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   BFH, 26.11.2008 - I R 50/07   

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https://dejure.org/2008,10125
BFH, 26.11.2008 - I R 50/07 (https://dejure.org/2008,10125)
BFH, Entscheidung vom 26.11.2008 - I R 50/07 (https://dejure.org/2008,10125)
BFH, Entscheidung vom 26. November 2008 - I R 50/07 (https://dejure.org/2008,10125)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Berechnung von Zinsen bei Änderung einer Steuerfestsetzung, bei der ein Verlustvortrag berücksichtigt war; Keine Änderung des FG-Urteils zulasten des einzigen Revisionsklägers

  • Judicialis

    AO § 233a; ; AO § 233a Abs. 2 S. 2; ; AO § 233a Abs. 5 S. 3 HS 2; ; AO § 233a Abs. 7 S. 1; ; AO § 233a Abs. 7 S. 2 HS 2; ; AO § 233a Abs. 2a; ; FGO § 96 Abs. 1 S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Festsetzung von Nachzahlungszinsen nach § 233a der Abgabenordnung ( AO ) unter Berücksichtigung eines Verlustrücktrags; Voraussetzungen für einen Unterschiedsbetrag i.S.d. § 233a AO; Zinsbelastung aufgrund fehlerhafter Ansetzung von Bemessungsgrundlagen des Finanzamtes für die ...

  • datenbank.nwb.de

    Berechnung von Zinsen nach § 233a AO bei Änderung einer Steuerfestsetzung, die einen Verlustvortrag berücksichtigt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Festsetzung von Nachzahlungszinsen nach § 233a der Abgabenordnung (AO) unter Berücksichtigung eines Verlustrücktrags; Voraussetzungen für einen Unterschiedsbetrag i.S.d. § 233a AO; Zinsbelastung aufgrund fehlerhafter Ansetzung von Bemessungsgrundlagen des Finanzamtes für die ...

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO § 233a Abs 2a, AO § 233a Abs 7, AO § 233a Abs 5
    Unterschiedsbetrag; Verlustrücktrag; Zinsen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 09.08.2006 - I R 10/06

    Verzinsung bei Unterschiedsbetrag von Null

    Auszug aus BFH, 26.11.2008 - I R 50/07
    Diese Vorschrift behandelt den Fall, in dem eine Steuerfestsetzung z.B. im Hinblick auf einen erstmals berücksichtigten Verlustrücktrag geändert wird; sie bestimmt dazu, dass die Zinsen auf die zuvor festgesetzte Steuer sich nicht mindern, soweit sie auf die Zeit vor dem Beginn des Zinslaufs für den Verlustrücktrag (§ 233a Abs. 2a AO) entfallen (vgl. dazu Senatsurteile vom 9. August 2006 I R 10/06, BFHE 214, 101, BStBl II 2007, 82; vom 24. April 2007 I R 35/06, BFH/NV 2007, 1619).
  • FG Berlin-Brandenburg, 12.06.2007 - 9 K 1793/03

    Kein Liquiditätsvorteil aus einer zu hoch festgesetzten und aufgrund eines

    Auszug aus BFH, 26.11.2008 - I R 50/07
    Der deshalb erhobenen Klage, mit der die Klägerin eine Festsetzung von Erstattungszinsen in Höhe von 49, 08 EUR begehrte, hat das Finanzgericht (FG) stattgegeben (FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12. Juni 2007 9 K 1793/03, Entscheidungen der Finanzgerichte 2007, 1848).
  • BFH, 24.04.2007 - I R 35/06

    Steuerherabsetzung auf Null; Verzinsung

    Auszug aus BFH, 26.11.2008 - I R 50/07
    Diese Vorschrift behandelt den Fall, in dem eine Steuerfestsetzung z.B. im Hinblick auf einen erstmals berücksichtigten Verlustrücktrag geändert wird; sie bestimmt dazu, dass die Zinsen auf die zuvor festgesetzte Steuer sich nicht mindern, soweit sie auf die Zeit vor dem Beginn des Zinslaufs für den Verlustrücktrag (§ 233a Abs. 2a AO) entfallen (vgl. dazu Senatsurteile vom 9. August 2006 I R 10/06, BFHE 214, 101, BStBl II 2007, 82; vom 24. April 2007 I R 35/06, BFH/NV 2007, 1619).
  • BFH, 18.05.1999 - I R 60/98

    Vollverzinsung bei offener Gewinnausschüttung

    Auszug aus BFH, 26.11.2008 - I R 50/07
    Ein solches Vorgehen wäre weder mit der Zielrichtung des Verlustrücktrags noch mit derjenigen des § 233a AO vereinbar, die darin liegt, durch eine nicht zeitnahe Steuerfestsetzung entstehende Liquiditätsvorteile des Steuerpflichtigen abzuschöpfen (Senatsurteil vom 18. Mai 1999 I R 60/98, BFHE 188, 542, BStBl II 1999, 634; Loose in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 233a AO Rz 3, m.w.N.).
  • FG Düsseldorf, 10.07.2009 - 1 K 4307/07

    Geltungsbereich der §§ 233a Abs. 2a, 233a Abs. 7 Abgabenordnung (AO);

    Vielmehr weist das Finanzgericht in seiner Entscheidung, die vom BFH bestätigt wurde (BFH-Urteil vom 26.11.2008, I R 50/07, BFH/NV 2009, 883), ausdrücklich auf den Sinn und Zweck des § 233a Abs. 2a AO hin, Verlustrückträge erst dann nach § 233a zu berücksichtigen, wenn entsprechende Liquiditätsvor- oder -nachteile vorliegen.

    Auch der BFH führt in seinem Urteil vom 26.11.2008 (a.a.O.) aus, dass die Verzinsung frühestens am Tag der Zahlung beginnt.

  • FG Nürnberg, 15.11.2017 - 5 K 1159/15

    Zinsfestsetzung im Einkommensteuerbescheid 2000 sowie Erlass der Zinsen nach §

    Soweit der Anweisung in Tz. 42 zu § 233a des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung - AEAO - (BStBl. I 2008, 26) ein abweichendes Verständnis zu Grunde liegen sollte, könnte der (BFH-)Senat dem nicht folgen (BFH-Urteil vom 26.11.2008 I R 50/07, Rn. 11 u. 16, BFH/NV 2009, 883).

    Im Ergebnis ist eine Soll-Verzinsung der zutreffend festzusetzenden Steuer zu erreichen (vgl. BFH-Urteil vom 26.11.2008 I R 50/07, a.a.O.), die fehlerhafte Zinsfestsetzung darf keinen Bestand haben.

  • FG Schleswig-Holstein, 29.04.2010 - 1 K 50143/04

    Festsetzung der Zinsen zur Einkommensteuer im Anschluss an geänderte

    Dass die zutreffenden Besteuerungsgrundlagen erst im Laufe der Jahre ermittelt worden sind, wirkt sich dabei nicht zu Lasten des Steuerpflichtigen aus (vgl. zu diesem Gesichtspunkt auch BFH, Urteil vom 26. November 2008, I R 50/07, BFH/NV 2009, 883).
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