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   BFH, 27.04.2005 - I R 112/04   

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BFH, 27.04.2005 - I R 112/04 (https://dejure.org/2005,8020)
BFH, Entscheidung vom 27.04.2005 - I R 112/04 (https://dejure.org/2005,8020)
BFH, Entscheidung vom 27. April 2005 - I R 112/04 (https://dejure.org/2005,8020)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    EStG 1997 § 1 Abs. 1; ; EStG 1997 § ... 1 Abs. 2; ; EStG 1997 § 1 Abs. 3; ; EStG 1997 § 1a; ; EStG 1997 § 32b; ; EStG 1997 § 49; ; EStG 1997 § 49 Abs. 1 Nr. 4; ; FGO § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1; ; AO 1977 § 9; ; AO 1977 § 9 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 9
    Gewöhnlicher Aufenthalt; Auslandsstudium

  • datenbank.nwb.de

    Gewöhnlicher Aufenthalt im Inland; Voraussetzungen für vorweggenommene inländische Einkünfte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO § 9 J: 1977
    Ausland; Gewöhnlicher Aufenthalt; Inland; Wohnsitz

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 27.07.1962 - VI 156/59 U

    Vorliegen einer Einkommensteuerpflichtigkeit bei einem Auslandsaufenthalt eines

    Auszug aus BFH, 27.04.2005 - I R 112/04
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) spricht bei einem beruflich bedingten Auslandsaufenthalt von mehr als sechs Monaten eine Vermutung für die Aufgabe des bisherigen inländischen gewöhnlichen Aufenthalts; bei einem Auslandsaufenthalt von mehr als einem Jahr kann ein Fortbestehen des gewöhnlichen Aufenthalts im Inland nur ausnahmsweise angenommen werden (BFH-Urteil vom 27. Juli 1962 VI 156/59 U, BFHE 75, 447, BStBl III 1962, 429).

    Das setzt jedoch voraus, dass die Abwesenheit nicht zu einer wesentlichen Lockerung des Bandes zwischen dem Steuerpflichtigen und dem Inland geführt hat (BFH-Urteil in BFHE 75, 447, BStBl III 1962, 429, 430).

  • BFH, 09.02.1966 - I 244/63

    Gewöhnlicher Aufenthalt eines Steuerpflichtigen mit Wohnsitz in Berlin (Ost), der

    Auszug aus BFH, 27.04.2005 - I R 112/04
    Aus dem Wortlaut des Gesetzes ("den" gewöhnlichen Aufenthalt) folgt, dass eine Person nicht gleichzeitig verschiedene gewöhnliche Aufenthalte, sondern zu einer bestimmten Zeit immer nur einen einzigen gewöhnlichen Aufenthalt haben kann (Senatsurteile vom 9. Februar 1966 I 244/63, BFHE 85, 540, BStBl III 1966, 522; vom 10. August 1983 I R 241/82, BFHE 139, 261, BStBl II 1984, 11).
  • BFH, 04.06.1975 - I R 250/73

    Natürliche Person - Gewöhnlicher Aufenthalt - Unbeschränkte Steuerpflicht -

    Auszug aus BFH, 27.04.2005 - I R 112/04
    Unter diesen Umständen erscheint sogar zweifelhaft, ob der vorübergehende Inlandsaufenthalt das Fortbestehen des gewöhnlichen Aufenthalts in den USA berühren konnte (vgl. Senatsurteil vom 4. Juni 1975 I R 250/73, BFHE 116, 150, BStBl II 1975, 708; Buciek in Beermann/Gosch, a.a.O., § 9 AO 1977 Rz. 32, m.w.N.).
  • BFH, 19.12.2001 - I R 63/00

    Anwendung des Progressionsvorbehaltes bei zeitweise unbeschränkter Steuerpflicht

    Auszug aus BFH, 27.04.2005 - I R 112/04
    Bei ihnen unterliegt deshalb das Welteinkommen der Einkommensteuer (Senatsurteil vom 19. Dezember 2001 I R 63/00, BFHE 197, 495, BStBl II 2003, 302) mit der Folge, dass u.a. alle Werbungskosten steuermindernd zu berücksichtigen sind.
  • BFH, 10.08.1983 - I R 241/82

    Wohnsitz in Belgien - Dienstbezüge - Abgeltung der Einkommensteuer - Beschränkte

    Auszug aus BFH, 27.04.2005 - I R 112/04
    Aus dem Wortlaut des Gesetzes ("den" gewöhnlichen Aufenthalt) folgt, dass eine Person nicht gleichzeitig verschiedene gewöhnliche Aufenthalte, sondern zu einer bestimmten Zeit immer nur einen einzigen gewöhnlichen Aufenthalt haben kann (Senatsurteile vom 9. Februar 1966 I 244/63, BFHE 85, 540, BStBl III 1966, 522; vom 10. August 1983 I R 241/82, BFHE 139, 261, BStBl II 1984, 11).
  • BFH, 22.06.2011 - I R 26/10

    Gewöhnlicher Aufenthalt kraft Aufenthaltsdauer

    Zwar ist aus dem Wortlaut des Gesetzes ("den" gewöhnlichen Aufenthalt) abzuleiten, dass eine Person nicht gleichzeitig verschiedene gewöhnliche Aufenthalte i.S. des § 9 AO, sondern zu einer bestimmten Zeit immer nur einen einzigen gewöhnlichen Aufenthalt haben kann (Senatsurteile vom 9. Februar 1966 I 244/63, BFHE 85, 540, BStBl III 1966, 522; vom 10. August 1983 I R 241/82, BFHE 139, 261, BStBl II 1984, 11; vom 27. April 2005 I R 112/04, BFH/NV 2005, 1756; Schaumburg, Internationales Steuerrecht, 3. Aufl., Rz 5.25).

    Daher wird mit der Begründung eines neuen gewöhnlichen Aufenthalts immer der bisherige aufgegeben (Senatsurteil in BFH/NV 2005, 1756).

  • FG Hamburg, 12.05.2022 - 5 K 141/18

    Aufgabe des Wohnsitzes und des gewöhnlichen Aufenthalts im Inland bei Umzug ins

    Da der gewöhnliche Aufenthalt zumeist am Ort des Wohnsitzes begründet werde, ende mit der Aufgabe des Wohnsitzes im Zweifel auch der gewöhnliche Aufenthalt (Bundesfinanzhof -BFH-, Urteile vom 28. August 1968, I 254/65, und vom 27. April 2005, I R 112/04).

    Der gewöhnliche Aufenthalt wird regelmäßig mit der Auflösung der Wohnung und dem Umzug ins Ausland beendet (BFH, Urteile vom 27. April 2005, I R 112/04, BFH/NV 2005, 1756; vom 19. Dezember 2001, I R 63/00, BStBl II 2003, 302).

  • FG Hamburg, 28.02.2006 - VI 351/03

    Beschränkte/unbeschränkte Einkommensteuerpflicht; vorweggenommene Werbungskosten

    Bei ihnen unterliegt deshalb das Welteinkommen der Einkommensteuer, mit der Folge, dass unter anderem alle Werbungskosten steuermindernd zu berücksichtigen sind (BFH-Urteile vom 27.04.2005, I R 112/04, BFH NV 2005, 1756; vom 19.12.2001, I R 63/00, BStBl II 2003, 302 ).

    Sie können nur die diesen Einkünften zuzuordnenden Werbungskosten abziehen (BFH-Urteil vom 27.04.2005, I R 112/04, BFH NV 2005, 1736).

    Deshalb wird mit der Begründung eines neuen gewöhnlichen Aufenthaltes immer der bisherige aufgegeben (z.B. BFH-Urteil vom 27.04.2005, I R 112/04, BFH NV 2005, 1756).

    Aber auch wenn Einkünfte im Zusammenhang mit einer zukünftigen Tätigkeit "inländische" Einkünfte sein könnten, setzt dies jedenfalls nach der Rechtsprechung des BFH (vgl. BFH-Urteil vom 27.04.2005, I R 112/04, BFH NV 2005, 1756), der der erkennende Senat folgt, einen konkreten Bezug der Einkünfte zu einer bestimmten Tätigkeit im Inland voraus.

    Dies gilt gleichermaßen für positive wie für negative Einkünfte und mithin auch für Werbungskosten (BFH-Urteil vom 27.04.2005, I R 112/04, a.a.O.).

  • FG München, 27.07.2007 - 8 K 3952/05

    Möglichkeit der Vorwegnahme von Werbungskosten; Notwendigkeit der Steuerpflicht

    Das Finanzamt wird daher bei der Einkommensteuerveranlagung 2003, die ggf. gem. § 174 Abs. 3 Abgabenordnung zu ändern ist (vgl. BFH-Urteil in BStBl II 2007, 158), zu überprüfen haben, ob alle vom Kläger geltend gemachten Aufwendungen unter Beachtung der Grundsätze in dem Urteil des BFH vom 27. April 2005 I R 112/04 (BFH/NV 2005, 1756) auch als vorweggenommene Werbungskosten abzugsfähig sind (vgl. die Urteile des Finanzgerichts Hamburg vom 28. Februar 2006 VI 351/03, EFG 2006, 1565 und vom 09. März 2007 6 K 96/05, StE 2007, 355) und zu einem entsprechend hohen Verlustvortrag geführt haben.

    Im Urteil vom 27. April 2004 (in BFH/NV 2005, 1756) hat der BFH die Frage, ob auch Einkünfte im Zusammenhang mit einer künftigen Inlandstätigkeit "inländische Einkünfte" i. S. des § 49 Abs. 1 Nr. 4 EStG sein können und deshalb eine Veranlagung gem. § 1 Abs. 4 EStG vorzunehmen ist, wenn ein Steuerpflichtiger im betreffenden Veranlagungszeitraum nur vorweggenommene Werbungskosten, ausdrücklich offen gelassen.

  • FG Köln, 02.03.2010 - 15 K 4135/05

    Gewöhnlicher Aufenthalt nach § 9 AO und Art. 4 Abs. 3 Satz 1 DBA Schweiz

    Bei einer Abwesenheitszeit von sechs Monaten spreche eine Vermutung dafür, dass kein gewöhnlicher Aufenthalt mehr im Inland bestehe, es sei denn, dass besondere Umstände des Einzelfalls, darauf schließen lassen, dass die Beziehung zum Inland fortbestehe, etwa wenn der Steuerpflichtige in verhältnismäßig kurzen Abständen immer wieder ins Inland zurückkehre, weil er sich hier "zu Hause" fühle und seine persönlichen Bindungen im Inland beibehalten habe (dieser Rechtsprechung folgend: Urteil des Bundesfinanzhofs vom 27.04.2005, I R 112/04, BFH/NV 2005, 1756 unter II.4.b.).
  • FG Hamburg, 09.03.2007 - 6 K 96/05

    Berücksichtigung von mit einer im EU-Ausland durchgeführten Ausbildung

    Diese Formulierung könnte - wie es der BFH in seinem Urteil vom 27. April 2005, I R 112/04 (BFH/NV 2005, 1756; HFR 2005, 1177) formuliert hat - darauf hinweisen, dass die Vorschrift nur Einkünfte erfasst, die mit einer entweder in der Gegenwart oder in der Vergangenheit geleisteten oder verwerteten Arbeit zusammenhängen.

    Nach Maßgabe des Veranlassungsprinzips - § 4 Abs. 4 EStG (vgl. Gosch in Kirchhof, EStG, 5. Aufl., § 50 Rz. 5) - ist dieser Zusammenhang aber nicht schon dann gegeben, wenn eine Ausgabe in einem subjektiv-objektiven Förderungszusammenhang mit einer nichtselbständigen Tätigkeit an sich steht; ebenso wenig reicht es aus, dass im Anschluss an die Ausbildung - und der damit verbundenen Erzielung negativer Einkünfte - tatsächlich eine nichtselbständige Tätigkeit im Inland aufgenommen worden ist oder dass allgemein die Absicht bestand, später im Inland tätig zu werden BFH-Urteil vom 27. April 2005, I R 112/04, BFH/NV 2005, 1756, HFR 2005, 1177; Urteil des FG Hamburg vom 28. Februar 2006, VI 351/03, EFG 2006, 1565 rkr.).

    Der wirtschaftliche Zusammenhang der Verluste mit inländischen Einkünften verlangt vielmehr, dass die Entscheidung des Steuerpflichtigen im Moment der Erwerbshandlung konkret auf die Erzielung steuerbarer Inlandseinkünfte gerichtet und die betreffende Tätigkeit bestimmt ins Auge gefasst ist und die zu beurteilenden Einkünfte sich speziell auf diese Tätigkeit beziehen BFH-Urteil vom 27. April 2005, I R 112/04, BFH/NV 2005, 1756, HFR 2005, 1177; Urteil des FG Hamburg vom 28. Februar 2006, VI 351/03, EFG 2006, 1565 rkr.).

  • FG Münster, 19.09.2019 - 5 K 3345/17

    Klärung des Wohnsitzes einer polnischen Staatsbürgerin mit

    Anders als im Fall eines Wohnsitzes nach § 8 AO kann eine Person nicht gleichzeitig verschiedene gewöhnliche Aufenthalte, sondern zu einer bestimmten Zeit immer nur einen einzigen gewöhnlichen Aufenthalt haben (BFH, Urteil vom 27.04.2005, I R 112/04, BFH/NV 2005, 1756).

    Besteht die Rückkehrabsicht hingegen fort, kommt es für die Aufgabe des gewöhnlichen Aufenthalts vorrangig auf das Über- oder Unterschreiten der Sechs-Monatsfrist des § 9 Satz 2 AO an (BFH, Urteil vom 27.04.2005, I R 112/04, BFH/NV 2005, 1756).

  • FG München, 28.04.2022 - 7 K 2802/17

    Festsetzung von Kindergeld

    Aus dem Wortlaut des Gesetzes ("den" gewöhnlichen Aufenthalt) folgt, dass eine Person nicht gleichzeitig verschiedene gewöhnliche Aufenthalte, sondern zu einer bestimmten Zeit immer nur einen einzigen gewöhnlichen Aufenthalt haben kann (BFH-Urteil vom 27. April 2005 I R 112/04, BFH/NV 2005, 1756, Rn. 10 m.w.N.).

    Dabei sind für den Fortbestand einer hinreichenden Verbindung umso engere Beziehungen zum Heimatland notwendig, je länger die tatsächliche Abwesenheit andauert; im Zweifelsfall sind die Abwesenheitszeit einerseits und die für die Beibehaltung des gewöhnlichen Aufenthalts andererseits sprechenden Umstände untereinander zu gewichten (BFH-Urteil vom 27. April 2005 I R 112/04, BFH/NV 2005, 1756, Rn. 13 m.w.N.).

  • FG München, 10.09.2007 - 8 K 3952/05

    Möglichkeit der Vorwegnahme von Werbungskosten; Notwendigkeit der Steuerpflicht

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  • FG München, 13.03.2014 - 5 K 3450/12

    Kindergeld, Studium im Ausland, Beibehaltung des Wohnsitzes im Inland

    In diesem Zusammenhang sind insbesondere berufliche, familiäre oder gesellschaftliche Bindungen zu berücksichtigen (vgl. BFH-Urteile vom 27. April 2005 I R 112/04, BFH/NV 2005, 1756, und vom 22. Juni 2011 I R 26/10, BGH/NV 2011, 2001).
  • BFH, 12.09.2006 - I B 40/06

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung

  • FG München, 21.10.2010 - 5 K 3492/09

    Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Kindergeldberechtigten bei

  • FG München, 18.10.2010 - 13 K 2802/08

    Teilwertzuschreibung bei Fremdwährungsverbindlichkeiten nur bei voraussichtlich

  • FG Sachsen, 11.08.2016 - 8 K 351/16

    Voraussetzungen für den Anspruch auf einkommensteuerrechtliches Kindergeld

  • FG München, 02.04.2009 - 5 K 760/07

    Kindergeld: Beendigung des gewöhnlichen Aufenthalts eines Kindes nach Aufgabe des

  • FG Münster, 05.11.2021 - 14 K 3682/17

    Ablehnung der Veranlagung einer Altenpflegekraft aus dem Ausland zur

  • FG München, 09.02.2012 - 5 K 1854/10

    Kindergeld: Priorität

  • FG München, 24.05.2012 - 10 K 1133/11

    Kindergeld kein inländischer Wohnsitz des Kindes, wenn Auslandsaufenthalt auf

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