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   BFH, 13.02.1974 - I R 218/71   

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https://dejure.org/1974,718
BFH, 13.02.1974 - I R 218/71 (https://dejure.org/1974,718)
BFH, Entscheidung vom 13.02.1974 - I R 218/71 (https://dejure.org/1974,718)
BFH, Entscheidung vom 13. Februar 1974 - I R 218/71 (https://dejure.org/1974,718)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFHE 111, 416
  • DB 1974, 854
  • BStBl II 1974, 416
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 24.01.1962 - 1 BvR 232/60

    Ehegatten-Arbeitsverhältnisse

    Auszug aus BFH, 13.02.1974 - I R 218/71
    Ein die beschränkte Steuerpflicht der Klägerin begründender gesetzlicher Tatbestand (vgl. Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Januar 1962 1 BvR 232/60, BStBl I 1962, 506 ) ist daher gegeben.
  • RFH, 28.02.1930 - V A 448/29
    Auszug aus BFH, 13.02.1974 - I R 218/71
    Dieser Auffassung steht es nicht entgegen, wenn der Begriff des Inlandes für einzelne Steuerarten einschränkend definiert wird (vgl. § 1 Abs. 2 UStG 1967; demgemäß hat der Reichsfinanzhof - RFH - im Urteil vom 28. Februar 1930 V A 448/29, RStBl 1930, 321 verneint, daß sich das Anwendungsgebiet des Umsatzsteuergesetzes auf deutsche Schiffe auf hoher See erstrecke).
  • RFH, 06.03.1935 - IV A 210/34
    Auszug aus BFH, 13.02.1974 - I R 218/71
    Bereits nach dem zu § 1 Abs. 1 Nr. 5 des Bremischen Firmen- und Gewerbesteuergesetzes vom 2. April 1924 ergangenen Urteil des RFH vom 6. März 1935 IV A 210/34 (RStBl 1935, 605) ist wesentliches Merkmal einer Betriebstätte "das Vorhandensein einer festen örtlichen Anlage oder Einrichtung.
  • BFH, 20.01.1959 - I 112/57 S

    Besteuerung von Einkünfte einer amerikanischen Kapitalgesellschaft aus der

    Auszug aus BFH, 13.02.1974 - I R 218/71
    Zur Auslegung einer Vorschrift oder einer Bestimmung eines Doppelbesteuerungsabkommens ist neben ihrem Wortlaut auch der Sinnzusammenhang zu beachten, in den sie gestellt ist, "unter angemessener Berücksichtigung dessen, was ... die Vertragschließenden eines Doppelbesteuerungsabkommens offenbar gewollt haben" (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 20. Januar 1959 I 112/57 S, BFHE 68, 340, BStBl III 1959, 133, 135).
  • BFH, 09.10.1974 - I R 128/73

    Wochenmarkthändler - Ort des Wohnsitzes - Betriebstätte - Wohenmarktveranstaltung

    Der RFH hat als wesentliches Merkmal einer Betriebstätte "das Vorhandensein einer festen örtlichen Anlage oder Einrichtung" angesehen (vgl. BFH-Urteil vom 13. Februar 1974 I R 218/71, BFHE 111, 416).
  • BFH, 22.12.2015 - I R 40/15

    Vercharterung von Handelsschiffen - Gewerbesteuerliche Kürzung bei

    Zwar stellen fahrende Schiffe keine feste Geschäftseinrichtung oder Anlage i.S. der Betriebsstättendefinition des § 12 Satz 1 der Abgabenordnung dar (Senatsurteil vom 13. Februar 1974 I R 218/71, BFHE 111, 416), die für die Tatbestandsmäßigkeit von § 9 Nr. 3 Satz 1 GewStG 2002 allein maßgebend ist (vgl. z.B. Blümich/Gosch, § 9 GewStG Rz 218; Ham/Rätzer, Deutsches Steuerrecht 2015, 2650; Kahlenberg, Internationale Steuer-Rundschau 2015, 380; Lüdicke, Internationales Steuerrecht 2015, 770; Becker/Loose, Die Unternehmensbesteuerung 2015, 520; anders FG Köln, Urteil vom 7. Mai 2015  10 K 73/13, EFG 2015, 1558).
  • BFH, 13.02.1974 - I R 219/71

    In inländischen Schiffsregister eingetragene Kauffahrteischiffe unter deutscher

    Der Senat nimmt für die Darstellung des Tatbestandes auf sein heute ergangenes Urteil in der Körperschaftsteuersache 1963 und 1964 (I R 218/71) der Klägerin Bezug.

    Wie der erkennende Senat bereits in seiner heute ergangenen Entscheidung I R 218/71 ausgeführt hat, sind in einem inländischen Schiffsregister eingetragene Kauffahrtei- und Seeschiffe unter deutscher Flagge auf hoher See als Inland anzusehen.

    Daß die Klägerin im Streitfall Einkünfte aus Gewerbebetrieb vermittels einer im Inland unterhaltenen Betriebstätte bezogen hat, hat der Senat in dem bereits in Bezug genommenen Urteil I R 218/71 dargelegt.

  • BFH, 05.10.1977 - I R 250/75

    Freistellung nach DBA-Liberia von Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit an

    Nach dem Urteil des BFH vom 13. Februar 1974 I R 218/71 (BFHE 111, 416) sind in ein inländisches Schiffsregister eingetragene und die deutsche Flagge führende Kauffahrtei- und Seeschiffe auf hoher See als Inland anzusehen.
  • FG Düsseldorf, 19.09.2014 - 12 K 1857/12

    Anwendbarkeit von § 9 Nr. 3 GewStG auf Binnenschiffe

    Die Kürzungsvorschrift trägt vielmehr dem Umstand Rechnung, dass § 2 Abs. 1 Satz 3 GewStG die Gewerbesteuerpflicht mit einer im Inland belegenen Betriebsstätte (§ 12 Satz 1 Abgabenordnung -AO-), mithin regelmäßig (d. h. von dem Ausnahmefall einer auf einem in einem inländischen Schiffsregister eingetragenen Kauffahrteischiff unterhaltenen Betriebsstätte abgesehen) mit einer festen örtlichen Anlage oder Einrichtung (BFH vom 13.02.1974 I R 218/71, HFR 1974, 231) verknüpft.
  • BFH, 24.09.2008 - I B 86/08

    Grundsätzliche Bedeutung: Besteuerungsrecht für Vergütungen von

    Insgesamt stelle sich die Frage, ob die Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 13. Februar 1974 I R 218/71 (BFHE 111, 416) für den Bereich der Binnenschifffahrt Geltung beanspruche.
  • FG Niedersachsen, 28.05.2003 - 11 K 335/99

    Rechtmäßigkeit eines Lohnsteuerhaftungsbescheides; Steuerliche Verpflichtung

    Eine feste Geschäftseinrichtung ist dabei nicht erforderlich (BFH, Urteil vom 13. Februar 1974 I R 218/71, BFHE 111, 416, 420; Kumpf in Hermann/Heuer/Raupach, EStG [Loseblatt] § 49 Rz. 227; Birk in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO FGO [Loseblatt], § 13 Rz. 4 m.w.N.).
  • FG Hamburg, 27.05.2009 - 6 K 102/08

    Betriebsstättenbegriff bei Schiffen im internationalen Verkehr

    Zu den Begriffsmerkmalen der Betriebsstätte hat der BFH bereits mit Urteil vom 13. Februar 1974 ausgeführt ( I R 218/71, BFHE 111, 416 , HFR 1974, 231): 'Bereits nach dem zu § 1 Abs. 1 Nr. 5 des Bremischen Firmen- und Gewerbesteuergesetzes vom 2. April 1924 ergangenen Urteil des RFH vom 6. März 1935 IV A 210/34 (RStBl 1935, 605) ist wesentliches Merkmal einer Betriebsstätte 'das Vorhandensein einer festen örtlichen Anlage oder Einrichtung'.
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