Rechtsprechung
   BFH, 30.10.1973 - I R 38/70   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,786
BFH, 30.10.1973 - I R 38/70 (https://dejure.org/1973,786)
BFH, Entscheidung vom 30.10.1973 - I R 38/70 (https://dejure.org/1973,786)
BFH, Entscheidung vom 30. Oktober 1973 - I R 38/70 (https://dejure.org/1973,786)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1973,786) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Kapitalgesellschaft - Beschränkte Steuerpflicht - Betriebsvermögen - Übertragung - Gewährung von Gesellschaftsrechten - Stille Reserven - Diskriminierungsverbot

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 111, 235
  • DB 1974, 804
  • BStBl II 1974, 255
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 08.01.1969 - I 158/64

    Beschränkt Steuerpflichtige - Vermögensteuer - Sonderausgabe - Abzugsverbot -

    Auszug aus BFH, 30.10.1973 - I R 38/70
    Nach der Rechtsprechung des BFH zu dem insoweit gleichlautenden Art. 12 A Abs. 3 DBA-Schweiz (Urteil vom 8. Januar 1969 I 158/64, BFHE 95, 378, BStBl II 1969, 466) ist es zwar verboten, die wirtschaftliche Betätigung der inländischen Betriebstätte eines ausländischen Unternehmens stärker zu belasten als eine gleichartige Tätigkeit inländischer Unternehmen.

    Das bedeutet aber lediglich, daß bei Vorliegen gleicher "betriebsbezogener" Besteuerungsmerkmale eine ungleiche Behandlung untersagt ist; erlaubt sind dagegen Besteuerungsunterschiede, sich sich aus "personenbezogenen" Besteuerungsmerkmalen ergeben (vgl. hierzu BFH-Urteil I 158/64).

    Im Streitfall ergeben sich die Besteuerungsunterschiede indessen nicht aufgrund unterschiedlicher Staatsangehörigkeit, sondern als Folge der von der Staatsangehörigkeit unabhängigen beschränkten Steuerpflicht (vgl. BFH-Urteile I 158/64, I 32/65).

  • BFH, 13.01.1970 - I 32/65

    Gewinnermittlung - Betriebstätte - Wirtschaftliche Unabhängigkeit - Ausländische

    Auszug aus BFH, 30.10.1973 - I R 38/70
    Aufgrund dieser Vorschrift kann die Klägerin indes nicht verlangen, daß die Gewinne ihrer inländischen Zweigniederlassung in jeder Hinsicht wie Gewinne der Betriebstätte einer inländischen Kapitalgesellschaft besteuert werden (vgl. BFH-Urteil vom 13. Januar 1970 I 32/65, BFHE 98, 334, BStBl II 1970, 790).

    Im Streitfall ergeben sich die Besteuerungsunterschiede indessen nicht aufgrund unterschiedlicher Staatsangehörigkeit, sondern als Folge der von der Staatsangehörigkeit unabhängigen beschränkten Steuerpflicht (vgl. BFH-Urteile I 158/64, I 32/65).

  • BFH, 13.10.1972 - I R 213/69

    Grundstückszugänge - Grundstücksabgänge - Zeitpunkt der Buchung -

    Auszug aus BFH, 30.10.1973 - I R 38/70
    Für die Beurteilung des Übertragungszeitpunkts sind vielmehr in erster Linie wirtschaftliche Gesichtspunkte maßgebend (vgl. BFH-Urteil vom 13. Oktober 1972 I R 213/69, BFHE 107, 418, BStBl II 1973, 209).
  • BFH, 13.10.1971 - I R 96/69

    Verschmelzende Umwandlung - Kapitalgesellschaft - Alleiniger Gesellschafter

    Auszug aus BFH, 30.10.1973 - I R 38/70
    Der in § 15 Abs. 2 KStG enthaltene Rechtsgedanke, nach dem der in Umwandlungsfällen beim Übergang des Betriebsvermögens sich ergebende Gewinn unter bestimmten Voraussetzungen für die Besteuerung ausscheiden soll, wird zwar vom BFH in gewissen Beziehungen über den Wortlaut der Vorschrift hinaus angewendet (vgl. BFH-Urteil vom 13. Oktober 1971 I R 96/69, BFHE 103, 425, BStBl II 1972, 97).
  • BFH, 22.09.1992 - VIII R 7/90

    Ermittlung des Feststellungszeitraums durch Vertragsauslegung

    Damit stimmt der von der ständigen Rechtsprechung entwickelte Grundsatz überein, daß der Gewinn aus einer Betriebsveräußerung dann realisiert wird, wenn der Erwerber nach dem Willen der Vertragspartner wirtschaftlich über das erworbene Betriebsvermögen verfügen kann (BFH-Urteile in HFR 1961, 268, StRK, Einkommensteuergesetz, § 5, Rechtsspruch 282; vom 30. Oktober 1973 I R 38/70, BFHE 111, 235, BStBl II 1974, 255 - zur Betriebseinbringung -, und vom 23. Januar 1992 IV R 88/90, BFHE 167, 78, BStBl II 1992, 525 - zur Praxisübertragung -).
  • FG Hamburg, 26.01.2012 - 2 K 224/10

    Unionsrechtswidrigkeit der sog. Entstrickungsbesteuerung nach § 20

    Dass der BFH in der Vergangenheit in der hier in Rede stehenden Ausgangssituation einen Verstoß gegen das abkommensrechtliche Diskriminierungsverbot des Art. 24 Abs. 3 des Musterabkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD-MA) verneint hat (vgl. BFH Urteil vom 30.10.1973, I R 38/70, BStBl II 1974, 255, betreffend Art. 21 Abs. 4 und Abs. 1 DBA Frankreich 1959), steht dem nicht entgegen.

    Die in § 20 Abs. 3 UmwStG 1995 angeordnete Wertaufdeckung orientiert sich so gesehen gewissermaßen an dem falschen -an einem "personenbezogenen" und nicht an einem "betriebsbezogenen" (vgl. hierzu BFH Urteil vom 30.10.1973 I R 38/70, BStBl II 1974, 255)- Besteuerungssubstrat.

  • BFH, 02.05.1974 - IV R 47/73

    Personengesellschaft - Übertragung eines Gesellschaftsanteiles - Vereinbarung der

    In dem Urteil des BFH vom 30. Oktober 1973 I R 38/70 (BFH 111, 235, BStBl II 1974, 255, 258) werden diese Grundsätze bestätigt; der Hinweis in diesem Urteil, daß dann, wenn sich ein Vorgang zu Beginn des ersten Tages nach Ablauf eines Wirtschaftsjahres vollzieht, der Vorgang diesem Tag und nicht dem letzten Tag des abgelaufenen Wirtschaftsjahres zuzurechnen ist, trifft nicht den hier zu entscheidenden Fall, bei dem es sich um einen Vorgang im Jahreswechsel handelt.
  • BFH, 23.01.1992 - IV R 88/90

    Zeitpunkt der Gewinnrealisierung bei Praxisübertragung zum Anfang des Folgejahres

    Entscheidend ist, von wann an der Erwerber nach dem Willen der Vertragspartner wirtschaftlich über das erworbene Betriebsvermögen verfügen kann (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 30. Oktober 1973 I R 38/70, BFHE 111, 235, BStBl II 1974, 255, 258).
  • BFH, 20.04.1988 - I R 219/82

    Beschränkte Steuerpflicht - Erlaß - Grenzgänger

    Auch innerhalb des Kreises der beschränkt Steuerpflichtigen ergibt sich für ausländische und deutsche Staatsangehörige bei der Rechtsanwendung weder im Besteuerungsverfahren noch hinsichtlich der Steuerlast eine regelmäßig die eine oder andere Gruppe stärker belastende Wirkung (vgl. BFH-Urteile vom 13. Januar 1970 I 32/65, BFHE 98, 334, BStBl II 1970, 790; vom 30. Oktober 1973 I R 38/70, BFHE 111, 235, BStBl II 1974, 255; vom 30. April 1975 I R 41/73, BFHE 116, 118, BStBl II 1975, 706).
  • FG Düsseldorf, 01.07.2009 - 7 K 4348/08

    Möglichkeit einer Anwendung des § 16 Abs. 4 Einkommensteuergesetz (EStG) auf

    Auch innerhalb des Kreises der beschränkt Steuerpflichtigen ergibt sich für ausländische und deutsche Staatsangehörige bei der Rechtsanwendung weder im Besteuerungsverfahren noch hinsichtlich der Steuerlast eine regelmäßig die eine oder andere Gruppe stärker belastende Wirkung (vgl. BFH-Urteile vom 13.Januar 1970 I 32/65, BFHE 98, 334, BStBl II 1970, 790; vom 30.Oktober 1973 I R 38/70, BFHE 111, 235, BStBl II 1974, 255; vom 30.April 1975 I R 41/73, BFHE 116, 118, BStBl II 1975, 706; vom 20.4.1988 I R 219/82 BStBl II 1990, 701).
  • BFH, 20.02.1974 - I R 8/71

    Gewerbesteuerrechtliche Organschaft - Zweigniederlassung - Ausländisches

    Die Freistellung von der inländischen Gewerbesteuer würde demnach innerhalb des Organkreises mit ausländischer Muttergesellschaft zu einer Besserstellung gegenüber denjenigen Unternehmen führen, die in ein inländisches Unternehmen eingegliedert sind (vgl. die Grundsätze des Urteils vom 30. Oktober 1973 I R 38/70, BFHE 111, 235, BStBl II 1974, 255).
  • BFH, 20.10.1976 - I R 224/74

    Großbritannien - Gemeinnützige Organisation - Einkünfte aus Grundstück -

    Wie der erkennende Senat mehrfach zu dem gleichlautenden Diskriminierungsverbot des Art. 21 Abs. 1 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerungen und über gegenseitige Amts- und Rechtshilfe auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der Gewerbesteuern und der Grundsteuern vom 21. Juli 1959 - DBA Frankreich - (BGBl 11, 398, BStBl I 1961, 343) ausgesprochen hat, besagt das, daß deutsche und Staatsangehörige des anderen Vertragsstaates, die beide beschränkt steuerpflichtig sind, im Rahmen dieser beschränkten Steuerpflicht gleich behandelt werden müssen, ebenso wie Staatsangehörige, die beide unbeschränkt steuerpflichtig sind, im Rahmen dieser unbeschränkten Steuerpflicht gleichzubehandeln sind (Urteile des BFH vom 13. Januar 1970 I 32/65, BFHE 98, 334, und vom 30. Oktober 1973 I R 38/70, BFHE 111, 235, BStBl II 1974, 255).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht