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   BFH, 24.05.2006 - I R 102/04   

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https://dejure.org/2006,8688
BFH, 24.05.2006 - I R 102/04 (https://dejure.org/2006,8688)
BFH, Entscheidung vom 24.05.2006 - I R 102/04 (https://dejure.org/2006,8688)
BFH, Entscheidung vom 24. Mai 2006 - I R 102/04 (https://dejure.org/2006,8688)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    GewStG § 28; ; GewStG § ... 28 Abs. 1 Satz 1; ; GewStG § 29; ; GewStG § 29 Abs. 1; ; GewStG § 29 Abs. 1 Nr. 1; ; GewStG § 29 Abs. 2; ; GewStG § 31; ; GewStG § 33; ; GewStG § 33 Abs. 1; ; GewStG § 33 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 68 Satz 1; ; FGO § 100; ; FGO § 118 Abs. 2; ; FGO § 121; ; FGO § 127

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GewStG § 28 § 29 § 33 Abs. 1
    Gewerbesteuermessbetrag; Zerlegung; Geschäftsbank

  • datenbank.nwb.de

    Zerlegung des Gewerbesteuermeßbetrages nach §§ 28 ff. GewStG bei Kreditinstituten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    GewStG § 29 Abs 1, GewStG § 33 Abs 1 S 1
    Tatsächliche Verhältnisse; Unbilligkeit; Zerlegung; Zerlegungsmaßstab

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 26.02.1992 - I R 16/90

    Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse über die reinen Lohnaufwendungen

    Auszug aus BFH, 24.05.2006 - I R 102/04
    Eine solche liegt nur dann vor, wenn aufgrund der atypischen Umstände des Einzelfalles die sich aus dem groben Maßstab des § 29 GewStG allgemein ergebende Unbilligkeit offensichtlich übertroffen wird (Senatsurteil vom 26. Februar 1992 I R 16/90, BFH/NV 1992, 836, m.w.N.).

    Aus diesem Grund ist ferner die Entscheidung des erkennenden Senats zur Gewerbesteuerzerlegung bei der Beschäftigung von Leiharbeitnehmern (Senatsurteil in BFH/NV 1992, 836) hier nicht maßgeblich.

  • BFH, 12.02.2004 - IV R 29/02

    Gewerbesteuerzerlegung bei konzerngebundenen Leasingunternehmen

    Auszug aus BFH, 24.05.2006 - I R 102/04
    Betriebsstätte in diesem Sinne ist jede feste Einrichtung oder Anlage, die der Tätigkeit des Unternehmens dient (§ 12 Satz 1 der Abgabenordnung --AO 1977--; vgl. auch BFH-Urteil vom 12. Februar 2004 IV R 29/02, BFHE 205, 295, BStBl II 2004, 602, m.w.N.).

    c) Entgegen der Auffassung der Klägerin kann mit dem Urteil des IV. Senats in BFHE 205, 295, BStBl II 2004, 602 kein anderes Ergebnis begründet werden.

  • BFH, 17.02.1993 - I R 19/92

    Gewerbesteuer - Organschaft - Zerlegung - Änderungsvertrag

    Auszug aus BFH, 24.05.2006 - I R 102/04
    Allerdings rechtfertigt nach ständiger Rechtsprechung nicht jede offenbare Unbilligkeit, die sich aus dem Zerlegungsmaßstab des § 29 Abs. 1 GewStG ergibt, eine Zerlegung nach einem abweichenden Maßstab, sondern nur eine eindeutige Unbilligkeit von erheblichem Gewicht (Senatsurteil vom 17. Februar 1993 I R 19/92, BFHE 171, 304, BStBl II 1993, 679, m.w.N.; vgl. auch Hofmeister in Blümich, § 33 GewStG Rz. 3 f., m.w.N.).
  • BFH, 16.06.1999 - II R 57/96

    Steuerklasse beim Berliner Testament

    Auszug aus BFH, 24.05.2006 - I R 102/04
    Da dem Urteil der Vorinstanz danach der nicht mehr existierende ursprüngliche Zerlegungsbescheid zu Grunde liegt, kann es keinen Bestand haben (vgl. z.B. Bundesfinanzhof --BFH--, Urteil vom 16. Juni 1999 II R 57/96, BFHE 189, 537, BStBl II 1999, 789, m.w.N.).
  • BFH, 12.05.1992 - VIII R 45/90

    Beiladung einer Gemeinde im Zerlegungsverfahren - Zerlegung eines

    Auszug aus BFH, 24.05.2006 - I R 102/04
    Weil sich jedoch die tatsächliche Höhe dieser Lasten (wenn überhaupt) nur mit großem Aufwand und auch dann in der Regel nur ungenau ermitteln lässt, hat sich der Gesetzgeber mit der Regelung des § 29 Abs. 1 GewStG bewusst für einen indirekten und groben Zerlegungsmaßstab entschieden (vgl. auch BFH-Urteil vom 12. Mai 1992 VIII R 45/90, BFH/NV 1993, 191).
  • FG München, 19.02.2004 - 11 K 2286/03

    Abweichende Zerlegung nach §§ 28 ff GewStG bei offenbar unbilligem Ergebnis;

    Auszug aus BFH, 24.05.2006 - I R 102/04
    Das Urteil vom 19. Februar 2004 11 K 2286/03 ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2005, 132 veröffentlicht.
  • BFH, 26.08.1987 - I R 376/83

    Zu den Voraussetzungen für die Zerlegung in besonderen Fällen

    Auszug aus BFH, 24.05.2006 - I R 102/04
    b) Ein Arbeitnehmer ist i.S. des § 29 Abs. 1 und 2 GewStG "bei der Betriebsstätte" einer Gemeinde beschäftigt, wenn er dort seine Tätigkeit ganz oder wesentlich ausübt (Senatsurteil vom 26. August 1987 I R 376/83, BFHE 151, 452, BStBl II 1988, 201; BFH-Urteil vom 22. Juli 1988 III R 286/84, BFH/NV 1990, 56; Hofmeister in Blümich, § 29 GewStG Rz. 7; Güroff in Glanegger/ Güroff, GewStG, 6. Aufl., § 29 Anm. 6; Sarrazin in Lenski/ Steinberg, Gewerbesteuergesetz, § 29 Anm. 9).
  • BFH, 22.07.1988 - III R 286/84

    Einheitliche Entscheidung über die Zerlegung eines Steuermessbetrages

    Auszug aus BFH, 24.05.2006 - I R 102/04
    b) Ein Arbeitnehmer ist i.S. des § 29 Abs. 1 und 2 GewStG "bei der Betriebsstätte" einer Gemeinde beschäftigt, wenn er dort seine Tätigkeit ganz oder wesentlich ausübt (Senatsurteil vom 26. August 1987 I R 376/83, BFHE 151, 452, BStBl II 1988, 201; BFH-Urteil vom 22. Juli 1988 III R 286/84, BFH/NV 1990, 56; Hofmeister in Blümich, § 29 GewStG Rz. 7; Güroff in Glanegger/ Güroff, GewStG, 6. Aufl., § 29 Anm. 6; Sarrazin in Lenski/ Steinberg, Gewerbesteuergesetz, § 29 Anm. 9).
  • Drs-Bund, 04.05.1972 - BT-Drs VI/3418
    Auszug aus BFH, 24.05.2006 - I R 102/04
    In der Gesetzesbegründung heißt es dazu, die Anwendung dieses Maßstabes sei in der Praxis zunehmend auf Schwierigkeiten gestoßen; für die betreffenden Unternehmen sollten daher künftig ebenfalls die Arbeitslöhne Grundlage für die Zerlegung sein (BTDrucks 7/78, S. 45; BTDrucks 6/3418, S. 111 f.).
  • Drs-Bund, 25.01.1973 - BT-Drs 7/78
    Auszug aus BFH, 24.05.2006 - I R 102/04
    In der Gesetzesbegründung heißt es dazu, die Anwendung dieses Maßstabes sei in der Praxis zunehmend auf Schwierigkeiten gestoßen; für die betreffenden Unternehmen sollten daher künftig ebenfalls die Arbeitslöhne Grundlage für die Zerlegung sein (BTDrucks 7/78, S. 45; BTDrucks 6/3418, S. 111 f.).
  • BFH, 05.11.2014 - IV R 30/11

    Mehrere Geschäftsleitungsbetriebsstätten bei mehreren Geschäftsführern mit

    Da sich die tatsächliche Höhe dieser Lasten --wenn überhaupt-- nur mit sehr großem Aufwand und auch dann nur ungenau ermitteln ließe, hat sich der Gesetzgeber mit der Regelung über die Zerlegung in § 29 Abs. 1 GewStG bewusst für einen indirekten und groben Zerlegungsmaßstab entschieden (BFH-Urteile vom 24. Mai 2006 I R 102/04, BFH/NV 2007, 270, und vom 5. Juni 2007 I R 49/06, BFH/NV 2007, 2346).
  • BFH, 16.12.2009 - I R 56/08

    Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrages eines Verkehrsflughafens

    Eine solche liegt nur dann vor, wenn aufgrund der atypischen Umstände des Einzelfalles die sich aus einem groben gesetzlichen Maßstab allgemein ergebende Unbilligkeit offensichtlich übertroffen wird (Senatsurteile vom 24. Mai 2006 I R 102/04, BFH/NV 2007, 270; vom 4. April 2007 I R 23/06, BFHE 217, 109, BStBl II 2007, 836).
  • BFH, 04.04.2007 - I R 23/06

    Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrages eines Windkraftanlagenbetreibers - Kein

    Eine solche liegt nur dann vor, wenn aufgrund der atypischen Umstände des Einzelfalles die sich aus dem groben Maßstab des § 29 GewStG allgemein ergebende Unbilligkeit offensichtlich übertroffen wird (Senatsurteile vom 24. Mai 2006 I R 102/04, BFH/NV 2007, 270; vom 26. Februar 1992 I R 16/90, BFH/NV 1992, 836, m.w.N.).
  • FG Hamburg, 18.12.2018 - 2 K 2/17

    Gewerbesteuer: Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrages einer Photovoltaikanlage -

    Da sich die tatsächliche Höhe dieser Lasten - wenn überhaupt - nur mit sehr großem Aufwand und auch dann nur ungenau ermitteln ließe, hat sich der Gesetzgeber mit der Regelung über die Zerlegung in § 29 Abs. 1 GewStG bewusst für einen indirekten und groben Zerlegungsmaßstab entschieden (BFH-Urteile vom 24. Mai 2006 I R 102/04, BFH/NV 2007, 270; vom 5. Juni 2007 I R 49/06, BFH/NV 2007, 2346).
  • FG Schleswig-Holstein, 30.06.2011 - 1 K 73/06

    Bestimmung des Ortes der geschäftlichen Oberleitung - Zerlegung eines

    Eine solche liegt nur dann vor, wenn aufgrund der atypischen Umstände des Einzelfalls die sich aus dem groben Maßstab des § 29 GewStG allgemein ergebende Unbilligkeit offensichtlich übertroffen wird (BFH-Urteile vom 04.04.2007 I R 23/06, BFHE 217, 109, BStBl II 2007, 836 und vom 24.05.2006 I R 102/04, BFH/NV 2007, 270).
  • BFH, 25.11.2009 - I R 18/08

    Gewerbesteuerzerlegung - Zurückverweisung an einen anderen Senat des FG -

    Eine solche liegt nur dann vor, wenn aufgrund der atypischen Umstände des Einzelfalles die sich aus dem groben Maßstab des § 29 Abs. 1 Nr. 1 GewStG 1984 allgemein ergebende Unbilligkeit offensichtlich übertroffen wird (Senatsurteile vom 26. Februar 1992 I R 16/90, BFH/NV 1992, 836; vom 24. Mai 2006 I R 102/04, BFH/NV 2007, 270).

    Aus dem Senatsurteil in BFH/NV 2007, 270 kann man insoweit nur ableiten, dass es der Zuordnung eines Arbeitnehmers zu einer Betriebsstätte nicht entgegensteht, wenn er auch Tätigkeiten verrichtet, die einer anderen Betriebsstätte zugute kommen.

  • FG Hessen, 19.03.2008 - 8 K 2117/07

    Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrages - Merkmale einer mehrgemeindlichen

    Eine solche liegt nur dann vor, wenn aufgrund der atypischen Umstände des Einzelfalles die sich aus dem groben Maßstab des § 29 GewStG allgemein ergebende Unbilligkeit offensichtlich übertroffen wird (BFH-Urteile vom 24. Mai 2006 I R 102/04, BFH/NV 2007, 270 und vom 4. April 2007 I R 23/06, BStBl. II 2007, 836).
  • BFH, 05.06.2007 - I R 49/06

    Gewerbesteuermessbetrag; Zerlegung; Unternehmensvermögen

    Allerdings rechtfertigt nach ständiger Senatsrechtsprechung nicht jede offenbare Unbilligkeit, die sich aus dem Zerlegungsmaßstab des § 29 Abs. 1 GewStG ergibt, eine Zerlegung nach einem abweichenden Maßstab, sondern nur eine eindeutige Unbilligkeit von erheblichem Gewicht (Senatsurteile vom 17. Februar 1993 I R 19/92, BFHE 171, 304, BStBl II 1993, 679; vom 24. Mai 2006 I R 102/04, BFH/NV 2007, 270).
  • FG Schleswig-Holstein, 05.01.2009 - 2 V 193/08

    Ansatz eines fiktiven Arbeitslohnes bei der Zerlegung des

    Eine solche liegt nur dann vor, wenn aufgrund der atypischen Umstände des Einzelfalles die sich aus dem groben Maßstab des § 29 GewStG allgemein ergebende Unbilligkeit offensichtlich übertroffen wird (BFH-Urteile vom 4. April 2007, BStBl II 2007, 836; vom 24. Mai 2006, BFH/NV 2007, 270).
  • FG Schleswig-Holstein, 07.01.2009 - 2 V 196/08

    Gewerbesteuerzerlegung bei einer GmbH & Co. KG - Ansatz fiktiver Arbeitslöhne für

    Eine solche liegt nur dann vor, wenn aufgrund der atypischen Umstände des Einzelfalles die sich aus dem groben Maßstab des § 29 GewStG allgemein ergebende Unbilligkeit offensichtlich übertroffen wird (BFH-Urteile vom 4. April 2007, BStBl II 2007, 836; vom 24. Mai 2006, BFH/NV 2007, 270).
  • FG Hessen, 19.09.2019 - 8 K 2444/13

    Streit um den zutreffenden Zerlegungsmaßstab bei der Gewerbesteuer;

  • FG Hessen, 19.09.2019 - 8 K 1734/14

    Streit um den zutreffenden Zerlegungsmaßstab bei der Gewerbesteuer;

  • FG Hessen, 19.09.2019 - 8 K 705/19

    Streit um den zutreffenden Zerlegungsmaßstab bei der Gewerbesteuer;

  • FG Düsseldorf, 19.06.2020 - 3 K 2050/17

    Zerlegungsmaßstab bei Betreibung einer Rohrleitung zum Transport von Gütern durch

  • FG Düsseldorf, 19.06.2020 - 3 K 3280/17

    Anteilige Zerlegung des Steuermessbetrags bei Unterhalten von Betriebsstätten in

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