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   BFH, 23.05.1984 - I R 294/81   

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https://dejure.org/1984,161
BFH, 23.05.1984 - I R 294/81 (https://dejure.org/1984,161)
BFH, Entscheidung vom 23.05.1984 - I R 294/81 (https://dejure.org/1984,161)
BFH, Entscheidung vom 23. Mai 1984 - I R 294/81 (https://dejure.org/1984,161)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    KStG a.F. § 6 Abs. 1 Satz 2

  • Wolters Kluwer

    Verdeckte Gewinnausschüttung - Ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter - Erstausstattung einer Kapitalgesellschaft - Verzinsung des Nennkapitals

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    KStG (a.F.) § 6 Abs. 1 S. 2

Papierfundstellen

  • BFHE 141, 266
  • BB 1984, 1731
  • BStBl II 1984, 673
 
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Wird zitiert von ... (81)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 21.07.1982 - I R 56/78

    Beherrschender Gesellschafter - Verdeckte Gewinnausschüttung -

    Auszug aus BFH, 23.05.1984 - I R 294/81
    Nach den für einen ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiter geltenden Kriterien (vgl. dazu u. a. BFH-Urteil vom 21. Juli 1982 I R 56/78, BFHE 136, 386, BStBl II 1982, 761) liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung nicht vor, wenn die Vergütungen danach ausgerichtet waren, was einem Dritten für entsprechende Leistungen gewährt worden wäre.

    Vermögensteile werden den Gesellschaftern damit in einer Form zugeführt, in der sie nicht als Ausschüttung erscheinen, sondern unter anderer Bezeichnung verborgen sind (vgl. Urteil des Reichsfinanzhofs - RFH - vom 9. Juli 1935 I A 37/34, RStBl 1935, 1.128; BFH-Urteil vom 30. Juli 1975 I R 110/72, BFHE 117, 36, BStBl II 1976, 74; BFHE 136, 386, BStBl II 1982, 761).

    Für den größten Teil der entschiedenen Fälle hat der BFH seit dem Urteil vom 16. März 1967 I 261/63 (BFHE 89, 208, BStBl III 1967, 626) darauf abgestellt, ob die Kapitalgesellschaft einem Gesellschafter einen Vermögensvorteil zugewandt hat, den sie bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einem Nichtgesellschafter nicht gewährt hätte (vgl. zuletzt auch BFHE 136, 386, BStBl II 1982, 761).

  • BFH, 04.05.1977 - I R 11/75

    Angemessener Pachtzins - GmbH - Pacht eines Betriebes - Verdeckte

    Auszug aus BFH, 23.05.1984 - I R 294/81
    Er wäre nicht bereit gewesen, mit einem gesellschaftsfremden Geschäftsführer oder Verpächter eine Vereinbarung zu schließen, die die Gesellschaft verpflichtet, den über das Mindestmaß hinausgehenden wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens an die gesellschaftsfremden Personen auszukehren (Hinweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 4. Mai 1977 I R 11/75, BFHE 122, 279, BStBl II 1977, 679).

    Die Renditeerwartungen eines Gesellschafters sind dabei nur in dem Sinn maßgebend, als die Kapitalgesellschaft eine Schmälerung ihres Gewinns hinnehmen wird, soweit für den Gesellschafter keine Einnahmen in zumutbarer Höhe verbleiben, die Kapitalgesellschaft jedoch darauf angewiesen ist, das Rechtsverhältnis mit dem Gesellschafter einzugehen (BFH-Urteil vom 4. Mai 1977 I R 11/75, BFHE 122, 279, BStBl II 1977, 679).

  • BFH, 05.10.1977 - I R 230/75

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei vom Erfolg des Unternehmens abhängigen

    Auszug aus BFH, 23.05.1984 - I R 294/81
    Ein Geschäft im Zusammenhang mit der Erstausstattung ist darauf gerichtet, von der Kapitalgesellschaft erwirtschaftete Gewinne an die Gesellschafter weiterzuleiten, wenn die Gestaltung darauf abstellt, den Gewinn der Kapitalgesellschaft nicht über eine angemessene Verzinsung des eingezahlten Nennkapitals und eine Vergütung für das Risiko des nichteingezahlten Nennkapitals hinaus zu steigern (vgl. BFH-Urteil vom 5. Oktober 1977 I R 230/75, BFHE 124, 164, BStBl II 1978, 234).
  • BFH, 30.07.1975 - I R 110/72

    Verdeckte Gewinnausschüttung - Kapitalgesellschaft - Gesellschaftsrechtliche

    Auszug aus BFH, 23.05.1984 - I R 294/81
    Vermögensteile werden den Gesellschaftern damit in einer Form zugeführt, in der sie nicht als Ausschüttung erscheinen, sondern unter anderer Bezeichnung verborgen sind (vgl. Urteil des Reichsfinanzhofs - RFH - vom 9. Juli 1935 I A 37/34, RStBl 1935, 1.128; BFH-Urteil vom 30. Juli 1975 I R 110/72, BFHE 117, 36, BStBl II 1976, 74; BFHE 136, 386, BStBl II 1982, 761).
  • BFH, 07.11.1950 - I 20/50 U

    Vermietung von Wohnungen einer Wohnhaushausgesellschaft an ihre Gesellschafter -

    Auszug aus BFH, 23.05.1984 - I R 294/81
    Für die Frage, ob eine Vergütung angemessen sei, könnten die Zahlungen mehrerer Jahre herangezogen werden, um ein Urteil darüber zu gewinnen, ob eine verdeckte Gewinnausschüttung gegeben sei (BFH-Urteil vom 7. November 1950 I 20/50 U, BFHE 55, 27, BStBl III 1951, 12).
  • BFH, 16.03.1967 - I 261/63

    Zustimmung zur Kapitalerhöhung einer Gesellschaft als verdeckte

    Auszug aus BFH, 23.05.1984 - I R 294/81
    Für den größten Teil der entschiedenen Fälle hat der BFH seit dem Urteil vom 16. März 1967 I 261/63 (BFHE 89, 208, BStBl III 1967, 626) darauf abgestellt, ob die Kapitalgesellschaft einem Gesellschafter einen Vermögensvorteil zugewandt hat, den sie bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einem Nichtgesellschafter nicht gewährt hätte (vgl. zuletzt auch BFHE 136, 386, BStBl II 1982, 761).
  • BFH, 22.08.2007 - I R 32/06

    Dauerverluste kommunaler Eigenbetriebe sind steuerpflichtig

    Gleiches ergibt sich, vermeidet man unter den Gegebenheiten des Streitfalls der originären Zuweisung von Aufgaben an eine Kapitalgesellschaft durch deren Gesellschafter den an dem gedachten ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiter und an dessen Verhalten gemessenen Fremdvergleich und stellt stattdessen unmittelbar auf das Verhalten eines gedachten Gesellschafters ab (vgl. Oppenländer, a.a.O., S. 101 f.; vgl. auch Senatsurteile vom 23. Mai 1984 I R 294/81, BFHE 141, 266, BStBl II 1984, 673; vom 14. August 1985 I R 149/81, BFHE 144, 548, BStBl II 1986, 86).
  • BFH, 25.11.1987 - I R 126/85

    Abgrenzung der Spenden an politische Parteien von den Betriebsausgaben und

    Verdeckte Gewinnausschüttungen i. S. des § 6 Abs. 1 Satz 2 KStG 1968/1975 und des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG 1977/1981 sind alle Vorgänge, durch die letztlich Vermögen einer Kapitalgesellschaft den Gesellschaftern bzw. diesen nahestehenden Personen mit Rücksicht auf das Gesellschaftsverhältnis (societatis causa) zugeführt wird (so Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 23. Mai 1984 I R 294/81, BFHE 141, 266, 270, BStBl II 1984, 673).
  • BFH, 28.06.1989 - I R 89/85

    1. Angemessenheit des Gehaltes eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH -

    Nur in Ausnahmefällen wurden die Denkfigur des ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters nicht herangezogen und die Veranlassung der Vermögensminderung durch das Gesellschaftsverhältnis nach einem anderen Maßstab beurteilt (vgl. BFH-Urteile vom 23. Mai 1984 I R 294/81, BFHE 141, 266, BStBl II 1984, 673; vom 17. Oktober 1984 I R 22/79, BFHE 142, 276, BStBl II 1985, 69).

    Mit dieser Aufgabenstellung verträgt sich keine Vereinbarung, die der Gesellschaft von vornherein die an sich vorhandene Möglichkeit der Gewinnsteigerung nimmt und die Gewinnerwartung auf eine angemessene Verzinsung des Stammkapitals beschränkt (vgl. BFH in BFHE 124, 164, BStBl II 1978, 234, und in BFHE 141, 266, BStBl II 1984, 673).

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