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   BFH, 09.08.2006 - I R 10/06   

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https://dejure.org/2006,2881
BFH, 09.08.2006 - I R 10/06 (https://dejure.org/2006,2881)
BFH, Entscheidung vom 09.08.2006 - I R 10/06 (https://dejure.org/2006,2881)
BFH, Entscheidung vom 09. August 2006 - I R 10/06 (https://dejure.org/2006,2881)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    AO 1977 § 233a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO (1977) § 233a
    Verzinsung bei Unterschiedsbetrag von Null

  • datenbank.nwb.de

    Verzinsung bei Unterschiedsbetrag von Null

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verzinsung eines Steueranspruchs nach § 233a AO ? Steuerfestsetzung auf Null DM wegen nachträglicher Berücksichtigung eines Verlustvortrags ? Aufteilung in einen positiven und einen negativen Teil-Unterschiedsbetrag ? Verzinsung des positiven Teil-Unterschiedsbetrags trotz ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Zinsen auf 0,- ?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zinsen auf 0,- ?

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit der Verzinsung des Unterschiedsbetrags zwischen neu und zuvor festgesetzter Steuer bei einer Unterschiedsbetragsgröße von Null

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Verzinsung des Steueranspruchs auch bei Steuerfestsetzung ohne Unterschiedsbetrag

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO 1977 § 233a Abs 2 a, AO 1977 § 233a Abs 7
    Unterschiedsbetrag; Verlustabzug; Verzinsung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 214, 101
  • NVwZ-RR 2007, 415
  • BB 2006, 2515
  • BB 2007, 199
  • DB 2006, 2444
  • BStBl II 2007, 82
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 21.10.2005 - I B 115/05

    Verzinsung Steueranspruch - Verlustrücktrag

    Auszug aus BFH, 09.08.2006 - I R 10/06
    Der Senat hat im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes diese Sicht für nicht zweifelsfrei verfehlt erachtet (Senatsbeschluss vom 21. Oktober 2005 I B 115/05, BFH/NV 2006, 475).
  • FG München, 17.01.2006 - 6 K 4421/05

    Keine Verzinsung nach § 233a AO , wenn die Steuerfestsetzung zu keinem

    Auszug aus BFH, 09.08.2006 - I R 10/06
    Sein Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2006, 863 abgedruckt.
  • BFH, 17.02.2010 - I R 52/09

    Nachforderungszinsen: unterschiedlicher Zinslauf bei Vorliegen eines

    Das Senatsurteil vom 9. August 2006 I R 10/06 (BFHE 214, 101, BStBl II 2007, 82) betrifft einen Verlustrücktrag.
  • BFH, 29.10.2014 - X B 32/14

    Zulassung der Revision; Rechtsfehler bei Ermessensentscheidungen

    Wie der BFH in dem seitens des FA selbst herangezogenen Urteil vom 9. August 2006 I R 10/06 (BFHE 214, 101, BStBl II 2007, 82) zu § 233a Abs. 2a, 7 AO ausgeführt hat, sind für die der Zinsberechnung zugrunde zu legenden Unterschiedsbeträge in den Fällen des § 233a Abs. 2a AO jedenfalls nicht allein die tatsächlich festgesetzten Steuern maßgebend.
  • BFH, 26.11.2008 - I R 50/07

    Berechnung von Zinsen bei Änderung einer Steuerfestsetzung, bei der ein

    Diese Vorschrift behandelt den Fall, in dem eine Steuerfestsetzung z.B. im Hinblick auf einen erstmals berücksichtigten Verlustrücktrag geändert wird; sie bestimmt dazu, dass die Zinsen auf die zuvor festgesetzte Steuer sich nicht mindern, soweit sie auf die Zeit vor dem Beginn des Zinslaufs für den Verlustrücktrag (§ 233a Abs. 2a AO) entfallen (vgl. dazu Senatsurteile vom 9. August 2006 I R 10/06, BFHE 214, 101, BStBl II 2007, 82; vom 24. April 2007 I R 35/06, BFH/NV 2007, 1619).
  • FG Schleswig-Holstein, 29.04.2010 - 1 K 50143/04

    Festsetzung der Zinsen zur Einkommensteuer im Anschluss an geänderte

    Es sei zwischenzeitlich geklärt, dass sich ein Zinsanspruch auch bei einer Nullfestsetzung ergeben könne (BFH, Urteil vom 9. August 2006, I R 10/06, BFHE 214, 101, BStBl II 2007, 82).

    Dies gilt auch für den Fall einer Steuerfestsetzung auf 0, 00 EUR (BFH, Urteil vom 9. August 2006, I R 10/06, BFHE 214, 101, BStBl II 2007, 82).

  • BFH, 24.04.2007 - I R 35/06

    Steuerherabsetzung auf Null; Verzinsung

    Das entspricht der Rechtsprechung des erkennenden Senats, nach der eine Verzinsung sogar dann in Betracht kommt, wenn eine Steuer zunächst auf Null festgesetzt wurde und die später erfolgende Erhöhung anderweitiger Bemessungsgrundlagen durch einen hinzutretenden Verlustrücktrag ausgeglichen wird (Senatsurteil vom 9. August 2006 I R 10/06, BFHE 214, 101, BStBl II 2007, 82).
  • BFH, 11.02.2009 - X B 134/08

    Nichtzulassungsbeschwerde: Darlegung der Klärungsbedürftigkeit - Verzinsung bei

    So hat der BFH in seinem Urteil vom 9. August 2006 I R 10/06 (BFHE 214, 101, BStBl II 2007, 82) --ausgehend davon, dass § 233a Abs. 2a und Abs. 7 AO Sonderregelungen enthält, wenn die Steuerfestsetzung u.a. auf der Berücksichtigung eines Verlustabzugs nach § 10d Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes beruht-- festgestellt, dass eine Verzinsung dann in Betracht kommt, wenn eine Steuer zunächst auf Null festgesetzt wird und die dann vorgenommene Erhöhung der Bemessungsgrundlage durch einen hinzutretenden Verlustausgleich ausgeglichen wird (zustimmend BFH-Urteil vom 24. April 2007 I R 35/06, BFH/NV 2007, 1619).
  • FG Berlin-Brandenburg, 12.06.2007 - 9 K 1793/03

    Kein Liquiditätsvorteil aus einer zu hoch festgesetzten und aufgrund eines

    Denn nach dem Wortlaut des § 233a Abs. 5 Satz 1 AO ist bei einer Änderung der Steuerfestsetzung auch die Festsetzung der Zinsen zu ändern (vgl. auch Urteil des BFH vom 9. August 2006, I R 10/06, BFH/NV 2006, 2314 bei vorangegangener Steuerfestsetzung auf 0 bei Anwendung des § 233a Abs. 2a und 7 AO).
  • BFH, 13.03.2007 - I B 5/06

    Nachzahlungszinsen; Erlass

    Denn die Verzinsung nach § 233a AO kann auch dann eintreten, wenn sich aus einer Steuerfestsetzung per saldo kein Unterschiedsbetrag ergibt, dies aber auf der Berücksichtigung eines Verlustrücktrags beruht (Senatsurteil vom 9. August 2006 I R 10/06, BFHE 214, 101, BStBl II 2007, 82).
  • FG Berlin-Brandenburg, 06.11.2009 - 5 K 1410/05

    Beginn des Zinslaufs bei der Erhöhung des körperschaftsteuerlichen

    Denn entgegen des insoweit irreführenden Wortlauts des § 233 a Abs. 1 Satz 1 und Abs. 5 Satz 1 AO kommt es nach § 233 a Abs. 3 Satz 1 AO für die Verzinsung (nur) darauf an, ob sich ein Unterschiedsbetrag ergibt, der sich aus der festgesetzten Steuer, vermindert um die anzurechnenden Steuerabzugsbeträge, um die anzurechnende Körperschaftsteuer und um die bis zum Beginn des Zinslaufs festgesetzten Vorauszahlungen errechnet (so auch Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 9.8.2006 - I R 10/06, Bundessteuerblatt - BStBl. - II 2007, 82).
  • FG Nürnberg, 15.11.2017 - 5 K 1159/15

    Zinsfestsetzung im Einkommensteuerbescheid 2000 sowie Erlass der Zinsen nach §

    Ein Unterschied besteht auch zum Sachverhalt im BFH-Urteil vom 09.08.2006 (Az. I R 10/06, BFHE 214, 101, BStBl. II 2007, 82); der BFH stellt dort klar, dass die Auslegung des § 233a AO dahin gehe, dass sich nach Maßgabe des § 233a Abs. 2a und Abs. 7 AO eine Zinspflicht auch dann ergeben könne, wenn in einem Steuerbescheid einerseits höhere Einkünfte als zuvor und andererseits ein bislang nicht berücksichtigter Verlustrücktrag angesetzt werden und dies per Saldo nicht zu einer Änderung der festgesetzten Steuer führt.
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