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   BFH, 09.07.1986 - I R 218/82   

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BFH, 09.07.1986 - I R 218/82 (https://dejure.org/1986,634)
BFH, Entscheidung vom 09.07.1986 - I R 218/82 (https://dejure.org/1986,634)
BFH, Entscheidung vom 09. Juli 1986 - I R 218/82 (https://dejure.org/1986,634)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BFHE 147, 412
  • BB 1986, 2306
  • BStBl II 1987, 14
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 08.02.1983 - VIII R 163/81

    Werbungskosten - Bausparverträge - Abschlußgebühren

    Auszug aus BFH, 09.07.1986 - I R 218/82
    Für die Frage, ob die Abschlußgebühren Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sind, falls alleiniger Zweck des Vertragsabschlusses die Erlangung des Baudarlehens und die Verwendung der Kreditmittel zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ist (so ständige Rechtsprechung, zuletzt BFH-Urteil vom 8. Februar 1983 VIII R 163/81, BFHE 138, 202, BStBl II 1983, 355), kommt es entscheidend darauf an, inwieweit die Abschlußgebühren den Geldbeschaffungskosten des Darlehensnehmers zugerechnet werden können.

    Schließlich kann im Streitfall offenbleiben, ob die Anwartschaft auf die Gewährung eines Bauspardarlehens für sich genommen ein Wirtschaftsgut darstellt, für das Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten aufgewandt werden können (verneinend Urteil in BFHE 138, 202, BStBl II 1983, 355).

  • BFH, 13.10.1983 - IV R 160/78

    Ertragsteuerrechtliche Behandlung von Provisionen, die a) ein Steuerpflichtiger

    Auszug aus BFH, 09.07.1986 - I R 218/82
    Hierzu rechnen alle Aufwendungen, die im Zusammenhang mit dem Vertragsschluß angefallen sind, sowie alle Aufwendungen, die dem Wirtschaftsgut einzeln zugeordnet werden können (vgl. BFH-Urteil vom 13. Oktober 1983 IV R 160/78, BFHE 139, 273, BStBl II 1984, 101).
  • BFH, 18.06.1975 - I R 24/73

    Redaktionskosten - Herstellung von Druckvorlagen - Zeitschrift - Unfertiges

    Auszug aus BFH, 09.07.1986 - I R 218/82
    Dies ist der Fall, wenn ein fremder Dritter bei Fortführung des Unternehmens diesen Gegenstand im Rahmen der Kaufpreisbemessung berücksichtigen würde (BFH-Urteil vom 18. Juni 1975 I R 24/73, BFHE 116, 474, BStBl II 1975, 809).
  • BFH, 03.11.1982 - I B 23/82

    Keine Passivierung der erhobenen Abschlußgebühr in der Bilanz der Bausparkasse

    Auszug aus BFH, 09.07.1986 - I R 218/82
    Die Abschlußgebühr ist vielmehr Gegenleistung sowohl für den Spar- wie auch für den Kreditvertrag (vgl. hierzu Beschluß des erkennenden Senats vom 3. November 1982 I B 23/82, BFHE 137, 38, BStBl II 1983, 132).
  • BFH, 23.05.1984 - I R 266/81

    Keine rückwirkende Änderung der Handelsbilanz auf Grund einer Satzungsklausel

    Auszug aus BFH, 09.07.1986 - I R 218/82
    Für die Frage, ob ein Gegenstand als Wirtschaftsgut in die Bilanz einzustellen und damit aktivierungsfähig ist, ist also maßgebend, ob am Bilanzstichtag ein wirtschaftlich ausnutzbarer Vermögensvorteil vorliegt, der als realisierbarer Vermögenswert angesehen werden kann (BFH-Urteil vom 23. Mai 1984 I R 266/81, BFHE 141, 261, BStBl II 1984, 723).
  • BFH, 09.02.1978 - IV R 201/74

    Umsatzprämie - Vorbehalt der Freiwilligkeit - Prämiengewährung - Großhändler -

    Auszug aus BFH, 09.07.1986 - I R 218/82
    Nach ständiger Rechtsprechung sind Wirtschaftsgüter nicht nur Gegenstände im Sinne des bürgerlichen Rechts, sondern auch tatsächliche Zustände, konkrete Möglichkeiten und sämtliche Vorteile für den Betrieb, deren Erlangung der Kaufmann sich etwas kosten läßt und die einen wesentlichen und über die Dauer des einzelnen Steuerabschnitts hinausreichenden Wert für das Unternehmen haben und gesondert bewertbar sind (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 9. Februar 1978 IV R 201/74, BFHE 124, 520, BStBl II 1978, 370, mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • BFH, 28.10.1982 - IV R 73/81

    Bodenschätze können nicht als gewillkürtes Betriebsvermögen in einen land- und

    Auszug aus BFH, 09.07.1986 - I R 218/82
    a) Als Wirtschaftsgut greifbar und damit zum Wirtschaftsgut im ertragsteuerlichen Sinn wird ein Gegenstand spätestens dann, wenn er verwertet werden soll (BFH-Urteil vom 28. Oktober 1982 IV R 73/81, BFHE 137, 32, BStBl II 1983, 106).
  • BFH, 26.08.1992 - I R 24/91

    Transferentschädigungen sind Anschaffungskosten der Spielerlaubnis

    Zu den Vermögensgegenständen und Wirtschaftsgütern gehören neben Gegenständen im Sinne des bürgerlichen Rechts alle vermögenswerten Vorteile des Betriebs einschließlich tatsächlicher Zustände und konkreter Möglichkeiten, sofern ihnen im Geschäftsverkehr ein selbständiger Wert beigelegt wird und sie - allein oder mit dem Betrieb - verkehrsfähig sind (vgl. Beschluß des Großen Senats des BFH vom 3. Februar 1969 GrS 2/68, BFHE 95, 31, BStBl II 1969, 291; Urteile vom 9. Februar 1978 IV R 201/74, BFHE 124, 520, BStBl II 1978, 370, und vom 9. Juli 1986 I R 218/82, BFHE 147, 412, BStBl II 1987, 14).
  • BFH, 26.11.2014 - X R 20/12

    Einseitig eingeräumte Kaufoption aus einem PKW-Leasingvertrag als entnahmefähiges

    Zum jeweiligen Stichtag muss ein wirtschaftlich ausnutzbarer Vermögensvorteil vorliegen, der als realisierbarer Vermögenswert angesehen werden kann (BFH-Urteil vom 9. Juli 1986 I R 218/82, BFHE 147, 412, BStBl II 1987, 14, unter 1.).

    aa) Im Ausgangspunkt zu Recht weist die Klägerin allerdings darauf hin, dass insbesondere die ältere Rechtsprechung Definitionen des Wirtschaftsgutsbegriffs mit dem Zusatz versehen hat, die Aufwendungen müssten dem Kaufmann "einen sich über mehrere Wirtschaftsjahre erstreckenden" (BFH-Entscheidungen vom 29. April 1965 IV 403/62 U, BFHE 82, 461, BStBl III 1965, 414, und in BFHE 98, 360, BStBl II 1970, 382, unter 2.) bzw. "über die Dauer des einzelnen Steuerabschnitts hinausreichenden" (BFH-Urteil in BFHE 147, 412, BStBl II 1987, 14, und BFH-Beschluss vom 16. Februar 1990 III B 90/88, BFHE 160, 364, BStBl II 1990, 794, unter II.2.b) Nutzen bringen.

  • BFH, 12.06.2019 - X R 20/17

    Ertragsteuerrechtliche Beurteilung der Überlassung des kommerzialisierbaren Teils

    Zum jeweiligen Stichtag muss ein wirtschaftlich ausnutzbarer Vermögensvorteil vorliegen, der als realisierbarer Vermögenswert angesehen werden kann (BFH-Urteil vom 09.07.1986 - I R 218/82, BFHE 147, 412, BStBl II 1987, 14, unter 1.).
  • BFH, 26.04.2018 - III R 5/16

    Bilanzierung von Provisionsvorauszahlungen und damit im Zusammenhang stehender

    Zum jeweiligen Stichtag muss ein wirtschaftlich ausnutzbarer Vermögensvorteil vorliegen, der als realisierbarer greifbarer Vermögenswert angesehen werden kann (vgl. BFH-Urteil vom 9. Juli 1986 I R 218/82, BFHE 147, 412, BStBl II 1987, 14, unter 1.).
  • FG Köln, 25.11.2021 - 14 K 1178/20

    Gewinne aus der Veräußerung von Kryptowährungen sind einkommensteuerpflichtig

    Zum jeweiligen Stichtag muss ein wirtschaftlich ausnutzbarer Vermögensvorteil vorliegen, der als realisierbarer Vermögenswert angesehen werden kann (vgl. BFH-Urteil vom 09.07.1986 I R 218/82, BStBl II 1987, 14 unter 1.; vom 26.11.2014 X R 20/12, BStBl II 2015, 325 unter II.2.a).
  • BFH, 17.02.1998 - VIII R 28/95

    Aktivierung des Pachterneuerungsanspruchs

    aa) Greifbar ist ein Vermögenswert dann, wenn er sich "nicht so ins Allgemeine verflüchtigt, daß er nur noch als Steigerung des good will des ganzen Unternehmens in Erscheinung tritt" (Urteil des Reichsfinanzhofs vom 21. Oktober 1931 VI A 2002/29, RFHE 30, 142, RStBl 1932, 305), sondern ein Erwerber des Unternehmens für ihn im Rahmen der Kaufpreisbemessung ein besonderes Entgelt ansetzen würde (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. BFH-Urteil vom 9. Juli 1986 I R 218/82, BFHE 147, 412, BStBl II 1987, 14, und die weiteren Nachweise bei Weber-Grellet in Schmidt, a.a.O., § 5 Rz. 96).
  • BFH, 22.07.1988 - III R 175/85

    Entnahme bei einer vom Geschäftspartner kostenlos gewährten Reise

    Nach ständiger Rechtsprechung sind zwar Wirtschaftsgüter neben Gegenständen im Sinne des bürgerlichen Rechts auch tatsächliche Zustände, konkrete Möglichkeiten und sämtliche entgeltliche Vorteile für den Betrieb; neben der gesonderten Bewertbarkeit wird im allgemeinen verlangt, daß der Vermögenswert einen wesentlichen und über die Dauer des einzelnen Steuerabschnitts hinausreichenden Wert für das Unternehmen hat (BFH-Urteil vom 9. Juli 1986 I R 218/82, BFHE 147, 412, BStBl II 1987, 14, mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • FG Niedersachsen, 12.01.2016 - 13 K 12/15

    Einkommensteuerliche Aktivierung von im wirtschaftlichen Zusammenhang mit am

    Zum jeweiligen Stichtag muss ein wirtschaftlich ausnutzbarer Vermögensvorteil vorliegen, der als realisierbarer Vermögenswert angesehen werden kann (BFH-Urteil vom 9. Juli 1986 I R 218/82, BStBl II 1987, 14).
  • FG Niedersachsen, 28.09.2004 - 13 K 412/01

    Zulässigkeit einer Teilwertabschreibung für die Aufwendungen zur Erlangung eines

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH umfasst der Begriff "Wirtschaftsgut" Sachen, Rechte oder tatsächliche Zustände, konkrete Möglichkeiten oder Vorteile für den Betrieb, deren Erlangung sich der Kaufmann etwas kosten lässt, die einer selbständigen Bewertung zugänglich sind, in der Regel eine Nutzung für mehrere Wirtschaftsjahre erbringen und zumindest mit dem Betrieb übertragen werden können (z.B. BFH-Urteil vom 20. März 2003 IV R 27/01 BStBl II 2003, 878; BFH-Urteil vom 19. Juni 1997 IV R 16/95, BStBl II 1997, 808; BFH-Urteil vom 9. Juli 1986 I R 218/82, BStBl II 1987, 14).

    Eine greifbare Einzelheit ist gegeben, wenn ein Erwerber des Unternehmens für das Wirtschaftsgut im Rahmen des Kaufpreisbemessung ein besonderes Entgelt ansetzen würde (BFH-Urteil vom 17. Februar 1998 VIII R 28/95, BStBl II 1998, 505; BFH-Urteil vom 9. Juli 1986 I R 218/82, BStBl II 1987, 14).

  • FG Thüringen, 13.11.2019 - 3 K 106/19

    Bilanzposten für halbfertige Erzeugnisse bzw. Rechnungsabgrenzungsposten bei

    Zum jeweiligen Stichtag muss ein wirtschaftlich ausnutzbarer Vermögensvorteil vorliegen, der als realisierbarer greifbarer Vermögenswert angesehen werden kann (vgl. BFH-Urteil vom 09.07.1986 I R 218/82, BFHE 147, 412, BStBl II 1987, 14).
  • BFH, 16.02.1990 - III B 90/88

    1. Zum Begriff des Wirtschaftsguts 2. Investitionszulage für bestimmte

  • BFH, 10.08.1989 - X R 176/87

    Güterfernverkehrsgenehmigungen sind selbständig bewertbare immaterielle

  • FG Schleswig-Holstein, 26.06.2019 - 5 K 189/18

    Belieferungsrechte als selbständig bewertungsfähiges, abschreibbares

  • BFH, 31.07.1991 - I S 1/91

    Zur Frage des Schriftformzwanges bei Geschäftsführervertrag zwischen GmbH und

  • BFH, 06.12.1990 - IV R 3/89

    Grund und Boden und darin enthaltene bodenschatzführende Schichten können ein

  • FG Baden-Württemberg, 23.06.2010 - 7 K 3964/09

    Taxikonzession als eigenständiges immaterielles, nicht abnutzbares Wirtschaftgut

  • FG Düsseldorf, 20.03.2003 - 15 K 7704/00

    Ergänzungsbilanz; Auftragsbestand; Rahmenvertrag; Bilanzierungsfähigkeit;

  • FG Niedersachsen, 23.11.2011 - 4 K 161/10

    Wirksame Bekanntgabe einer Betriebsprüfungsanordnung und Aktivierung eines

  • BFH, 13.01.1994 - IV R 117/92

    Bewertung eines Bausparvertrages vor Zuteilungsreife auch im Falle der Einlage

  • BFH, 04.10.1988 - VIII R 168/83

    Keine Verrechnung des Zwischenkredits und der darauf entfallenden Schuldzinsen

  • BFH, 10.03.1993 - I R 116/91

    Abschreibungen bei immateriellen Wirtschaftsgütern - Bemessung des Wertes

  • BFH, 18.02.1992 - VIII R 94/90

    Ergänzende Auslegung von § 52 Abs. 21 EStG 1987

  • FG Baden-Württemberg, 16.10.1996 - 1 K 134/93

    Gebäude: Vermietbarkeit als immaterielles Wirtschaftsgut?

  • FG Baden-Württemberg, 10.06.1997 - 6 K 38/91

    Durch Bausparkasse vereinnahmte unverzinsliche Einlagen; Passive

  • BFH, 13.05.1987 - I B 179/86

    Immaterielles Wirtschaftsgut - Entgeltlicher Erwerb - Ernstliche Zweifel -

  • FG Niedersachsen, 22.04.1998 - II 66/95

    Milchreferenzmenge als eigenes Wirtschaftsgut trotz Bindung an Grund und Boden;

  • BFH, 10.08.1989 - X R 177/87

    Immaterielle Wirtschaftsgüter - Selbständige Bewertung -

  • BFH, 10.05.1990 - IV R 41/89

    Anforderungen an den Erwerb immaterieller Wirtschaftsgüter

  • FG Nürnberg, 26.03.2003 - V 414/00

    Vereinswechsel eines Fußballspielers der 1. Bundesliga

  • FG Saarland, 11.07.2000 - I K 105/96

    Abzug von Herstellungs- oder Anschaffungskosten einer Wohnung in einem im Inland

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