Rechtsprechung
   BFH, 27.07.2011 - I R 44/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,9417
BFH, 27.07.2011 - I R 44/10 (https://dejure.org/2011,9417)
BFH, Entscheidung vom 27.07.2011 - I R 44/10 (https://dejure.org/2011,9417)
BFH, Entscheidung vom 27. Juli 2011 - I R 44/10 (https://dejure.org/2011,9417)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,9417) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Gerichtliche Überprüfung von Billigkeitsmaßnahmen der Verwaltung - Ermessenslenkende Verwaltungsvorschriften - Billigkeitserlass für sog. Wegzüger in die Schweiz - "Heiratsprivileg" - Zeitlicher Zusammenhang zwischen Wegzug und Heirat

  • openjur.de

    Gerichtliche Überprüfung von Billigkeitsmaßnahmen der Verwaltung; Ermessenslenkende Verwaltungsvorschriften; Billigkeitserlass für sog. Wegzüger in die Schweiz; "Heiratsprivileg"; Zeitlicher Zusammenhang zwischen Wegzug und Heirat

  • Bundesfinanzhof

    DBA CHE Art 4 Abs 4, AO § 5, AO § 163, AO § 227, FGO § 102
    Gerichtliche Überprüfung von Billigkeitsmaßnahmen der Verwaltung - Ermessenslenkende Verwaltungsvorschriften - Billigkeitserlass für sog. Wegzüger in die Schweiz - "Heiratsprivileg" - Zeitlicher Zusammenhang zwischen Wegzug und Heirat

  • Bundesfinanzhof

    Gerichtliche Überprüfung von Billigkeitsmaßnahmen der Verwaltung - Ermessenslenkende Verwaltungsvorschriften - Billigkeitserlass für sog. Wegzüger in die Schweiz - "Heiratsprivileg" - Zeitlicher Zusammenhang zwischen Wegzug und Heirat

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 4 Abs 4 DBA CHE, § 5 AO, § 163 AO, § 227 AO, § 102 FGO
    Gerichtliche Überprüfung von Billigkeitsmaßnahmen der Verwaltung - Ermessenslenkende Verwaltungsvorschriften - Billigkeitserlass für sog. Wegzüger in die Schweiz - "Heiratsprivileg" - Zeitlicher Zusammenhang zwischen Wegzug und Heirat

  • rewis.io

    Gerichtliche Überprüfung von Billigkeitsmaßnahmen der Verwaltung - Ermessenslenkende Verwaltungsvorschriften - Billigkeitserlass für sog. Wegzüger in die Schweiz - "Heiratsprivileg" - Zeitlicher Zusammenhang zwischen Wegzug und Heirat

  • ra.de
  • rewis.io

    Gerichtliche Überprüfung von Billigkeitsmaßnahmen der Verwaltung - Ermessenslenkende Verwaltungsvorschriften - Billigkeitserlass für sog. Wegzüger in die Schweiz - "Heiratsprivileg" - Zeitlicher Zusammenhang zwischen Wegzug und Heirat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ermessensabwägung i.R.v. Art. 4 Abs. 4 DBA-Schweiz 1971 für die Besteuerung der inländischen Einkünfte im Jahre des Verzugs in die Schweiz

  • datenbank.nwb.de

    Eingeschränkte gerichtliche Überprüfung von Billigkeitsmaßnahmen der Verwaltung; keine fehlerhafte Ermessensentscheidung, wenn die Einkommensteuerschuld bei einem Umzug in die Schweiz aufgrund des zeitlichen Abstands von vier Jahren zwischen Umzug und Heirat nicht ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 02.09.2009 - I R 111/08

    Keine Bindungswirkung zwischenstaatlicher Verständigungsvereinbarungen über die

    Auszug aus BFH, 27.07.2011 - I R 44/10
    Inhalt der Regelung ist eine Verzögerung der Gewährung der Abkommensvorteile für den sog. Wegzüger, um einer "Steuerflucht" entgegenzuwirken (s. Senatsurteil vom 2. September 2009 I R 111/08, BFHE 226, 276, 282, BStBl II 2010, 387, 390).

    Es geht damit entgegen der Ansicht der Revision bei der Frage, ob der Kläger die Voraussetzungen der Billigkeitsregelung ("Wegzug wegen Heirat") erfüllt, nicht darum, einen unbestimmten Rechtsbegriff --als (negative) Tatbestandsvoraussetzung einer Eingriffsnorm-- auszulegen; insoweit ist die Lage mit dem auf Art. 4 Abs. 4 Satz 4 DBA-Schweiz 1971 bezogenen Senatsurteil in BFHE 226, 276, BStBl II 2010, 387 nicht vergleichbar.

  • BFH, 19.03.2009 - V R 48/07

    Erlass von Nachzahlungszinsen zur Umsatzsteuer bei unrichtigen Endrechnungen -

    Auszug aus BFH, 27.07.2011 - I R 44/10
    Umstände, die der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung des gesetzlichen Tatbestandes einer Vorschrift bewusst in Kauf genommen hat, stehen jedoch dem Erlass entgegen (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteil vom 19. März 2009 V R 48/07, BFHE 225, 215, BStBl II 2010, 92).

    Deshalb muss bei einer Billigkeitsrichtlinie die getroffene Regelung Recht und Billigkeit entsprechen (z.B. BFH-Urteil in BFHE 225, 215, BStBl II 2010, 92).

  • FG Baden-Württemberg, 05.08.2002 - 12 K 297/01

    Bei Familienzusammenführung keine Ausnahme von der überdachenden Besteuerung nach

    Auszug aus BFH, 27.07.2011 - I R 44/10
    Eine norminterpretierende Verwaltungsanweisung liegt darin nicht, weil der Wortlaut des Abkommens für diese Einschränkung des Anwendungsbereichs des Art. 4 Abs. 4 DBA-Schweiz 1971 keinen Anhalt gibt (so auch die dortige Vorinstanz --FG Baden-Württemberg-- im Urteil vom 5. August 2002  12 K 297/01, EFG 2003, 913; zustimmend Hahn, juris-Praxisreport Steuerrecht 1/2004 Anm. 4; Wilke in Gosch/Kroppen/ Grotherr, DBA-Kommentar, Art. 4 DBA-Schweiz Rz 69; Brandis in Debatin/Wassermeyer, Doppelbesteuerung, Art. 15a Schweiz Rz 35; wohl auch Walter, Internationale Wirtschaftsbriefe 2007, 661 [Fach 5, Gruppe 2, S. 633, 636 f.]; s.a. --bezogen auf Tz. 14 des BMF-Schreibens in BStBl I 1994, 683-- Senatsurteil vom 11. November 2009 I R 15/09, BFHE 227, 419, BStBl II 2010, 602).
  • BFH, 11.11.2009 - I R 15/09

    Nichtrückkehrtage bei Anwendung der Grenzgängerregelung in Art. 15a DBA-Schweiz

    Auszug aus BFH, 27.07.2011 - I R 44/10
    Eine norminterpretierende Verwaltungsanweisung liegt darin nicht, weil der Wortlaut des Abkommens für diese Einschränkung des Anwendungsbereichs des Art. 4 Abs. 4 DBA-Schweiz 1971 keinen Anhalt gibt (so auch die dortige Vorinstanz --FG Baden-Württemberg-- im Urteil vom 5. August 2002  12 K 297/01, EFG 2003, 913; zustimmend Hahn, juris-Praxisreport Steuerrecht 1/2004 Anm. 4; Wilke in Gosch/Kroppen/ Grotherr, DBA-Kommentar, Art. 4 DBA-Schweiz Rz 69; Brandis in Debatin/Wassermeyer, Doppelbesteuerung, Art. 15a Schweiz Rz 35; wohl auch Walter, Internationale Wirtschaftsbriefe 2007, 661 [Fach 5, Gruppe 2, S. 633, 636 f.]; s.a. --bezogen auf Tz. 14 des BMF-Schreibens in BStBl I 1994, 683-- Senatsurteil vom 11. November 2009 I R 15/09, BFHE 227, 419, BStBl II 2010, 602).
  • BFH, 13.01.2005 - V R 35/03

    Billigkeitsverfahren nach § 227 AO 1977; FG darf Verwaltungsanweisungen nicht

    Auszug aus BFH, 27.07.2011 - I R 44/10
    Das Gericht darf daher solche Verwaltungsanweisungen nicht selbst auslegen, sondern nur darauf überprüfen, ob die Auslegung durch die Behörde möglich ist (z.B. BFH-Urteil vom 13. Januar 2005 V R 35/03, BFHE 208, 398, BStBl II 2005, 460).
  • BFH, 19.11.2003 - I R 64/02

    DBA-Schweiz - Wegzugsbesteuerung

    Auszug aus BFH, 27.07.2011 - I R 44/10
    c) Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 19. November 2003 I R 64/02 (BFH/NV 2004, 765) entschieden, dass die genannte Regelung über den klaren Wortlaut des Abkommens hinausgeht und deshalb nur als Billigkeitsregelung gewertet werden kann.
  • FG Baden-Württemberg, 06.05.2010 - 3 K 3043/09

    Absehen von der überdachenden Besteuerung gemäß Art. 4 Abs. 4 DBA Schweiz bei

    Auszug aus BFH, 27.07.2011 - I R 44/10
    Die anschließende Klage blieb erfolglos (Finanzgericht --FG-- Baden-Württemberg, Außensenate Freiburg, Urteil vom 6. Mai 2010  3 K 3043/09, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2010, 1980).
  • BFH, 28.11.2016 - GrS 1/15

    Steuererlass aus Billigkeitsgründen nach dem sog. Sanierungserlass des BMF -

    An der dem Gericht nach § 102 Satz 1 FGO obliegenden Prüfung, ob die Behörde mit ihrer Entscheidung die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat, ändert sich also nichts, wenn die Behörde mit ihren Ermessenserwägungen und ihrer Entscheidung einer Ermessensrichtlinie gefolgt ist (vgl. BFH-Beschluss vom 27. Juli 2011 I R 44/10, BFH/NV 2011, 2005).

    Bestätigt der BFH die Behördenentscheidung und verneint er die Unbilligkeit der Besteuerung, weist er die Revision des Klägers zurück oder ändert auf die Revision der Finanzbehörde die Vorentscheidung (vgl. aus jüngerer Zeit: BFH-Urteile vom 17. April 2013 II R 13/11, BFH/NV 2013, 1383; vom 25. September 2013 VII R 7/12, BFH/NV 2014, 7; vom 17. Dezember 2013 VII R 8/12, BFHE 244, 184; vom 4. Juni 2014 I R 21/13, BFHE 246, 130, BStBl II 2015, 293; vom 21. Januar 2015 X R 40/12, BFHE 248, 485, BStBl II 2016, 117; BFH-Beschluss in BFH/NV 2011, 2005).

  • BFH, 18.04.2013 - V R 48/11

    Abzweigungsberechtigung beim Kindergeld - Berücksichtigung von

    Ermessenslenkende Verwaltungsvorschriften können nach der Rechtsprechung des BFH unter dem Gesichtspunkt der Selbstbindung der Verwaltung und damit der Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes --GG--) von Bedeutung sein; das gilt aber nur, wenn sich die in ihnen getroffenen Regelungen innerhalb der Grenzen halten, die das GG und die Gesetze der Ausübung des Ermessens setzen (BFH-Urteil vom 27. Juli 2011 I R 44/10, BFH/NV 2011, 2005).
  • FG München, 25.04.2019 - 10 K 1057/18

    Besteuerung der Einkünfte aus einer nichtselbständigen Arbeit

    Auch der BFH sehe in der Regelung die Begünstigung einer Familienzusammenführung, dies aber nur bei einer Heirat und nur im zeitlichen Zusammenhang mit dem Wegzug (BFH-Beschluss vom 27. Juli 2011 I R 44/10, BFH/NV 2011, 2005).

    Nach BFH-Beschluss vom 27. Juli 2011 (I R 44/10, BFH/NV 2011, 2005) sei dies eine Billigkeitsregelung nach § 163 AO.

    Da aber die Gerichte ohnehin nicht an den Nichtanwendungserlass gebunden seien, könne aus der Entscheidung des BFH nach Meinung der Klägerin nur der Schluss gezogen werden, dass sich an der im Beschluss des BFH vom 27. Juli 2011 (I R 44/10, BFH/NV 2011, 2005) aufgezeigten Rechtslage nichts geändert habe und über die Streitfrage weiterhin im Billigkeitswege entschieden werden müsse.

    Der BFH habe in seiner Entscheidung vom 27. Juli 2011 (I R 44/10, BFH/NV 2011, 2005) unmissverständlich dargelegt, dass es sich bei der strittigen Regelung in Gestalt der weiterhin geltenden Verwaltungsanweisung in Fach A Teil 4 Nr. 1 des Grenzgängerhandbuchs der OFD Karlsruhe um eine willkürfreie Indizregel für den sachlichen Zusammenhang zwischen Wegzug und Heirat handle.

    Der BFH habe im Beschluss vom 27. Juli 2011 (I R 44/10, BFH/NV 2011, 2005) nur darauf abgestellt, dass die Zeitregel der 6-monatigen Frist vor oder nach dem Wegzug als willkürfreie Indizienregel für den sachlichen Zusammenhang zwischen Wegzug und Heirat anzusehen sei.

    Denn Art. 4 Abs. 4 DBA-Schweiz lässt für die Frage der Wegzugsbesteuerung im Fall der Heirat keine Spielräume; insoweit geht § 18 Abs. 2 KonsVerCHEV über den klaren Wortlaut des Abkommens hinaus (BFH-Urteil vom 19. November 2003 I R 64/02, BFH/NV 2004, 765; BFH-Beschluss vom 27. Juli 2011 I R 44/10, BFH/NV 2011, 2005 m.w.N.; entgegen BMF-Schreiben vom 31. März 2016, BStBl I 2016, 471, wonach die Grundsätze des BFH-Urteils vom 10. Juni 2015 I R 79/13, BStBl II 2016, 326 außer auf § 24 Abs. 1 Satz 2 KonsVerCHEF lediglich auch auf entsprechende Regelungen betreffend Abfindungszahlungen in anderen DBA anzuwenden sind).

    Die deutschen Finanzbehörden der Länder haben zu dieser Verständigungsvereinbarung zwischen BMF und EStV Verwaltungsanweisungen erlassen (u.a. die Oberfinanzdirektion Karlsruhe in Fach A Teil 4 Nr. 1 des Grenzgängerhandbuchs), nach der ein zeitlicher Zusammenhang zwischen Wegzug und Heirat erforderlich ist; dieser sei "als noch gegeben anzusehen, wenn die Heirat in einem Zeitraum von sechs Monaten vor und sechs Monaten nach dem Wegzug erfolgt" (vgl. zum Ganzen BFH-Urteil vom 27. Juli 2011 I R 44/10, BFH/NV 2011, 2005 m.w.N.).

    Auch die diesbezügliche höchstrichterliche Rechtsprechung erkennt in der Ausgestaltung der Billigkeitsregelung die "Begünstigung einer Familienzusammenführung aber nur bei einer Heirat und nur im zeitlichen Zusammenhang mit dem Wegzug" (BFH-Urteil vom 27. Juli 2011 I R 44/10, BFH/NV 2011, 2005).

  • FG München, 25.04.2019 - 4 K 1057/18

    Besteuerung der Einkünfte aus einer nichtselbständigen Arbeit in Deutschland nach

    Auch der BFH sehe in der Regelung die Begünstigung einer Familienzusammenführung, dies aber nur bei einer Heirat und nur im zeitlichen Zusammenhang mit dem Wegzug (BFH-Beschluss vom 27. Juli 2011 I R 44/10, BFH/NV 2011, 2005).

    Nach BFH-Beschluss vom 27. Juli 2011 (I R 44/10, BFH/NV 2011, 2005) sei dies eine Billigkeitsregelung nach § 163 AO.

    Da aber die Gerichte ohnehin nicht an den Nichtanwendungserlass gebunden seien, könne aus der Entscheidung des BFH nach Meinung der Klägerin nur der Schluss gezogen werden, dass sich an der im Beschluss des BFH vom 27. Juli 2011 (I R 44/10, BFH/NV 2011, 2005) aufgezeigten Rechtslage nichts geändert habe und über die Streitfrage weiterhin im Billigkeitswege entschieden werden müsse.

    Der BFH habe in seiner Entscheidung vom 27. Juli 2011 (I R 44/10, BFH/NV 2011, 2005) unmissverständlich dargelegt, dass es sich bei der strittigen Regelung in Gestalt der weiterhin geltenden Verwaltungsanweisung in Fach A Teil 4 Nr. 1 des Grenzgängerhandbuchs der OFD Karlsruhe um eine willkürfreie Indizregel für den sachlichen Zusammenhang zwischen Wegzug und Heirat handle.

    Der BFH habe im Beschluss vom 27. Juli 2011 (I R 44/10, BFH/NV 2011, 2005) nur darauf abgestellt, dass die Zeitregel der 6-monatigen Frist vor oder nach dem Wegzug als willkürfreie Indizienregel für den sachlichen Zusammenhang zwischen Wegzug und Heirat anzusehen sei.

    Denn Art. 4 Abs. 4 DBA-Schweiz lässt für die Frage der Wegzugsbesteuerung im Fall der Heirat keine Spielräume; insoweit geht § 18 Abs. 2 KonsVerCHEV über den klaren Wortlaut des Abkommens hinaus (BFH-Urteil vom 19. November 2003 I R 64/02, BFH/NV 2004, 765; BFH-Beschluss vom 27. Juli 2011 I R 44/10, BFH/NV 2011, 2005 m.w.N.; entgegen BMF-Schreiben vom 31. März 2016, BStBl I 2016, 471, wonach die Grundsätze des BFH-Urteils vom 10. Juni 2015 I R 79/13, BStBl II 2016, 326 außer auf § 24 Abs. 1 Satz 2 KonsVerCHEF lediglich auch auf entsprechende Regelungen betreffend Abfindungszahlungen in anderen DBA anzuwenden sind).

    Die deutschen Finanzbehörden der Länder haben zu dieser Verständigungsvereinbarung zwischen BMF und EStV Verwaltungsanweisungen erlassen (u.a. die Oberfinanzdirektion Karlsruhe in Fach A Teil 4 Nr. 1 des Grenzgängerhandbuchs), nach der ein zeitlicher Zusammenhang zwischen Wegzug und Heirat erforderlich ist; dieser sei "als noch gegeben anzusehen, wenn die Heirat in einem Zeitraum von sechs Monaten vor und sechs Monaten nach dem Wegzug erfolgt" (vgl. zum Ganzen BFH-Urteil vom 27. Juli 2011 I R 44/10, BFH/NV 2011, 2005 m.w.N.).

    Auch die diesbezügliche höchstrichterliche Rechtsprechung erkennt in der Ausgestaltung der Billigkeitsregelung die "Begünstigung einer Familienzusammenführung aber nur bei einer Heirat und nur im zeitlichen Zusammenhang mit dem Wegzug" (BFH-Urteil vom 27. Juli 2011 I R 44/10, BFH/NV 2011, 2005).

  • FG München, 25.04.2019 - 10 K 1883/17

    Familienzusammenführung, DBA Schweiz, Konsultationsvereinbarungsverordnung,

    Nach dem Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 27. Juli 2011 (I R 44/10, BFH/NV 2011, 2005) sei dies eine Billigkeitsregelung nach § 163 AO.

    Da aber die Gerichte ohnehin nicht an den Nichtanwendungserlass gebunden seien, könne aus der Entscheidung des BFH nach Meinung der Kläger nur der Schluss gezogen werden, dass sich an der im Beschluss des BFH vom 27. Juli 2011 (I R 44/10, BFH/NV 2011, 2005) aufgezeigten Rechtslage nichts geändert habe und über die Streitfrage weiterhin im Billigkeitswege entschieden werden müsse.

    Der BFH habe in seiner Entscheidung vom 27. Juli 2011 (I R 44/10, BFH/NV 2011, 2005) unmissverständlich dargelegt, dass es sich bei der strittigen Regelung in Gestalt der weiterhin geltenden Verwaltungsanweisung in Fach A Teil 4 Nr. 1 des Grenzgängerhandbuchs der OFD Karlsruhe um eine willkürfreie Indizregel für den sachlichen Zusammenhang zwischen Wegzug und Heirat handle.

    Der BFH habe im Beschluss vom 27. Juli 2011 (I R 44/10, BFH/NV 2011, 2005) nur darauf abgestellt, dass die Zeitregel der 6-monatigen Frist vor oder nach dem Wegzug als willkürfreie Indizienregel für den sachlichen Zusammenhang zwischen Wegzug und Heirat anzusehen sei.

    Auch der BFH sehe in der Regelung die Begünstigung einer Familienzusammenführung, dies aber nur bei einer Heirat und nur im zeitlichen Zusammenhang mit dem Wegzug (BFH-Beschluss vom 27. Juli 2011 I R 44/10, BFH/NV 2011, 2005).

    Denn Art. 4 Abs. 4 DBA-Schweiz lässt für die Frage der Wegzugsbesteuerung im Fall der Heirat keine Spielräume; insoweit geht § 18 Abs. 2 KonsVerCHEV über den klaren Wortlaut des Abkommens hinaus (BFH-Urteil vom 19. November 2003 I R 64/02, BFH/NV 2004, 765; BFH-Beschluss vom 27. Juli 2011 I R 44/10, BFH/NV 2011, 2005 m.w.N.; entgegen BMF-Schreiben vom 31. März 2016, BStBl I 2016, 474, wonach die Grundsätze des BFH-Urteils vom 10. Juni 2015 I R 79/13, BStBl II 2016, 326 außer auf § 24 Abs. 1 Satz 2 KonsVerCHEF lediglich auch auf entsprechende Regelungen betreffend Abfindungszahlungen in anderen DBA anzuwenden sind).

  • BFH, 23.01.2013 - X R 32/08

    Beendigung der Verfahrensruhe im Einspruchsverfahren durch Vorläufigkeitsvermerk

    Vorgesetzte Dienststellen können dazu ermessenslenkende Verwaltungsvorschriften erlassen, die unter dem Gesichtspunkt der Selbstbindung der Verwaltung und damit der Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes von Bedeutung sein können; das gilt aber nur, wenn sich die in ihnen getroffenen Regelungen --woran im Streitfall keine Zweifel bestehen-- innerhalb der Grenzen halten, die das Grundgesetz und die Gesetze der Ausübung des Ermessens setzen (vgl. dazu BFH-Entscheidungen vom 10. Oktober 2001 XI R 52/00, BFHE 196, 572, BStBl II 2002, 201, m.w.N., und vom 27. Juli 2011 I R 44/10, BFH/NV 2011, 2005; siehe auch Drüen in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 4 AO Rz 93; Klein/Gersch, AO, 11. Aufl., § 4 Rz 12; Pahlke/Koenig/Pahlke, Abgabenordnung, 2. Aufl., § 4 Rz 55, § 5 Rz 29 ff.).
  • BVerfG, 22.01.2014 - 1 BvR 891/13

    Verfassungsrechtliche Zweifel an der Nacherhebung nicht entrichteter

    Denn über die Frage, ob im Einzelfall wegen einer besonderen Härte eine Billigkeitsmaßnahme in Betracht kommt, ist nach ständiger fachgerichtlicher Rechtsprechung nicht im Festsetzungsverfahren und einem darauf bezogenen Klageverfahren, sondern in einem gesonderten Billigkeitsverfahren zu entscheiden (vgl. zu der sogenannten Zweigleisigkeit der Verfahren § 163 Satz 3 AO, die Urteile des Bundesfinanzhofs vom 19. Juni 2013 - II R 10/12 -, BFH/NV 2013, S. 1491, vom 23. April 2009 - IV R 9/06 -, BFHE 225, 15, vom 4. Juli 2007 - VIII R 46/06 -, BFHE 218, 308, und vom 6. März 2003 - XI R 47/01 -, BFH/NV 2003, S. 1160, sowie die Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 27. Juli 2011 - I R 44/10 -, BFH/NV 2011, S. 2005, vom 9. Juni 2010 - X B 41/10 -, BFH/NV 2010, S. 1783, vom 20. Februar 2008 - VIII B 103/07 -, BFH/NV 2008, S. 980, vom 20. Juli 2007 - VIII B 8/06 -, BFH/NV 2007, S. 2069, und vom 1. Oktober 2003 - X B 75/02 - BFH/NV 2004, S. 44; vgl. auch BVerfGE 48, 102 ; 93, 165 ; 99, 216 ; 99, 246 ; 99, 273 ).
  • BFH, 17.04.2018 - IX R 24/17

    Keine Übertragung eines für den Erblasser festgestellten Verlustvortrags zum 31.

    Umstände, die der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung des gesetzlichen Tatbestandes einer Vorschrift bewusst in Kauf genommen hat, stehen jedoch dem Erlass entgegen (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteil vom 19. März 2009 V R 48/07, BFHE 225, 215, BStBl II 2010, 92; BFH-Beschluss vom 27. Juli 2011 I R 44/10, BFH/NV 2011, 2005).
  • BFH, 04.05.2022 - I R 46/18

    Zur Höhe der Gebühr bei Rücknahme eines Antrags auf verbindliche Auskunft

    Dabei war auch zu berücksichtigen, dass das FG die Ermessensrichtlinie nicht selbst auslegen durfte, sondern darauf beschränkt war zu prüfen, ob die vom FA vorgenommene Auslegung möglich ist (vgl. allgemein Senatsbeschluss vom 27.07.2011 - I R 44/10, BFH/NV 2011, 2005, m.w.N.).
  • FG Baden-Württemberg, 19.12.2013 - 3 K 2654/11

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Europarechtsmäßigkeit der

    Die Abkommensvorteile sollen erst dann eintreten, "wenn eine gewisse Verwurzelung mit der Schweizerischen Rechts- und Wirtschaftsordnung eingetreten ist" (s. BFH-Urteile 10. Januar 2012 I R 49/11, BFH/NV 2012, 922; vom 2. September 2009 I R 111/08, BStBl II 2010, 387, 390; vom 19. Oktober 2010 I R 109/09, BStBl II 2011, 443; BFH-Beschluss vom 27. Juli 2011 I R 44/10, BFH/NV 2011, 2005; Debatin, DB 1972, 1983, zu III. C. a; derselbe, a.a.O.; Walter, Internationale Wirtschafts-Briefe -IWB- 2007, 633; Kraft, Außensteuergesetz, Kommentar, § 2 Rz. 10 ff., insbesondere auch zum Verhältnis des Art. 4 Abs. 4 DBA-Schweiz 1971/2002 zu § 2 des Außensteuergesetzes -AStG-).
  • FG Rheinland-Pfalz, 20.02.2018 - 5 K 1287/16

    Auskunftsgebühr bei Rücknahme des Antrags auf verbindliche Auskunft - Prüfung der

  • FG Münster, 08.05.2013 - 3 K 3461/11

    Billigkeitsmaßnahme gemäß BMF-Schreiben vom 19.2.2003 bei Grundstücksverkäufen

  • BFH, 10.01.2012 - I R 49/11

    Ausnahme von der sog. überdachenden Besteuerung

  • FG Münster, 12.02.2013 - 15 K 4005/11

    Anwendung des ermäßigten Steuersatzes des § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG auf Umsätze aus

  • FG Münster, 02.04.2012 - 4 K 4247/10

    Erlass von Einkommensteuer hinsichtlich des Veräußerungsgewinns aus einer

  • FG München, 06.07.2017 - 11 K 954/16

    Gesonderte Feststellung des Verlusts

  • FG München, 25.07.2018 - 4 K 1028/18

    Keine sachliche Unbilligkeit bei Festsetzung von Erbschaftssteuer bei Erwerb des

  • FG Thüringen, 19.12.2013 - 2 K 364/13

    Einfuhrabgabepflicht bei Nichtbeachtung des Zollflugplatzzwangs: Formvorschrift

  • FG Münster, 10.05.2023 - 13 K 615/21

    Geltendmachung eines Anspruch auf Erlass einer Kindergeldforderung nach

  • FG Düsseldorf, 25.01.2012 - 4 K 2860/11

    Doppelbesteuerung bei wechselweiser Auslieferung von Dieselkraftstoff und Heizöl

  • FG München, 14.06.2012 - 5 K 506/10

    Kindergeld Kindesentzug

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht