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   BFH, 25.05.1988 - I R 10/84   

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https://dejure.org/1988,1951
BFH, 25.05.1988 - I R 10/84 (https://dejure.org/1988,1951)
BFH, Entscheidung vom 25.05.1988 - I R 10/84 (https://dejure.org/1988,1951)
BFH, Entscheidung vom 25. Mai 1988 - I R 10/84 (https://dejure.org/1988,1951)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 6a

  • Wolters Kluwer

    Vordienstzeiten - Pensionsverpflichtung - Ermittlung des Teilwerts - Unternehmen - Konzern - Rückstellung für Pensionszusage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 6a, § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, §§ 19, 24 Nr. 2

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine Berücksichtigung von Vordienstzeiten bei der Bewertung einer Pensionsverpflichtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 153, 381
  • BB 1988, 1569
  • DB 1988, 1729
  • BStBl II 1988, 720
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 03.08.1978 - 3 AZR 19/77

    Versorgungsanwartschaften - Insolvenzschutz - Unverfallbarkeit -

    Auszug aus BFH, 25.05.1988 - I R 10/84
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) erstreckt sich jedoch der gesetzliche Insolvenzschutz nach § 7 BetrAVG ausnahmsweise auch auf solche Anwartschaften, deren Unverfallbarkeit auf der vertraglichen Anrechnung von Vordienstzeiten beruht, falls die angerechnete Betriebszugehörigkeit ebenfalls von einer Versorgungszusage begleitet war (vgl. grundlegend Urteil des BAG vom 3. August 1978 3 AZR 19/77, Der Betrieb - DB - 1978, 2127).

    Das BAG (Urteil in DB 1978, 2127) hat den gesetzlichen Insolvenzschutz nach § 7 BetrAVG ausnahmsweise auf solche Anwartschaften ausgedehnt, deren Unverfallbarkeit auf der vertraglichen Anrechnung von Vordienstzeiten beruht, falls die angerechnete Betriebszugehörigkeit ebenfalls von einer Versorgungszusage begleitet war.

  • BFH, 10.02.1953 - I 113/52 U

    Auslegung von Steuergesetzen nach ihrem Wortlaut - Rechtscharakter einer

    Auszug aus BFH, 25.05.1988 - I R 10/84
    Der BFH hatte in den Urteilen vom 10. Februar 1953 I 113/52 U (BFHE 57, 254, BStBl III 1953, 102) und vom 27. September 1955 I 174/55 S (BFHE 61, 431, BStBl III 1955, 366) einen inneren Zusammenhang zwischen den Zuführungen zur Pensionsrückstellung und den Anwartschaften der Arbeitnehmer bejaht und die Pensionszusagen als zusätzliches Arbeitsentgelt gewertet, das anteilig auch auf die bereits vor der Zusage abgeleistete Dienstzeit entfalle; er ließ eine Passivierung des entsprechenden Anteils bereits im Jahr der Erteilung des Pensionsversprechens zu.
  • BFH, 27.09.1955 - I 174/55 S

    Berechtigung einer Pensionsrückstellung der Höhe nach - Selbständiges

    Auszug aus BFH, 25.05.1988 - I R 10/84
    Der BFH hatte in den Urteilen vom 10. Februar 1953 I 113/52 U (BFHE 57, 254, BStBl III 1953, 102) und vom 27. September 1955 I 174/55 S (BFHE 61, 431, BStBl III 1955, 366) einen inneren Zusammenhang zwischen den Zuführungen zur Pensionsrückstellung und den Anwartschaften der Arbeitnehmer bejaht und die Pensionszusagen als zusätzliches Arbeitsentgelt gewertet, das anteilig auch auf die bereits vor der Zusage abgeleistete Dienstzeit entfalle; er ließ eine Passivierung des entsprechenden Anteils bereits im Jahr der Erteilung des Pensionsversprechens zu.
  • BFH, 26.06.2013 - I R 39/12

    Rückstellung für Pensionszusage: Einbeziehung von Vordienstzeiten; Verstoß gegen

    Auch ist nicht fraglich, dass die Pensionsrückstellung nach § 6a Abs. 2 Nr. 1 EStG 2002 erstmals für das Jahr, in dem die Pensionszusage erteilt wird (hier: Streitjahr 2002), und damit auch für Wirtschaftsjahre vor Eintritt der Unverfallbarkeit der Ansprüche (hier: Streitjahre 2002 und 2003) gebildet werden darf (Senatsurteil vom 25. Mai 1988 I R 10/84, BFHE 153, 381, BStBl II 1988, 720; Dommermuth in Herrmann/Heuer/ Raupach, § 6a EStG Rz 10, Unverfallbarkeit).

    Hierdurch soll zugleich die Finanzierung unverfallbarer Pensionsanwartschaften erleichtert werden (Senatsurteil in BFHE 153, 381, BStBl II 1988, 720; BTDrucks 7/1281, S. 37, 39) mit der weiteren Folge, dass die nach Dienstbeginn gegebene Zusage eine außerordentliche Rückstellung auslöst (sog. Teilwertsprung; vgl. auch § 6a Abs. 4 Satz 3 EStG 2002), mit der die bis dahin tatsächlich geleistete Arbeit abgegolten wird (sog. Past-Service; vgl. Senatsurteile in BFHE 153, 381, BStBl II 1988, 720; in BFHE 175, 535, BStBl II 1995, 250; vom 21. August 2007 I R 22/07, BFHE 218, 520, BStBl II 2008, 513; Höfer/Veit/Verhuven, Betriebsrentenrecht (BetrAVG), Band II: Steuerrecht/Sozialabgaben, HGB/IFRS, Rz 197 f., 211; Gosch in Kirchhof, EStG, 12. Aufl., § 6a Rz 15; Schmidt/Weber-Grellet, EStG, 32. Aufl., § 6a Rz 53).

    Zwar trifft es zu, dass die Höhe der unverfallbaren Anwartschaft im Falle des vorzeitigen Ausscheidens aus dem Dienstverhältnis die Teilwertermittlung nach § 6a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 EStG 2002 nicht beeinflusst, da nach dieser Vorschrift die Rückstellung unter der Annahme zu berechnen ist, dass das Dienstverhältnis bis zum Eintritt des Versorgungsfalls fortbesteht (Senatsurteil in BFHE 153, 381, BStBl II 1988, 720).

  • BFH, 07.02.2002 - IV R 62/00

    Komplementär-GmbH - GmbH & Co. KG - Gesellschaftsfremder Geschäftsführer -

    Hiervon ist auch der Gesetzgeber ausgegangen, wenn er es als Ziel der Pensionsrückstellung bezeichnet hat, den Aufwand der Pensionsleistungen auf die Zeit der aktiven Tätigkeit der versorgungsberechtigten Arbeitnehmer zu verteilen und den Aufwand mit dem Ertrag der entsprechenden Arbeitsleistung zu verrechnen (vgl. BTDrucks VII/1281 S. 37; BFH-Urteile vom 25. Mai 1988 I R 10/84, BFHE 153, 381, BStBl II 1988, 720; vom 10. August 1994 I R 47/93, BFHE 175, 535, BStBl II 1995, 250).

    Das gilt selbst dann, wenn die Vordienstzeit bei einem Unternehmen abgeleistet wurde, das demselben Konzern angehört wie das pensionsverpflichtete Unternehmen (BFH-Urteile in BFHE 153, 381, BStBl II 1988, 720, und in BFHE 175, 535, BStBl II 1995, 250).

  • BVerwG, 08.02.2017 - 8 C 2.16

    Analogie; Anspruch; Anwartschaft; Beitragsbemessung; Beitragspflicht; Dienstzeit;

    Damit wird der Gesamtaufwand der zu erbringenden Pensionsleistungen rechnerisch auf die gesamte Dienstzeit verteilt und der Aufwand mit dem Ertrag der entsprechenden Arbeitsleistung verrechnet (vgl. die Begründung des Regierungsentwurfs des Betriebsrentengesetzes vom 26. November 1973, BT-Drs. 7/1281 S. 39; BFH, Urteile vom 25. Mai 1988 - I R 10/84 - BFHE 153, 381 - juris Rn. 20 und vom 17. Mai 2000 - I R 25/98 - DStZ 2001, 172 - juris Rn. 10).
  • FG Münster, 15.06.2011 - 9 K 1292/07

    Bilanzierung einer erworbenen Pensionsrückstellung

    Die Rechtsprechung des BFH lasse keinen Spielraum für eine Bewertung der Pensionsrückstellung mit den Anschaffungskosten (Hinweis auf BFH-Urteil vom 25.5.1988 I R 10/84, BStBl II 1988, 720; Riemer, BetrAV 2000, 425, 428).

    Das von der Bp angeführte Urteil BFH, BStBl II 1988, 720 betreffe ebenfalls allein den Vorrang des Teilwertbegriffs nach § 6a EStG vor dem allgemeinen Teilwertbegriff des § 6 EStG, nicht aber vor der dort vorgesehenen und hier einschlägigen Bewertung mit den Anschaffungskosten.

  • FG Sachsen, 20.01.2005 - 5 K 52/04

    Beginn einer faktischen Geschäftsführung für die Berechnung des Teilwertes der

    Er verweist insbesondere auf das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 25. Mai 1988 I R 10/84, BStBl II 1988, 720 .

    Zur Begründung im Einzelnen wird auf das den Beteiligten bekannte BFH-Urteil vom 25. Mai 1988 I R 10/84, BStBl II 1988, 720 , verwiesen.

    Käme man zu einem anderen Ergebnis, bedeutete das entgegen der oben genannten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (BStBl. II 1988, 720; vgl. auch BFH-Urteil v. 10.08.1994 I R 47/93, BStBl. II 1995, 250) im Rahmen der Prüfung des Beginns des Dienstverhältnisses nach § 6a Abs. 2 Nr. 1 Sätze 2 und 3 EStG die Anerkennung eines Konzernarbeitsverhältnisses.

  • FG Rheinland-Pfalz, 19.10.1995 - 4 K 1141/95

    Teilwertermittlung einer Pensionsverpflichtung; Berechnung einer

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  • BFH, 10.08.1994 - I R 47/93

    Bewertung von Pensionsrückstellungen; Berücksichtigung von Vordienstzeiten nach §

    b) Unter Dienstverhältnis i. S. des § 6 a Abs. 3 EStG 1983 ist ein durch Dienstvertrag (§ 611 BGB) begründetes Dauerschuldverhältnis zu verstehen, während dessen Bestehen der Dienstverpflichtete zur Leistung der versprochenen Dienste und der Dienstberechtigte zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet ist (s. Senatsurteil vom 25. Mai 1988 I R 10/84, BFHE 153, 381, BStBl II 1988, 720).

    Eine zivilrechtliche Vereinbarung, durch die ein vor dem tatsächlichen Dienstantritt liegender Zeitpunkt als Beginn des Dienstverhältnisses festgelegt wird und nach der somit Zeiten als Dienstzeiten gelten, in denen der Dienstverpflichtete aufgrund des Vertrages noch keine Dienste erbracht hat, ist für die Berechnung des Teilwertes der Pensionsrückstellung unbeachtlich (s. Urteil in BFHE 153, 381, BStBl II 1988, 720; Schmidt/Seeger, Einkommensteuergesetz, Kommentar, 13. Aufl., 1994, § 6 a Anm. 13; Ahrend/Förster/Rößler in Blümich, Kommentar zum Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz, Gewerbesteuergesetz, 14. Aufl., § 6 a EStG Rz. 373 f.; Stuhrmann, Betriebs-Berater - BB - 1988, 2348, und in Hartmann/Böttcher/Nissen/Bordewin, Kommentar zum Einkommensteuergesetz, § 6 a Rz. 176 f.; a. A. z. B. Höfer in Littmann/Bitz/Hellwig, Das Einkommensteuerrecht, Kommentar, 15. Aufl., § 6 a EStG Rn. 67 f. m. w. N.; zu der von der Finanzverwaltung zugelassenen Ausnahme in Fällen der Übernahme einer Pensionsverpflichtung unter gleichzeitiger Übernahme von Vermögenswerten s. R 41 Abs. 15 und H 41 (H 15) der Einkommensteuer-Richtlinien - EStR - 1993).

  • FG Berlin-Brandenburg, 14.03.2012 - 12 K 12081/09

    Gewerbesteuermessbetrag 2002 und 2003

    In diesem Falle kann für das Wirtschaftsjahr, in dem die Pensionszusage erteilt worden ist, eine Einmalrückstellung in Höhe der Beträge gebildet werden, die in dem Zeitraum vom Dienstbeginn bis zum Zeitpunkt der Zusage hätten zurückgestellt werden können (BFH-Urteil vom 25. Mai 1988 - I R 10/84, BStBl II 1988, 720, unter II.1. der Gründe).

    Es trifft zwar zu, dass der BFH in mehreren Entscheidungen ausgesprochen hat, dass unter dem in dieser Vorschrift verwendeten Begriff des Dienstverhältnisses ein durch Dienstvertrag begründetes Dauerschuldverhältnis zu verstehen sei, während dessen Bestehen der Dienstverpflichtete zur Leistung der versprochenen Dienste und der Dienstberechtigte zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet ist (BFH-Urteile vom 10. August 1994 - I R 47/93, BStBl II 1995, 250, unter II.1.b) der Gründe; vom 25. Mai 1988 - I R 10/84, BStBl II 1988, 720, unter II.4.a) der Gründe).

  • BFH, 25.07.1995 - VIII R 38/93

    Fremdvergleich auch bei steuerlicher Beurteilung einer (Nur-)Pensionszusage,

    Der BFH hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß zwischen den Vorschriften des BetrAVG und den steuerrechtlichen Bestimmungen des § 6 a EStG keine sachliche Verknüpfung besteht (vgl. BFH-Urteile vom 25. Mai 1988 I R 10/84, BFHE 153, 381, BStBl II 1988, 720, unter 5. der Gründe; vom 8. Dezember 1988 IV R 60-61/87, Steuerrechtsprechung in Karteiform, Einkommensteuergesetz 1975, § 6 a, Rechtsspruch 9 unter 2. c der Gründe; vom 28. April 1989 III R 60/87, BFH/NV 1990, 418 unter 1. b bb der Gründe m. w. N.; vom 7. Februar 1990 X R 63-65/87, BFH/NV 1991, 80 unter 4. der Gründe).
  • BVerwG, 08.02.2017 - 8 C 3.16

    Bemessung des Insolvenzsicherungsbeitrags bei insolvenzfähig gewordenen

    Damit wird der Gesamtaufwand der zu erbringenden Pensionsleistungen rechnerisch auf die gesamte Dienstzeit verteilt und der Aufwand mit dem Ertrag der entsprechenden Arbeitsleistung verrechnet (vgl. die Begründung des Regierungsentwurfs des Betriebsrentengesetzes vom 26. November 1973, BT-Drs. 7/1281 S. 39; BFH, Urteile vom 25. Mai 1988 - I R 10/84 - BFHE 153, 381 - juris Rn. 20 und vom 17. Mai 2000 - I R 25/98 - DStZ 2001, 172 - juris Rn. 10).
  • BFH, 07.02.1990 - X R 63/87

    Berücksichtigung einer Pensionszusage bei der Festsetzung der Einkommenssteuer -

  • BFH, 28.04.1989 - III R 60/87

    Formgerechte Geltendmachung der Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs -

  • BFH, 08.11.1993 - X B 12/93

    Voraussetzungen für die Bildung von Rückstellungen für eine Pensionszusage an dem

  • BFH, 28.04.1989 - III R 155/86
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