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   BVerwG, 24.05.1960 - I C 45.57   

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https://dejure.org/1960,355
BVerwG, 24.05.1960 - I C 45.57 (https://dejure.org/1960,355)
BVerwG, Entscheidung vom 24.05.1960 - I C 45.57 (https://dejure.org/1960,355)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Mai 1960 - I C 45.57 (https://dejure.org/1960,355)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Versicherungsaufsichtsgesetz § 1 Abs. 2

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 10, 324
  • NJW 1960, 2019
  • MDR 1961, 84
  • DVBl 1961, 343
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 22.03.1956 - I C 147.54

    Unterstützungseinrichtung zur Versorgung der Hinterbliebenen verstorbener Ärzte -

    Auszug aus BVerwG, 24.05.1960 - I C 45.57
    Das Berufungsgericht vertritt unter Bezugnahme auf ein Urteil des Senats vom 22. März 1956 (BVerwGE 3, 220) die Ansicht, daß die Klägerin keine Versicherungsgeschäfte betreibe und daher der Versicherungsaufsicht nicht unterliege.

    Der Senat hat in einem Urteil vom 22. März 1956 (BVerwGE 3, 220) für einen im wesentlichen gleichgelagerten Sachverhalt bereits ausgesprochen, daß Vereine, die im Falle des Todes eines jeden Mitgliedes nur Spenden einsammeln und den eingesammelten Betrag den Hinterbliebenen des Verstorbenen auszahlen, der Versicherungsaufsicht dann nicht unterliegen, wenn sie keine von der Höhe der eingesammelten Spenden unabhängige Verpflichtung zu einer Leistung übernehmen.

    Es gelten dann die Ausführungen des Urteils des Senats vom 22. März 1956 (BVerwGE 3, 220).

  • BVerwG, 21.09.1967 - I C 31.65

    Verein zur Gewährung von Begräbnisbeihilfe für Hinterbliebene von

    So hat der Senat unter Berücksichtigung ihres berufsständischen Charakters u.a. folgende Unterstützungseinrichtungen, die die Gewährung von Beerdigungsbeihilfen bezweckten, als versicherungsfrei anerkannt: Einen "Verein gegenseitiger Hilfe bei Sterbefällen", der für die Angehörigen der Verwaltung einer Bergbau-AG bestand (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 24. Mai 1960 - BVerwG I C 144.59 - [a.a.O.]); einen Zusammenschluß von Tierärzten, die zugleich Genossen einer tierärztlichen Wirtschaftsgenossenschaft eGmbH waren (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 24. Mai 1960 - BVerwG I C 45.57 - [BVerwGE 10, 324 = VersR 1960, 1129 = VerBAV 1960, 242 = Buchholz BVerwG 452.00, § 1 VAG Nr. 4]); eine Beamtengewerkschaft (Urteil vom 10. Januar 1961 - BVerwG I A 4.59 - [a.a.O.]); einen bergbaulichen Berufsverband (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 25. Oktober 1962 - BVerwG I C 12.60 - [a.a.O.]).

    Wie der Senat in mehreren Entscheidungen (Urteile vom 22. März 1956 - BVerwG I C 147.54 - [BVerwGE 3, 220 = VersR 1956, 362 = VerBAV 1956, 182 = Buchholz BVerwG 452.00, § 1 VAG Nr. 2] und vom 24. Mai 1960 - BVerwG I C 144.59 [a.a.O.] und BVerwG I C 45.57 [a.a.O.] -) ausgesprochen hat, betreibt ein Verein keine Versicherungsgeschäfte und ist von der Versicherungsaufsicht frei, wenn er sich darauf beschränkt, im Todesfalle eines Mitgliedes Spenden einzusammeln und den eingesammelten Betrag den Hinterbliebenen auszuzahlen.

    Daß unter solchen Umständen die Aufbringung von Sterbebeihilfen im Umlagewege staatlicher Aufsicht bedarf, hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 24. Mai 1960 - BVerwG I C 45.57 - [a.a.O.] ausgesprochen.

  • BGH, 17.03.1965 - IV ZR 161/64

    Rechtsnatur einer Versorgungskasse - Begriff der privaten

    Vielmehr hat die Rechtsprechung, der sich der Senat anschließt, Versicherungsverhältnisse angenommen, wenn für zahlenmäßig fostgelegte wiederkehrende Beiträge bestimmte im veraus festgelegte Leistungen in Aussicht gestellt werden, wenn die Beiträge nach risikotechnischen Erwägungen abgestuft sind, wenn bei den Mitgliedern nicht der Gedanke der Hilfeleistung, sondern der der eigenen Absicherung im Vordergrund steht, wenn die Gewährung von Unterstützungen von einer Wartezeit abhängig gemacht ist, wenn die Unterstützung nicht gewährt wird, falls das Mitglied mit beiträgen im Rückstand ist, wenn das Geschäftsgebiet and der Mitgliederstand so groß ist, daß von einer gegenseitigen menschlichen Bildung der Mitglieder nicht gesprochen werden kann, wenn die Höhe der in Aussicht gestellten Leistungen über den Umfang von Unterstützungen hinausgeht, wenn die Bedürftigkeit des Berechtigten nicht geprüft wird, wenn eine Risikoauslese getroffen und eine Rücklage gebildet wird und wenn über eine Reihe von Jahren niemals eine Leistung wegen mangelnder Bedürftigkeit versagt worden ist (BVerwG 3, 217 = VersR 1956, 361; BVerwGE 10, 324 ff; Veröffentlichungen des Reichsaufsiehtsamts für die Privatversicherung 1933, 180, 181; 1936, 42; 1939, 247, 250; OVG Hamburg, AnwBl 1954, 160; Veröffentlichungen des Bundesaufsichtsamts für das Versicherungs- und Bausparkassenwesen, 1953, 54; 1954, 93; Prölls, a.a.O., Anm. 6 zu § 1 mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 25.10.1962 - I C 12.60

    Unterstützungskasse als aufsichtsfreie Personenvereinigung - Zulässigkeit einer

    Der Senat hat bereits in einem Urteil vom 24. Mai 1960 (BVerwGE 10, 324 [326]) ausgesprochen, daß die Gewährung finanzieller Hilfen nicht nur dann eine Unterstützung sein kann, wenn sich der Leistungsempfänger in einer akuten Notlage befindet, daß sich vielmehr auch schon die Erleichterung einer außergewöhnlichen Belastung als Unterstützungsmaßnahme darstellt.
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