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   BVerwG, 09.02.1967 - I C 128.64   

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https://dejure.org/1967,2700
BVerwG, 09.02.1967 - I C 128.64 (https://dejure.org/1967,2700)
BVerwG, Entscheidung vom 09.02.1967 - I C 128.64 (https://dejure.org/1967,2700)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Februar 1967 - I C 128.64 (https://dejure.org/1967,2700)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf die gewerberechtliche Erlaubnis zum Betrieb einer Privatkrankenanstalt - Anspruch auf die gewerberechtliche Erlaubnis zum Betrieb eines Privatkrankenhauses - Voraussetzungen der Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb einer privaten Kuranstalt - Begriff der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1967, 778
  • DÖV 1967, 495
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • VG München, 10.02.2015 - M 16 K 14.3028

    Privatkrankenanstalt; Widerruf der Konzession

    Schutzzweck der Regelung des § 30 GewO ist es, Gefahren abzuwenden, die sich aus der Eingliederung der Patienten in ein betriebliches Organisationsgefüge, aus der nicht ordnungsgemäßen Führung, Einrichtung oder Lage einer Privatkrankenanstalt ergeben können (vgl. BVerwG, U.v. 9.2.1967 - I C 128/64 - GewArch 1967, 164, 165; U.v. 18.10.1984 - 1 C 36/83 - juris Rn. 17; BayVGH, U.v. 8.11.2001 - 22 B 01.1790 - juris Rn. 16; Neft, Anforderungen an stationäre Einrichtungen des Gesundheitswesens i.S. von § 30 GewO, BayVBl. 1996, 40, 41).
  • BSG, 09.10.2001 - B 1 KR 15/00 R

    Unterkunft und Verpflegung als Leistungen der Geburtshilfe in der gesetzlichen

    In Bezug auf den Patienten soll § 30 GewO nach dem vom BVerwG (aaO; anders noch BVerwG Buchholz 451.20 § 30 GewO Nr. 1 = DÖV 1967, 495) bestätigten Gesetzeszweck nicht in erster Linie vor den Gefahren einer risikobehafteten ärztlichen Leistung schützen, denn insoweit wäre eine Differenzierung zwischen ambulanter und stationärer Versorgung nicht verständlich.
  • BSG, 09.10.2001 - B 1 KR 1/01 R

    Unterkunft und Verpflegung als Leistungen der Geburtshilfe in der gesetzlichen

    In bezug auf den Patienten soll § 30 GewO nach dem vom BVerwG (aaO; anders noch BVerwG Buchholz 451.20 § 30 GewO Nr. 1 = DÖV 1967, 495) bestätigten Gesetzeszweck nicht in erster Linie vor den Gefahren einer risikobehafteten ärztlichen Leistung schützen, denn insoweit wäre eine Differenzierung zwischen ambulanter und stationärer Versorgung nicht verständlich.
  • BVerwG, 08.10.1976 - VII C 46.74

    Erlass eines Gewerbesteuermessbescheides durch das Finanzamt als Voraussetzung

    Es hat sich deshalb, wie die Regelungen im Gewerbesteuergesetz, Einkommensteuergesetz und in der Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung zeigen, einen eigenen Begriff des Gewerbebetriebes geschaffen, der von dem verwaltungsrechtlichen Gewerbebegriff der Gewerbeordnung verschieden ist (vgl. Urteil des I. Senats vom 9. Februar 1967 - BVerwG I C 128.64 -, DÖV 1967, 495 = MDR 1967, 778 = GewArch. 1967, 164; ferner Urteil vom 24. Juni 1976 - BVerwG I C 56.74 - Landmann/Rohmer/Eyermann/Fröhler, GewO, 12. Aufl., Einl. RdNr. 89).
  • LG Düsseldorf, 05.12.1990 - 34 O 98/90

    Wettbewerbswidrigkeit von zahnärztlichen Werbeinseraten; Erbringung

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