Rechtsprechung
   BFH, 29.04.2009 - I R 26/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,10932
BFH, 29.04.2009 - I R 26/08 (https://dejure.org/2009,10932)
BFH, Entscheidung vom 29.04.2009 - I R 26/08 (https://dejure.org/2009,10932)
BFH, Entscheidung vom 29. April 2009 - I R 26/08 (https://dejure.org/2009,10932)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,10932) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    "Geschäftsbeziehung" in i.S. des § 1 AStG a.F.; zinsloses, unbesichertes Gesellschafterdarlehen an ausländische Kapitalgesellschaft mit unzureichender Eigenkapitalausstattung

  • Judicialis

    AStG a.F. § 1 Abs. 1; ; AO § 177 Abs. 1; ; FGO § 118 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorliegen einer "Geschäftsbeziehung" i.S.d. § 1 Abs. 1 Außensteuergesetz ( AStG ) a.F. bei unentgeltlicher Ausstattung einer Kapitalgesellschaft durch ihre Gesellschafter mit den zu ihrer Funktion notwendigen Finanzmitteln

  • rechtsportal.de

    Vorliegen einer "Geschäftsbeziehung" i.S.d. § 1 Abs. 1 Außensteuergesetz ( AStG ) a.F. bei unentgeltlicher Ausstattung einer Kapitalgesellschaft durch ihre Gesellschafter mit den zu ihrer Funktion notwendigen Finanzmitteln

  • datenbank.nwb.de

    Geschäftsbeziehung i.S. des § 1 AStG a.F.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AStG § 1 Abs 1, AStG § 1 Abs 4, EG Art 43, EG Art 56
    Gemeinschaftsrecht; Hinzurechnung; Zinsen

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 27.08.2008 - I R 28/07

    "Geschäftsbeziehung" i.S. des § 1 AStG - erstmalige Anwendung einer

    Auszug aus BFH, 29.04.2009 - I R 26/08
    Er hat ferner entschieden, dass diese Beurteilung gleichermaßen für diejenige Fassung des Außensteuergesetzes gilt, die durch das Steueränderungsgesetz 1992 geschaffen worden ist und seit dem 1. Januar 1992 gilt (Senatsurteil vom 27. August 2008 I R 28/07, BFH/NV 2009, 123).

    Diese Überlegung hat der Senat in seinem Urteil in BFH/NV 2009, 123 mit näherer Begründung verworfen; die dafür maßgeblichen Gründe hält er weiterhin für tragfähig.

  • FG Düsseldorf, 19.02.2008 - 17 K 894/05

    Gemeinschaftsrechtliche Bedenken gegen § 1 des AStG verlangen dessen

    Auszug aus BFH, 29.04.2009 - I R 26/08
    Das Finanzgericht (FG) gab der anschließenden Verpflichtungsklage statt (FG Düsseldorf, Urteil vom 19. Februar 2008 17 K 894/05 E).

    Sein Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 1006 veröffentlicht.

  • BFH, 29.11.2000 - I R 85/99

    Gesellschaftsrechtlich bedingte Garantieerklärung: Kein Zuschlag nach § 1 AStG

    Auszug aus BFH, 29.04.2009 - I R 26/08
    Voraussetzung für die von der Vorschrift angeordnete Berichtigung der Einkünfte ist mithin, dass es um ein Verhältnis zwischen einem Steuerpflichtigen und einer ihm nahestehende Person geht, das als "Geschäftsbeziehung" qualifiziert werden kann (Senatsurteil vom 29. November 2000 I R 85/99, BFHE 194, 53, BStBl II 2002, 720, m.w.N.).

    Der Senat hat zu der im Jahr 1985 geltenden Rechtslage entschieden, dass die Garantieerklärung einer Konzern-Obergesellschaft zugunsten eines anderen konzernangehörigen Unternehmens nicht im Rahmen einer Geschäftsbeziehung zwischen den beiden Unternehmen abgegeben wird, wenn die begünstigte Gesellschaft mangels ausreichender Eigenkapitalausstattung ohne sie ihre konzerninterne Funktion nicht erfüllen könnte (Senatsurteil in BFHE 194, 53, BStBl II 2002, 720).

  • BFH, 24.06.2015 - I R 29/14

    Sperrwirkung von Art. IV DBA-Großbritannien 1964 gegenüber Einkünftekorrektur

    b) Im Streitfall ist unter den Beteiligten in mehrfacher Hinsicht kontrovers, ob die korrekturauslösenden Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 AStG a.F. vorliegen: Zum ersten, ob das (verzinste) Darlehen im Rahmen einer Geschäftsbeziehung i.S. von § 1 Abs. 4 AStG a.F. an die J Ltd. begeben worden ist oder ob es sich hierbei --wie vom FG angenommen-- um eine eigenkapitalersetzende Maßnahme gehandelt hat, die nach der einschlägigen Spruchpraxis des Senats zu § 1 Abs. 4 AStG a.F. die Annahme einer Geschäftsbeziehung in diesem Sinne ausschließt (vgl. Senatsurteil in BFHE 230, 156, BStBl II 2010, 895; dem vorangehend Senatsbeschluss vom 29. April 2009 I R 26/08, BFH/NV 2009, 1648; Senatsurteil vom 27. August 2008 I R 28/07, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2009, 347; dem folgend auch BMF-Schreiben in BStBl I 2011, 277, dort unter 7.).
  • BFH, 27.11.2019 - I R 40/19

    Verzicht auf Darlehenszinsen in grenzüberschreitenden Dreieckskonstellationen -

    Letzteres ist insbesondere dann der Fall, wenn die Darlehensgewährung eine unzureichende Eigenkapitalausstattung der Kapitalgesellschaft ausgleicht und eine notwendige Bedingung dafür ist, dass diese Gesellschaft die ihr zugedachte wirtschaftliche Funktion erfüllen kann (Senatsurteile vom 23.06.2010 - I R 37/09, BFHE 230, 156, BStBl II 2010, 895; in BFHE 194, 53, BStBl II 2002, 720; in BFH/NV 2009, 123; Senatsbeschluss vom 29.04.2009 - I R 26/08, BFH/NV 2009, 1648).
  • FG Sachsen, 26.01.2016 - 3 K 653/11

    Entstehen einer verdeckten Einlage durch den Verzicht auf Darlehenszinsen

    Gewähre nach dem BFH-Urteil vom 29. April 2009 ( I R 26/08) der beherrschende Gesellschafter einer ausländischen Kapitalgesellschaft der letzteren ein zinsloses und unbesichertes Darlehen, so könne hierdurch die Rechtsfolge des § 1 AStG a.F. nur dann ausgelöst werden, wenn das Darlehen im Rahmen einer Geschäftsbeziehung gegeben werde.

    Die Hinzurechnung nach § 1 AStG widerspreche der Rechtsprechung des BFH in den Beschlüssen vom 29. April 2009 ( I R 26/08 und I R 88/08) sowie dem BFH-Urteil vom 17. Oktober 2001 ( I R 97/00).

    Seien diese Voraussetzungen erfüllt, so sei für eine Anwendung des § 1 AStG kein Raum (vgl. m.w.N. BFH-Urteil vom 23. Juni 2010 I R 37/09 unter Hinweis auf die BFH-Urteile I R 97/88, I R 28/07, I R 26/08; ebenso der von der Klägerin zur Begründung ihrer Auffassung herangezogene BFH-Beschluss vom 29. April 2009 I R 88/08).

  • BFH, 23.06.2010 - I R 37/09

    Geschäftsbeziehung" i. S. des § 1 AStG a. F. - Vergabe eines zinslosen

    Letzteres ist insbesondere dann der Fall, wenn die Darlehensgewährung eine unzureichende Eigenkapitalausstattung der Kapitalgesellschaft ausgleicht und eine notwendige Bedingung dafür ist, dass diese Gesellschaft die ihr zugedachte wirtschaftliche Funktion erfüllen kann (Senatsurteile in BFHE 194, 53, BStBl II 2002, 720; in BFH/NV 2009, 123; Senatsbeschluss vom 29. April 2009 I R 26/08, BFH/NV 2009, 1648).
  • BFH, 25.06.2014 - I R 88/12

    Einkünfteberichtigung nach § 1 AStG a. F. bei Gewährung eines zinslosen Darlehens

    Letzteres ist insbesondere dann der Fall, wenn die Darlehensgewährung eine unzureichende Eigenkapitalausstattung der Kapitalgesellschaft ausgleicht und eine notwendige Bedingung dafür ist, dass diese Gesellschaft die ihr zugedachte wirtschaftliche Funktion erfüllen kann (Senatsurteile in BFHE 194, 53, BStBl II 2002, 720; in BFH/NV 2009, 123; Senatsbeschluss vom 29. April 2009 I R 26/08, BFH/NV 2009, 1648; Senatsurteil in BFHE 230, 156, BStBl II 2010, 895).
  • BFH, 29.07.2015 - X R 37/13

    Zugehörigkeit von Beteiligungen zum notwendigen Betriebsvermögen - Erhöhung der

    Dabei bestimmte es, dass hinsichtlich der Frage der Verfassungsmäßigkeit des § 3c Abs. 2 EStG (ausdrücklicher Hinweis des FA auf das Verfassungsbeschwerdeverfahren 2 BvR 2221/07) sowie der Definition der Geschäftsbeziehung für Zwecke des § 1 AStG (Hinweis auf die noch nicht abgeschlossene Meinungsbildung der Finanzverwaltung nach Ergehen der von der Verwaltungsauffassung abweichenden Entscheidungen des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. August 2008 I R 28/07, BFH/NV 2009, 123; vom 29. April 2009 I R 26/08, BFH/NV 2009, 1648) keine Entscheidung über den Einspruch ergehe und insoweit keine Bestandskraft eintreten solle.
  • FG Düsseldorf, 28.03.2014 - 6 K 4087/11

    Teilwertabschreibung auf verzinsliche eigenkapitalersetzende Darlehensforderungen

    Solche Umstände nehme der BFH an, wenn eine Muttergesellschaft ihre Tochtergesellschaft durch die Finanzierungsmaßnahme überhaupt erst in die Lage versetze, die ihr ihm Konzern zugewiesene Funktion zu erfüllen (BFH-Urteile vom 14.1.2009 I R 52/08, BStBl II 2009, 674, vom 29.42009 I R 26/08, BFH/NV 2009, 1648; vom 23.6.2010 I R 37/09, BStBl II 2010, 895).

    Letzteres ist insbesondere dann der Fall, wenn die Darlehensgewährung eine unzureichende Eigenkapitalausstattung der Kapitalgesellschaft ausgleicht und eine notwendige Bedingung dafür ist, dass diese Gesellschaft die ihr zugedachte wirtschaftliche Funktion erfüllen kann (BFH-Urteil vom 23.6.2010 I R 37/09, BFHE 230, 156, BStBl II 2010, 895; BFH-Beschluss vom 29.4.2009 I R 26/08, BFH/NV 2009, 1648).

  • FG Baden-Württemberg, 23.11.2017 - 3 K 2804/15

    Sperrwirkung aus Art. 9 Abs. 1 DBA-Österreich 2000 für § 1 AStG 2003 bei

    Der Senat versteht die oben unter bb wiedergegebene neuere höchstrichterliche Rechtsprechung des BFH zu § 1 AStG 2003 und die ihr zugrundeliegenden Erwägungen dahin, dass danach auch eine Bürgschaft "dem Grunde nach" und ein aus ihr infolge der Inanspruchnahme der Bürgin resultierender Aufwand keine Einkünftekorrektur nach § 1 AStG 2003 zu rechtfertigen vermag (vgl. zur Rechtslage vor der mit Wirkung ab dem Veranlagungszeitraum 2003 in Kraft getretenen Neufassung des § 1 Abs. 4 AStG 2003 durch das StVergAbG und zur Auslegung des Begriffs "Geschäftsbeziehung" die BFH-Urteile vom 29. November 2000, I R 85/99, BStBl II 2000, 720 und vom 27. August 2008 I R 28/07, BFH/NV 2009, 123 sowie die BMF-Schreiben vom 17. Oktober 2002, BStBl I 2002, 1025 und vom 12. Januar 2010, BStBl I 2010, 34; vgl. auch die BFH-Entscheidungen vom 29. April 2009 I R 26/08, BFH/NV 2009, 1648 und in BStBl II 2010, 895).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht