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   BFH, 18.08.1999 - I R 10/99   

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https://dejure.org/1999,1069
BFH, 18.08.1999 - I R 10/99 (https://dejure.org/1999,1069)
BFH, Entscheidung vom 18.08.1999 - I R 10/99 (https://dejure.org/1999,1069)
BFH, Entscheidung vom 18. August 1999 - I R 10/99 (https://dejure.org/1999,1069)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Gesellschafter-Geschäftsführer - Anstellungsvertrag - Pensionszusagen - Rückdeckungsversicherungen - Verdeckte Gewinnausschüttung

  • Judicialis

    FGO § 100 Abs. 2 Satz 2; ; FGO § 118 Abs. 2; ; FGO § 118 Abs. 3 Satz 1; ; KStG § 8 Abs. 3 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KStG § 8 Abs. 3 S. 2
    Probezeit bei Pensionszusagen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    KStG § 8 Abs 3 S 2
    Alter; Gesellschaftergeschäftsführer; Pensionszusage; Verdeckte Gewinnausschüttung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 1671
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 21.12.1994 - I R 98/93

    Zur Frage der Erdienbarkeit einer Pension eines beherrschenden

    Auszug aus BFH, 18.08.1999 - I R 10/99
    Für den größten (und auch vorliegend einschlägigen) Teil der entschiedenen Fälle hat der Bundesfinanzhof (BFH) eine Veranlassung der Vermögensminderung durch das Gesellschaftsverhältnis angenommen, wenn die Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter einen Vermögensvorteil zuwendet, den sie bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einem Nichtgesellschafter nicht gewährt hätte (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteil vom 21. Dezember 1994 I R 98/93, BFHE 176, 413, BStBl II 1995, 419, m.w.N.).

    a) Im Rahmen des hiernach anzustellenden Fremdvergleichs bleibt für einen ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiter bei Gewährung einer Pensionszusage einzuschätzen, ob er unter den gegebenen betrieblichen Umständen eine Altersversorgung zusagen, bejahendenfalls welchen Inhalt diese haben kann (BFH-Urteil in BFHE 176, 413, BStBl II 1995, 419).

    Der erkennende Senat hat dabei insbesondere der Frage Bedeutung beigemessen, ob die Pensionszusage aus der Sicht des Zusagezeitpunkts noch erdient werden konnte (BFH in BFHE 176, 413, BStBl II 1995, 419, m.w.N.; BFH-Urteil vom 24. Januar 1996 I R 41/95, BFHE 180, 272, BStBl II 1997, 440, m.w.N.).

    Für einen nichtbeherrschenden Gesellschafter kann ein Erdienen der Pensionszusage zusätzlich unterstellt werden, wenn --bezogen auf den vorgesehenen Eintritt des Versorgungsfalls-- der Beginn seiner Betriebszugehörigkeit mindestens 12 Jahre zurückliegt und die Zusage mindestens drei Jahre lang bestanden hat (BFH in BFHE 176, 413, BStBl II 1995, 419; in BFHE 180, 272, BStBl II 1997, 440; vom 29. Oktober 1997 I R 52/97, BFHE 184, 487, BStBl II 1999, 318).

  • BFH, 29.10.1997 - I R 52/97

    VGA bei Pensionszusagen

    Auszug aus BFH, 18.08.1999 - I R 10/99
    Für einen nichtbeherrschenden Gesellschafter kann ein Erdienen der Pensionszusage zusätzlich unterstellt werden, wenn --bezogen auf den vorgesehenen Eintritt des Versorgungsfalls-- der Beginn seiner Betriebszugehörigkeit mindestens 12 Jahre zurückliegt und die Zusage mindestens drei Jahre lang bestanden hat (BFH in BFHE 176, 413, BStBl II 1995, 419; in BFHE 180, 272, BStBl II 1997, 440; vom 29. Oktober 1997 I R 52/97, BFHE 184, 487, BStBl II 1999, 318).

    Wenn unter solchen und sonstigen vergleichbaren Umständen ein erprobter bisheriger Geschäftsführer oder Arbeitnehmer des bisherigen Unternehmens Geschäftsführer der nunmehrigen Kapitalgesellschaft wird und in diesem Rahmen im wesentlichen seinen bisherigen Tätigkeitsbereich unverändert fortführt, bedarf es keiner zusätzlichen Probezeit (Senatsurteil in BFHE 184, 487, BStBl II 1999, 318).

  • BFH, 24.01.1996 - I R 41/95

    Pensionszusage an einen nichtbeherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer einer

    Auszug aus BFH, 18.08.1999 - I R 10/99
    Der erkennende Senat hat dabei insbesondere der Frage Bedeutung beigemessen, ob die Pensionszusage aus der Sicht des Zusagezeitpunkts noch erdient werden konnte (BFH in BFHE 176, 413, BStBl II 1995, 419, m.w.N.; BFH-Urteil vom 24. Januar 1996 I R 41/95, BFHE 180, 272, BStBl II 1997, 440, m.w.N.).

    Für einen nichtbeherrschenden Gesellschafter kann ein Erdienen der Pensionszusage zusätzlich unterstellt werden, wenn --bezogen auf den vorgesehenen Eintritt des Versorgungsfalls-- der Beginn seiner Betriebszugehörigkeit mindestens 12 Jahre zurückliegt und die Zusage mindestens drei Jahre lang bestanden hat (BFH in BFHE 176, 413, BStBl II 1995, 419; in BFHE 180, 272, BStBl II 1997, 440; vom 29. Oktober 1997 I R 52/97, BFHE 184, 487, BStBl II 1999, 318).

  • BFH, 30.09.1992 - I R 75/91

    Verfrühte Pensionszusage an Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH

    Auszug aus BFH, 18.08.1999 - I R 10/99
    Die Rechtsprechung, wonach ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter ohne Erprobung des neu angestellten Geschäftsführers und ohne gesicherte Kenntnis der künftigen Ertragsentwicklung der Kapitalgesellschaft eine Pension noch nicht zugesagt hätte (vgl. Senatsurteile vom 16. Dezember 1992 I R 2/92, BFHE 170, 175, BStBl II 1993, 455; vom 30. September 1992 I R 75/91, BFH/NV 1993, 330), kann aus tatsächlichen Gründen jedenfalls für solche Unternehmen nicht gelten, die aus eigener Erfahrung Kenntnisse über die Befähigung des Geschäftsführers haben und die Ertragserwartungen aufgrund ihrer bisherigen unternehmerischen Tätigkeit hinreichend deutlich abschätzen können.
  • BFH, 16.12.1992 - I R 2/92

    Veranlassung einer Pensionsrückstellung durch das Gesellschaftsverhältnis

    Auszug aus BFH, 18.08.1999 - I R 10/99
    Die Rechtsprechung, wonach ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter ohne Erprobung des neu angestellten Geschäftsführers und ohne gesicherte Kenntnis der künftigen Ertragsentwicklung der Kapitalgesellschaft eine Pension noch nicht zugesagt hätte (vgl. Senatsurteile vom 16. Dezember 1992 I R 2/92, BFHE 170, 175, BStBl II 1993, 455; vom 30. September 1992 I R 75/91, BFH/NV 1993, 330), kann aus tatsächlichen Gründen jedenfalls für solche Unternehmen nicht gelten, die aus eigener Erfahrung Kenntnisse über die Befähigung des Geschäftsführers haben und die Ertragserwartungen aufgrund ihrer bisherigen unternehmerischen Tätigkeit hinreichend deutlich abschätzen können.
  • BFH, 27.02.2003 - I R 46/01

    VGA bei Gewinntantieme

    bb) Das FG hat einen abweichenden Standpunkt eingenommen und sich dazu u.a. auf eine Entscheidung des Senats berufen, nach der die Ausweitung einer erlaubten Nebentätigkeit nicht zur Anpassung (Verminderung) des Geschäftsführergehalts führen muss, wenn sie sich auf den Arbeitseinsatz für die Kapitalgesellschaft nicht auswirkt (Urteil vom 18. August 1999 I R 10/99, BFH/NV 2000, 225).
  • BFH, 23.02.2005 - I R 70/04

    Verdeckte Gewinnausschüttung: private Kfz-Nutzung - Pensionszusage im Jahr der

    Diese Kriterien sind bei einem Unternehmen als erfüllt angesehen worden, das seit Jahren tätig war und lediglich sein Rechtskleid ändert, wie beispielsweise bei Begründung einer Betriebsaufspaltung oder einer Umwandlung (vgl. Senatsurteile vom 29. Oktober 1997 I R 52/97, BFHE 184, 487, BStBl II 1999, 318; vom 18. Februar 1999 I R 51/98, BFH/NV 1999, 1384; vom 18. August 1999 I R 10/99, BFH/NV 2000, 225).
  • BFH, 20.05.2015 - I R 17/14

    Verdeckte Gewinnausschüttung: Erdienbarkeit der endgehaltsabhängigen

    Nach ebenfalls ständiger Spruchpraxis des Senats ist das bei einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer der Fall, wenn zwischen dem Zusagezeitpunkt und dem vorgesehenen Zeitpunkt des Eintritts in den Ruhestand mindestens zehn Jahre liegen (vgl. hierzu z.B. Senatsurteile vom 15. März 2000 I R 40/99, BFHE 191, 330, BStBl II 2000, 504; vom 18. August 1999 I R 10/99, BFH/NV 2000, 225, 226; vom 30. Januar 2002 I R 56/01, BFH/NV 2002, 1055; vom 18. März 2009 I R 63/08, BFH/NV 2009, 1841; zuletzt vom 11. September 2013 I R 26/12, BFH/NV 2014, 728, jeweils m.w.N.), bei einem nicht beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer überdies dann, wenn dieser Zeitraum zwar mindestens drei Jahre beträgt, der Gesellschafter-Geschäftsführer dem Betrieb aber mindestens zwölf Jahre angehört (Senatsurteil in BFHE 191, 330, BStBl II 2000, 504, m.w.N.).
  • BFH, 15.03.2000 - I R 40/99

    Erdienbarkeit einer Pensionszusage

    c) Gleichermaßen hat der Senat entschieden, dass auf das ansonsten bestehende Erfordernis, vor Erteilung der Pensionszusage eine hinreichende Probezeit abzuwarten, um sich der Leistungsfähigkeit und Qualifikation des neu eingestellten Gesellschafter-Geschäftsführers zu versichern, verzichtet werden kann, wenn --wie hier-- infolge der vorangegangenen Tätigkeit in dem Einzelunternehmen diese Gewissheit bestand (vgl. zuletzt Senatsurteile in BFH/NV 1999, 1384; vom 18. August 1999 I R 10/99, Deutsches Steuerrecht Entscheidungsdienst --DStRE-- 2000, 26, m.w.N.).

    Es erübrigt sich unter den gegebenen Umständen auch, diese Vorlaufzeit deswegen zu verlängern, weil es sich um ein neugegründetes Unternehmen handelt, das sich vor Erteilung einer so weitreichenden Verpflichtung wie einer Altersversorgung gemeinhin ein Bild über die voraussichtliche wirtschaftliche Entwicklung machen wird (Urteile in BFH/NV 1999, 1384 und in DStRE 2000, 26).

  • BFH, 24.04.2002 - I R 18/01

    Pensionszusage an Gesellschafter-Geschäftsführer

    Wird ein Unternehmen durch seine bisherigen leitenden Angestellten "aufgekauft" und führen diese Angestellten den Betrieb in Gestalt einer neu gegründeten Kapitalgesellschaft als Geschäftsführer fort (sog. Management-buy-out), so kann es ausreichen, wenn bis zur Erteilung der Zusagen nur rund ein Jahr abgewartet wird (Anschluss an die Senatsurteile vom 29. Oktober 1997 I R 52/97, BFHE 184, 487, BStBl II 1999, 318; vom 18. Februar 1999 I R 51/98, BFH/NV 1999, 1384; vom 18. August 1999 I R 10/99, BFH/NV 2000, 225).

    Diese Kriterien sind bei einem Unternehmen als erfüllt angesehen worden, das seit Jahren tätig war und lediglich sein Rechtskleid ändert, wie beispielsweise bei Begründung einer Betriebsaufspaltung oder einer Umwandlung (vgl. Senatsurteile in BFHE 184, 487, BStBl II 1999, 318; vom 18. Februar 1999 I R 51/98, BFH/NV 1999, 1384; vom 18. August 1999 I R 10/99, BFH/NV 2000, 225).

  • FG Baden-Württemberg, 08.03.2001 - 6 K 131/98

    Vereinbarung einer gewinntantiemeabhängigen Geschäftsführer-Vergütung ohne feste

    Zutreffenderweise führe der BFH in seinem Urteil in BFH/NV 2000, 225 aus, dass es nicht unbedingt gegen die Angemessenheit eines Geschäftsführergehaltes spreche, wenn mehrere Tätigkeiten parallel ausgeführt würden.

    Dies gilt auch im Verhältnis zu Schwestergesellschaften (BFH-Urteil vom 18. August 1999 I R 10/99 BFH/NV 2000, 225 ).

    Hiervon ging auch der BFH im Urteil vom 18.08.1999 I R 10/99 BFH/NV 2000, 225 aus, da er ausführte, es komme nur darauf an, dass die Geschäftsführer ihre Tätigkeit bei der jeweiligen GmbH ausübten und ihre Arbeitskraft, die sie der jeweiligen Klin schuldeten, nicht reduzierten und im gleichen Umfang für diese tätig blieben.

  • BFH, 23.07.2003 - I R 80/02

    VGA: Nicht erdienbare Pensionszusage

    Das ist im Allgemeinen nicht anzunehmen, wenn die Zusage einem Gesellschafter-Geschäftsführer erteilt wurde und dieser im Zusagezeitpunkt das 60. Lebensjahr vollendet hatte (Senatsbeschluss vom 20. Oktober 2000 I B 74/00, BFH/NV 2001, 344, m.w.N.) oder wenn zwischen dem Zusagezeitpunkt und dem vorgesehenen Eintritt in den Ruhestand nur noch eine kurze Zeitspanne liegt (vgl. hierzu Senatsurteile vom 15. März 2000 I R 40/99, BFHE 191, 330, BStBl II 2000, 504; vom 18. August 1999 I R 10/99, BFH/NV 2000, 225, 226; vom 30. Januar 2002 I R 56/01, BFH/NV 2002, 1055, m.w.N.).
  • BFH, 24.04.2002 - I R 43/01

    Erdienbarkeit einer Pensionszusage

    An der Erdienbarkeit kann es bei einem beherrschenden Gesellschafter fehlen, wenn der Zeitraum zwischen der Zusage der Pension und dem vorgesehenen Eintritt in den Ruhestand weniger als 10 Jahre beträgt (Senatsurteile vom 21. Dezember 1994 I R 98/93, BFHE 176, 413, BStBl II 1995, 419; vom 18. August 1999 I R 10/99, BFH/NV 2000, 225, 226; vom 15. März 2000 I R 40/99, BFHE 191, 330, BStBl II 2000, 504, 505; Senatsbeschluss vom 3. Dezember 1999 I B 3/99, BFH/NV 2000, 892).
  • FG Köln, 14.11.2002 - 13 K 6620/00

    Vergütungen an GesGeschäftsführer für Geschäftsführungstätigkeiten bei

    Nach seiner Auffassung kann auch das zwischenzeitlich ergangene Urteil des BFH vom 18.8.1999 I R 10/99 (BFH/NV 2000, 225) dem Begehren der Klägerin nicht zum Erfolg verhelfen.

    Bei der danach im Rahmen des Fremdvergleichs zu prüfenden Angemessenheit der Geschäftsführerbezüge kommt es allein auf die Verhältnisse der Klägerin an (Urteil des BFH vom 18.8.1999 I R 10/99, BFH/NV 2000, 225; Urteil des FG Baden-Württemberg vom 8.3.2001 6 K 131/98, EFG 2001, 851).

    Ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter der Klägerin hätte aber gegenüber den beiden Gesellschafter-Geschäftsführern deshalb eine Gehaltsanpassung durchgesetzt, weil diese ihre nach den Dienstverträgen vollen Umfangs geschuldete Arbeitskraft infolge ihrer Tätigkeit bei Schwestergesellschaften nur noch in vermindertem Umfang erbrachten und somit die vertraglich ausgehandelte Parität von Leistung und Gegenleistung gestört war (vgl. dazu Urteil des BFH vom 18.8.1999, a. a. O., und zur Frage des Maßstabs der vertraglichen Leistungspflichten: Urteil des FG Düsseldorf v. 23.4.2002 6 K 6744/99 K, F, EFG 2002, 1404).

  • FG Baden-Württemberg, 28.06.2001 - 6 K 392/97

    Angemessenheit der Gesamtausstattung eines Gesellschafter-Geschäftsführers;

    Dies gilt auch im Verhältnis zu Schwestergesellschaften (BFH-Urteil vom 18. August 1999 I R 10/99 BFH/NV 2000, 225 ).

    Hiervon ging auch der BFH im Urteil vom 18.08.1999 I R 10/99 BFH/NV 2000, 225 aus, da er ausführte, es komme nur darauf an, dass die Geschäftsführer ihre Tätigkeit bei der jeweiligen GmbH ausübten und ihre Arbeitskraft, die sie der jeweiligen Klin schuldeten, nicht reduzierten und im gleichen Umfang für diese tätig blieben.

  • BFH, 27.11.2013 - I R 17/13

    VGA: Hinterbliebenenversorgung für den neuen Lebenspartner als nicht erdienbare

  • FG Münster, 19.12.2003 - 9 K 491/01

    Erteilung einer Pensionszusage

  • BFH, 14.07.2004 - I R 14/04

    Pensionszusage Gesellschafter-Geschäftsführer: Erdienbarkeit - Zur Frage der

  • BFH, 19.06.2000 - I B 110/99

    Pensionszusage zugunsten eines 74-jährigen Angehörigen

  • BFH, 17.03.2010 - I R 19/09

    Zusage einer Pension ohne ausreichende Erprobung als vGA - Berechnung der Höhe

  • BFH, 18.03.2009 - I R 63/08

    Verdeckte Gewinnausschüttung: Zusage einer Witwenrente an über 65jährigen

  • FG Baden-Württemberg, 28.06.2001 - 6 K 393/97

    Angemessenheit der Gesamtausstattung eines Gesellschafter-Geschäftsführers;

  • BFH, 20.08.2003 - I R 99/02

    Pensionszusage an beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer

  • BFH, 27.02.2003 - I R 80/01

    Gewinntantieme; Angemessenheit der Gesamtausstattung des

  • BFH, 28.06.2005 - I R 25/04

    VGA: Pensionszusage, Erdienbarkeit bei Gesellschafter-Geschäftsführer

  • FG Sachsen-Anhalt, 03.11.2010 - 3 K 1350/03

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei Erteilung einer Pensionszusage vor Ablauf der

  • FG Münster, 20.11.2014 - 12 K 3758/11

    Betriebliche Veranlassung einer Pensionszusage, Mitunternehmerstellung nach

  • FG Sachsen-Anhalt, 27.06.2012 - 3 K 359/06

    Rückstellung für Altersversorgung eines Gesellschafter-Geschäftsführers trotz

  • BFH, 11.08.2004 - I R 108/03

    Erteilung einer Pensionszusage trotz lebensbedrohender Erkrankung

  • BFH, 11.08.2004 - I R 110/03
  • FG Brandenburg, 14.03.2001 - 2 K 1116/98

    Erdienbarkeit einer dem beherrschenden Gesellschaftergeschäftsführer einer GmbH

  • BFH, 11.08.2004 - I R 109/03
  • FG Niedersachsen, 09.12.2003 - 6 K 138/02

    Voraussetzungen der Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung bei

  • FG Hamburg, 28.06.2012 - 2 K 199/10

    Körperschaftsteuer: Verdeckte Gewinnausschüttung bei Gehaltsstundungen

  • FG Saarland, 03.12.2008 - 1 K 1377/04

    Zur Höhe einer vGA bei Erteilung einer Pensionszusage an Geschäftsführerin vor

  • BFH, 27.02.2003 - I R 81/01

    Neue BFH- Urteile zur Gewinntantieme des Gesellschafter- Geschäftsführers

  • FG Brandenburg, 20.08.2002 - 2 K 151/00

    Angemessenheit des Gehaltes eines für mehrere Gesellschaften nebeneinander

  • FG Münster, 17.07.2019 - 9 K 384/18

    Verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) bei einer Änderungsvereinbarung zu einer

  • FG München, 29.05.2001 - 6 K 5166/00

    Körperschaftsteuer 1998; Feststellung des verwendbaren Eigenkapitals zum

  • FG Niedersachsen, 22.04.2004 - 6 K 91/00

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei zugesagter Dynamisierung der Altersrente;

  • FG Berlin-Brandenburg, 03.12.2013 - 6 K 6326/10

    Körperschaftsteuer 2008; Gewerbesteuermessbetrag 2008

  • FG Rheinland-Pfalz, 13.08.2002 - 2 K 1945/01

    Anerkennung von Pensionsrückstellungen für Gesellschafter-Geschäftsführer ohne

  • FG Hamburg, 21.06.2006 - 5 K 193/03

    Pensionszusage bei neu gegründeter Kapitalgesellschaft

  • FG Hessen, 14.10.2004 - 4 K 1481/04

    Pensionszusage bei zeitlich befristetem Geschäftsauftrag

  • FG Köln, 17.05.2001 - 13 K 1792/00

    Sofort unverfallbare Pensionszusage als verdeckte Gewinnausschüttung?

  • FG München, 26.07.2004 - 6 K 4180/02

    Pensionszahlungen an einen früheren Geschäftsführer eine GmbH als verdeckte

  • FG Brandenburg, 30.08.2000 - 2 K 2190/98

    An einen beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer erteilte Pensionszusage

  • FG Hessen, 03.08.2000 - 4 K 3474/97

    Betriebliche Versorgungsrente; Anteilserwerb; Pensionszusage; Rücklage -

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