Weitere Entscheidung unten: BFH, 23.08.1995

Rechtsprechung
   BFH, 29.05.1996 - I R 167/94   

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BFH, 29.05.1996 - I R 167/94 (https://dejure.org/1996,612)
BFH, Entscheidung vom 29.05.1996 - I R 167/94 (https://dejure.org/1996,612)
BFH, Entscheidung vom 29. Mai 1996 - I R 167/94 (https://dejure.org/1996,612)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    DBA-USA 1954/1965 Art. VI, Art. XV Abs. 1 Buchst. b Nr. 1 aa Sätze 1 und 3; EStG § 3c

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    DBA: Schachteldividenden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsausgabenabzug bei steuerfreien Schachteldividenden

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Doppelbesteuerung/Einkommensteuer/Körperschaftsteuer; Zuordnung von Betriebsausgaben zu nach DBA steuerfreien Schachteldividenden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    DBA-USA Art 15 Abs 1b Nr 1, EStG § 3 c
    Betriebsausgabe; Finanzierung; Schachtel; USA

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 180, 415
  • BB 1996, 1538
  • BB 1996, 710
  • DB 1996, 1549
  • BStBl II 1997, 60
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 21.07.1981 - VIII R 128/76

    Schuldzinsen für mit Kredit erworbene GmbH-Beteiligung sind in vollem Umfang

    Auszug aus BFH, 29.05.1996 - I R 167/94
    b) Der Senat folgt der Auffassung des FA auch insoweit nicht, als dieses sich auf einen veränderten Einkünftebegriff beruft und in diesem Zusammenhang vor allem das BFH-Urteil vom 21. Juli 1981 VIII R 128/76 (BFHE 134, 119, BStBl II 1982, 36) zitiert.

    Deshalb hat auch der VIII. Senat des BFH in BFHE 134, 119, BStBl II 1982, 36 ausgeführt, daß seine geänderte Rechtsprechung nicht das Abzugsverbot gemäß § 3c EStG tangiere.

  • BFH, 21.04.1971 - I R 97/68

    Zinsen für Schulden - Erwerb einer Beteiligung - Ausländische Kapitalgesellschaft

    Auszug aus BFH, 29.05.1996 - I R 167/94
    a) Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 21. April 1971 I R 97/68 (BFHE 102, 468, BStBl II 1971, 694) zu Art. XV Abs. 1 Buchst. b DBA-USA i. d. F. vom 22. Juli 1954 - DBA-USA 1954 - (BGBl II 1954, 1118, BStBl I 1955, 70) entschieden, daß Zinsen für Schulden, die zum Erwerb einer Beteiligung an einer amerikanischen Körperschaft aufgenommen werden, als Betriebsausgaben abzugsfähig sind, soweit ihnen keine steuerbefreiten Erträge aus dieser Beteiligung gegenüberstehen.

    Deshalb gilt das Urteil in BFHE 102, 468, BStBl II 1971, 694 auch für Art. XV Abs. 1 Buchst. b DBA-USA 1954/65, zumal sein Leitsatz bewußt so weit formuliert wurde, daß er das gesamte Abkommensrecht abdeckt.

  • BFH, 16.03.1994 - I R 42/93

    Ermittlung ausländischer Einkünfte

    Auszug aus BFH, 29.05.1996 - I R 167/94
    Die hier vorgenommene Auslegung steht in keinem Widerspruch zu dem Senatsurteil vom 16. März 1994 I R 42/93 (BFHE 174, 509, BStBl II 1994, 799).
  • BFH, 25.10.1966 - I 26/64

    Abzugsfähigkeit von Zinsen für Schulden, die zum Erwerb einer

    Auszug aus BFH, 29.05.1996 - I R 167/94
    b) Der Senat hatte schon vorher im Urteil vom 25. Oktober 1966 I 26/64 (BFHE 87, 243, BStBl III 1967, 92) zu §§ 9 und 13 KStG 1965 entschieden, daß Zinsen für Schulden, die zum Erwerb einer Schachtelbeteiligung aufgenommen werden, als Betriebsausgaben abzugsfähig sind, soweit die Einnahmen aus der Schachtelbeteiligung den Betrag der aufzuwendenden Schuldzinsen nicht decken.
  • BFH, 18.05.1988 - II R 1/85

    Zum Abzug von Schulden im wirtschaftlichen Zusammenhang mit einer inländischen

    Auszug aus BFH, 29.05.1996 - I R 167/94
    b) Der Senat hat ferner berücksichtigt, daß der II. Senat des BFH in seinen Urteilen vom 18. Mai 1988 II R 1/85 (BFHE 154, 134, BStBl II 1988, 822) und vom 8. März 1995 II R 10/92 (IStR 1994, 334) die Versagung des Abzuges eines Schuldenüberhanges sowohl in bezug auf ein DBA-Schachtelprivileg als auch in bezug auf § 102 Abs. 2 des Bewertungsgesetzes (BewG) als eine sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung bezeichnet hat.
  • BFH, 05.12.1984 - I R 62/80

    Schuldzins - Kredit - Neuaktien - Kredit zum Erwerb von Neuaktien -

    Auszug aus BFH, 29.05.1996 - I R 167/94
    Auf diese Rechtsauffassung hat der Senat auch sein Urteil vom 5. Dezember 1984 I R 62/80 (BFHE 143, 43, BStBl II 1985, 311) gestützt, selbst wenn der damalige Urteilsfall mit dem Streitfall nicht vergleichbar ist.
  • BFH, 28.04.1983 - IV R 122/79

    Verluste aus gescheiterter Betriebsstättengründung - Ermittlung der Einkünfte -

    Auszug aus BFH, 29.05.1996 - I R 167/94
    Der IV. Senat des BFH hat in seinem Urteil vom 28. April 1983 IV R 122/79 (BFHE 138, 366, BStBl II 1983, 566) einen unmittelbaren Zusammenhang zu künftigen steuerfreien Betriebsstätteneinkünften bejaht.
  • BFH, 21.02.1973 - I R 26/72

    Erwerb einer Schachtelbeteiligung - Schuldzinsen - Betriebsausgaben

    Auszug aus BFH, 29.05.1996 - I R 167/94
    Die Richtigkeit dieser Rechtsauffassung hat er im Urteil vom 21. Februar 1973 I R 26/72 (BFHE 109, 27, BStBl II 1973, 508) bestätigt.
  • BFH, 08.03.1995 - II R 10/92

    Schuldenabzug bei DBA-Schachtelbeteiligungen

    Auszug aus BFH, 29.05.1996 - I R 167/94
    b) Der Senat hat ferner berücksichtigt, daß der II. Senat des BFH in seinen Urteilen vom 18. Mai 1988 II R 1/85 (BFHE 154, 134, BStBl II 1988, 822) und vom 8. März 1995 II R 10/92 (IStR 1994, 334) die Versagung des Abzuges eines Schuldenüberhanges sowohl in bezug auf ein DBA-Schachtelprivileg als auch in bezug auf § 102 Abs. 2 des Bewertungsgesetzes (BewG) als eine sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung bezeichnet hat.
  • FG Baden-Württemberg, 08.09.1994 - 3 K 294/91
    Auszug aus BFH, 29.05.1996 - I R 167/94
    Es beantragt, das Urteil des FG Baden-Württemberg vom 8. September 1994 3 K 294/91 hinsichtlich der Anerkennung des Betriebsausgabenabzugs für Schuldzinsen, die mit der Anschaffung einer Schachtelbeteiligung in den USA in Zusammenhang stehen, aufzuheben und die Klage - auch insoweit - als unbegründet zurückzuweisen.
  • BVerfG, 12.10.2010 - 1 BvL 12/07

    Pauschaliertes Abzugsverbot für Betriebsausgaben nach § 8b Abs. 3 Satz 1 und Abs.

    Der Bundesfinanzhof verstand den für das Abzugsverbot von § 3c Abs. 1 EStG geforderten "unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang" zwischen Betriebsausgaben oder Werbungskosten und steuerfreien Einnahmen dergestalt, dass die Nichtabziehbarkeit von Betriebsausgaben für ausländische Beteiligungen der Höhe nach auf die im Veranlagungszeitraum empfangenen Gewinnausschüttungen begrenzt sein solle (vgl. BFHE 180, 410 ; 180, 415 ; 180, 422 ; dazu auch Krebühl, DB 1994, S. 496 ).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs erfasste das Abzugsverbot aber nur die Aufwendungen bis zur Höhe der in einem Veranlagungszeitraum tatsächlich zufließenden Dividenden (vgl. BFHE 180, 410 ; 180, 415 ; 180, 422 ).

  • BFH, 20.09.2006 - I R 59/05

    Vorweggenommene Werbungskosten bei Umzug ins DBA-Ausland - Zuflussprinzip und

    ee) Die Rechtsprechung des Senats zum Abzug von Aufwendungen, die mit abkommensrechtlich steuerbefreiten Schachteldividenden zusammenhängen (z.B. Senatsurteile vom 29. Mai 1996 I R 167/94, BFHE 180, 415, BStBl II 1997, 60; vom 29. Mai 1996 I R 21/95, BFHE 180, 422, BStBl II 1997, 63; vom 7. September 2005 I R 118/04, BFHE 211, 164), ist im Streitfall nicht einschlägig.

    Sie beruht nämlich im Kern auf dem Gedanken, dass bei Schachtelbeteiligungen der Aufwand immer sowohl mit (steuerfreien) Dividenden als auch mit (steuerpflichtigen) Veräußerungsgewinnen zusammenhängt und dass zudem die Nichtabziehbarkeit der Aufwendungen den wirtschaftspolitischen Zielsetzungen des Gesetzgebers zuwiderliefe (vgl. dazu Senatsurteil in BFHE 180, 415, 420 f., BStBl II 1997, 60, 62 f.).

  • FG Köln, 31.08.2016 - 10 K 3550/14

    Anwendbarkeit des § 8b Abs. 5 KStG im Rahmen einer angenommenen

    Nach der Rechtsprechung des BFH und der einschlägigen abkommensrechtlichen Literatur bezieht sich die Freistellung nach dem DBA-Schachtelprivileg auf die Einnahmen (Bruttodividende), während die Besteuerung des Betriebsausgabenabzugs ausschließlich dem Wohnsitzstaat zugewiesen ist, der über diese im Rahmen seiner innerstaatlichen steuerrechtlichen Regelungen - hier: § 8b Abs. 5 KStG - frei entscheiden kann (vgl. BFH-Urteile vom 29.05.1996 - I R 15/94, I R 167/94, I R 21/95, BStBl II 1997, 57, 60, 63; vom 07.11.2001 - I R 3/01, BStBl II 2002, 865; Wolff in: Wassermeyer, DBA, DBA-USA, Art. 10 Rz. 109; Ismer in: Vogel/Lehner, DBA, 6. Aufl., Art. 23 B OECD-MA Rz. 79, 114 m.w.N.).

    Soweit es - wie vorliegend - um Dividenden i.S.d. Art. 13 DBA-NL a.F. geht, sind unter dem abkommensrechtlichen Ausdruck "Einkünfte" i.S.d. Art. 20 Abs. 2 Satz 3 DBA-NL a.F. mithin nach Maßgabe der vorstehenden Ausführungen "Dividendeneinnahmen" zu verstehen (so auch BFH-Urteil vom 29.05.1996 - I R 167/94, BStBl II 1997, 60 (zum entsprechend formulierten DBA-USA) mit Verweis auf BFH-Urteil vom 16.03.1994 - I R 42/93, BStBl II 1994, 799 (u.a. zum DBA-NL a.F.)).

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Rechtsprechung
   BFH, 23.08.1995 - I R 167/94   

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BFH, 23.08.1995 - I R 167/94 (https://dejure.org/1995,10561)
BFH, Entscheidung vom 23.08.1995 - I R 167/94 (https://dejure.org/1995,10561)
BFH, Entscheidung vom 23. August 1995 - I R 167/94 (https://dejure.org/1995,10561)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 05.04.1990 - 2 BvR 413/88

    Ausschluß eines Verfassungsrichters wegen wissenschaftlicher Befassung mit der

    Auszug aus BFH, 23.08.1995 - I R 167/94
    Hat ein Richter zu einer für den Rechtsstreit möglicherweise bedeutsamen Rechtsfrage außerhalb eines von ihm zu entscheidenden Rechtsstreits wissenschaftlich Stellung genommen -- z. B. in einem Kommentar, Aufsatz oder Vortrag --, ist dies allein kein Grund, seiner Unparteilichkeit zu mißtrauen (s. Beschluß des Bundessozialgerichts -- BSG -- vom 1. März 1993 12 RK 45/92, Neue Juristische Wochenschrift -- NJW -- 1993, 2261; Bork in Stein/Jonas, Kommentar zur Zivilprozeßordnung, 21. Aufl., 1993, § 42 II Rdnr. 8; Hartmann in Baumbach/Lauterbach, Zivilprozeßordnung, 53. Aufl., 1995, § 42 Rdnr. 57; Feiber in Münchener Kommentar zur Zivilprozeßordnung, 1992, § 42 Rdnr. 21; Spindler in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Kommentar zur Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, 9. Aufl., 1991/1993, § 51 FGO Rdnr. 67; Tipke/Kruse, Abgabenordnung- Finanzgerichtsordnung, 15. Aufl., 1965/1994, § 51 FGO Rdnr. 7 e, s. a. die für das BVerfG geltende Regelung in § 18 Abs. 3 Nr. 2 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes -- BVerfGG --, BVerfG-Beschluß vom 5. April 1990 2 BvR 413/88, BVerfGE 82, 30 [BVerfG 05.04.1990 - 2 BvR 413/88]; Lamprecht, NJW 1993, 2222).

    Als wissenschaftliche Aussagen stehen sie unter dem Vorbehalt, aufgrund besserer Erkenntnisse geändert zu werden (s. Beschluß in BVerfGE 82, 30 [BVerfG 05.04.1990 - 2 BvR 413/88]).

    Dies kann z. B. der Fall sein, wenn die Rechtsauffassung als vernünftigerweise einzig vertretbare bezeichnet wird, obwohl gewichtige Gegenargumente bekannt sind, wenn Gegenargumente lächerlich gemacht oder Vertreter der Gegenansicht abwertend beurteilt werden (s. BVerfG-Beschluß in BVerfGE 20, 9, 16) oder wenn Inhalt und Zeitpunkt oder Ort der Meinungsäußerung den Verdacht entstehen lassen, mit der Meinungsäußerung solle das Ergebnis eines bestimmten bereits anhängigen oder erwarteten Verfahrens beeinflußt werden (vgl. BVerfG-Beschluß in BVerfGE 82, 30 [BVerfG 05.04.1990 - 2 BvR 413/88]).

  • BVerfG, 03.03.1966 - 2 BvE 2/64

    Ablehnung eines Bundesverfassungsrichters

    Auszug aus BFH, 23.08.1995 - I R 167/94
    Daß der Richter sich tatsächlich von sachfremden Rücksichten leiten läßt oder sich selbst für befangen hält, ist nicht Voraussetzung für den Erfolg eines Ablehnungsgesuchs (vgl. BVerfG-Beschlüsse vom 3. März 1966 2 BvE 2/64, BVerfGE 20, 9, 14; vom 29. Mai 1973 2 BvQ 1/73, BVerfGE 35, 171, 172) [BVerfG 29.05.1973 - 2 BvQ 1/73].

    Dies kann z. B. der Fall sein, wenn die Rechtsauffassung als vernünftigerweise einzig vertretbare bezeichnet wird, obwohl gewichtige Gegenargumente bekannt sind, wenn Gegenargumente lächerlich gemacht oder Vertreter der Gegenansicht abwertend beurteilt werden (s. BVerfG-Beschluß in BVerfGE 20, 9, 16) oder wenn Inhalt und Zeitpunkt oder Ort der Meinungsäußerung den Verdacht entstehen lassen, mit der Meinungsäußerung solle das Ergebnis eines bestimmten bereits anhängigen oder erwarteten Verfahrens beeinflußt werden (vgl. BVerfG-Beschluß in BVerfGE 82, 30 [BVerfG 05.04.1990 - 2 BvR 413/88]).

  • BVerfG, 28.05.1974 - 2 BvR 700/72

    Anhaltspunkte für die Besorgnis Befangenheit eines Bundesverfassungsrichters

    Auszug aus BFH, 23.08.1995 - I R 167/94
    Insbesondere der direkte Bezug seiner Äußerungen zum vorliegenden Verfahren rechtfertige seine Ablehnung (Hinweis auf Beschluß des Bundesverfassungsgerichts -- BVerfG -- vom 28. Mai 1974 2 BvR 700/72, BVerfGE 37, 265).
  • BFH, 12.04.1990 - I B 37/89

    Anforderungen an die Ablehnung eines Richters wegen Befangenheit

    Auszug aus BFH, 23.08.1995 - I R 167/94
    Dies ist der Fall, wenn ein Verfahrensbeteiligter bei Würdigung aller Umstände einen vernünftigen und auch bei objektiver Betrachtungsweise anzuerkennenden Grund zu der Annahme hat, der Richter werde sich aus einer in seiner Person liegenden individuellen Ursache heraus bei seiner Entscheidung von nicht sachgerechten Rücksichten leiten lassen (s. BFH-Beschluß vom 12. April 1990 I B 37/89, BFH/NV 1991, 172 m. w. N.).
  • BFH, 14.03.1990 - I S 5/89

    Wirksamkeit der Aufrechnung von Körperschaftsteuerforderung gegen

    Auszug aus BFH, 23.08.1995 - I R 167/94
    Dies ist der Fall, wenn ein Verfahrensbeteiligter bei Würdigung aller Umstände einen vernünftigen und auch bei objektiver Betrachtungsweise anzuerkennenden Grund zu der Annahme hat, der Richter werde sich aus einer in seiner Person liegenden individuellen Ursache heraus bei seiner Entscheidung von nicht sachgerechten Rücksichten leiten lassen (s. BFH-Beschluß vom 12. April 1990 I B 37/89, BFH/NV 1991, 172 m. w. N.).
  • BSG, 01.03.1993 - 12 RK 45/92

    Richter - Wissenschaftliche Meinungsäußerung - Ablehnung - Befangenheit

    Auszug aus BFH, 23.08.1995 - I R 167/94
    Hat ein Richter zu einer für den Rechtsstreit möglicherweise bedeutsamen Rechtsfrage außerhalb eines von ihm zu entscheidenden Rechtsstreits wissenschaftlich Stellung genommen -- z. B. in einem Kommentar, Aufsatz oder Vortrag --, ist dies allein kein Grund, seiner Unparteilichkeit zu mißtrauen (s. Beschluß des Bundessozialgerichts -- BSG -- vom 1. März 1993 12 RK 45/92, Neue Juristische Wochenschrift -- NJW -- 1993, 2261; Bork in Stein/Jonas, Kommentar zur Zivilprozeßordnung, 21. Aufl., 1993, § 42 II Rdnr. 8; Hartmann in Baumbach/Lauterbach, Zivilprozeßordnung, 53. Aufl., 1995, § 42 Rdnr. 57; Feiber in Münchener Kommentar zur Zivilprozeßordnung, 1992, § 42 Rdnr. 21; Spindler in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Kommentar zur Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, 9. Aufl., 1991/1993, § 51 FGO Rdnr. 67; Tipke/Kruse, Abgabenordnung- Finanzgerichtsordnung, 15. Aufl., 1965/1994, § 51 FGO Rdnr. 7 e, s. a. die für das BVerfG geltende Regelung in § 18 Abs. 3 Nr. 2 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes -- BVerfGG --, BVerfG-Beschluß vom 5. April 1990 2 BvR 413/88, BVerfGE 82, 30 [BVerfG 05.04.1990 - 2 BvR 413/88]; Lamprecht, NJW 1993, 2222).
  • BVerfG, 29.05.1973 - 2 BvQ 1/73

    Ablehnung eines Bundesverfassungsrichters wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus BFH, 23.08.1995 - I R 167/94
    Daß der Richter sich tatsächlich von sachfremden Rücksichten leiten läßt oder sich selbst für befangen hält, ist nicht Voraussetzung für den Erfolg eines Ablehnungsgesuchs (vgl. BVerfG-Beschlüsse vom 3. März 1966 2 BvE 2/64, BVerfGE 20, 9, 14; vom 29. Mai 1973 2 BvQ 1/73, BVerfGE 35, 171, 172) [BVerfG 29.05.1973 - 2 BvQ 1/73].
  • BFH, 21.12.2009 - V R 10/09

    Keine Befangenheit eines Richters wegen wissenschaftlicher Äußerung einer

    Ausnahmsweise kann die Äußerung einer Rechtsauffassung außerhalb des Verfahrens aber ein Ablehnungsgrund sein, wenn ihre Diktion oder das Umfeld, in dem sie gemacht wurde, bei objektiver Betrachtungsweise Zweifel an der Offenheit des Richters für Gegenargumente entstehen lässt (BFH-Beschlüsse vom 22. Oktober 1997 XI B 51/97, BFH/NV 1998, 595; vom 23. August 1995 I R 167/94, BFH/NV 1996, 58).
  • BFH, 09.09.1998 - I B 47/98

    Befangenheitsantrag; Missbrauch

    Denn die Besorgnis der Befangenheit kann unter Umständen selbst dann begründet sein, wenn der betreffende Richter im Verfahren selbst noch gar nicht in Erscheinung getreten ist, sondern nur außerhalb eines konkreten Verfahrens liegende Umstände Zweifel an seiner Unparteilichkeit begründen (vgl. BFH-Beschluß vom 23. August 1995 I R 167/94, BFH/NV 1996, 58; BVerfG-Beschlüsse vom 16. Juni 1973 2 BvQ 1/73, 2 BvF 1/73, BVerfGE 35, 246, 252 ff.; vom 5. April 1990 2 BvR 413/88, BVerfGE 82, 30, 38 ff.).
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