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Rechtsprechung
   BFH, 22.04.2009 - I R 15/07 (1)   

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BFH, 22.04.2009 - I R 15/07 (1) (https://dejure.org/2009,1119)
BFH, Entscheidung vom 22.04.2009 - I R 15/07 (1) (https://dejure.org/2009,1119)
BFH, Entscheidung vom 22. April 2009 - I R 15/07 (1) (https://dejure.org/2009,1119)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    AO a. F. § 14 Abs. 1 Satz 1, § 52 Abs. 2 Nr. 4, § 64 Abs. 1, § 65; KStG § 5 Abs. 1 Nr. 9

  • openjur.de

    Veranstalten von Trabrennen und Betrieb eines Totalisators: Abgrenzung wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb und Zweckbetrieb

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Abgrenzung wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb/Zweckbetrieb

  • Judicialis

    KStG § 5 Abs. 1 Nr. 9; ; AO a. F. § 52 Abs. 2; ; AO a. F. § 64 Abs. 6 Nr. 2; ; AO a. F. § 65

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Eingetragener Verein als gemeinnützige Körperschaft ? Veranstaltung von Trabrennen durch den Verein ist wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb und kein Zweckbetrieb ? Steuerliche Folgen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Veranstalten von Trabrennen als steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb; Beurteilung der Gemeinnützigkeit von Pferderennvereinen

  • datenbank.nwb.de

    Veranstalten von Trabrennen und Betrieb eines Totalisators: Abgrenzung wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb und Zweckbetrieb

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Pferderennen sind nicht gemeinnützig

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Veranstalten von Trabrennen als steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb; Beurteilung der Gemeinnützigkeit von Pferderennvereinen

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Pferderennen sind nicht gemeinnützig

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Trabrennen: kein steuerbegünstigter Zweckbetrieb

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Trabrennen sind nicht gemeinnützig - Tierzüchter-Verein wollte für Rennveranstaltungen von der Steuer befreit werden

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Veranstaltung von Galopprennen/ Betrieb eines Totalisators

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Gewerbeeinkünfte durch Pferderennen eines Zucht-Vereins

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • dr-bahr.com (Pressemitteilung)

    Wetten mit Pferderennen nicht gemeinnützug, sondern steuerpflichtig

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Keine Steuerbefreiung für Pferderennen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Auch Pferderennen sind steuerpflichtig - Trabrennen unterscheiden sich nicht wesentlich von anderen Sportveranstaltungen und sind daher ebenfalls steuerpflichtig

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    KStG § 5 Abs 1 Nr 9, AO § 64
    Auflagen; Satzung; Steuerbegünstigung; Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 224, 405
  • BB 2009, 1211
  • DB 2009, 1211
  • BStBl II 2011, 475
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • FG Thüringen, 23.04.2015 - 1 K 743/12

    Von Partei veranstaltetes Rockkonzert mit politischen Reden in den Pausen als

    Die Anforderungen nach Gesetz und Rechtsprechung habe er erfüllt (Hinweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofes - BFH - vom 22. April 2009 I R 15/07, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofes - BFH/NV 2009, 1166).
  • FG Rheinland-Pfalz, 27.05.2010 - 6 K 1104/09

    Kein ermäßigter Steuersatz für Karnevalssitzungen eines schwul-lesbischen Vereins

    Dazu ist nach der ständigen Rechtsprechung des BFH erforderlich, dass der Betrieb in seiner Gesamtrichtung dazu dient, die satzungsmäßigen Zwecke des Klägers zu verwirklichen, diese Zwecke nur durch einen solchen Geschäftsbetrieb erreicht werden können und der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb zu nicht begünstigten Betrieben derselben oder ähnlicher Art nicht in größerem Umfang in Wettbewerb tritt, als es bei Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke unvermeidbar ist; es muss sich somit um einen für Vereinszwecke "unentbehrlichen Hilfsbetrieb" handeln (zuletzt BFH vom 22. April 2009 I R 15/07, BFH/NV 2009, 1166; vgl. auch BFH vom 23. Februar 1999 XI B 130/98, BFH/NV 1999, 1089 sowie XI B 128/98, BFH/NV 1999, 1055).

    Ob ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb in seiner Gesamtrichtung dazu dient, die steuerbegünstigten Zwecke zu verwirklichen, ist anhand seines objektiven Charakters und nicht anhand der subjektiv mit dem Betrieb verfolgten Ziele zu beurteilen (BFH vom 22. April 2009 I R 15/07, BFH/NV 2009, 1166).

    Die entgeltliche Tätigkeit selbst muss demnach erforderlich sein, nicht die Erhebung von Entgelten als solche (BFH vom 22. April 2009 I R 15/07, BFH/NV 2009, 1166).

  • BFH, 15.03.2022 - V R 46/19

    Zweckbetrieb bei der Organisation des Zivildienstes

    Die Feststellung dieser Voraussetzung bedarf einer Gesamtwürdigung anhand des objektiven Charakters der Betätigung (BFH-Urteil vom 22.04.2009 - I R 15/07, BFHE 224, 405, BStBl II 2011, 475, sowie Senatsurteil vom 05.08.2010 - V R 54/09, BFHE 231, 289, BStBl II 2011, 191, Rz 31).
  • FG Hessen, 13.10.2016 - 4 K 1522/16

    Abgrenzung zwischen wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb und ideellen

    Dies setzt nach der Rechtsprechung voraus, dass es sich um einen für die Vereinszwecke "unentbehrlichen Hilfsbetrieb" handelt (z.B. BFH-Urteile vom 23. Juli 2009 V R 93/07, BFHE 226, 435; vom 22. April 2009 I R 15/07, BFHE 224, 405; vom 16. Dezember 2009 I R 49/08, BFHE 228, 53, BFH/NV 2010, 1047 [BFH 16.12.2009 - I R 49/08] ; vom 12. Juni 2008 V R 33/05, BFHE 221, 536, BStBl II 2009, 221 [BFH 12.06.2008 - V R 33/05] ; vom 18. März 2004 V R 101/01, BFHE 205, 342, BStBl II 2004, 798 [BFH 18.03.2004 - V R 101/01] ; vom 9. Juli 2003 V R 29/02, BFHE 202, 403, BStBl II 2003, 904 [BFH 09.07.2003 - V R 29/02] ).
  • BFH, 21.04.2022 - V R 26/20

    Organisation und Durchführung der Jägerprüfung als Zweckbetrieb

    Die Feststellung dieser Voraussetzung bedarf einer Gesamtwürdigung anhand des objektiven Charakters der Betätigung (BFH-Urteil vom 22.04.2009 - I R 15/07, BFHE 224, 405, BStBl II 2011, 475, sowie Senatsurteil vom 05.08.2010 - V R 54/09, BFHE 231, 289, BStBl II 2011, 191, Rz 31).
  • BFH, 26.05.2020 - IX R 6/19

    Rechtmäßigkeit der Sportwettensteuer auf Pferderennwetten eines ausländischen

    Pferderennen und Reitturniere zählen zum Reitsport und stellen daher ein "Sportereignis" dar (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22.04.2009 - I R 15/07, BFHE 224, 405, BStBl II 2011, 475, Rz 13 f.; Landesamt für Steuern und Finanzen Sachsen, Verfügung.
  • FG Münster, 19.06.2019 - 9 K 2483/19

    Steuerliche Zurechnung von Erträgen zum wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb oder

    Diese Würdigung ist anhand des objektiven Charakters der Betätigung zu beurteilen (BFH-Urteil vom 22.4.2009 I R 15/07, BFHE 224, 405, BStBl II 2011, 475; Unger in Gosch, § 65 AO Rz. 13).
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Rechtsprechung
   BFH, 19.12.2007 - I R 15/07   

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BFH, 19.12.2007 - I R 15/07 (https://dejure.org/2007,6085)
BFH, Entscheidung vom 19.12.2007 - I R 15/07 (https://dejure.org/2007,6085)
BFH, Entscheidung vom 19. Dezember 2007 - I R 15/07 (https://dejure.org/2007,6085)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    AO § 14; ; AO § 52 Abs. 2 Nr. 4; ; AO § 64; ; AO § 65

  • Der Betrieb

    Steuerbefreiung wegen gemeinnütziger Tätigkeit ? Zweckbetrieb ? Fördern Pferderennen in ihrer Gesamtrichtung die Pferdezucht? ? Ist das Züchten von Trabern nahezu ausschließlich für den Rennsport gemeinnützig?

  • rechtsportal.de

    AO § 14 § 52 Abs. 2 Nr. 4 § 64 § 65
    Abgrenzung wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb/Zweckbetrieb; Förderung der Tierzucht durch Veranstalten von Trabrennen

  • datenbank.nwb.de

    Abgrenzung wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb/Zweckbetrieb; Förderung der Tierzucht durch Veranstalten von Trabrennen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Veranstalten von Trabrennen als steuerpflichtige Tätigkeit; Unterhaltung eines Zweckbetriebs durch das Veranstalten von Trabrennen; Steuerbefreiung eines Pferderenn-Vereins wegen Förderung der Tierzucht

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Veranstalten von Trabrennen eines gemeinnützigen Traberzuchtvereins

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 220, 25
  • DB 2008, 1250
  • BStBl II 2009, 262
 
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Wird zitiert von ...

  • BFH, 22.04.2009 - I R 15/07

    Pferderennen sind nicht gemeinnützig

    Das dem Verfahren --auf Aufforderung durch den Senat (Beschluss vom 19. Dezember 2007 I R 15/07, BFHE 220, 25, BStBl II 2009, 262)-- beigetretene BMF hat keinen Antrag gestellt.

    Es hat sich dem FA aber in der Sache angeschlossen und nimmt wie dieses und in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), aber entgegen dem Senatsbeschluss in BFHE 220, 25, BStBl II 2009, 262 an, der Veranstalter von Trabrennen als solcher erfülle die Voraussetzungen eines sog. Zweckbetriebs (§ 65 AO a.F.), nicht jedoch eines steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs.

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