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   BFH, 20.04.1988 - I R 129/84   

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https://dejure.org/1988,5929
BFH, 20.04.1988 - I R 129/84 (https://dejure.org/1988,5929)
BFH, Entscheidung vom 20.04.1988 - I R 129/84 (https://dejure.org/1988,5929)
BFH, Entscheidung vom 20. April 1988 - I R 129/84 (https://dejure.org/1988,5929)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zuwendungen an einen Kapitalgesellschafter im Sinne von verdeckten Gewinnauschüttungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BFH, 14.07.2004 - I R 16/03

    Ausschüttungsbelastung bei vGA

    Gleichermaßen hat der Senat in seinen Urteilen vom 20. April 1988 I R 129/84 (BFH/NV 1988, 807), vom 20. August 1986 I R 87/83 (BFHE 147, 521, BStBl II 1987, 75) und vom 20. Mai 1992 I R 2/91 (BFH/NV 1993, 52) entschieden, dass die Annahme einer vGA aufgrund der Bildung einer Rückstellung für Pensionszusagen an Gesellschafter nicht gleich bedeutend ist mit der Annahme einer anderen Ausschüttung i.S. des § 27 Abs. 3 Satz 2 KStG a.F., da bei einer Pensionszusage ein Abfluss bei der Kapitalgesellschaft erst dann stattfindet, wenn die Pension ausbezahlt wird.
  • FG Niedersachsen, 28.02.2002 - 6 K 256/99

    Anforderungen an die Schriftform einer Pensionszusage

    Zwar kann ein Gesellschafterbeschluss allein noch keine wirksame Pensionsvereinbarung herbeiführen, da die entsprechende Beschlussfassung nur eine interne Gesellschaftsangelegenheit ist, die zu ihrer Umsetzung ins Außenverhältnis noch des Abschlusses eines Vertrages zwischen der Gesellschaft und dem Begünstigten bedarf (vgl. BFH-Urteil vom 20.04.1988 I R 129/84, BFH/NV 1988, 807).
  • FG Rheinland-Pfalz, 13.11.1998 - 3 K 2030/96

    Anspruch auf Änderung eines Körperschaftsteuerbescheides; Behandlung der Erhöhung

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  • FG Sachsen, 08.12.2003 - 3 K 1318/99

    Ausschüttungsbelastung für Hingabe eines einem Fremdvergleich nicht Stand

    Für die verfahrensgegenständliche Herstellung der Ausschüttungsbelastung nach § 27 Abs. 3 Satz 2 KStG a.F. wegen einer anderen Ausschüttung kommt es jedoch nicht auf die Einkommensminderung bei der die Aufwendungen tragenden Kapitalgesellschaft an, sondern darauf, dass diese der Vermögensminderung entsprechenden Mittel bei der Kapitalgesellschaft auch tatsächlich abgeflossen sind (BFH, Urteile vom 20. April 1988 I R 129/84, BFH/NV 1988, 807 und vom 24. Januar 2001 I R 103/99, BFH/NV 2001, 1455).
  • FG Hessen, 22.10.1992 - 4 K 5015/89
    Zwar hat das Finanzamt zutreffend darauf verwiesen, daß ein Gesellschafterbeschluß als interne Gesellschaftsangelegenheit grundsätzlich keine dienstvertragliche Regelung darstellt, sondern es zur Umsetzung des Beschlusses ins Außenverhältnis des Abschlusses eines Vertrages bedarf (vgl. BFH-Urteil vom 20.04.1988 I R 129/84, BFH-NV 1988, 807, 808).
  • FG Baden-Württemberg, 05.05.1993 - 5 K 134/91
    Für Leistungen an dem beherrschenden Gesellschafter nahestehende Personen würden inzwischen dieselben strengen Voraussetzungen gelten, wie sie für den beherrschenden Gesellschafter selbst maßgeblich seien (BFH-Urteile in BStBl II 1987, 459 und BFH/NV 1988, 807).
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