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   BFH, 10.08.1994 - I R 47/93   

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https://dejure.org/1994,1337
BFH, 10.08.1994 - I R 47/93 (https://dejure.org/1994,1337)
BFH, Entscheidung vom 10.08.1994 - I R 47/93 (https://dejure.org/1994,1337)
BFH, Entscheidung vom 10. August 1994 - I R 47/93 (https://dejure.org/1994,1337)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG 1983 § 6 a Abs. 3; KStG 1984 § 8 Abs. 1; BGB § 613 a Abs. 1 Satz 1

  • Wolters Kluwer

    Teilwert bei Pensionsrückstellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Berechnung von Pensionsrückstellungen gem. § 6a EStG - Beginn und Auflösung eines Dienstverhältnisses - Wechsel des Betriebsinhabers - Einstellung von Gehaltszahlungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 175, 535
  • BB 1995, 246
  • DB 1995, 453
  • BStBl II 1995, 250
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 19.01.1988 - 3 AZR 263/86

    Betriebsaufspaltung: Übergang der Versorgungsanwartschaften der Arbeitnehmer auf

    Auszug aus BFH, 10.08.1994 - I R 47/93
    Der erkennende Senat schließt sich der Auffassung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) an, daß es für den Eintritt des Betriebsübernehmers in ein Arbeitsverhältnis nicht darauf ankommt, was später mit dem Arbeitsverhältnis geschieht (BAG-Urteil vom 19. Januar 1988 3 AZR 263/86, Der Betrieb - DB - 1988, 1166, Arbeitsrechtliche Praxis - AP - Nr. 70 zu § 613 a BGB).

    Den Einwand des FA, das BAG-Urteil in DB 1988, 1166, AP Nr. 70 zu § 613 a BGB sei nicht einschlägig, hält der erkennende Senat für unzutreffend.

    Die Ausführungen des BAG beziehen sich erkennbar auf die Fälle, in denen das Arbeitsverhältnis beim Betriebsübernehmer nur als Dienstverhältnis fortgeführt werden kann (so auch Blank in einer Anmerkung zu dem Urteil, AP Nr. 70 zu § 613 a BGB).

  • BFH, 25.05.1988 - I R 10/84

    Keine Berücksichtigung von Vordienstzeiten bei der Bewertung einer

    Auszug aus BFH, 10.08.1994 - I R 47/93
    b) Unter Dienstverhältnis i. S. des § 6 a Abs. 3 EStG 1983 ist ein durch Dienstvertrag (§ 611 BGB) begründetes Dauerschuldverhältnis zu verstehen, während dessen Bestehen der Dienstverpflichtete zur Leistung der versprochenen Dienste und der Dienstberechtigte zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet ist (s. Senatsurteil vom 25. Mai 1988 I R 10/84, BFHE 153, 381, BStBl II 1988, 720).

    Eine zivilrechtliche Vereinbarung, durch die ein vor dem tatsächlichen Dienstantritt liegender Zeitpunkt als Beginn des Dienstverhältnisses festgelegt wird und nach der somit Zeiten als Dienstzeiten gelten, in denen der Dienstverpflichtete aufgrund des Vertrages noch keine Dienste erbracht hat, ist für die Berechnung des Teilwertes der Pensionsrückstellung unbeachtlich (s. Urteil in BFHE 153, 381, BStBl II 1988, 720; Schmidt/Seeger, Einkommensteuergesetz, Kommentar, 13. Aufl., 1994, § 6 a Anm. 13; Ahrend/Förster/Rößler in Blümich, Kommentar zum Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz, Gewerbesteuergesetz, 14. Aufl., § 6 a EStG Rz. 373 f.; Stuhrmann, Betriebs-Berater - BB - 1988, 2348, und in Hartmann/Böttcher/Nissen/Bordewin, Kommentar zum Einkommensteuergesetz, § 6 a Rz. 176 f.; a. A. z. B. Höfer in Littmann/Bitz/Hellwig, Das Einkommensteuerrecht, Kommentar, 15. Aufl., § 6 a EStG Rn. 67 f. m. w. N.; zu der von der Finanzverwaltung zugelassenen Ausnahme in Fällen der Übernahme einer Pensionsverpflichtung unter gleichzeitiger Übernahme von Vermögenswerten s. R 41 Abs. 15 und H 41 (H 15) der Einkommensteuer-Richtlinien - EStR - 1993).

  • BFH, 17.07.1967 - GrS 3/66

    Großer Senat - Zulässigkeit der Anrufung - Rechtsfrage - Grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus BFH, 10.08.1994 - I R 47/93
    Die Verträge, die das FG erwähnt und deren tatsächlichen Inhalt es damit festgestellt hat (s. Beschluß des Großen Senats des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 17. Juli 1967 GrS 3/66, BFHE 91, 213, BStBl II 1968, 285), sprechen vielmehr gegen diese Schlußfolgerung.
  • BFH, 26.06.2013 - I R 39/12

    Rückstellung für Pensionszusage: Einbeziehung von Vordienstzeiten; Verstoß gegen

    Zu den nach § 6a Abs. 1 Nr. 1 EStG 2002 Pensionsberechtigten können nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH gehören, die --wie vorliegend A ab dem 1. November 2002-- zur pensionsverpflichteten Gesellschaft in einem Dienstverhältnis stehen (Senatsurteil vom 10. August 1994 I R 47/93, BFHE 175, 535, BStBl II 1995, 250; BTDrucks 7/1281, S. 37, 40; Dommermuth in Herrmann/Heuer/ Raupach, § 6a EStG Rz 26, m.w.N.; s. zum Dienstvertrag i.S. von § 611 des Bürgerlichen Gesetzbuchs --BGB-- Palandt/ Weidenkaff, Bürgerliches Gesetzbuch, 72. Aufl., Einf v § 611 Rz 23).

    Hierdurch soll zugleich die Finanzierung unverfallbarer Pensionsanwartschaften erleichtert werden (Senatsurteil in BFHE 153, 381, BStBl II 1988, 720; BTDrucks 7/1281, S. 37, 39) mit der weiteren Folge, dass die nach Dienstbeginn gegebene Zusage eine außerordentliche Rückstellung auslöst (sog. Teilwertsprung; vgl. auch § 6a Abs. 4 Satz 3 EStG 2002), mit der die bis dahin tatsächlich geleistete Arbeit abgegolten wird (sog. Past-Service; vgl. Senatsurteile in BFHE 153, 381, BStBl II 1988, 720; in BFHE 175, 535, BStBl II 1995, 250; vom 21. August 2007 I R 22/07, BFHE 218, 520, BStBl II 2008, 513; Höfer/Veit/Verhuven, Betriebsrentenrecht (BetrAVG), Band II: Steuerrecht/Sozialabgaben, HGB/IFRS, Rz 197 f., 211; Gosch in Kirchhof, EStG, 12. Aufl., § 6a Rz 15; Schmidt/Weber-Grellet, EStG, 32. Aufl., § 6a Rz 53).

    b) Nach ständiger Rechtsprechung hat ein Dienstverhältnis i.S. von § 6a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 Satz 2 und 3 EStG 2002 mit dem tatsächlichen Dienstantritt beim Dienstberechtigten begonnen (Senatsurteil in BFHE 175, 535, BStBl II 1995, 250).

  • BFH, 07.02.2002 - IV R 62/00

    Komplementär-GmbH - GmbH & Co. KG - Gesellschaftsfremder Geschäftsführer -

    Hiervon ist auch der Gesetzgeber ausgegangen, wenn er es als Ziel der Pensionsrückstellung bezeichnet hat, den Aufwand der Pensionsleistungen auf die Zeit der aktiven Tätigkeit der versorgungsberechtigten Arbeitnehmer zu verteilen und den Aufwand mit dem Ertrag der entsprechenden Arbeitsleistung zu verrechnen (vgl. BTDrucks VII/1281 S. 37; BFH-Urteile vom 25. Mai 1988 I R 10/84, BFHE 153, 381, BStBl II 1988, 720; vom 10. August 1994 I R 47/93, BFHE 175, 535, BStBl II 1995, 250).

    Das gilt selbst dann, wenn die Vordienstzeit bei einem Unternehmen abgeleistet wurde, das demselben Konzern angehört wie das pensionsverpflichtete Unternehmen (BFH-Urteile in BFHE 153, 381, BStBl II 1988, 720, und in BFHE 175, 535, BStBl II 1995, 250).

    Aufgrund dieser gesetzlichen Regelung sieht der BFH in Übereinstimmung mit der herrschenden Meinung im Schrifttum und der Finanzverwaltung das vor und nach dem Wechsel des Betriebsinhabers bestehende Dienstverhältnis als ein einheitliches nicht unterbrochenes Dienstverhältnis an, das nicht nur arbeitsrechtlich, sondern auch i.S. des § 6a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 EStG bereits im Zeitpunkt des tatsächlichen Dienstantritts beim früheren Betriebsinhaber begonnen hat (BFH-Urteil in BFHE 175, 535, BStBl II 1995, 250; H 41 Abs. 11 Amtliches Einkommensteuer-Handbuch 2000; Schmidt/Seeger, a.a.O., § 6a Rz. 54; Höfer in Littmann/Bitz/Pust, a.a.O., § 6a Rn. 83; Blümich/Förster, Einkommensteuergesetz, § 6a Rz. 380).

  • FG Köln, 16.08.2000 - 11 K 4199/96

    Pensionsrückstellung - Dienstbeginn des GmbH-Geschäftsführers bei Umwandlung

    Der Begriff des Dienstverhältnisses im Sinne des § 6 a EStG werde im Urteil des BFH vom 10.08.1994 I R 47/93, BStBl II 1995, 250 , definiert.

    Zu den Dienstverhältnissen gehören die Arbeitsverhältnisse i. S. des § 622 BGB und die Rechtsverhältnisse, die zwischen einer GmbH und ihrem Geschäftsführer durch den Anstellungsvertrag begründet werden (BFH BStBl II 1995, 250 ).

    Von fiktiven Dienstzeiten zu unterscheiden sind die Zeiten, in denen der Pensionsberechtigte aufgrund eines Arbeitsverhältnisses in einem Betrieb tätig war, der auf den die Pensionszusage erteilenden oder übernehmenden Steuerpflichtigen übergegangen ist (BFH BStBl II 1995, 250 ).

    Aufgrund dieser gesetzlichen Regelung ist das vor und nach dem Wechsel des Betriebsinhabers bestehende Dienstverhältnis als ein einheitliches, nicht unterbrochenes Dienstverhältnis anzusehen, das nicht nur arbeitsrechtlich, sondern auch i. S. des § 6a Abs. 3 Nr. 1 EStG bereits im Zeitpunkt des tatsächlichen Dienstantritts beim früheren Betriebsinhaber begonnen hat (BFH BStBl II 1995, 250 m.w.N.).

    Es entspricht diesem Ziel, beim Übergang eines Betriebs auf einen anderen Rechtsträger die von dem versorgungsberechtigten Arbeitnehmer während seiner Betriebszugehörigkeit erbrachte Arbeitsleistung unabhängig von dem Wechsel des Betriebsinhabers als Einheit anzusehen und daher bei der Ermittlung des Teilwerts der Pensionsrückstellung von einem Dienstverhältnis auszugehen, das durch den Wechsel des Dienstberechtigten nicht unterbrochen wurde (BFH BStBl II 1995, 250 ).

  • BFH, 23.07.2003 - I R 80/02

    VGA: Nicht erdienbare Pensionszusage

    Die von der Klägerin angeführte Entscheidung zur Berechnung des Teilwerts einer Pensionsverpflichtung im Anschluss an einen Betriebsübergang (BFH-Urteil vom 10. August 1994 IV R 47/93, BFHE 175, 535, BStBl II 1995, 250) kann auf die hier in Rede stehende Problematik nicht übertragen werden.
  • FG Köln, 20.05.2015 - 3 K 1146/13

    Ermittlungspflicht des Finanzamtes

    Über den Antrag der Kläger, gemäß § 139 Abs. 3 Satz 3 FGO die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren für notwendig zu erklären, wird das Gericht wegen der Sachnähe im Kostenfestsetzungsverfahren durch gesonderten Beschluss entscheiden (vgl. BFH, Urteile vom 14.12.1994 X R 74/91, BStBl II 1995, 250 und vom 19.03.1998 VII R 72/95, BFH/NV 1998, 1397).
  • BFH, 16.12.2002 - VIII R 14/01

    Die Bindung von Rückstellungen nach § 6a EStG für die Einstandspflicht des

    Das gilt hinsichtlich der Pensionsverpflichtungen auch für § 6a EStG (vgl. dazu etwa BFH-Urteil vom 16. Dezember 1992 I R 105/91, BFHE 170, 169, BStBl II 1993, 792, unter II. 2. a der Gründe, und --speziell zu § 613a BGB-- BFH-Urteil vom 10. August 1994 I R 47/93, BFHE 175, 535, BStBl II 1995, 250; BFH-Urteil in BFHE 198, 112).

    Der jeweilige Inhalt der Leistungspflichten aus den übernommenen Arbeitsverhältnissen gegenüber den Arbeitnehmern bleibt unberührt (vgl. auch BFH-Urteil in BFHE 175, 535, BStBl II 1995, 250, unter II. 1. d und e der Gründe).

  • FG Berlin-Brandenburg, 14.03.2012 - 12 K 12081/09

    Gewerbesteuermessbetrag 2002 und 2003

    Es trifft zwar zu, dass der BFH in mehreren Entscheidungen ausgesprochen hat, dass unter dem in dieser Vorschrift verwendeten Begriff des Dienstverhältnisses ein durch Dienstvertrag begründetes Dauerschuldverhältnis zu verstehen sei, während dessen Bestehen der Dienstverpflichtete zur Leistung der versprochenen Dienste und der Dienstberechtigte zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet ist (BFH-Urteile vom 10. August 1994 - I R 47/93, BStBl II 1995, 250, unter II.1.b) der Gründe; vom 25. Mai 1988 - I R 10/84, BStBl II 1988, 720, unter II.4.a) der Gründe).

    Der BFH hat die Aussage, dass ein Dienstverhältnis ein durch Dienstvertrag begründetes Dauerschuldverhältnis voraussetze, nämlich dadurch relativiert, dass er ganz allgemein ausgeführt hat, zu den Dienstverhältnissen gehörten die Arbeitsverhältnisse i.S.d. § 622 BGB und die Rechtsverhältnisse, die zwischen einer GmbH und ihrem Geschäftsführer durch den Anstellungsvertrag begründet werden (BFH-Urteil vom 10. August 1994 - I R 47/93, BStBl II 1995, 250, unter II.1.b) der Gründe).

    Begonnen im Sinne des § 6 a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 Sätze 2 und 3 EStG hat ein Dienstverhältnis mit den tatsächlichen Dienstantritt des Dienstverpflichteten beim Dienstberechtigten (BFH-Urteil vom 10. August 1994 - I R 47/93, BStBl II 1995, 250, unter II.1.c) der Gründe; Sächsisches Finanzgericht, Urteil vom 20. Januar 2005 - 5 K 52/04, juris).

  • BFH, 09.04.1997 - I R 124/95

    Zur Berücksichtigung von Vordienstzeiten bei der Bewertung der

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 10. August 1994 I R 47/93 (BFHE 175, 535, BStBl II 1995, 250) entschieden hat, darf der Steuerpflichtige bei der Berechnung des Teilwertes einer Pensionsverpflichtung gemäß § 6a Abs. 3 EStG die Vordienstzeiten des Pensionsberechtigten in einem Betrieb eines anderen Arbeitgebers berücksichtigen, wenn der Betrieb durch Rechtsgeschäft auf den Steuerpflichtigen übergegangen ist und der Steuerpflichtige in die Rechte und Pflichten aus dem zwischen dem anderen Arbeitgeber und dem Pensionsberechtigten im Zeitpunkt des Betriebsübergangs bestehenden Arbeitsverhältnis kraft Gesetzes eingetreten ist.

    Durch die Teilwertermittlung der Pensionsrückstellung soll der Aufwand der Pensionsleistungen auf die Zeit der - gesamten - aktiven Tätigkeit des versorgungsberechtigten Arbeitnehmers rechnerisch verteilt und der Aufwand mit dem Ertrag der entsprechenden Arbeitsleistung verrechnet werden (BTDrucks. VII/1281, S. 37; Senatsurteil in BFHE 175, 535, BStBl II 1995, 250; Ahrend/Förster/Rössler, a. a. O., 2. Teil Rdnr. 29 ff.).

  • FG Rheinland-Pfalz, 19.10.1995 - 4 K 1141/95

    Teilwertermittlung einer Pensionsverpflichtung; Berechnung einer

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  • BFH, 21.08.2007 - I R 22/07

    Teilwertberechnung einer Pensionsrückstellung

    Der Aufwand der Pensionsleistungen soll auf die Zeit der (gesamten) aktiven Tätigkeit des versorgungsberechtigten Arbeitnehmers rechnerisch verteilt und mit dem Ertrag der entsprechenden Arbeitsleistung verrechnet werden (BTDrucks 7/1281, S. 37; Senatsurteile vom 10. August 1994 I R 47/93, BFHE 175, 535, BStBl II 1995, 250; vom 9. April 1997 I R 124/95, BFHE 183, 119, BStBl II 1997, 799; vom 17. Mai 2000 I R 25/98, BFH/NV 2001, 154).
  • FG Münster, 15.06.2011 - 9 K 1292/07

    Bilanzierung einer erworbenen Pensionsrückstellung

  • BFH, 17.05.2000 - I R 25/98

    Bildung einer Pensionsrückstellung: Maßgeblicher Dienstbeginn

  • BFH, 05.06.1996 - I B 105/95

    Eindeutigkeit einer Pensionszusage

  • FG Köln, 17.01.2001 - 11 K 793/98

    Ausgleichszahlungen an die Arbeitnehmer nach Betriebsübergang

  • FG Sachsen, 20.01.2005 - 5 K 52/04

    Beginn einer faktischen Geschäftsführung für die Berechnung des Teilwertes der

  • FG München, 28.09.2004 - 6 K 1635/02

    Berücksichtigung von Vordienstzeiten eines Geschäftsführers bei der Berechnung

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