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   BFH, 22.06.2011 - I R 103/10   

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https://dejure.org/2011,6284
BFH, 22.06.2011 - I R 103/10 (https://dejure.org/2011,6284)
BFH, Entscheidung vom 22.06.2011 - I R 103/10 (https://dejure.org/2011,6284)
BFH, Entscheidung vom 22. Juni 2011 - I R 103/10 (https://dejure.org/2011,6284)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Anrechnung fiktiver brasilianischer Quellensteuer - Ermittlung ausländischer Einkünfte - Verlust aus Währungstermingeschäft als Werbungskosten in Bezug auf Kapitalanlage - Auslegung des Art. 11 Abs. 4 DBA-Brasilien - Verwendung des Wortes "Bruttobetrag" in Art. 11 Abs. 2 ...

  • openjur.de

    Anrechnung fiktiver brasilianischer Quellensteuer; Ermittlung ausländischer Einkünfte; Verlust aus Währungstermingeschäft als Werbungskosten in Bezug auf Kapitalanlage; Auslegung des Art. 11 Abs. 4 DBA-Brasilien; Verwendung des Wortes "Bruttobetrag" in Art. 11 Abs. 2 ...

  • Bundesfinanzhof

    DBA BRA Art 11 Abs 4, DBA BRA Art 11 Abs 2, DBA BRA Art 24 Abs 2, DBA BRA Art 24 Abs 3 Buchst b, KStG § 26 Abs 6, EStG § 9, EStG § 34c Abs 1 S 2
    Anrechnung fiktiver brasilianischer Quellensteuer - Ermittlung ausländischer Einkünfte - Verlust aus Währungstermingeschäft als Werbungskosten in Bezug auf Kapitalanlage - Auslegung des Art. 11 Abs. 4 DBA-Brasilien - Verwendung des Wortes "Bruttobetrag" in Art. 11 Abs. 2 ...

  • Bundesfinanzhof

    Anrechnung fiktiver brasilianischer Quellensteuer - Ermittlung ausländischer Einkünfte - Verlust aus Währungstermingeschäft als Werbungskosten in Bezug auf Kapitalanlage - Auslegung des Art. 11 Abs. 4 DBA-Brasilien - Verwendung des Wortes "Bruttobetrag" in Art. 11 Abs. 2 ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 11 Abs 4 DBA BRA, Art 11 Abs 2 DBA BRA, Art 24 Abs 2 DBA BRA, Art 24 Abs 3 Buchst b DBA BRA, § 26 Abs 6 KStG 1991
    Anrechnung fiktiver brasilianischer Quellensteuer - Ermittlung ausländischer Einkünfte - Verlust aus Währungstermingeschäft als Werbungskosten in Bezug auf Kapitalanlage - Auslegung des Art. 11 Abs. 4 DBA-Brasilien - Verwendung des Wortes "Bruttobetrag" in Art. 11 Abs. 2 ...

  • IWW
  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Anrechnung fiktiver brasilianischer Quellensteuer - autonome Auslegung des DBA

  • Betriebs-Berater

    Anrechnung fiktiver brasilianischer Quellensteuer

  • rewis.io

    Anrechnung fiktiver brasilianischer Quellensteuer - Ermittlung ausländischer Einkünfte - Verlust aus Währungstermingeschäft als Werbungskosten in Bezug auf Kapitalanlage - Auslegung des Art. 11 Abs. 4 DBA-Brasilien - Verwendung des Wortes "Bruttobetrag" in Art. 11 Abs. 2 ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Anrechnung fiktiver brasilianischer Quellensteuer - Ermittlung ausländischer Einkünfte - Verlust aus Währungstermingeschäft als Werbungskosten in Bezug auf Kapitalanlage - Auslegung des Art. 11 Abs. 4 DBA-Brasilien - Verwendung des Wortes "Bruttobetrag" in Art. 11 Abs. 2 ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Maßgeblichkeit der abkommensrechtlichen Zinsdefinition für den Zinsbegriff des Art. 24 Abs. 3 Buchst. b DBA-Brasilien; Anrechenbarkeit der auf den Bruttobetrag der gezahlten Zinsen entfallenden fiktiven Quellensteuer nach Art. 24 Abs. 3 Buchst. b DBA-Brasilien; ...

  • datenbank.nwb.de

    Anrechnung fiktiver brasilianischer Quellensteuer - Ermittlung ausländischer Einkünfte - Verlust aus Währungstermingeschäft als Werbungskosten in Bezug auf Kapitalanlage

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anrechnung fiktiver brasilianischer Quellensteuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Maßgeblichkeit der abkommensrechtlichen Zinsdefinition für den Zinsbegriff des Art. 24 Abs. 3 Buchst. b DBA-Brasilien; Anrechenbarkeit der auf den Bruttobetrag der gezahlten Zinsen entfallenden fiktiven Quellensteuer nach Art. 24 Abs. 3 Buchst. b DBA-Brasilien; ...

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Anrechnung fiktiver brasilianischer Quellensteuer

  • axisrechtsanwaelte.de PDF (Kurzinformation)

    Anrechnung fiktiver Quellensteuer

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Höchstbetrag bei Anrechnung fiktiver brasilianischer Quellensteuer

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 234, 174
  • BB 2011, 2196
  • BB 2011, 2468
  • DB 2011, 1958
  • BStBl II 2012, 115
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 29.03.2000 - I R 15/99

    Berücksichtigung von Refinanzierungskosten bei der Ermittlung ausländischer

    Auszug aus BFH, 22.06.2011 - I R 103/10
    Ob ein in einem Abkommen zur Beseitigung der Doppelbesteuerung (Doppelbesteuerungsabkommen) verwendeter Einkünftebegriff sich auf einen Bruttobetrag oder einen Nettobetrag bezieht, muss stets anhand einer abkommensrechtlichen Betrachtung beurteilt werden (Senatsurteil vom 29. März 2000 I R 15/99, BFHE 191, 521, BStBl II 2000, 577, m.w.N.).

    Das gilt wegen der durch § 49 Abs. 2 EStG 1990 n.F. angeordneten "isolierenden Betrachtungsweise" auch dann, wenn der inländische Gläubiger der Zinsen seinen Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG 1990 n.F. ermittelt (Senatsurteil in BFHE 191, 521, BStBl II 2000, 577).

  • BFH, 19.04.2005 - VIII R 80/02

    Erwerb von Fremdwährungsanleihen nach einem von vornherein festgeselgten Kurs;

    Auszug aus BFH, 22.06.2011 - I R 103/10
    Des Weiteren hat der VIII. Senat des BFH den Gewinn aus dem Rückkauf einer Fremdwährungsanlage zu einem im Anlagezeitpunkt festgelegten, von der tatsächlichen Kursentwicklung unabhängigen Kurs der Einkunftsebene zugeordnet; dabei hat er es als unerheblich angesehen, dass der Rückkauf mit einer vom Kapitalnehmer verschiedenen Bank vereinbart wurde, weil der Rückkauf eine wirtschaftliche Einheit mit dem Rechtsverhältnis zwischen Kapitalnehmer und Kapitalgeber gebildet hatte (BFH-Urteil vom 19. April 2005 VIII R 80/02, juris).
  • BFH, 18.05.2001 - VIII B 25/01

    Zinszufluss bei Schneeballsystem; Schuldumschaffung

    Auszug aus BFH, 22.06.2011 - I R 103/10
    Insbesondere führen hiernach Verluste, die der Kapitalanleger auf der Vermögensebene erleidet, grundsätzlich nicht zu abziehbaren Werbungskosten (BFH-Urteil vom 13. Dezember 2006 VIII R 62/04, BFHE 216, 199, BStBl II 2007, 568; BFH-Beschluss vom 18. Mai 2001 VIII B 25/01, BFH/NV 2001, 1119, 1122).
  • BFH, 09.06.2010 - I R 94/09

    Keine Anrechnung fiktiver brasilianischer Quellensteuer auf Stückzinsen

    Auszug aus BFH, 22.06.2011 - I R 103/10
    Der Senat hat Art. 11 Abs. 4 DBA-Brasilien daher schon in der Vergangenheit in diesem Sinne verstanden (Senatsurteil vom 9. Juni 2010 I R 94/09, BFHE 230, 321); er hält daran fest.
  • FG Düsseldorf, 02.11.2010 - 6 K 13/08

    Anrechnung fiktiver brasilianischer Quellensteuer; Begriff der "Zinsen" i.S. des

    Auszug aus BFH, 22.06.2011 - I R 103/10
    Die Klage gegen den dementsprechenden Bescheid hat das Finanzgericht (FG) abgewiesen (FG Düsseldorf, Urteil vom 2. November 2010  6 K 13/08 K); sein Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2011, 984 abgedruckt.
  • BFH, 27.06.1989 - VIII R 30/88

    Anschaffungsnebenkosten und Veräußerungskosten eines Wertpapiers keine

    Auszug aus BFH, 22.06.2011 - I R 103/10
    Zugleich entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), dass im Zusammenhang mit der Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen die Ebene der Einkunftserzielung und die Vermögensebene streng voneinander zu unterscheiden sind (BFH-Urteile vom 27. Juni 1989 VIII R 30/88, BFHE 157, 541, BStBl II 1989, 934; vom 10. Juli 2001 VIII R 35/00, BFHE 196, 112, BStBl II 2001, 646, m.w.N.).
  • BFH, 30.11.2010 - VIII R 58/07

    Unbeachtlichkeit von Währungskursschwankungen bei der Aufnahme und Tilgung von

    Auszug aus BFH, 22.06.2011 - I R 103/10
    bb) Anders kann es aber sein, wenn bereits bei der Begründung oder dem Erwerb einer Kapitalforderung deren Rück- oder Weiterveräußerung zu einem bestimmten Wechselkurs vereinbart wird (BFH-Urteil vom 30. November 2010 VIII R 58/07, BFHE 232, 337, BStBl II 2011, 491, m.w.N.).
  • BFH, 13.12.2006 - VIII R 62/04

    Besteuerung von sog. Finanzinnovationen: Argentinien-Anleihen

    Auszug aus BFH, 22.06.2011 - I R 103/10
    Insbesondere führen hiernach Verluste, die der Kapitalanleger auf der Vermögensebene erleidet, grundsätzlich nicht zu abziehbaren Werbungskosten (BFH-Urteil vom 13. Dezember 2006 VIII R 62/04, BFHE 216, 199, BStBl II 2007, 568; BFH-Beschluss vom 18. Mai 2001 VIII B 25/01, BFH/NV 2001, 1119, 1122).
  • BFH, 10.07.2001 - VIII R 35/00

    Kapitalerträge bei Anlegern der Ambros S.A.

    Auszug aus BFH, 22.06.2011 - I R 103/10
    Zugleich entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), dass im Zusammenhang mit der Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen die Ebene der Einkunftserzielung und die Vermögensebene streng voneinander zu unterscheiden sind (BFH-Urteile vom 27. Juni 1989 VIII R 30/88, BFHE 157, 541, BStBl II 1989, 934; vom 10. Juli 2001 VIII R 35/00, BFHE 196, 112, BStBl II 2001, 646, m.w.N.).
  • BFH, 20.11.2006 - VIII R 43/05

    Zur Berechnung der Marktrendite bei Kapitalforderungen in ausländischer Währung -

    Auszug aus BFH, 22.06.2011 - I R 103/10
    Zu diesen der Vermögensebene zuzuordnenden Verlusten gehören z.B. auch diejenigen, die durch Wechselkursschwankungen veranlasst sind (BFH-Urteil vom 20. November 2006 VIII R 43/05, BFHE 216, 97, BStBl II 2007, 560).
  • BFH, 10.04.2019 - I R 20/16

    Ertrag aus Währungskurssicherungsgeschäft erhöht steuerfreien Veräußerungsgewinn

    Auch in anderen Zusammenhängen hat der BFH Veräußerungen und Währungskurssicherungsgeschäfte als wirtschaftliche Einheiten gewertet (s. Senatsurteil vom 22.06.2011 - I R 103/10, BFHE 234, 174, BStBl II 2012, 115, zur Berücksichtigung eines Währungstermingeschäfts im Rahmen der Ermittlung der ausländischen Einkünfte nach § 34c Abs. 1 Satz 2 EStG; BFH-Urteil vom 19.04.2005 - VIII R 80/02, juris, zum Gewinn aus dem Rückkauf einer Fremdwährungsanlage zu einem im Anlagezeitpunkt festgelegten, von der tatsächlichen Kursentwicklung unabhängigen Kurs).
  • FG Münster, 29.06.2012 - 4 K 288/10

    DBA Portugal - Anrechnung fiktiver ausländischer Quellensteuer, Berechnung des

    Hinsichtlich der Maßgeblichkeit des Bruttozinsbetrags verweist die Klägerin auf das BFH-Urteil vom 22.6.2011 (I R 103/10, BStBl II 2012, 115).

    Dies ergibt sich auch daraus, dass die Variante "Forderungen aller Art" auch in Art. 11 Abs. 3 des OECD-Musterabkommens enthalten ist, während die letzte Variante eine Erweiterung darstellt, die es ermöglichen soll, Einkünfte einzubeziehen, die nach dem innerstaatlichen Recht eines der Staaten wie Zinsen behandelt werden, jedoch nicht von der Definition gedeckt sind (OECD-Musterkommentar Nr. 21 zu Art. 11; so auch BFH-Urteil vom 22.6.2011 I R 103/10, BStBl II 2012, 115).

    Spiegelbildlich ergibt sich daraus, dass im Anlagezeitpunkt bereits feststehende Verluste aus von der tatsächlichen Kursentwicklung unabhängigen Sicherungsgeschäften zu Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten führen (BFH-Urteil vom 22.6.2011 I R 103/10, BStBl II 2012, 115).

    Die Frage der Berechnung des Bruttozinses bei Kurssicherungsgeschäften ist bereits höchstrichterlich durch das BFH-Urteil vom 22.6.2011 (I R 103/10, BStBl II 2012, 115) geklärt.

  • FG Münster, 23.03.2023 - 1 K 3593/19

    Anrechnung weiterer fiktiver argentinischer Quellensteuer i.R.d. sog. Fast Track

    Es entspreche den Überlegungen des Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 22.06.2011 I R 103/10 (BFHE 234, 174, BStBl II 2012, 115).

    Wie dieser Betrag zu berechnen ist, ist im DBA-Argentinien nicht geregelt, weshalb insoweit auf das deutsche Recht zurückzugreifen ist (vgl. BFH-Urteil vom 22.06.2011 I R 103/10, BStBl. II 2012, 115, Rn. 21, zur wortgleichen Regelung im DBA-Brasilien).

    In solchen Fällen nimmt der BFH eine wirtschaftliche Einheit mit der Folge an, dass für Zwecke des Anrechnungshöchstbetrags eine Saldierung vorzunehmen ist (vgl. BFH-Urteil vom 22.06.2011 I R 103/10, BFHE 234, 174, BStBl II 2012, 115, Rz. 25).

  • FG Baden-Württemberg, 12.05.2011 - 3 K 147/10

    Vergleichbarkeit des Vorsorgeverhältnisses zu verschiedenen Zweigen der

    Die Erträge im Sinne von § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG 2004 aus dem Vorsorgeverhältnis mit der Stiftung unterliegen -im Falle ihrer Steuerpflicht- in abkommensrechtlicher Hinsicht gemäß Art. 11 Abs. 1 DBA-Schweiz 1971 (in Verbindung mit Art. 11 Abs. 2 DBA-Schweiz 1971 der Besteuerung im Inland (Senatsurteil vom 28. April 2010 3 K 4156/08, juris, Entscheidungsgründe zu B. I.; BFH-Urteil vom 22. Juni 2011 I R 103/10, zu II. 3.; zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt; vgl. hierzu umfassend: Ismer, Internationales Steuerrecht -IStR- 2011, 577).
  • FG Köln, 27.03.2019 - 3 K 769/16

    Berücksichtigung der Wechselkursschwankungen für Besteuerung von

    Zu diesen der Vermögensebene zuzuordnen Verlusten gehört z.B. auch diejenigen, die durch Wechselkursschwankungen veranlasst seien (vgl. BFH-Urteil vom 22.06.2011 I R 103/10, BStBl. II 2012, 115).
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