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   BFH, 09.01.1974 - I R 141/72   

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https://dejure.org/1974,1241
BFH, 09.01.1974 - I R 141/72 (https://dejure.org/1974,1241)
BFH, Entscheidung vom 09.01.1974 - I R 141/72 (https://dejure.org/1974,1241)
BFH, Entscheidung vom 09. Januar 1974 - I R 141/72 (https://dejure.org/1974,1241)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Einkommensteuervorauszahlungen - Herabsetzung - Einbringung des Betriebes - OHG - Zustimmung - Umstellung des Wirtschaftsjahres - Voraussetzungen - Zuständigkeit - Wirtschaftliche Gründe - Betriebsnotwendigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 2 Abs. 5 Nr. 2

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zustimmung des Finanzamts zur Umstellung des Wirtschaftsjahrs bei Einbringung eines Einzelunternehmens in eine OHG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • BFHE 111, 307
  • DB 1974, 657
  • BStBl II 1974, 238
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 08.09.1971 - I R 165/68

    Umstellung des Geschäftsjahrs - Abweichendes Wirtschaftsjahr - Verhältnissendes

    Auszug aus BFH, 09.01.1974 - I R 141/72
    Die die Zustimmung ablehnenden Entscheidungen der Verwaltungsbehörden unterlägen der richterlichen Nachprüfung nur hinsichtlich eines etwaigen Ermessensfehlgebrauchs (§ 102 FGO), dessen Vorliegen wiederum nur angesichts des Sinngehalts und der Zweckbestimmung der Vorschrift des § 2 Abs. 5 EStG bejaht oder verneint werden könne (BFH-Urteil vom 8. September 1971 I R 165/68, BFHE 103, 418, BStBl II 1972, 87).

    Der erkennende Senat hat in seinen Urteilen vom 8. Oktober 1969 I R 167/66 (BFHE 97, 257, BStBl II 1970, 85) und I R 165/68 deutlich gemacht, daß mit der Verwendung des Wortes "Einvernehmen" statt des Wortes "Zustimmung" zwar noch keine entscheidende Aussage darüber gemacht ist, unter welchen Voraussetzungen "das Einvernehmen, die Zustimmung oder die Genehmigung zu erteilen oder zu versagen ist", daß aber nach dem Sinn und Zweck der Vorschrift des § 2 Abs. 5 EStG die Umstellung trotz Eintritts der durch sie ausgelösten Steuerpause steuerlich wirksam sein soll, wenn für die Umstellung "beachtliche", "einleuchtende" oder "ernsthafte" Gründe wirtschaftlicher Art angeführt werden.

  • BFH, 02.10.1968 - VI R 56/67

    Selbständige oder nichtselbständige Berufsausübung von Vorführdamen

    Auszug aus BFH, 09.01.1974 - I R 141/72
    Da nach der Rechtsprechung in Fällen wie dem vorliegenden eine Neugründung ausscheide (Urteile des BFH vom 26. September 1968 IV 244/65, BFHE 94, 15, BStBl II 1969, 71, und vom 19. August 1969 VI R 27/69, BFHE 97, 112, BStBl II 1970, 37), sei die Zustimmung des FA nach § 2 Abs. 5 EStG erforderlich.
  • BFH, 08.10.1969 - I R 167/66

    Einvernehmen - Umstellung des Wirtschaftsjahres - Pächter

    Auszug aus BFH, 09.01.1974 - I R 141/72
    Der erkennende Senat hat in seinen Urteilen vom 8. Oktober 1969 I R 167/66 (BFHE 97, 257, BStBl II 1970, 85) und I R 165/68 deutlich gemacht, daß mit der Verwendung des Wortes "Einvernehmen" statt des Wortes "Zustimmung" zwar noch keine entscheidende Aussage darüber gemacht ist, unter welchen Voraussetzungen "das Einvernehmen, die Zustimmung oder die Genehmigung zu erteilen oder zu versagen ist", daß aber nach dem Sinn und Zweck der Vorschrift des § 2 Abs. 5 EStG die Umstellung trotz Eintritts der durch sie ausgelösten Steuerpause steuerlich wirksam sein soll, wenn für die Umstellung "beachtliche", "einleuchtende" oder "ernsthafte" Gründe wirtschaftlicher Art angeführt werden.
  • BFH, 19.08.1969 - VI R 27/69

    Umstellung des Wirtschaftsjahres - Steuerliche Wirksamkeit - Einzelunternehmen -

    Auszug aus BFH, 09.01.1974 - I R 141/72
    Da nach der Rechtsprechung in Fällen wie dem vorliegenden eine Neugründung ausscheide (Urteile des BFH vom 26. September 1968 IV 244/65, BFHE 94, 15, BStBl II 1969, 71, und vom 19. August 1969 VI R 27/69, BFHE 97, 112, BStBl II 1970, 37), sei die Zustimmung des FA nach § 2 Abs. 5 EStG erforderlich.
  • BFH, 26.09.1968 - IV 244/65

    Umstellung eines Wirtschaftsjahres bei Aufnahme von Gesellschaftern in eine

    Auszug aus BFH, 09.01.1974 - I R 141/72
    Da nach der Rechtsprechung in Fällen wie dem vorliegenden eine Neugründung ausscheide (Urteile des BFH vom 26. September 1968 IV 244/65, BFHE 94, 15, BStBl II 1969, 71, und vom 19. August 1969 VI R 27/69, BFHE 97, 112, BStBl II 1970, 37), sei die Zustimmung des FA nach § 2 Abs. 5 EStG erforderlich.
  • BFH, 07.11.2013 - IV R 13/10

    Zustimmung des FA zur Wahl eines abweichenden Wirtschaftsjahrs für den

    Das FA kann die Zustimmung durch schlüssiges Verhalten des für die Veranlagung zuständigen Sachbearbeiters erklären (vgl. BFH-Urteil vom 9. Januar 1974 I R 141/72, BFHE 111, 307, BStBl II 1974, 238, unter 2. der Gründe; Jahndorf, in: Kirchhof/Söhn/ Mellinghoff, a.a.O., § 4a Rz A 95).
  • FG Niedersachsen, 02.10.2008 - 6 K 485/05

    Voraussetzungen für eine Versagung des Einvernehmens zur Umstellung des

    Betriebsnotwendig muss die Umstellung hingegen nicht sein (BFH-Urteil vom 9. Januar 1974 I R 141/72, BStBl II 1974, 238 m.w.N.).

    Betriebliche Gründe liegen hingegen nicht vor, wenn die Umstellung des Wirtschaftsjahres zum Zwecke der Erreichung einer "Steuerpause" erfolgt (vgl. BFH in BStBl II 1974, 238 sowie BFH-Urteil vom 24. April 1980 IV R 149/76, BStBl II 1981, 50).

    Das Gewicht der für die Umstellung geltend gemachten Gründe muss in einem angemessenen Verhältnis zu dem mit der Umstellung verbundenen Steuervorteil stehen (BFH in BStBl II 1974, 238).

  • BFH, 27.09.1979 - IV R 89/76

    Wählt eine bei einer Betriebsaufspaltung entstandene Gesellschaft ein vom

    So hat die Rechtsprechung des BFH z.B. in den Fällen, in denen ein Einzelunternehmer seinen Betrieb in eine von ihm gegründete Personengesellschaft einbrachte, die ein vom Wirtschaftsjahr des Einzelunternehmens abweichendes Wirtschaftsjahr wählte, eine zustimmungsbedürftige Umstellung angenommen (vgl. BFH-Urteile vom 19. August 1969 VI R 27/69, BFHE 97, 112, BStBl II 1970, 37, und vom 9. Januar 1974 I R 141/72, BFHE 111, 307, BStBl II 1974, 238).
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