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   BFH, 27.01.1982 - I R 112/78   

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https://dejure.org/1982,16350
BFH, 27.01.1982 - I R 112/78 (https://dejure.org/1982,16350)
BFH, Entscheidung vom 27.01.1982 - I R 112/78 (https://dejure.org/1982,16350)
BFH, Entscheidung vom 27. Januar 1982 - I R 112/78 (https://dejure.org/1982,16350)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 09.05.1979 - I R 126/77

    Ausländische Basisgesellschaft - Gesellschaftsrechtliche Verflechtung -

    Auszug aus BFH, 27.01.1982 - I R 112/78
    NV: Die BFH-Rechtsprechung zu den sog. Basisgesellschaften findet keine Anwendung, wenn es sich um eine ausländische Gesellschaft handelt, an der weder der inländische Steuerpflichtige selbst noch eine ihm nahestehende Person beteiligt ist (vgl. BFH-Urteil vom 9.5.1979 I R 126/77).

    NV: Die Voraussetzungen für einen Gestaltungsmißbrauch sind gegeben, wenn ein Inländer aufgrund von ihm behaupteter Rechtsverhältnisse Gewinne in das Ausland verlagert, ohne daß beachtliche Gründe für diese Gestaltung angeführt werden können (vgl. BFH-Urteil vom 9.5.1979 I R 126/77).

  • BFH, 29.01.1975 - I R 135/70

    Ausländische Basisgesellschaft - Rechtsmißbrauch - Errichtung - Wirtschaftliche

    Auszug aus BFH, 27.01.1982 - I R 112/78
    Die objektive Beweislast dafür, daß die tatsächlichen Voraussetzungen eines Mißbrauchs vorliegen, trägt das FA (vgl. BFH-Urteil vom 29.1.1975 I R 135/70).
  • BFH, 08.02.1995 - I R 127/93

    Meßbescheid - Fehlbetrag - Gewerbesteuerbescheid - Änderungsantrag

    Entsprechendes gilt für das nicht amtlich veröffentlichte Urteil des erkennenden Senats vom 27. Januar 1982 I R 112/78.
  • BFH, 21.05.2015 - IV R 25/12

    Vermarktungskostenzuschuss als partiarisches Darlehen

    Als solcher Zins kommt neben oder anstelle eines festen Zinses eine Gewinnbeteiligung des Darlehensgebers --etwa in Form einer festen Beteiligung an Verkaufsgewinnen (vgl. Ballhaus in BGB-RGRK, 12. Aufl., Vor § 607 Rz 67)-- im Rahmen eines sog. partiarischen Darlehens in Betracht (BFH-Urteil vom 27. Januar 1982 I R 112/78, juris).
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