn die Rechtswidrigkeit der Beauftragung festgestellt wird.

    Das geht aus den Gründen des BFH-Urteils in BFHE 171, 15, BStBl II 1993, 649 klar hervor; eine Äußerung zu den Folgen einer gemäß § 126 AO geheilten Gesetzesverletzung für den Lauf der Festsetzungsfrist ist dem Urteil nicht zu entnehmen.

  • BFH, 15.05.2013 - IX R 27/12

    Zu den Voraussetzungen einer Auftragsprüfung nach § 195 Satz 2 AO

    Auszug aus BFH, 25.02.2015 - I B 66/14
    c) Dass das FG in rechtsgrundsätzlicher Weise von dem BFH-Urteil vom 15. Mai 2013 IX R 27/12 (BFHE 241, 21, BStBl II 2013, 570) abgewichen wäre, ergeben die Darlegungen der Klägerin nicht.
  • BFH, 25.01.1989 - X R 158/87

    Örtliche Zuständigkeit - Übergang der Zuständigkeit - Bekanntwerden von Umständen

    Auszug aus BFH, 25.02.2015 - I B 66/14
    Im Streitfall zog das FG die ständige Rechtsprechung des BFH heran, wonach --der von der Klägerin gestellte-- Antrag auf AdV der Prüfungsanordnung das Begehren einschließt, den Beginn der Außenprüfung hinauszuschieben, bis über die Rechtmäßigkeit der angefochtenen Anordnung entschieden ist (BFH-Urteile vom 25. Januar 1989 X R 158/87, BFHE 156, 18, BStBl II 1989, 483; vom 17. Juni 1998 IX R 65/95, BFHE 186, 485, BStBl II 1999, 4; Senatsbeschluss vom 15. Mai 2007 I B 10/07, BFH/NV 2007, 1624).
  • BFH, 15.05.2007 - I B 10/07

    Festsetzungsverjährung; Außenprüfung

    Auszug aus BFH, 25.02.2015 - I B 66/14
    Im Streitfall zog das FG die ständige Rechtsprechung des BFH heran, wonach --der von der Klägerin gestellte-- Antrag auf AdV der Prüfungsanordnung das Begehren einschließt, den Beginn der Außenprüfung hinauszuschieben, bis über die Rechtmäßigkeit der angefochtenen Anordnung entschieden ist (BFH-Urteile vom 25. Januar 1989 X R 158/87, BFHE 156, 18, BStBl II 1989, 483; vom 17. Juni 1998 IX R 65/95, BFHE 186, 485, BStBl II 1999, 4; Senatsbeschluss vom 15. Mai 2007 I B 10/07, BFH/NV 2007, 1624).
  • BFH, 17.06.1998 - IX R 65/95

    Ablaufhemmung nach Außenprüfung

    Auszug aus BFH, 25.02.2015 - I B 66/14
    Im Streitfall zog das FG die ständige Rechtsprechung des BFH heran, wonach --der von der Klägerin gestellte-- Antrag auf AdV der Prüfungsanordnung das Begehren einschließt, den Beginn der Außenprüfung hinauszuschieben, bis über die Rechtmäßigkeit der angefochtenen Anordnung entschieden ist (BFH-Urteile vom 25. Januar 1989 X R 158/87, BFHE 156, 18, BStBl II 1989, 483; vom 17. Juni 1998 IX R 65/95, BFHE 186, 485, BStBl II 1999, 4; Senatsbeschluss vom 15. Mai 2007 I B 10/07, BFH/NV 2007, 1624).
  • BFH, 05.11.2014 - X B 223/13

    Keine Abziehbarkeit von Zahlungen des zum Versorgungsausgleich verpflichteten

    Auszug aus BFH, 25.02.2015 - I B 66/14
    Denn die Gewährung des rechtlichen Gehörs bedeutet nicht, dass das FG die Klägerin "erhört", sich also ihren rechtlichen Ansichten anschließt (vgl. BFH-Beschluss vom 5. November 2014 X B 223/13, BFH/NV 2015, 202, m.w.N.).
  • BFH, 15.10.2014 - I B 176/13

    Rechtliches Gehör - Gewerbesteuerbefreiung für ein Reha-Zentrum - Länge der

    Auszug aus BFH, 25.02.2015 - I B 66/14
    Diese besonderen Umstände sind in der Beschwerdeschrift darzulegen (vgl. z.B. Senatsbeschlüsse vom 7. November 2012 I B 172/11, BFH/NV 2013, 561; vom 15. Oktober 2014 I B 176/13, BFH/NV 2015, 226, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 06.12.2012 - I B 8/12

    Bindung an tatsächliche Verständigung - Rüge der unterbliebenen Beiziehung von

    Auszug aus BFH, 25.02.2015 - I B 66/14
    Denn nach dem vom FG eingenommenen Rechtsstandpunkt, auf den maßgeblich abzustellen ist (vgl. Senatsbeschluss vom 6. Dezember 2012 I B 8/12, BFH/NV 2013, 703), kam dem FA A ein weiter Ermessensspielraum bei der Frage zu, ob und wenn ja, welches andere Finanzamt mit der Auftragsprüfung zu betrauen war.
  • BFH, 07.11.2012 - I B 172/11

    Rüge der Verletzung der Sachaufklärungspflicht: Anforderungen an Inhalt und

  • FG Hessen, 23.09.2016 - 4 V 242/16

    § 195 S.2, § 126 AO, § 102 S.1 FGO

    Soweit mit der Einspruchsentscheidung ein in § 126 Abs. 1 AO genannter (Verfahrens- und Form-) Fehler geheilt wird (z. B. hier die ursprünglich fehlende Wiedergabe der Begründung des Prüfungsauftrags), bewirkt dies im Fall einer im Übrigen rechtsfehlerfreien Prüfungsanordnung zudem, dass die Prüfungsanordnung - insbesondere für Zwecke der Ablaufhemmung des § 171 Abs. 4 AO - als von Anfang rechtmäßig anzusehen ist (vgl. BFH, Beschluss vom 25.02.2015, BFH/NV 2015, 803 [BFH 25.02.2015 - I B 66/14] ).
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