Rechtsprechung
BFH, 13.02.2008 - I R 44/07 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
EStG § 4 Abs. 1 Satz 1, § 6a Abs. 4 Satz 1; HGB § 249 Abs. 1; EGHGB Art. 28 Abs. 1 Satz 1
- openjur.de
Nachholverbot für Pensionsrückstellungen; Grundsatz des formellen Bilanzzusammenhangs; Passivierungspflicht für sog. Neuzusagen; Nachholverbot des § 6a Abs. 4 Satz 1 EStG kann nicht auch auf die Aktivierung von Ansprüchen aus den Rückdeckungsversicherungen übertragen ...
- Simons & Moll-Simons
EStG § 4 Abs. 1 Satz 1, § 6a Abs. 4 Satz 1; HGB § 249 Abs. 1; EGHGB Art. 28 Abs. 1 Satz 1
- IWW
- Betriebs-Berater
Vorrang des Nachholverbots für Pensionsrückstellungen gemäß § 6a Abs. 4 S. 1 EStG vor dem Grundsatz des formellen Bilanzzusammenhangs
- Judicialis
EStG § 4 Abs. 1 Satz 1; ; EStG § 6a Abs. 4 Satz 1; ; HGB § 249 Abs. 1; ; EGHGB Art. 28 Abs. 1 Satz 1
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Verpflichtung zur Bildung von Rückstellungen für Pensionszusagen ? Nachholverbot gem. § 6a Abs. 4 Satz 1 EStG bei Verkennung der Passivierungspflicht ? Nachholverbot schränkt die Möglichkeit von Bilanzänderungen ein ? Nachholung der Aktivierung von Forderungen aus ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Nachholverbot für Pensionsrückstellungen; Grundsatz des formellen Bilanzzusammenhangs; Passivierungspflicht für sog. Neuzusagen; Nachholverbot des § 6a Abs. 4 Satz 1 EStG kann nicht auch auf die Aktivierung von Ansprüchen aus den Rückdeckungsversicherungen übertragen ...
- datenbank.nwb.de
Nachholverbot für Pensionsrückstellungen; Grundsatz des formellen Bilanzenzusammenhangs; Passivierungspflicht für sog. Neuzusagen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- IWW (Kurzinformation)
Bilanzierung - Nachträgliche Aktivierung einer Rückdeckungsversicherung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Nachholverbot für Pensionsrückstellungen
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Vorrang des Nachholverbots für Pensionsrückstellungen gegenüber dem Grundsatz des formellen Bilanzzusammenhangs; Annahme eines steuerlichen Passivierungswahlrechts unbeschadet der handelsrechtlichen Passivierungspflicht bei Erteilung von Pensionszusagen; Partielle ...
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Nichtbilanzierte Rückdeckungsversicherungen müssen aktiviert werden
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Köln, 21.03.2007 - 13 K 2806/04
- BFH, 13.02.2008 - I R 44/07
Papierfundstellen
- BFHE 220, 429
- BB 2008, 1329
- BB 2008, 1388
- BB 2009, 40
- DB 2008, 1352
- BStBl II 2008, 673
Wird zitiert von ... (14)
- BFH, 08.10.2008 - I R 61/07
Verdeckte Gewinnausschüttung an dem Gesellschafter nahe stehende …
Da indes davon ausgegangen werden muss, dass die die Veranlagungszeiträume 1992 bis 1994 betreffenden Ertragssteuerbescheide auf der Grundlage vollumfänglich aktivierter Darlehensforderungen inzwischen in Bestandskraft erwachsen sind, wären versäumte Teilwertabschreibungen nach den Grundsätzen des formellen Bilanzzusammenhangs (vgl. Senatsurteil vom 13. Februar 2008 I R 44/07, BStBl II 2008, 673, m.w.N.) im nächsten noch offenen Veranlagungszeitraum --mithin im Streitjahr 1995-- nachzuholen. - BFH, 14.01.2009 - I R 5/08
"Nachholverbot" für Pensionsrückstellung bei Berechnungsfehler
Zu diesen Grundsätzen gehört u.a., dass für Verpflichtungen aus einer Pensionszusage eine Rückstellung zu bilden ist (Senatsurteil vom 13. Februar 2008 I R 44/07, BFHE 220, 429, BStBl II 2008, 673, m.w.N.).Es ist zwar richtig, dass die Anwendung des Nachholverbots unter bestimmten --auch im Streitfall vorliegenden-- Umständen zu Ergebnissen führen kann, die der für "Neuzusagen" geltenden Passivierungspflicht (vgl. dazu Senatsurteil in BFHE 220, 429, BStBl II 2008, 673, 674 f.) zuwiderlaufen.
An seiner dahin gehenden Rechtsprechung (Senatsurteil in BFHE 220, 429, BStBl II 2008, 673) hält der Senat deshalb fest.
Vielmehr hat der Senat bereits entschieden, dass § 6a Abs. 4 Satz 1 EStG auch Fälle erfasst, in denen der Steuerpflichtige infolge eines Rechtsirrtums die Rückstellung entweder gar nicht oder nicht in der zulässigen Höhe gebildet hatte (Senatsurteile vom 10. Juli 2002 I R 88/01, BFHE 199, 437, BStBl II 2003, 936, und in BFHE 220, 429, BStBl II 2008, 673; ebenso Bundesministerium der Finanzen, Schreiben vom 11. Dezember 2003, BStBl I 2003, 746).
- BFH, 16.12.2009 - I R 43/08
Steuerwirksamkeit der Auflösung einer Rückstellung für Nachforderungszinsen auf …
Gleiches gilt nach dem Grundsatz des sog. formellen Bilanzenzusammenhangs (dazu z. B. Senatsurteil vom 13. Februar 2008 I R 44/07, BFHE 220, 429, BStBl II 2008, 673), wenn und soweit die Rückstellung von Anfang an nicht hätte gebildet werden dürfen und dieser Fehler nicht zu einem früheren Zeitpunkt korrigiert werden kann, weil er in einem bestandskräftig gewordenen Steuerbescheid berücksichtigt worden ist und jener Bescheid aus verfahrensrechtlichen Gründen nicht geändert werden kann.
- FG Münster, 09.07.2013 - 11 K 1975/10
Gewinnerhöhende Aktivierung eines Ausgleichsanspruchs bei einer GmbH & Co. KG für …
Der Grundsatz des formellen Bilanzenzusammenhangs werde durch das Nachholverbot begrenzt (Hinweis auf Urteil des BFH vom 13.02.2008 I R 44/07, BFH/NV 2008, 1232).Hierbei handele es sich um eine Sondernorm, der Vorrang vor den allgemeinen Grundsätzen einer Bilanzberichtigung oder eines Bilanzenzusammenhangs zukomme (Hinweis auf Urteil des BFH vom 13.02.2008 I R 44/07, BStBl. II 2008, 673).
Das ergibt sich aus dem Wortlaut des § 6a Abs. 1 EStG "....darf eine Rückstellung ....nur gebildet werden ...." und in der Anwendung des Maßgeblichkeitsgrundsatzes (BFH-Urteil vom 13.02.2008 I R 44/07, BFH/NV 2008, 1232, sowie Schmidt/Weber-Grellet EStG § 6a Rz. 2 m.w.N.).
Ist ein fehlerhafter Bilanzansatz in einem bestandskräftig gewordenen Steuerbescheid berücksichtigt und kann jener Bescheid aus verfahrensrechtlichen Gründen nicht geändert werden, ist nach der Rechtsprechung des BFH bei der Steuerfestsetzung für ein nachfolgendes Jahr als "Betriebsvermögen zum Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres" i.S.d. § 4 Abs. 1 EStG das der früheren Veranlagung zu Grunde gelegte Betriebsvermögen zu berücksichtigen (vgl. BFH-Urteil vom 13.02.2008 I R 44/07, BFH/NV 2008, 1232 unter II 1d m.w.N.).
Dieser kommt nach dem Spezialitätsprinzip gegenüber den allgemeinen Grundsätzen der Bilanzberichtigung und des Bilanzzusammenhangs Vorrang zu (vgl. BFH-Urteil vom 13.02.2008 I R 44/07, BFH/NV 2008, 1232 unter II 1d bb m.w.N.).
Es gilt auch dann, wenn die Zuführung zur Pensionsrückstellung in früheren Wirtschaftsjahren aus Rechtsunkenntnis oder wegen Irrtums unterblieben ist (vgl. im Einzelnen BFH-Urteil vom 13.02.2008 I R 44/07, BFH/NV 2008, 1232 unter II 1g cc m.w.N.).
- BFH, 30.01.2013 - I R 54/11
Steuerneutralität der berichtigenden Ausbuchung einer …
Die Korrektur ist in der Schlussbilanz des ersten Jahres nachzuholen, in dem dies mit steuerlicher Wirkung möglich ist (Prinzip des formellen Bilanzenzusammenhangs, vgl. z.B. Senatsurteil vom 13. Februar 2008 I R 44/07, BFHE 220, 429, BStBl II 2008, 673, m.w.N.). - BFH, 10.06.2010 - IV R 32/08
Zur erfolgswirksamen Abspaltung eines früher veräußerten Milchlieferrechts vom …
Nach Bekanntwerden dieser Rechtsprechung konnte der Kläger die Bilanz für das Wirtschaftsjahr 2000/01 daher nach § 4 Abs. 2 Satz 1 EStG berichtigen (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 13. Februar 2008 I R 44/07, BFHE 220, 429, BStBl II 2008, 673, unter II.1.d aa der Gründe; Senatsurteil vom 12. November 1992 IV R 59/91, BFHE 170, 217, BStBl II 1993, 392, unter 3.a der Gründe). - BFH, 16.12.2009 - IV R 18/07
Ehegatten in Gütergemeinschaft als Mitunternehmer der Landwirtschaft und …
b) Eine Bilanzberichtigung ist grundsätzlich in der Schlussbilanz des ersten Jahres vorzunehmen, in dem dies mit steuerlicher Wirkung möglich ist (BFH-Urteil vom 13. Februar 2008 I R 44/07, BFHE 220, 429, BStBl II 2008, 673, unter II. 1. d aa der Gründe). - FG Köln, 18.01.2017 - 10 K 3615/14
Verbindlichkeiten/Bewertung - Behandlung einer vorzeitig gekündigten …
Die Korrektur ist in der Schlussbilanz des ersten Jahres nachzuholen, in dem dies mit steuerlicher Wirkung möglich ist (Prinzip des formellen Bilanzenzusammenhangs, vgl. z.B. BFH-Urteil vom 13.02.2008 - I R 44/07, BStBl II 2008, 673 m.w.N.). - FG München, 19.09.2016 - 7 K 621/16
Anpassung einer vom Betriebsprüfer gebildeten Rückstellung für Steuerforderungen …
Gleiches gilt nach dem Grundsatz des sog. formellen Bilanzzusammenhangs (dazu z. B. BFH-Urteil vom 13. Februar 2008 I R 44/0, BStBl II 2008, 673), wenn und soweit die Rückstellung von Anfang an nicht hätte gebildet werden dürfen und dieser Fehler nicht zu einem früheren Zeitpunkt korrigiert werden kann, weil er in einem bestandskräftig gewordenen Steuerbescheid berücksichtigt worden ist und jener Bescheid aus verfahrensrechtlichen Gründen nicht geändert werden kann. - FG Mecklenburg-Vorpommern, 27.08.2008 - 2 K 350/06
Unzutreffende Bilanzansätze in der Eröffnungsbilanz, die sich durch …
Die Korrektur ist in der Schlussbilanz des ersten Jahres nachzuholen, in dem dies mit steuerrechtlicher Wirkung möglich ist (vgl. BFH-Urteil vom 13. Februar 2008, I R 44/07, DStR 2008, 1126 m.w.N.). - BFH, 27.04.2009 - I B 52/08
Ausbuchung einer zu Unrecht aktivierten Forderung - Formeller …
- FG Münster, 18.03.2011 - 4 K 343/08
Berichtigung einer Pensionsrückstellung ist erfolgswirksam und nicht …
- FG Berlin-Brandenburg, 16.06.2009 - 6 K 9136/07
Abtretung der Anwartschaft aus einer Rückdeckungsversicherung für noch nicht …
- FG Köln, 15.06.2011 - 7 K 3709/07
Fehlerhaftigkeit einer Teilwertabschreibung