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   BFH, 19.02.1996 - I B 86/95   

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https://dejure.org/1996,8596
BFH, 19.02.1996 - I B 86/95 (https://dejure.org/1996,8596)
BFH, Entscheidung vom 19.02.1996 - I B 86/95 (https://dejure.org/1996,8596)
BFH, Entscheidung vom 19. Februar 1996 - I B 86/95 (https://dejure.org/1996,8596)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 13.09.1991 - IV B 105/90

    Grundsätzlich keine Verfassungs- und Rechtswidrigkeit des angefochtenen

    Auszug aus BFH, 19.02.1996 - I B 86/95
    Schließlich hat der BFH in seinem Beschluß vom 13. September 1991 IV B 105/90 (BFHE 165, 469, BStBl II 1992, 148) noch einmal entschieden, daß die überlange Verfahrensdauer nicht zur Rechtswidrigkeit eines Steuerbescheides führe und kein Anlaß für einen Erlaß von Aussetzungszinsen sein könne.

    Mit dieser Begründung hat er in BFHE 165, 469, BStBl II 1992, 148 die Zulassung einer Revision abgelehnt.

  • BFH, 21.02.1991 - V R 105/84

    Rechtsschutzgarantie - Billigkeitserlaß - Aussetzungszinsen

    Auszug aus BFH, 19.02.1996 - I B 86/95
    Der BFH hat in seinem Urteil vom 21. Februar 1991 V R 105/84 (BFHE 163, 313, BStBl II 1991, 498) entschieden, daß bei einer nicht rechtzeitigen Rechtsschutzgewährung nur eine Aussetzung der Vollziehung des angefochtenen Steuerbescheides, jedoch kein Erlaß von Aussetzungszinsen in Betracht komme.

    Richtigerweise kann ein konkreter Schaden, wie er in BFHE 163, 313, BStBl II 1991, 498 angesprochen wird, weder in der Zahlung der letztlich geschuldeten Steuer noch in der Tatsache gesucht werden, daß bezüglich der Steuerbeträge, deren Vollziehung ausgesetzt wurde, häufig eine gewisse Unsicherheit besteht und sie deshalb nicht wie andere Beträge angelegt werden können, die zur "freien Verfügung" stehen.

  • BFH, 08.09.1993 - I R 30/93

    Erhebung von Nachzahlungszinsen nach § 233a AO auch dann, wenn das FA die

    Auszug aus BFH, 19.02.1996 - I B 86/95
    Er hat ferner im Urteil vom 8. September 1993 I R 30/93 (BFHE 172, 304, BStBl II 1994, 81) entschieden, daß der Grundsatz von Treu und Glauben einer Festsetzung von Nachforderungszinsen gemäß § 233 a der Abgabenordnung (AO 1977) grundsätzlich auch dann nicht entgegenstehe, wenn der Veranlagungsbeamte die Bearbeitung der Steuererklärung schuldhaft verzögert habe.
  • BFH, 27.04.2016 - X R 1/15

    Keine Verwirkung des Anspruchs auf Aussetzungszinsen trotz überlanger Dauer eines

    cc) Allein aus einer überlangen Dauer des außergerichtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens, das der Festsetzung von Aussetzungszinsen zugrunde liegt, folgt nicht, dass die Ablehnung eines Antrags auf Erlass der Aussetzungszinsen aus sachlichen Billigkeitsgründen rechtsfehlerhaft wäre (BFH-Urteil vom 21. Februar 1991 V R 105/84, BFHE 163, 313, BStBl II 1991, 498, unter II.3.c bb; Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen durch BVerfG-Beschluss vom 29. Oktober 1993  2 BvR 693/91, HFR 1994, 551; BFH-Beschlüsse in BFHE 165, 469, BStBl II 1992, 148, unter I.2.d, und vom 19. Februar 1996 I B 86/95, BFH/NV 1996, 725; Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen durch BVerfG-Beschluss vom 27. Februar 1997  1 BvR 1591/96).
  • BFH, 17.12.1996 - IX R 47/95

    Wann sind Umbau- und Modernisierungsaufwendungen Anschaffungskosten?

    Sofern nicht im Einzelfall ein konkreter wirtschaftlicher Schaden geltend gemacht wird (vgl. auch Tipke, Die Steuerrechtsordnung, 1993, Bd. III, S. 1388 m. w. N.; Kirchhof, Deutsche Steuerzeitung - DStZ - 1989, 55, 59) kommt bei nicht rechtzeitiger Rechtsschutzgewährung als Sanktion in Betracht, daß die sofortige Vollziehbarkeit des angefochtenen Steuerbescheids bis zur Entscheidung aufgehalten wird (BFH-Urteil vom 21. Februar 1991 V R 105/84, BFHE 163, 313, BStBl II 1991, 498; Beschluß vom 19. Februar 1996 I B 86/95, BFH/NV 1996, 725; Kirchhof, a. a. O.).
  • FG Berlin-Brandenburg, 15.01.2014 - 3 K 3079/13

    Höhe der Aussetzungszinsen ist verfassungsgemäß

    Die Laufzeitabhängigkeit rechtfertigt die Zinserhebung auch dann, wenn ohne Zutun des Steuerpflichtigen die angemessene Verfahrensdauer (hier: des Einspruchsverfahrens) überschritten wird (ständige Rechtsprechung, z. B. BFH, Urteil vom 21.02.1991 V R 105/84, NVwZ-RR 1993, 5, HFR 1992, 104, Juris Rn. 34 a. E.; BFH, Urteil vom 20.09.1995 X R 86/94, DB 1996, 311, Juris Rn. 13; BFH, Beschluss vom 19.02.1996 I B 86/95, BFH/NV 1996, 725, Juris Rn. 4).
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