Rechtsprechung
   BFH, 31.01.1973 - I R 197/70   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,459
BFH, 31.01.1973 - I R 197/70 (https://dejure.org/1973,459)
BFH, Entscheidung vom 31.01.1973 - I R 197/70 (https://dejure.org/1973,459)
BFH, Entscheidung vom 31. Januar 1973 - I R 197/70 (https://dejure.org/1973,459)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1973,459) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Kaufmann - Einheitlicher Vertrag - Wirtschaftsgüter - Einzeln vereinbarter Kaufpreis - Anschaffungskosten - Zeitpunkt des Vertragsabschlusses - Möglichkeit der Abschreibung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 108, 509
  • DB 1973, 1000
  • BStBl II 1973, 391
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 29.05.1968 - I 187/65

    Alleingesellschafter - GmbH - Schuldenerlaß - Forderungsverzicht -

    Auszug aus BFH, 31.01.1973 - I R 197/70
    Der Beklagte und Revisionskläger (das FA) sah -- nachdem er als Folge des Erlasses zunächst allein einen außerordentlichen Ertrag bei der T.-GmbH angenommen hatte -- im Ergebnis den Erlaß unter Bezug auf das Urteil des BFH vom 29. Mai 1968 I 187/65 (BFHE 93, 62, BStBl II 1968, 722) als eine Gesellschaftereinlage der Klägerin an; wenn diese Einlage selbst auch steuerfrel sei, so erhöhe doch der Erlaß den Wert der neu erworbenen Gesellschaftsrechte um die streitigen 200 000 DM.

    Der vorliegende Sachverhalt sei dem dem BFH-Urteil I 187/65 zugrunde liegenden nicht vergleichbar, da hier von der Klägerin keine von ihr gehaltene Beteiligung an ein Tochterunternehmen "veräußert" worden sei, sie vielmehr nur eine rein formelle Änderung ihrer Rechtsstellung gegenüber der T.-GmbH vorgenommen habe.

  • BFH, 28.01.1970 - I R 123/67

    Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft - Käufer - Lieferant - Verdeckte

    Auszug aus BFH, 31.01.1973 - I R 197/70
    Das FA durfte deshalb zunächst auf die Richtigkeit der Erklärungen der Klägerin vertrauen; es war nicht gehalten, die ihren Erklärungen zugrunde liegenden Buchansätze "argwöhnisch bis aufs letzte" zu prüfen (BFH-Urteil vom 28. Januar 1970 I R 123/67, BFHE 98, 171, BStBl II 1970, 296), sofern ihm nicht besondere Umstände hierzu Anlaß gaben.
  • RFH, 01.12.1937 - VI 673/37
    Auszug aus BFH, 31.01.1973 - I R 197/70
    Die Darlehnsforderung von 800 000 DM habe bereits damals neben den Geschäftsanteilen kein Eigenleben geführt, vielmehr selbst Beteiligungscharakter gehabt; beide Vermögenswerte hätten in unmittelbarer Wechselbeziehung zueinander gestanden (Blümich-Falk, Einkommensteuergesetz, 9. Auflage Anm. 20b und c zu § 6; Urteile des RFH vom 6. Mai 1936 VI A 8/35, RStBl 1936, 861, und vom 1. Dezember 1937, VI 673/37, RStBl 1938, 182).
  • FG Köln, 08.11.2017 - 5 K 2938/16

    Keine Grunderwerbsteuer auf Einbauküche und Markisen

    Werden mehrere Wirtschaftsgüter nicht zu Einzelpreisen, sondern zu einem Gesamtkaufpreis veräußert, so kann sich die Höhe des Kaufpreises für die einzelnen Wirtschaftsgüter aus den getroffenen vertraglichen Vereinbarungen ergeben, wenn die Vertragsparteien eine Aufteilung vorgenommen haben und an der Ausgeglichenheit der jeweiligen Leistungen und Gegenleistungen keine Zweifel bestehen (z.B. Urteil des BFH vom 31. Januar 1973 I R 197/70, BFHE 108, 509, BStBl II 1973, 391; ständige Rechtsprechung).
  • BFH, 28.10.1998 - X R 96/96

    Zinsen bei Enteignungsentschädigung

    c) Werden mehrere Wirtschaftsgüter zu einem Gesamtkaufpreis veräußert, so kann sich die Höhe des Kaufpreises für eines der Wirtschaftsgüter aus den getroffenen vertraglichen Vereinbarungen ergeben, wenn die Vertragsparteien eine Aufteilung vorgenommen haben und an der Ausgeglichenheit der jeweiligen Leistungen und Gegenleistungen keine Zweifel bestehen (z.B. BFH-Urteil vom 31. Januar 1973 I R 197/70, BFHE 108, 509, BStBl II 1973, 391; ständige Rechtsprechung).
  • BFH, 25.01.1984 - I R 183/81

    Wird eine Forderung gegen eine Kapitalgesellschaft als Sacheinlage verwendet,

    Auf die Revision des FA hob der Bundesfinanzhof (BFH) die Entscheidung des FG auf und verwies die Sache an das FG zurück (vgl. BFH-Urteil vom 31. Januar 1973 I R 197/70, BFHE 108, 509, BStBl II 1973, 391), das die Klage abwies.

    Der BFH habe bereits in seinem Urteil in BFHE 108, 509, BStBl II 1973, 391 dargetan, warum im Streitfall ein Vergleich der Aktiven mit den Passiven der T-GmbH für sich allein nicht ausreiche, von den Anschaffungskosten abweichende Wertansätze zu begründen.

    Der Senat hat hierzu im ersten Rechtsgang in dem Urteil in BFHE 108, 509, BStBl II 1973, 391 entschieden, daß dieser Umstand für sich allein noch nicht bedeute, daß die Darlehensforderung mit 800.000 DM und die Anteile mit nur 200.000 DM sachlich richtig zu bewerten seien.

  • FG Baden-Württemberg, 05.06.1997 - 6 K 53/90

    Ermittlung des Veräußerungsgewinns aus der Veräußerung eines Baumbestandes ;

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BFH, 21.05.1986 - I R 199/84

    Anschaffungskosten - Anteil an GmbH - Erwerb eines Anteils - Gewinnbezugsrecht -

    Entsprechendes gilt für die Urteile, die zu den Grundsätzen Stellung nehmen, nach denen ein Kaufpreis zur Ermittlung der Anschaffungskosten einzelner Wirtschaftsgüter aufzuteilen ist, wenn der Kaufpreis für mehrere Wirtschaftsgüter entrichtet wurde (vgl. BFH-Urteile vom 5. Februar 1969 I R 21/66, BFHE 95, 151, BStBl II 1969, 334; vom 5. Februar 1969 I R 183/63, BFHE 95, 224, BStBl II 1969, 377, und vom 31. Januar 1973 I R 197/70, BFHE 108, 509, BStBl II 1973, 391).
  • FG Düsseldorf, 09.05.2000 - 6 K 2028/96

    Warenzeichen; Wirtschaftliche Abnutzung; Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer -

    Dies gilt insbesondere dann, wenn - wie vorliegend - die von der Klägerin im Rahmen ihrer Jahresabschlüsse zum 30.06.1989 und 1990 vorgenommene Zuordnung der Kaufpreisanteile nicht den wirtschaftlichen Gegebenheiten entspricht (vgl. BFH-Urteil vom 31. Januar 1973 I R 197/70, BFHE 108, 509 , BStBl II 1973, 391).
  • FG Niedersachsen, 24.02.2021 - 9 K 116/19

    Bindungswirkung einer vertraglich geregelten Kaufpreisaufteilung bei Veräußerung

    Werden mehrere Wirtschaftsgüter zu einem Gesamtkaufpreis veräußert, so kann sich die Höhe des Kaufpreises für eines der Wirtschaftsgüter aus den getroffenen vertraglichen Vereinbarungen ergeben, wenn die Vertragsparteien eine Aufteilung vorgenommen haben und an der Ausgeglichenheit der jeweiligen Leistungen und Gegenleistungen keine Zweifel bestehen (z. B. BFH-Urteil vom 31. Januar 1973 I R 197/70, BFHE 108, 509, BStBl II 1973, 391; ständige Rechtsprechung).
  • BFH, 21.05.1986 - I R 190/81

    Anschaffungskosten - Anteil an GmbH - Erwerb eines Anteils - Gewinnbezugsrecht -

    Entsprechendes gilt für die Urteile, die zu den Grundsätzen Stellung nehmen, nach denen ein Kaufpreis zur Ermittlung der Anschaffungskosten einzelner Wirtschaftsgüter aufzuteilen ist, wenn der Kaufpreis für mehrere Wirtschaftsgüter entrichtet wurde (vgl. BFH-Urteile vom 5. Februar 1969 I R 21/66, BFHE 95, 151, BStBl II 1969, 334; vom 5. Februar 1969 I R 183/63, BFHE 95, 224, BStBl II 1969, 377, und vom 31, Januar 1973 I R 197/70, BFHE 108, 509, BStBl II 1973, 391).
  • FG Baden-Württemberg, 18.06.1997 - 6 K 212/94

    Bodenwertanteil bei Eigentumswohnungen

    Dies gilt nur dann nicht, wenn sie nicht ernstlich erfolgt ist und den wirtschaftlichen Gegebenheiten nicht entspricht, weil in erster Linie Gründe der Steuerersparnis für sie maßgebend waren (BFH-Urteil vom 9.4.1987 - IV R 332/84 -, BFH/NV 1987, 763 m.w.N., u.a. auch auf das BFH-Urteil vom 31.1.1973 - I R 197/70 -, BFHE 108, 509 , BStBl II 1973, 391 ).
  • BFH, 28.08.2007 - IV B 120/06

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung (hier: Voraussetzungen einer

    Der Hinweis darauf, dass es sich bei der Beteiligung sowie den Darlehen um verschiedene Wirtschaftsgüter handele (Bezugnahme u.a. auf BFH-Urteil vom 31. Januar 1973 I R 197/70, BFHE 108, 509, BStBl II 1973, 391) genügt dem bereits deshalb nicht, weil diese rechtliche Beurteilung --als Ausgangsprämisse-- erkennbar auch dem Urteil des FG zugrunde liegt.
  • FG Niedersachsen, 24.08.2005 - 3 K 373/01

    Umfang des Anspruchs auf Gewährung der Eigenheimzulage im Fall eines

  • BFH, 09.04.1987 - IV R 332/84

    Ermittlung des Gewinns aus der Veräußerung eines landwirtschaftlichen Betriebes -

  • FG Niedersachsen, 17.12.1997 - II 485/92

    Zuckerrübenlieferrechte als immaterielle Wirtschaftsgüter im Steuerrecht; Begriff

  • BFH, 17.09.1987 - III R 272/83

    Orthopädische Fachwerkstätte - Tatsachenfeststellungen des Finanzgerichts -

  • BFH, 08.07.1998 - VIII B 80/97

    Gesamtpreis für mehrere Grundstücke des Betriebsvermögens

  • FG Niedersachsen, 16.07.1998 - X 42/96

    Rückstellung für die Beseitigung von Umweltschäden; Aufstellung eines

  • BFH, 21.05.1986 - I R 362/83
  • BFH, 13.04.1989 - IV R 204/85

    Anforderungen an Versteuerung des bei einerVeräußerung erzielten Gesamterlöses

  • FG Baden-Württemberg, 29.04.1998 - 12 K 351/92

    Aufteilung des Gesamtkaufpreises einer Eigentumswohnung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht