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   BFH, 06.06.1973 - I R 203/71   

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https://dejure.org/1973,1170
BFH, 06.06.1973 - I R 203/71 (https://dejure.org/1973,1170)
BFH, Entscheidung vom 06.06.1973 - I R 203/71 (https://dejure.org/1973,1170)
BFH, Entscheidung vom 06. Juni 1973 - I R 203/71 (https://dejure.org/1973,1170)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Sammlung leerer Coca-Cola-Flaschen - Verwertung durch Rückgabe - Coca-Cola-Verkäufer - Einkünfte aus sonstiger Leistung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 22 Nr. 1 S. 3 lit. a S. 3, 4

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Einkünfte i. S. des § 22 Nr. 3 EStG aus der Rückgabe eingesammelter Pfandflaschen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • BFHE 110, 22
  • DB 1973, 1925
  • BStBl II 1973, 727
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 20.12.1963 - VI 313/62 U

    Abgrenzung von Spekulationsgeschäften und Gewerbebetrieb bei Ankauf und Verkauf

    Auszug aus BFH, 06.06.1973 - I R 203/71
    Dieses Merkmal erfordert, daß der Tätigwerdende sich mit seiner Verkaufsabsicht an den allgemeinen Markt wendet (BFH-Urteil vom 20. Dezember 1963 VI 313/62 U, BFHE 78, 352, BStBl III 1964, 137), daß er eigene Leistungen gegen Entgelt an den Markt bringt, d. h., daß es sich bei seinem Tätigwerden um eine Tätigkeit handeln muß, die unmittelbar dem Leistungsaustausch dient (BFH-Urteil vom 15. Juni 1960 IV 49/58 U, BFHE 71, 270, BStBl III 1960, 349).

    Dabei ist es nach dem BFH-Urteil VI 313/62 U ohne Bedeutung, daß es im Einzelfalle an einer äußerlich erkennbaren Organisation, an einem Geschäftslokal fehlt; gleichwohl tritt ein Steuerpflichtiger "nach außen hervor, wenn Art und Umfang seiner Tätigkeit erkennen lassen, daß er sich nachhaltig und mit Gewinnerzielungsabsicht, wenn auch vielleicht nur über bestimmte Partner, am allgemeinen Wirtschaftsverkehr beteiligen will".

  • BFH, 17.01.1973 - I R 191/72

    Gewerbliche Tätigkeit - Beurteilung einer Tätigkeit - Private Vermögensverwaltung

    Auszug aus BFH, 06.06.1973 - I R 203/71
    a) Der erkennende Senat hat zuletzt im Urteil vom 17. Januar 1973 I R 191/72 (BFHE 108, 190, BStBl II 1973, 260) dargelegt, unter welchen Voraussetzungen eine Tätigkeit als Gewerbebetrieb im Sinne von § 15 EStG anzusehen ist.
  • BFH, 22.01.1965 - VI 243/62 U

    Steuerliche Behandlung eines falsch bezeichneten zusätzlichen Arbeitsentgelts -

    Auszug aus BFH, 06.06.1973 - I R 203/71
    Eine solche Leistung liegt hier vor, ohne daß der Begriff im erweiternden Sinne des BFH-Urteils vom 22. Januar 1965 VI 243/62 U (BFHE 82, 184, BStBl III 1965, 313) verstanden werden müßte.
  • BFH, 15.06.1960 - IV 49/58 U

    Gewerbesteuerpflicht der Bezirksstellenleiter des Nordwest-Lotto - Gesichtspunkte

    Auszug aus BFH, 06.06.1973 - I R 203/71
    Dieses Merkmal erfordert, daß der Tätigwerdende sich mit seiner Verkaufsabsicht an den allgemeinen Markt wendet (BFH-Urteil vom 20. Dezember 1963 VI 313/62 U, BFHE 78, 352, BStBl III 1964, 137), daß er eigene Leistungen gegen Entgelt an den Markt bringt, d. h., daß es sich bei seinem Tätigwerden um eine Tätigkeit handeln muß, die unmittelbar dem Leistungsaustausch dient (BFH-Urteil vom 15. Juni 1960 IV 49/58 U, BFHE 71, 270, BStBl III 1960, 349).
  • BFH, 16.02.1967 - IV R 153/66

    Grenzen der Vermögensverwaltung bei Veräußerung von Immobilien

    Auszug aus BFH, 06.06.1973 - I R 203/71
    Bedenken könnten hinsichtlich der Tätigkeit des Klägers lediglich insoweit bestehen, als er die von ihm eingesammelten Flaschen nur bei einer bestimmten Verkaufsstelle eingelöst habe, so daß es an einem Anbieten seiner Leistung gegenüber der Allgemeinheit (im Sinne des Urteils des BFH vom 16. Februar 1967 IV R 153/66, BFHE 88, 207, BStBl III 1967, 337) fehle.
  • BFH, 15.03.2012 - III R 30/10

    Qualifizierung der Einkünfte aus Eigenprostitution

    Die Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr erfordert, dass sich der Steuerpflichtige mit seinen Leistungen an andere Marktteilnehmer wendet und seine Leistungen an andere Personen in deren Eigenschaft als Marktteilnehmer und nicht aus anderen Gründen erbringt (BFH-Urteile vom 6. Juni 1973 I R 203/71, BFHE 110, 22, BStBl II 1973, 727 --Einsammeln von Pfandflaschen nicht gewerblich--; vom 28. Juni 2001 IV R 10/00, BFHE 196, 84, BStBl II 2002, 338 --Stundenbuchhaltung für Betriebe von Angehörigen gewerblich--; BFH-Beschlüsse vom 20. Juli 2007 XI B 193/06, BFH/NV 2007, 1887 --Ausführung von Geschäften des Arbeitgebers zu dessen Nachteil gegen Bestechungsgelder führt zu sonstigen Einkünften--; Blümich/Bode, § 15 EStG Rz 52).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.09.2010 - L 10 AS 1023/10

    Folgenabwägung bei ungeklärter Rechtsfrage; Leistungsausschluss für

    Mit diesem eine Teilhabe am Wirtschaftsleben begründenden Tun muss wirtschaftlicher Güteraustausch angestrebt werden, der auch ideelle Güter oder Dienstleistungen betreffen kann (Hessisches Landessozialgericht , Beschluss vom 14. Oktober 2009 - L 7 AS 166/09 B ER, juris, RdNr 24 - abgelehnt für den Verkauf von Obdachlosenzeitungen); für die Belange des Steuerrechts ist insoweit formuliert, dass sich der Tätigwerdende mit seiner Verkaufsabsicht an den allgemeinen Markt wenden muss, in der Weise, dass er eigene Leistungen gegen Entgelt an den Markt bringt, wobei es sich bei seinem Tätigwerden um eine Tätigkeit handeln muss, die unmittelbar dem Leistungsaustausch dient (Bundesfinanzhof, Urteil vom 06. Juni 1973 - I R 203/71, juris RdNr 13 - abgelehnt für das Einsammeln von Coca-Cola-Flaschen in einem Kino).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.09.2012 - L 20 AS 2061/12

    Ausschluss von Leistungen nach dem SGB 2 - Freizügigkeitsgesetz EV

    Der Antragsteller zu 2) hat daher nicht glaubhaft gemacht, eine eigene Leistung gegen Entgelt am Markt zu erbringen, im Rahmen eines Leistungsaustausches tätig zu sein (vgl. zu den Anforderungen auch: BFH v. 06. Juni 1973, I R 203/71, juris; LSG Berlin-Brandenburg v. 09.09.2010, L 10 AS 1023/10 B ER, L 10 AS 1028/10 B PKH zur Tätigkeit als Pfandflaschensammler, m.w.N.).
  • FG Schleswig-Holstein, 09.03.1995 - V 928/94

    Wohnmobilvermietung als gewerbliche Tätigkeit; Wohnmobilvermietung als private

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  • SG Berlin, 08.03.2017 - S 191 AS 16707/13
    Es muss ein wirtschaftlicher Güteraustausch zumindest angestrebt werden, der auch ideelle Güter oder Dienstleistungen betreffen kann (LSG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 09.09.2010 - L 10 AS 1023/10 B ER, L 10 AS 1028/10 B PKH-, Juris-Rn. 13 und vom 25.09.2012 - L 20 AS 2061/12 B ER-, Juris-Rn. 17 sowie Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 14.10.2009 - L 7 AS 166/09 B ER, Juris-24 unter Bezugnahme auf die BFH-Rechtsprechung, vgl. z.B. Urteil vom 06.06.1973 - I R 203/71, Juris-Rn. 13).
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