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   BFH, 30.08.1989 - I R 215/85   

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https://dejure.org/1989,401
BFH, 30.08.1989 - I R 215/85 (https://dejure.org/1989,401)
BFH, Entscheidung vom 30.08.1989 - I R 215/85 (https://dejure.org/1989,401)
BFH, Entscheidung vom 30. August 1989 - I R 215/85 (https://dejure.org/1989,401)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    AO 1977 § 8, § 9; FGO § 96 Abs. 1 Satz 1, § 118 Abs. 2

  • Wolters Kluwer

    Bindung des BFH - Tatsachenwürdigung des FG - Gewöhnlicher Aufenthalt - Aufenthaltsabsicht - Wohnsitzbegründung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Unbeschränkte und beschränkte Einkommensteuerpflicht
    Unbeschränkte Einkommensteuerpflicht
    Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Inland
    Gewöhnlicher Aufenthalt
    Gewöhnlicher Aufenthalt i.S.d. § 9 AO

Papierfundstellen

  • BFHE 158, 118
  • NVwZ-RR 1990, 372
  • BB 1989, 2325
  • DB 1990, 27
  • BStBl II 1989, 956
 
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Wird zitiert von ... (53)

  • BFH, 08.05.2014 - III R 21/12

    Kindergeld - Wohnsitz einer natürlichen Person i. S. des § 62 Abs. 1 Nr. 1 EStG

    Im Übrigen kann das Revisionsgericht die Würdigung des FG nur auf Rechtsfehler bzw. nur auf Verstöße gegen die Denkgesetze oder gegen Erfahrungssätze hin überprüfen (BFH-Urteil vom 30. August 1989 I R 215/85, BFHE 158, 118, BStBl II 1989, 956).
  • BFH, 22.06.2011 - I R 26/10

    Gewöhnlicher Aufenthalt kraft Aufenthaltsdauer

    Dabei sei diese Planung --als Aufenthaltsabsicht (Senatsurteil vom 30. August 1989 I R 215/85, BFHE 158, 118, BStBl II 1989, 956)-- weder durch kurzfristige Unterbrechungen des Aufenthalts an zwei bis drei Tagen für ein Wochenende noch durch übliche Urlaubspausen bzw. die vertraglich vereinbarte Sommerpause berührt.
  • BFH, 23.11.2000 - VI R 107/99

    Kindergeld bei Auslandsstudium

    M habe während ihres Studiums in der Türkei auch keinen gewöhnlichen Aufenthalt i.S. des § 9 AO 1977 in der Bundesrepublik gehabt (Hinweis auf BFH-Urteil vom 30. August 1989 I R 215/85, BFHE 158, 118, BStBl II 1989, 956).
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