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   BFH, 28.10.2015 - I R 41/14   

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https://dejure.org/2015,44487
BFH, 28.10.2015 - I R 41/14 (https://dejure.org/2015,44487)
BFH, Entscheidung vom 28.10.2015 - I R 41/14 (https://dejure.org/2015,44487)
BFH, Entscheidung vom 28. Oktober 2015 - I R 41/14 (https://dejure.org/2015,44487)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Gleichzeitige Beschließung eines abweisenden Zwischenurteils und einer Verfahrensaussetzung ist nicht statthaft

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    FGO § 74, FGO § 99 Abs 2, EStG § 50d Abs 9 S 1 Nr 2, EStG § 50d Abs 9 S 1 Nr 2, EStG VZ 2007, EStG VZ 2008, EStG VZ 2009, GG Art 100 Abs 1 S 1, FGO § 126 Abs 3
    Gleichzeitige Beschließung eines abweisenden Zwischenurteils und einer Verfahrensaussetzung ist nicht statthaft

  • Bundesfinanzhof

    Gleichzeitige Beschließung eines abweisenden Zwischenurteils und einer Verfahrensaussetzung ist nicht statthaft

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 74 FGO, § 99 Abs 2 FGO, § 50d Abs 9 S 1 Nr 2 EStG 2002 vom 13.12.2006, § 50d Abs 9 S 1 Nr 2 EStG 2009, EStG VZ 2007
    Gleichzeitige Beschließung eines abweisenden Zwischenurteils und einer Verfahrensaussetzung ist nicht statthaft

  • IWW

    § 50d Abs. 9 Satz 1 Nr. 2 des Einkomm... ensteuergesetzes 2002 (EStG 2002), Art. XVIII Abs. 2 Buchst. a Satz 1, Abs. 3 Buchst. b des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung, § 99 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 52 Abs. 59a Satz 9 EStG, § 50d Abs. 9 Satz 3 EStG, § 50d Abs. 9 Satz 1 Nr. 2 EStG 2002, § 99 Abs. 2 FGO, § 74 FGO, § 143 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit eines Zwischenurteils hinsichtlich der Erfassung ausländischer, einem Doppelbesteuerungsabkommen unterliegender Einkünfte eines in Deutschland ansässigen Flugkapitäns aus seiner Tätigkeit für eine britische Fluggesellschaft

  • rewis.io

    Gleichzeitige Beschließung eines abweisenden Zwischenurteils und einer Verfahrensaussetzung ist nicht statthaft

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 99 Abs. 2; FGO § 74
    Rechtmäßigkeit eines Zwischenurteils hinsichtlich der Erfassung ausländischer, einem Doppelbesteuerungsabkommen unterliegender Einkünfte eines in Deutschland ansässigen Flugkapitäns aus seiner Tätigkeit für eine britische Fluggesellschaft

  • datenbank.nwb.de

    Gleichzeitige Beschließung eines abweisenden Zwischenurteils und einer Verfahrensaussetzung wegen Fragen der Verfassungsmäßigkeit (hier: § 50d Abs. 9 Satz 1 Nr. 2 EStG 2002 i.d.F. des JStG 2007/EStG 2009) nicht statthaft

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zwischenurteil - und die gleichzeitige Verfahrensaussetzung

Sonstiges

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 20.05.2015 - I R 68/14

    Besteuerung von in Deutschland ansässigem Flugzeugführer der britischen

    Auszug aus BFH, 28.10.2015 - I R 41/14
    Seine gegen das Zwischenurteil gerichtete (und vom FG zugelassene) Revision stützt der Kläger auf den Senatsbeschluss vom 19. Dezember 2013 I B 109/13 (BFHE 244, 40) sowie die Senatsurteile vom 20. Mai 2015 I R 68/14 (BFHE 250, 96) und I R 69/14 (BFH/NV 2015, 1395).

    Sie hat das im Ergebnis --und entgegen dem Senatsbeschluss in BFHE 244, 40 (dort zu dem vergleichbaren Fall des Flugzeugführers einer irischen Fluggesellschaft) sowie auch entgegen den zwischenzeitlich ergangenen Senatsurteilen in BFHE 250, 96 und in BFH/NV 2015, 1395-- bejaht.

    Auf die vor allem auf Bewirken des verfahrensbeigetretenen BMF und trotz der Senatsurteile in BFHE 250, 96 und in BFH/NV 2015, 1395 nach wie vor streitgegenständlichen Rechtsfragen nach der Auslegung des § 50d Abs. 9 Satz 1 Nr. 2 EStG 2002/2007/2009 kommt es nicht mehr an.

    Dabei ist einerseits auf das beim Bundesverfassungsgericht anhängige Normenkontrollverfahren 2 BvL 21/14 zu verweisen, andererseits auf die zitierten Senatsurteile in BFHE 250, 96 und in BFH/NV 2015, 1395 (zur Konsequenz dieser Urteile auf die Aussetzung des Klageverfahrens s. Senatsbeschluss vom 21. August 2015 I B 113/14, nicht veröffentlicht).

  • BFH, 20.05.2015 - I R 69/14

    Besteuerung von in Deutschland ansässigem Flugzeugführer einer irischen

    Auszug aus BFH, 28.10.2015 - I R 41/14
    Seine gegen das Zwischenurteil gerichtete (und vom FG zugelassene) Revision stützt der Kläger auf den Senatsbeschluss vom 19. Dezember 2013 I B 109/13 (BFHE 244, 40) sowie die Senatsurteile vom 20. Mai 2015 I R 68/14 (BFHE 250, 96) und I R 69/14 (BFH/NV 2015, 1395).

    Sie hat das im Ergebnis --und entgegen dem Senatsbeschluss in BFHE 244, 40 (dort zu dem vergleichbaren Fall des Flugzeugführers einer irischen Fluggesellschaft) sowie auch entgegen den zwischenzeitlich ergangenen Senatsurteilen in BFHE 250, 96 und in BFH/NV 2015, 1395-- bejaht.

    Auf die vor allem auf Bewirken des verfahrensbeigetretenen BMF und trotz der Senatsurteile in BFHE 250, 96 und in BFH/NV 2015, 1395 nach wie vor streitgegenständlichen Rechtsfragen nach der Auslegung des § 50d Abs. 9 Satz 1 Nr. 2 EStG 2002/2007/2009 kommt es nicht mehr an.

    Dabei ist einerseits auf das beim Bundesverfassungsgericht anhängige Normenkontrollverfahren 2 BvL 21/14 zu verweisen, andererseits auf die zitierten Senatsurteile in BFHE 250, 96 und in BFH/NV 2015, 1395 (zur Konsequenz dieser Urteile auf die Aussetzung des Klageverfahrens s. Senatsbeschluss vom 21. August 2015 I B 113/14, nicht veröffentlicht).

  • FG Berlin-Brandenburg, 29.04.2014 - 3 K 3227/13

    Besteuerung weißer Einkünfte in Deutschland: Anwendbarkeit des § 50d Abs. 9 EStG

    Auszug aus BFH, 28.10.2015 - I R 41/14
    Auf die Revision des Klägers wird das Zwischenurteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 29. April 2014  3 K 3227/13 aufgehoben.

    Über die dagegen gerichtete Klage erließ das FG Berlin-Brandenburg sein in Entscheidungen der Finanzgerichte 2014, 1278 abgedrucktes, auf § 99 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) gestütztes Zwischenurteil vom 29. April 2014  3 K 3227/13, das wie folgt tenoriert ist:.

  • BFH, 19.12.2013 - I B 109/13

    Besteuerung von in Deutschland ansässigem Flugzeugführer einer irischen

    Auszug aus BFH, 28.10.2015 - I R 41/14
    Seine gegen das Zwischenurteil gerichtete (und vom FG zugelassene) Revision stützt der Kläger auf den Senatsbeschluss vom 19. Dezember 2013 I B 109/13 (BFHE 244, 40) sowie die Senatsurteile vom 20. Mai 2015 I R 68/14 (BFHE 250, 96) und I R 69/14 (BFH/NV 2015, 1395).

    Sie hat das im Ergebnis --und entgegen dem Senatsbeschluss in BFHE 244, 40 (dort zu dem vergleichbaren Fall des Flugzeugführers einer irischen Fluggesellschaft) sowie auch entgegen den zwischenzeitlich ergangenen Senatsurteilen in BFHE 250, 96 und in BFH/NV 2015, 1395-- bejaht.

  • BVerfG - 2 BvL 15/14 (anhängig)

    Doppelbesteuerung, Zinsen, Betriebsstätte, Atypisch stille Gesellschaft,

    Auszug aus BFH, 28.10.2015 - I R 41/14
    Überdies wurde "beschlossen und verkündet": "Das weitere Verfahren wird ausgesetzt bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in den Verfahren 2 BvL 1/12 und 2 BvL 15/14.".

    Sodann wurde vom FG "das weitere Verfahren (...) ausgesetzt bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in den Verfahren 2 BvL 1/12 und 2 BvL 15/14" wegen der dort anhängigen Normenkontrollverfahren "zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit eines Treaty override".

  • BVerfG, 15.12.2015 - 2 BvL 1/12

    Überschreibung eines Doppelbesteuerungsabkommens durch innerstaatliches Gesetz

    Auszug aus BFH, 28.10.2015 - I R 41/14
    Überdies wurde "beschlossen und verkündet": "Das weitere Verfahren wird ausgesetzt bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in den Verfahren 2 BvL 1/12 und 2 BvL 15/14.".

    Sodann wurde vom FG "das weitere Verfahren (...) ausgesetzt bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in den Verfahren 2 BvL 1/12 und 2 BvL 15/14" wegen der dort anhängigen Normenkontrollverfahren "zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit eines Treaty override".

  • BFH, 21.08.2015 - I B 113/14

    Besteuerung von in Deutschland ansässigem Flugzeugführer einer ausländischen

    Auszug aus BFH, 28.10.2015 - I R 41/14
    Dabei ist einerseits auf das beim Bundesverfassungsgericht anhängige Normenkontrollverfahren 2 BvL 21/14 zu verweisen, andererseits auf die zitierten Senatsurteile in BFHE 250, 96 und in BFH/NV 2015, 1395 (zur Konsequenz dieser Urteile auf die Aussetzung des Klageverfahrens s. Senatsbeschluss vom 21. August 2015 I B 113/14, nicht veröffentlicht).
  • BVerfG - 2 BvL 21/14 (anhängig)

    Unbeschränkte Steuerpflicht, Einkünfte, Nichtselbständige Arbeit, Freistellung,

    Auszug aus BFH, 28.10.2015 - I R 41/14
    Dabei ist einerseits auf das beim Bundesverfassungsgericht anhängige Normenkontrollverfahren 2 BvL 21/14 zu verweisen, andererseits auf die zitierten Senatsurteile in BFHE 250, 96 und in BFH/NV 2015, 1395 (zur Konsequenz dieser Urteile auf die Aussetzung des Klageverfahrens s. Senatsbeschluss vom 21. August 2015 I B 113/14, nicht veröffentlicht).
  • BFH, 20.08.2014 - I R 86/13

    Tatbestands- und Verfassungsmäßigkeit von § 50d Abs. 9 Satz 1 Nr. 2 EStG

    Auszug aus BFH, 28.10.2015 - I R 41/14
    Er beanstandet zudem die Verfassungsmäßigkeit von § 50d Abs. 9 Satz 1 Nr. 2 EStG 2002/2007/2009 und bezieht sich dafür (zuletzt) auf den Vorlagebeschluss des Senats vom 20. August 2014 I R 86/13 (BFHE 246, 486, BStBl II 2015, 18).
  • BFH, 17.12.2008 - III R 22/06

    Umdeutung eines unzulässigen Grundurteils - Aufhebung eines angefochtenen

    Auszug aus BFH, 28.10.2015 - I R 41/14
    Mit der Aufhebung des Zwischenurteils befindet sich das Klageverfahren wieder in dem Stadium, das vor Erlass des Zwischenurteils bestanden hat, ohne dass es einer förmlichen Zurückverweisung bedarf (vgl. Bundesfinanzhof, Urteil vom 17. Dezember 2008 III R 22/06, BFH/NV 2009, 1087).
  • FG München, 29.10.2014 - 8 K 3653/12

    Treaty-Override

    unter Hinweis auf die beim BFH anhängigen Verfahren I R 86/13 und I R 41/14, das Klageverfahren auszusetzen;.

    Allein der Hinweis des FA auf weitere vor dem BFH bereits anhängige Verfahren (insbesondere I R 41/14), die die gleiche streitige Rechtsfrage betreffen, reicht für eine Aussetzung nach § 74 FGO nicht aus.

    26 Der vom FG Berlin-Brandenburg in seiner Entscheidung vom 29. April 2014 (3 K 3227/13, EFG 2014, 1278; Rev. eingelegt - Az. des BFH: I R 41/14) geäußerten Ansicht, wonach die Regelung des § 50d Abs. 9 Abs. 1 Nr. 2 EStG - anders als die Regelung des § 50d Abs. 9 Abs. 1 Nr. 1 EStG - nicht an ein DBA, sondern an die ausländischen Steuerrechtsregeln über die dortige beschränkte Steuerpflicht anknüpfe, folgt der Senat nicht.

    Der Senat weicht von der zur gleichen Rechtsfrage ergangenen Entscheidung des FG Berlin-Brandenburg vom 29. April 2014 (3 K 3227/13, EFG 2014, 1278; Rev. eingelegt - Az. des BFH: I R 41/14) ab.

  • BFH, 21.08.2015 - I B 113/14

    Weiße Einkünfte, Besteuerungsrückfall

    Es hält die Aussetzung ausweislich der Beschlussgründe daneben auch deshalb für sachgerecht, als zu der streitgegenständlichen Problematik beim Bundesfinanzhof (BFH) die Revision I R 41/14 gegen das Urteil des FG Berlin-Brandenburg vom 29. April 2014  3 K 3227/13 (abgedruckt in Entscheidungen der Finanzgerichte 2014, 1278) anhängig ist und insoweit mit einer alsbaldigen Klärung der streitrelevanten Fragen zu rechnen sei.

    Richtig ist in diesem Kontext jedoch, dass die Aussetzung des Klageverfahrens sachgerecht sein konnte, bis der Senat über die bei ihm anhängige und in der Sache einschlägige Revision I R 41/14 entscheidet.

    Zwischenzeitlich hat der Senat allerdings abschließend über die bei ihm anhängigen Parallelverfahren zu der Revision I R 41/14 entschieden, nämlich durch Urteile vom 20. Mai 2015 I R 68/14 sowie I R 69/14; beide Urteile sind unter www.bundesfinanzhof.de im Internet abrufbar.

    Für eine weitere Aussetzung des Verfahrens bis zum Vorliegen einer Entscheidung über die Revision I R 41/14 besteht kein tragfähiger Grund mehr.

  • BFH, 04.09.2019 - I R 11/17

    Kein Zwischenurteil bei fehlender Entscheidungserheblichkeit

    Ansonsten wäre sie im vorstehenden Sinne nicht entscheidungserheblich und das FG kann dann über sie nicht vorgreiflich vermittels eines Zwischenurteils entscheiden (vgl. bereits Senatsurteil vom 28.10.2015 - I R 41/14, BFH/NV 2016, 570; Brandis in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 99 FGO Rz 8; Lange, a.a.O., § 99 FGO Rz 27; für den Streitfall ebenso Brühl, GmbH-Rundschau 2017, 773, 775; Neu, EFG 2017, 861).

    Die fehlende Entscheidungserheblichkeit und die hiernach unstatthafte Entscheidung durch das Zwischenurteil sind im Rahmen des Revisionsverfahrens vom Senat von Gerichts wegen durch Aufhebung der angefochtenen Entscheidung zu berücksichtigen (Senatsurteil in BFH/NV 2016, 570).

    Mit der Aufhebung des Zwischenurteils befindet sich das Klageverfahren wieder in dem Stadium, das vor Erlass des Zwischenurteils bestanden hat, ohne dass es einer förmlichen Zurückverweisung bedarf (vgl. Senatsurteil in BFH/NV 2016, 570).

  • FG München, 29.10.2014 - 8 K 369/14

    Arbeitnehmer einer in der Schweiz ansässigen Kapitalgesellschaft als Direktor

    Allein der Hinweis des FA auf vor dem BFH bereits anhängige Verfahren (insbesondere I R 41/14), die die gleiche streitige Rechtsfrage betreffen, reicht für eine Aussetzung nach § 74 FGO nicht aus.

    Der Senat weicht von der zur gleichen Rechtsfrage ergangenen Entscheidung des FG Berlin-Brandenburg vom 29.04.2014 3 K 3227/13, EFG 2014, 1278 (Rev. eingelegt - Az. des BFH: I R 41/14) ab.

  • BFH, 09.03.2016 - I R 79/14

    Ordnungsgemäße Revisionsbegründung

    Soweit das FA auf die beim erkennenden Senat anhängigen Revisionsverfahren I R 41/14 sowie das vom Senat ausgesetzte Verfahren I R 86/13 verweist, ergibt sich nichts anderes.
  • BFH, 18.11.2015 - I B 121/15

    Besteuerungsrückfall nach § 50d Abs. 9 Satz 1 Nr. 2 EStG 2002 i. d. F. des JStG

    Es hält die Aussetzung ausweislich der Beschlussgründe daneben auch deshalb für sachgerecht, als zu der streitgegenständlichen Problematik beim Bundesfinanzhof (BFH) die Revision I R 41/14 gegen das Urteil des FG Berlin-Brandenburg vom 29. April 2014  3 K 3227/13 (abgedruckt in Entscheidungen der Finanzgerichte 2014, 1278) anhängig ist und insoweit mit einer alsbaldigen Klärung der streitrelevanten Fragen zu rechnen sei.
  • FG Düsseldorf, 17.08.2017 - 14 K 3722/13

    Zwischengewinnbesteuerung nach dem InvStG: Erwerb von Anteilen an einem

    Von einer Aussetzung des Verfahrens in unmittelbarer Verbindung mit dem Zwischenurteil sieht der Senat ungeachtet der Frage, ob eine solches Vorgehen überhaupt statthaft wäre (zweifelnd BFH, Urteil vom 28.10.2015 I R 41/14, BFH/NV 2016, 570), jedenfalls aus prozessökonomischen Gründen ab.
  • FG Baden-Württemberg, 18.09.2014 - 3 K 1837/14
    Den Beteiligten wurde die (abweichende) Berechnung der Nichtrückkehrtage auf der Grundlage der steuergerichtlichen Rechtsprechung (Hinweis auf das Senatsurteil vom 18. Dezember 2013 3 K 1198/13 nicht rechtskräftig, Revision eingelegt -BFH.Az.:- I R 41/14) durch den Berichterstatter des erkennenden Senats (mit nur 46 [anstelle von 67] Nichtrückkehrtagen) bekanntgegeben (Schreiben vom 10. November 2011, Bl. 126-130 der FG-Akten).
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