Weitere Entscheidung unten: BFH, 28.06.2000

Rechtsprechung
   BFH, 20.12.2000 - I R 50/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,140
BFH, 20.12.2000 - I R 50/00 (https://dejure.org/2000,140)
BFH, Entscheidung vom 20.12.2000 - I R 50/00 (https://dejure.org/2000,140)
BFH, Entscheidung vom 20. Dezember 2000 - I R 50/00 (https://dejure.org/2000,140)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,140) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    AO 1977 § 119 Abs. 1, § 124, § 125 Abs. 1, § 162 Abs. 1, § 182 Abs. 1, § 183 Abs. 1 Satz 1; AStG § 17 Abs. 2, § 18

  • Simons & Moll-Simons

    AO 1977 § 119 Abs. 1, § 124, § 125 Abs. 1, § 162 Abs. 1, § 182 Abs. 1, § 183 Abs. 1 Satz 1; AStG § 17 Abs. 2, § 18

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Adressierung - Bekanntgabe - Feststellungsbescheid - Schätzungsfehler - Besteuerungsgrundlage - Rechtswidrigkeit - Nichtigkeit - Schätzungsbescheid

  • Judicialis

    AO 1977 § 119 Abs. 1; ; AO 1977 § 124; ; AO 1977 § 125 Abs. 1; ; AO 1977 § 162 Abs. 1; ; AO 1977 § 182 Abs. 1; ; AO 1977 § 183 Abs. 1 Satz 1; ; AStG § 17 Abs. 2; ; AStG § 18

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bekanntgabe von Feststellungsbescheiden nach § 18 AStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AStG § 10, AO 1977 § 124, AO 1977 § 182
    Ausland; Außensteuerrecht; Bekanntgabe; Empfangsbevollmächtigter; Gewinnanteil; Zustellung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 194, 1
  • NVwZ 2001, 1326
  • BB 2001, 1020
  • DB 2001, 1130
  • BStBl II 2001, 381
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (141)

  • BFH, 07.11.2006 - VIII R 81/04

    Hinzuschätzung von Einkünften aus Kapitalvermögen bei Verletzung der

    Allerdings schließt es die Geltung des Grundsatzes "in dubio pro reo" hierbei aus, die Schätzung der hinterzogenen Steuern entsprechend den allgemeinen Grundsätzen im Falle der Verletzung von Mitwirkungspflichten im Besteuerungsverfahren an der oberen Grenze des für den Einzelfall zu beachtenden Schätzrahmens auszurichten (vgl. zu Letzterem BFH-Urteil vom 20. Dezember 2000 I R 50/00, BFHE 194, 1, BStBl II 2001, 381).
  • BFH, 15.07.2014 - X R 42/12

    Fehlende Nichtigkeit von Schätzungsbescheiden

    Ausnahmsweise kann eine fehlerhafte Schätzung die Nichtigkeit des auf ihr beruhenden Verwaltungsakts zur Folge haben, wenn sich das FA nicht an den wahrscheinlichen Besteuerungsgrundlagen orientiert, sondern bewusst zum Nachteil des Steuerpflichtigen geschätzt hat (Senatsurteil vom 15. Mai 2002 X R 33/99, BFH/NV 2002, 1415; BFH-Urteile vom 26. April 2006 II R 58/04, BFHE 213, 207, BStBl II 2006, 793; vom 7. Februar 2002 VI R 80/00, BFHE 197, 554, BStBl II 2002, 438; vom 20. Dezember 2000 I R 50/00, BFHE 194, 1, BStBl II 2001, 381, jeweils m.w.N.).

    Nichtigkeit ist selbst bei groben Schätzungsfehlern, die auf der Verkennung der tatsächlichen Gegebenheiten oder der wirtschaftlichen Zusammenhänge beruhen, regelmäßig nicht anzunehmen (BFH-Urteil in BFHE 194, 1, BStBl II 2001, 381).

    Auch wenn das Schätzungsergebnis trotz vorhandener Möglichkeiten, den Sachverhalt aufzuklären und Schätzungsgrundlagen zu ermitteln, krass von den tatsächlichen Gegebenheiten abweicht und in keiner Weise erkennbar ist, dass überhaupt und ggf. welche Schätzungserwägungen angestellt wurden, wenn somit ein "objektiv willkürlicher" Hoheitsakt vorliegt, ist Nichtigkeit i.S. von § 125 Abs. 1 AO gegeben (BFH-Urteil in BFHE 194, 1, BStBl II 2001, 381).

    Die Schätzung darf nicht dazu verwendet werden, "die Steuererklärungspflichtverletzung zu sanktionieren und den Steuerpflichtigen zur Abgabe der Erklärungen anzuhalten" (BFH-Urteil in BFHE 194, 1, BStBl II 2001, 381); "Strafschätzungen" eher enteignungsgleichen Charakters gilt es zu vermeiden.

  • BFH, 15.05.2002 - X R 33/99

    Schätzungsbescheid; Nichtigkeit

    Ob diese Voraussetzung erfüllt ist, muss anhand der jeweiligen für das Verhalten der Behörde maßgebenden Rechtsvorschrift beurteilt werden (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. Dezember 2000 I R 50/00, BFHE 194, 1, BStBl II 2001, 381, m.w.N.).

    Nichtigkeit ist selbst bei groben Schätzungsfehlern, die auf der Verkennung der tatsächlichen Gegebenheiten oder der wirtschaftlichen Zusammenhänge beruhen, regelmäßig nicht anzunehmen (BFH-Urteil in BFHE 194, 1, BStBl II 2001, 381).

    Es ist dann davon auszugehen, dass die Schätzung nicht mehr mit der Rechtsordnung und den diese Ordnung tragenden Prinzipien in Einklang steht, da das FA grundsätzlich gehalten ist, diejenigen Erkenntnismittel, deren Beschaffung und Verwertung ihm zumutbar und möglich gewesen wäre, auszuschöpfen (BFH-Urteil in BFHE 194, 1, BStBl II 2001, 381).

    Die Schätzung darf nicht dazu verwendet werden, "die Steuererklärungspflichtverletzung zu sanktionieren und den Kläger zur Abgabe der Erklärungen anzuhalten" (BFH in BFHE 194, 1, BStBl II 2001, 381); "Strafschätzungen" eher enteignungsgleichen Charakters gilt es zu vermeiden.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BFH, 28.06.2000 - I R 50/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,18220
BFH, 28.06.2000 - I R 50/00 (https://dejure.org/2000,18220)
BFH, Entscheidung vom 28.06.2000 - I R 50/00 (https://dejure.org/2000,18220)
BFH, Entscheidung vom 28. Juni 2000 - I R 50/00 (https://dejure.org/2000,18220)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,18220) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht