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   BFH, 12.01.2011 - I R 49/10   

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https://dejure.org/2011,5358
BFH, 12.01.2011 - I R 49/10 (https://dejure.org/2011,5358)
BFH, Entscheidung vom 12.01.2011 - I R 49/10 (https://dejure.org/2011,5358)
BFH, Entscheidung vom 12. Januar 2011 - I R 49/10 (https://dejure.org/2011,5358)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Besteuerungsrecht für Bezüge nach dem sog. Blockmodell im Rahmen der Altersteilzeit - Arbeitgeberzuschüsse zu französischer Krankenversicherung nicht steuerfrei

  • openjur.de

    Besteuerungsrecht für Bezüge nach dem sog. Blockmodell im Rahmen der Altersteilzeit; Arbeitgeberzuschüsse zu französischer Krankenversicherung nicht steuerfrei

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 1 Abs 3, EStG § 3 Nr 62, EStG § 19, DBA FRA Art 13 Abs 1, DBA FRA Art 13 Abs 8, AltTZG 1996 § 2 Abs 2 S 1 Nr 1, AltTZG 1996 § 3 Abs 1 Nr 1 Buchst a
    Besteuerungsrecht für Bezüge nach dem sog. Blockmodell im Rahmen der Altersteilzeit - Arbeitgeberzuschüsse zu französischer Krankenversicherung nicht steuerfrei

  • Bundesfinanzhof

    Besteuerungsrecht für Bezüge nach dem sog. Blockmodell im Rahmen der Altersteilzeit - Arbeitgeberzuschüsse zu französischer Krankenversicherung nicht steuerfrei

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 3 EStG 2002, § 3 Nr 62 EStG 2002, § 19 EStG 2002, Art 13 Abs 1 DBA FRA, Art 13 Abs 8 DBA FRA
    Besteuerungsrecht für Bezüge nach dem sog. Blockmodell im Rahmen der Altersteilzeit - Arbeitgeberzuschüsse zu französischer Krankenversicherung nicht steuerfrei

  • IWW
  • rewis.io

    Besteuerungsrecht für Bezüge nach dem sog. Blockmodell im Rahmen der Altersteilzeit - Arbeitgeberzuschüsse zu französischer Krankenversicherung nicht steuerfrei

  • ra.de
  • rewis.io

    Besteuerungsrecht für Bezüge nach dem sog. Blockmodell im Rahmen der Altersteilzeit - Arbeitgeberzuschüsse zu französischer Krankenversicherung nicht steuerfrei

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versteuerung von Bezügen eines in Frankreich ansässigen Arbeitnehmers für eine in Deutschland ausgeübte nichtselbstständige Arbeit während einer Freistellungsphase nach dem sog. Blockmodell i.R.e. Altersteilzeit; Versteuerung freiwilliger Zuschüsse eines inländischen ...

  • rechtsportal.de

    Versteuerung von Bezügen eines in Frankreich ansässigen Arbeitnehmers für eine in Deutschland ausgeübte nichtselbstständige Arbeit während einer Freistellungsphase nach dem sog. Blockmodell i.R.e. Altersteilzeit; Versteuerung freiwilliger Zuschüsse eines inländischen ...

  • datenbank.nwb.de

    Besteuerungsrecht für Bezüge nach dem sog. Blockmodell im Rahmen der Altersteilzeit - Arbeitgeberzuschüsse zu französischer Krankenversicherung nicht steuerfrei

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Besteuerungsrecht für Bezüge nach dem sog. Blockmodell im Rahmen der Altersteilzeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Versteuerung von Bezügen eines in Frankreich ansässigen Arbeitnehmers für eine in Deutschland ausgeübte nichtselbstständige Arbeit während einer Freistellungsphase nach dem sog. Blockmodell i.R.e. Altersteilzeit; Versteuerung freiwilliger Zuschüsse eines inländischen ...

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Besteuerung eines in Frankreich ansässigen Arbeitnehmers

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Besteuerungsrecht für Altersteilzeitbezüge während der Freistellungsphase

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Besteuerungsrecht für Altersteilzeitbezüge nach dem sog. Blockmodell in der Freistellungsphase

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Besteuerung für Bezüge nach dem Blockmodell im Rahmen der Altersteilzeit

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Arbeitgeberzuschuss für die Zukunftssicherung des Arbeitnehmers
    Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 62 EStG
    Krankenversicherungsschutz
    Beiträge i.S.d. § 3 Nr. 62 EStG

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 232, 436
  • NZA 2011, 1218
  • DB 2011, 742
  • BStBl II 2011, 446
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 28.05.2009 - VI R 27/06

    Zukunftssicherungsleistungen eines inländischen Arbeitgebers für unbeschränkt

    Auszug aus BFH, 12.01.2011 - I R 49/10
    Freiwillige Zuschüsse zu einer Krankenversicherung, die ein inländischer Arbeitgeber an einen Arbeitnehmer für dessen Versicherung in der französischen gesetzlichen Krankversicherung ("CPAM") leistet, sind nicht nach § 3 Nr. 62 EStG 2002 steuerfrei (Anschluss an BFH-Urteile vom 18. Mai 2004 VI R 11/01, BFHE 206, 158, BStBl II 2004, 1014; vom 28. Mai 2009 VI R 27/06, BFHE 225, 377, BStBl II 2009, 857).

    Auch der vom (früheren) Arbeitgeber gezahlte Zuschuss zur Krankenversicherung ist als Arbeitslohn i.S. von § 19 i.V.m. § 49 Abs. 1 Nr. 4 EStG 2002 (z.B. Bundesfinanzhof --BFH--, Urteil vom 28. Mai 2009 VI R 27/06, BFHE 225, 377, BStBl II 2009, 857) beschränkt steuerpflichtig; er ist nicht gemäß § 3 Nr. 62 EStG 2002 steuerbefreit.

    Gleiches gilt für die unionsrechtliche Beurteilung, durch die das FG die einschlägigen Urteile des BFH vom 18. Mai 2004 VI R 11/01 (BFHE 206, 158, BStBl II 2004, 1014) sowie in BFHE 225, 377, BStBl II 2009, 857 bestätigt hat.

  • BFH, 18.05.2004 - VI R 11/01

    Arbeitgeberbeiträge an eine französische Sozialversicherung

    Auszug aus BFH, 12.01.2011 - I R 49/10
    Freiwillige Zuschüsse zu einer Krankenversicherung, die ein inländischer Arbeitgeber an einen Arbeitnehmer für dessen Versicherung in der französischen gesetzlichen Krankversicherung ("CPAM") leistet, sind nicht nach § 3 Nr. 62 EStG 2002 steuerfrei (Anschluss an BFH-Urteile vom 18. Mai 2004 VI R 11/01, BFHE 206, 158, BStBl II 2004, 1014; vom 28. Mai 2009 VI R 27/06, BFHE 225, 377, BStBl II 2009, 857).

    Gleiches gilt für die unionsrechtliche Beurteilung, durch die das FG die einschlägigen Urteile des BFH vom 18. Mai 2004 VI R 11/01 (BFHE 206, 158, BStBl II 2004, 1014) sowie in BFHE 225, 377, BStBl II 2009, 857 bestätigt hat.

  • BFH, 02.09.2009 - I R 111/08

    Keine Bindungswirkung zwischenstaatlicher Verständigungsvereinbarungen über die

    Auszug aus BFH, 12.01.2011 - I R 49/10
    Legt man das Verständnis zugrunde, das der Senat in ständiger Spruchpraxis zu Art. 15 Abs. 1 des Musterabkommens der Organisation for Economic Cooperation and Development (OECD-MustAbk) vertritt (z.B. Senatsurteile vom 2. September 2009 I R 111/08, BFHE 226, 276, BStBl II 2010, 387, sowie I R 90/08, BFHE 226, 267, BStBl II 2010, 394, m.w.N.), könnte es infolgedessen an der erforderlichen (engen) Kausalität zwischen Leistung und Gegenleistung innerhalb des Arbeitsverhältnisses mangeln (so wohl Wassermeyer in Debatin/Wassermeyer, Doppelbesteuerung, Art. 18 MA Rz 19a).
  • FG München, 21.05.2010 - 8 K 3773/07

    Altersteilzeit-Bezüge als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit -

    Auszug aus BFH, 12.01.2011 - I R 49/10
    Das Finanzgericht (FG) München wies sie mit Urteil vom 21. Mai 2010  8 K 3773/07 als unbegründet ab; das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2010, 2096 veröffentlicht.
  • BFH, 08.12.2010 - I R 92/09

    Schweizer Altersrente unterfällt nicht dem Kassenstaatsprinzip - Abgrenzung

    Auszug aus BFH, 12.01.2011 - I R 49/10
    Welche Zahlungen als Ruhegehalt i.S. des Art. 13 Abs. 8 DBA-Frankreich gelten, bestimmt sich unbeschadet des Fehlens einer ausdrücklichen Begriffsdefinition nach Maßgabe eines abkommensautonomen Verständnisses und nicht nach innerstaatlichem Recht (Senatsbeschluss vom 8. Dezember 2010 I R 92/09, abrufbar im Internet unter www.bundesfinanzhof.de, dort im Hinblick auf Art. 19 DBA-Schweiz 1971/1992, m.w.N.).
  • BFH, 02.09.2009 - I R 90/08

    Keine Bindungswirkung zwischenstaatlicher Verständigungsvereinbarungen über die

    Auszug aus BFH, 12.01.2011 - I R 49/10
    Legt man das Verständnis zugrunde, das der Senat in ständiger Spruchpraxis zu Art. 15 Abs. 1 des Musterabkommens der Organisation for Economic Cooperation and Development (OECD-MustAbk) vertritt (z.B. Senatsurteile vom 2. September 2009 I R 111/08, BFHE 226, 276, BStBl II 2010, 387, sowie I R 90/08, BFHE 226, 267, BStBl II 2010, 394, m.w.N.), könnte es infolgedessen an der erforderlichen (engen) Kausalität zwischen Leistung und Gegenleistung innerhalb des Arbeitsverhältnisses mangeln (so wohl Wassermeyer in Debatin/Wassermeyer, Doppelbesteuerung, Art. 18 MA Rz 19a).
  • BAG, 19.01.2010 - 9 AZR 51/09

    Altersteilzeit - Blockmodell - pauschales Leistungsentgelt - LeistungsTV-Bund

    Auszug aus BFH, 12.01.2011 - I R 49/10
    Dem Altersteilzeitarbeitnehmer wird zeitversetzt in der Freistellungsphase das ausgezahlt, was er in der Arbeitsphase erarbeitet hat bzw. was er an Arbeitsbezügen aufgrund seiner erbrachten Vollzeittätigkeit hätte beanspruchen können (vgl. Bundesarbeitsgericht, Urteile vom 19. Januar 2010  9 AZR 51/09, Arbeitsrechtliche Praxis Nr. 3 zu § 4 ATG; vom 4. Oktober 2005  9 AZR 449/04, BAGE 116, 86).
  • BAG, 04.10.2005 - 9 AZR 449/04

    Vergütungsberechnung - Altersteilzeit - Blockmodell

    Auszug aus BFH, 12.01.2011 - I R 49/10
    Dem Altersteilzeitarbeitnehmer wird zeitversetzt in der Freistellungsphase das ausgezahlt, was er in der Arbeitsphase erarbeitet hat bzw. was er an Arbeitsbezügen aufgrund seiner erbrachten Vollzeittätigkeit hätte beanspruchen können (vgl. Bundesarbeitsgericht, Urteile vom 19. Januar 2010  9 AZR 51/09, Arbeitsrechtliche Praxis Nr. 3 zu § 4 ATG; vom 4. Oktober 2005  9 AZR 449/04, BAGE 116, 86).
  • BFH, 11.04.2018 - I R 5/16

    Deutsches Besteuerungsrecht bei Zahlung eines sog. signing bonus

    Eine vorab gewährte Vergütung kann nicht anders behandelt werden als nachträglich ausgezahlter Arbeitslohn, der dem Besteuerungsrecht des früheren Tätigkeitsstaats unterliegt (Senatsurteil vom 12. Januar 2011 I R 49/10, BFHE 232, 436, BStBl II 2011, 446).
  • BGH, 27.11.2019 - IV ZR 314/17

    Klage auf Rückgewährung von Krankentagegeld; Wegfall der Voraussetzungen für die

    Bei dem in der Freistellungsphase ausgezahlten Entgelt handelt es sich um Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, die nach allgemeinen Regeln der Lohnsteuer unterliegen (vgl. BFHE 232, 436 [juris Rn. 8]; Seidel in Küttner, Personalbuch 26. Aufl. Stichwort Altersteilzeit Rn. 26 f.).
  • BFH, 24.07.2013 - I R 8/13

    Steuerpflicht einer Abfindung aus Frankreich

    bbb) Die damit übereinstimmende Auslegung der Vorinstanz kann auch auf die Ausführungen des Senats in seinem Urteil vom 12. Januar 2011 I R 49/10 (BFHE 232, 436, BStBl II 2011, 446) gestützt werden (gl.A. Helde, EFG 2012, 1941 f.).
  • FG Berlin-Brandenburg, 22.04.2021 - 9 K 9024/20

    Freistellung von sämtlichen einem Steuerpflichtigen aus Beschäftigungsverhältnis

    Da der Kläger seit dem 01.01.2015 bis zur Beendigung seines Anstellungsverhältnisses von der Pflicht zur Arbeitsleistung freigestellt gewesen sei, sei es vielmehr sachgerecht, für die Bestimmung des Tätigkeitsstaats die Grundsätze der BFH-Entscheidungen vom 12.01.2011 ( I R 49/10) und vom 24.07.2013 ( I R 8/13) heranzuziehen.

    Er verweist in dem Urteil vom 16.01.2019 vielmehr auf seine Urteile vom 12.01.2011 I R 49/10, BFHE 232, 436 , BStBl II 2011, 446 und vom 24.07.2013, I R 8/13, BFHE 245, 291 , BStBl II 2014, 929 .

    Ruhegehälter in diesem Sinne sind im Wesentlichen Leistungen des Arbeitgebers, die der Versorgung des Arbeitnehmers dienen und keine arbeitsvertraglich vereinbarten nachträglichen Bezüge als Gegenleistungen für die aktive Tätigkeit darstellen (vgl. BFH-Urteil vom 12.01.2011, I R 49/10 a. a. O. mit weiteren Nachweisen).

    Nach diesem Prinzip hat der BFH zwar das Besteuerungsrecht für Abfindungszahlungen an einen Arbeitnehmer anlässlich der Auflösung des Arbeitsverhältnisses (BFH, Urteil vom 24. Juli 2013 - I R 8/13, a.a.O.), für Zahlungen für eine nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu erfüllende Karenzpflicht des Arbeitnehmers (BFH, Urteil vom 9. November 1977 - I R 254/75, BStBl. II 1978, 195) und auch für Einkünfte, die ein Arbeitnehmer im Rahmen der Altersteizeit nach dem "Blockmodell" in der Freistellungsphase erhält (vgl. BFH, Urteil vom 12. Januar 2011 - I R 49/10, BStBl 2011, 446), zugeordnet.

  • FG Köln, 25.02.2014 - 8 K 2555/11

    DBA-Italien -- Besteuerungsrecht bei Freistellung des Arbeitnehmers von der

    Auch der Hinweis der Kläger auf das BFH-Urteil vom 12.01.11, I R 49/10, führe zu keiner anderen Beurteilung.

    Diese Sichtweise werde auch bestätigt durch die BFH-Entscheidung vom 12.1.2011, BFH/NV 2011, 913 zur Frage der Zuweisung des Besteuerungsrechts für Zahlungen während der Freistellungsphase bei der Altersteilzeit im sog. Blockmodell; auch insoweit handele es sich Zahlungen als Ausfluss der ehemaligen aktiven Tätigkeit, die im ehemaligen Tätigkeitsstaat zu versteuern seien.

    Die Kläger können sich auch nicht Erfolg auf das BFH-Urteil vom 12.1.2011 I R 49/10, BStBl II 2011, 446 berufen.

  • FG Baden-Württemberg, 18.09.2014 - 3 K 1507/13

    Vorzeitige Pensionierung eines Grenzgängers: hälftige Steuerfreiheit einer

    Nach der Rechtsprechung des BFH genügt insoweit eine Veranlassung im weiteren Sinne zwischen der unselbständigen Tätigkeit als Grenzgänger des Klägers und der Spezialeinlage (vgl. hierzu: BFH-Urteile vom 12. Januar 2011 I R 49/10. BStBl II 2011, 446; vom 24. Juli 2013 I R 8/13, BFH/NV 2014, 929; Gosch, BFH-Richter kommentieren für die Praxis -BFH/PR- 2014, 363, m.w.N.).
  • BFH, 16.01.2019 - I R 66/17

    Besteuerungsrecht für den auf Dienstreisen entfallenden Teil des Arbeitslohns

    Das FG hat zur Begründung seiner abweichenden Rechtsauffassung zu Unrecht auf die Senatsurteile vom 12. Januar 2011 I R 49/10 (BFHE 232, 436, BStBl II 2011, 446, und vom 24. Juli 2013 I R 8/13, BFHE 245, 291, BStBl II 2014, 929) abgestellt.
  • FG Baden-Württemberg, 12.09.2012 - 3 K 632/10

    Verlust des Grenzgängerstatus eines im Inland ansässigen Arbeitnehmers wegen

    c) Im Übrigen verweist der erkennende Senat darauf, dass nach der Rechtsprechung des BFH zu Art. 15 Abs. 1 DBA-Schweiz (s. Urteil vom 2. September 2009 I R 111/08, BStBl II 2010, 387) Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit in Gestalt einer Abfindung anlässlich der vorzeitigen Beendigung eines Arbeitsverhältnisses nicht im Tätigkeitsstaat, sondern im Ansässigkeitsstaat des Arbeitnehmers zu besteuern sind, wenn sie nicht für eine konkrete im Inland oder Ausland ausgeübte Tätigkeit gezahlt werden, sondern für den Verlust des Arbeitsplatzes (vgl. zum Besteuerungsrecht für Bezüge in der Freistellungsphase nach dem sog. Blockmodell im Rahmen der Altersteilzeit: BFH-Urteil vom 12. Januar 2011 I R 49/10, BStBl II 2011, 446 zu Art. 13 Abs. 1 DBA-Frankreich).

    Ausgaben für die Zukunftssicherung der Arbeitnehmer, die vom Arbeitgeber aufgrund einer freiwillig begründeten Rechtspflicht erbracht werden, sind dagegen nicht steuerbefreit (BFH-Urteile in BStBl II 2011, 446; in BStBl II 2008, 894; vom 18. Dezember 2007 VI R 13/05, BFH/NV 2008, 794; vom 22. Juli 2008 VI R 56/05, BStBl 2008, 894).

  • FG München, 06.07.2017 - 11 K 411/13

    Ort der Geschäftsleitung im Inland beim Handel mit Goldbarren

    Über die von der Klägerin im Rahmen des negativen Progressionsvorbehalts geltend gemachten Verluste aus ihrer Beteiligung an der Y Partnership ist in einem die Klägerin selbst betreffenden gesonderten und einheitlichen Feststellungsverfahren nach § 180 Abs. 5 Nr. 1 i.V.m. § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2a AO und nicht in einem eigenständigen, die Y Partnership betreffenden Feststellungsverfahren zu entscheiden, weil an den Einkünften der Y Partnership keine weiteren im Inland steuerpflichtigen Personen beteiligt sind (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 9. Dezember 2010 I R 49/10, BStBl II 2011, 482).
  • FG Niedersachsen, 10.01.2017 - 13 K 10148/15

    Doppelbesteuerungsrechtliches Herrühren von Lohnanteilen aus einer im Inland

    Nach diesen Grundsätzen richtet sich z.B. auch das abkommensrechtliche Besteuerungsrecht für Beträge, die ein in Frankreich wohnender Arbeitnehmer eines deutschen Arbeitgebers im Rahmen der sog. Freistellungsphase (d.h. nach dem Ende seiner "aktiven" Tätigkeit) nach Maßgabe der aufgrund des Altersteilzeitgesetzes in Anspruch genommenen Altersteilzeit im Streitjahr vereinnahmt hatte (dem Altersteilzeitarbeitnehmer wird zeitversetzt in der Freistellungsphase das ausgezahlt, was er in der Arbeitsphase erarbeitet hat bzw. was er an Arbeitsbezügen aufgrund seiner erbrachten Vollzeittätigkeit hätte beanspruchen können; BFH-Urteile vom 12. Januar 2011 I R 49/10, BFHE 232, 436, BStBl II 2011, 446; in BFHE 245, 291, BStBl II 2014, 929).
  • FG Düsseldorf, 11.10.2013 - 13 K 4438/12

    Besteuerungsrecht für Arbeitslohn im Rahmen der OSZE-Mission im Kosovo -

  • FG Baden-Württemberg, 18.11.2012 - 5 V 3277/12

    Aussetzungsverfahren in sog. "Goldfällen": Anwendbarkeit von § 4 Abs. 3 Satz 4

  • FG Baden-Württemberg, 12.09.2012 - 3 K 1080/10

    Einmaleinlage des Schweizer Arbeitgebers in eine Schweizerische Pensionskasse zur

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