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   BFH, 14.04.2015 - I B 91/14   

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https://dejure.org/2015,11563
BFH, 14.04.2015 - I B 91/14 (https://dejure.org/2015,11563)
BFH, Entscheidung vom 14.04.2015 - I B 91/14 (https://dejure.org/2015,11563)
BFH, Entscheidung vom 14. April 2015 - I B 91/14 (https://dejure.org/2015,11563)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Begrenzte revisionsrechtliche Prüfung von Schätzungsbescheiden

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    FGO § 96 Abs 1 S 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 118 Abs 2, AO § 162
    Begrenzte revisionsrechtliche Prüfung von Schätzungsbescheiden

  • Bundesfinanzhof

    Begrenzte revisionsrechtliche Prüfung von Schätzungsbescheiden

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 96 Abs 1 S 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 118 Abs 2 FGO, § 162 AO
    Begrenzte revisionsrechtliche Prüfung von Schätzungsbescheiden

  • IWW

    § 115 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § ... 116 Abs. 3 Satz 3 FGO, § 118 Abs. 2 FGO, § 162 der Abgabenordnung, § 115 Abs. 2 Nr. 2 Halbsatz 2 FGO, § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 162 AO, § 76 FGO, § 116 Abs. 5 Satz 2 FGO, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darlegung der Gründe für die Revisionszulassung

  • rewis.io

    Begrenzte revisionsrechtliche Prüfung von Schätzungsbescheiden

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2; FGO § 116 Abs. 3 S. 3
    Anforderungen an die Darlegung der Gründe für die Revisionszulassung

  • datenbank.nwb.de

    Keine Revisionszulassung wegen Einwände gegen die Richtigkeit von Steuerschätzungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schätzungsbescheide - und ihre revisionsrechtliche Prüfung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • FG München, 28.07.2014 - 7 K 1127/13

    Zuschätzungen Taxiunternehmen

    Auszug aus BFH, 14.04.2015 - I B 91/14
    Die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts München vom 28. Juli 2014  7 K 1127/13 wird als unzulässig verworfen.

    Die Klage blieb erfolglos; die Revision wurde von der Vorinstanz nicht zugelassen (Finanzgericht München, Urteil vom 28. Juli 2014  7 K 1127/13).

  • BFH, 19.01.2011 - X B 68/10

    Nichtzulassungsbeschwerde: Schätzung der Einkünfte einer Prostituierten durch das

    Auszug aus BFH, 14.04.2015 - I B 91/14
    Abgesehen davon, dass der Vortrag der Klägerin nicht durchgängig die Entscheidungserheblichkeit des Vorbringens erkennen lässt, hat die Klägerin nicht beachtet, dass die Schätzungen der Finanzgerichte zu den in einem Revisionsverfahren grundsätzlich bindenden tatsächlichen Feststellungen (§ 118 Abs. 2 FGO) gehören und deshalb Einwände gegen die Richtigkeit von Steuerschätzungen (§ 162 der Abgabenordnung --AO--) regelmäßig nicht zur Revisionszulassung führen können (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. Januar 2011 X B 68/10, BFH/NV 2011, 818).
  • BFH, 13.10.2003 - IV B 85/02

    Revisionszulassung bei schwerwiegendem Fehler

    Auszug aus BFH, 14.04.2015 - I B 91/14
    a) Soweit die Klägerin geltend macht, die Revision sei i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 2 Halbsatz 2 FGO zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zuzulassen, weil das von der Vorinstanz vertretene Schätzungsergebnis wirklichkeitsfremd und damit schlechthin unvertretbar sei (vgl. dazu z.B. BFH-Beschlüsse vom 13. Oktober 2003 IV B 85/02, BFHE 203, 404, BStBl II 2004, 25; vom 13. Dezember 2013 X B 46/13, BFH/NV 2014, 488), kann der Senat dem Beschwerdevortrag keine konkreten Anhaltspunkte (Umstände) für diese Einschätzung entnehmen.
  • BFH, 13.12.2013 - X B 46/13

    Keine Revisionszulassung wegen Einwänden gegen die Richtigkeit der Schätzung von

    Auszug aus BFH, 14.04.2015 - I B 91/14
    a) Soweit die Klägerin geltend macht, die Revision sei i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 2 Halbsatz 2 FGO zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zuzulassen, weil das von der Vorinstanz vertretene Schätzungsergebnis wirklichkeitsfremd und damit schlechthin unvertretbar sei (vgl. dazu z.B. BFH-Beschlüsse vom 13. Oktober 2003 IV B 85/02, BFHE 203, 404, BStBl II 2004, 25; vom 13. Dezember 2013 X B 46/13, BFH/NV 2014, 488), kann der Senat dem Beschwerdevortrag keine konkreten Anhaltspunkte (Umstände) für diese Einschätzung entnehmen.
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