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   BFH, 26.04.1989 - I R 147/84   

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https://dejure.org/1989,211
BFH, 26.04.1989 - I R 147/84 (https://dejure.org/1989,211)
BFH, Entscheidung vom 26.04.1989 - I R 147/84 (https://dejure.org/1989,211)
BFH, Entscheidung vom 26. April 1989 - I R 147/84 (https://dejure.org/1989,211)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 5 Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Bestrittene Forderung - Ansatz von bestrittenen Forderungen - Rechtskräftige Entscheidung - Einigung mit dem Schuldner

  • Der Betrieb(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ansatzzeitpunkt bestrittener Forderungen - Aktivierung von Forderungen aus gegenseitigen Verträgen - Grundsatz der Vorsicht - Wertaufhellung - Bilanzierungswahlrecht?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 5 Abs. 1, 4, § 6 Abs. 1 Nr. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 157, 121
  • BB 1989, 1729
  • DB 1989, 1949
  • BStBl II 1991, 213
 
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Wird zitiert von ... (72)

  • BGH, 15.01.2007 - II ZR 245/05

    OTTO

    Etwaige Erstattungsansprüche gegen Mitglieder der Familie O. oder sonstige Dritte wegen angeblich unberechtigter Zuwendungen, die - auch in diesem Verhältnis - ersichtlich streitig sind, können erst nach ihrer Titulierung in der Bilanz der O. GmbH & Co. KG aktiviert werden (vgl. BFH, Urt. v. 26. April 1989 - I R 147/84, DB 1989, 1949 = BB 1989, 1729; vgl. auch Sen.Urt. v. 17. Dezember 2001 aaO).
  • BGH, 16.02.2009 - II ZR 185/07

    Kirch/Deutsche Bank

    Soweit die gestellten Fragen auf die Feststellung einer von den Klägern vermuteten Pflichtverletzung und einer daraus resultierenden Schadensersatzverpflichtung der Organe der Beklagten in Zusammenhang mit dem Erwerb und der Teilveräußerung der an die Beklagte verpfändeten Aktien zielten, waren sie für die Beurteilung der Eignung und Zuverlässigkeit des bisherigen und des erneut zu wählenden Abschlussprüfers schon deshalb irrelevant, weil streitige Schadensersatzansprüche erst bei rechtskräftiger Titulierung in der Bilanz zu aktivieren sind (vgl. BFH DB 1989, 1949; Sen.Urt. v. 17. Dezember 2001 - II ZR 27/01, ZIP 2002, 802).
  • BFH, 26.02.2014 - I R 12/14

    Bilanzierung einer Forderung - Wertbegründende Wirkung rechtskräftiger Urteile -

    aa) Nach dem auch steuerrechtlich zu beachtenden Vorsichtsprinzip des Handelsbilanzrechts (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB i.V.m. § 5 Abs. 1 EStG 2002 und § 8 Abs. 1 KStG 2002) dürfen Forderungen, die in vollem Umfang bestritten werden, erst dann aktiviert und als realisierte Erträge erfasst werden, wenn (und soweit) sie entweder rechtskräftig festgestellt oder vom Schuldner anerkannt worden sind (z.B. Senatsurteile vom 26. April 1989 I R 147/84, BFHE 157, 121, BStBl II 1991, 213; vom 29. April 2008 I R 67/06, BFHE 221, 201, BStBl II 2011, 55; vom 15. November 2011 I R 96/10, BFH/NV 2012, 991).
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