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   BFH, 23.02.2011 - I R 52/10   

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BFH, 23.02.2011 - I R 52/10 (https://dejure.org/2011,5602)
BFH, Entscheidung vom 23.02.2011 - I R 52/10 (https://dejure.org/2011,5602)
BFH, Entscheidung vom 23. Februar 2011 - I R 52/10 (https://dejure.org/2011,5602)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Besteuerung eines Immobilienfonds mit Einkünften aus Kapitalvermögen und aus Grundstücken in den Niederlanden - Sondervergütungen an einen Gesellschafter einer Obergesellschaft für Leistungen an die Untergesellschaft - Klagebefugnis - Unterbleiben einer notwendigen ...

  • openjur.de

    Besteuerung eines Immobilienfonds mit Einkünften aus Kapitalvermögen und aus Grundstücken in den Niederlanden; Sondervergütungen an einen Gesellschafter einer Obergesellschaft für Leistungen an die Untergesellschaft; Klagebefugnis; Unterbleiben einer notwendigen ...

  • Bundesfinanzhof

    DBA NLD Art 4 Abs 1, DBA NLD Art 4 Abs 3, DBA NLD Art 14 Abs 1, DBA NLD Art 20 Abs 2 S 1, EStG § ... 15 Abs 1 S 1 Nr 2 S 1, EStG § 15 Abs 3 Nr 2, FGO § 48 Abs 1 Nr 1, FGO § 48 Abs 1 Nr 3, FGO § 60 Abs 3 S 1, GewStG § 2 Abs 1, EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 S 1, EStG § 15 Abs 3 Nr 2
    Besteuerung eines Immobilienfonds mit Einkünften aus Kapitalvermögen und aus Grundstücken in den Niederlanden - Sondervergütungen an einen Gesellschafter einer Obergesellschaft für Leistungen an die Untergesellschaft - Klagebefugnis - Unterbleiben einer notwendigen ...

  • Bundesfinanzhof

    Besteuerung eines Immobilienfonds mit Einkünften aus Kapitalvermögen und aus Grundstücken in den Niederlanden - Sondervergütungen an einen Gesellschafter einer Obergesellschaft für Leistungen an die Untergesellschaft - Klagebefugnis - Unterbleiben einer notwendigen ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 4 Abs 1 DBA NLD, Art 4 Abs 3 DBA NLD, Art 14 Abs 1 DBA NLD, Art 20 Abs 2 S 1 DBA NLD, § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 S 1 EStG 1990
    Besteuerung eines Immobilienfonds mit Einkünften aus Kapitalvermögen und aus Grundstücken in den Niederlanden - Sondervergütungen an einen Gesellschafter einer Obergesellschaft für Leistungen an die Untergesellschaft - Klagebefugnis - Unterbleiben einer notwendigen ...

  • rewis.io

    Besteuerung eines Immobilienfonds mit Einkünften aus Kapitalvermögen und aus Grundstücken in den Niederlanden - Sondervergütungen an einen Gesellschafter einer Obergesellschaft für Leistungen an die Untergesellschaft - Klagebefugnis - Unterbleiben einer notwendigen ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Besteuerung eines Immobilienfonds mit Einkünften aus Kapitalvermögen und aus Grundstücken in den Niederlanden - Sondervergütungen an einen Gesellschafter einer Obergesellschaft für Leistungen an die Untergesellschaft - Klagebefugnis - Unterbleiben einer notwendigen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit der Einbeziehung eines Gewinns in die Bemessung des Gewerbeertrags in der Zeit bis zur Eintragung ins Handelsregister; Umfang einer Besteuerung von Einkünften eines Immobilienfonds in Deutschland

  • datenbank.nwb.de

    Vollbeendigung einer KG, die auf eine GmbH umgewandelt wird; gewerblich geprägte Personengesellschaft wird erst mit Eintragung im Handelsregister Gewerbebetrieb; Zinseinkünfte einer gewerblich geprägten Personengesellschaft; Besteuerung eines Immobilienfonds mit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Einbeziehung eines Gewinns in die Bemessung des Gewerbeertrags in der Zeit bis zur Eintragung ins Handelsregister ist nicht rechtmäßig; Rechtmäßigkeit der Einbeziehung eines Gewinns in die Bemessung des Gewerbeertrags in der Zeit bis zur Eintragung ins Handelsregister; ...

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (27)

  • BFH, 24.03.1999 - I R 114/97

    Grenzüberschreitende doppelstöckige Personengesellschaft

    Auszug aus BFH, 23.02.2011 - I R 52/10
    Sie müssen deshalb zu einem von der Gesellschaft geführten Klageverfahren beigeladen werden (Senatsurteil vom 24. März 1999 I R 114/97, BFHE 188, 315, 318, BStBl II 2000, 399, 400, m.w.N.).

    Hätte sich dabei bestätigt, dass W verstorben war, so hätte es in ähnlicher Weise Versuche zur Ermittlung der Erben unternehmen müssen (vgl. Senatsurteil in BFHE 188, 315, BStBl II 2000, 399).

    Im Rechtsstreit wegen der Gewerbesteuermessbescheide bedarf es keiner Beiladung weiterer Personen, da die Klägerin insoweit selbst Steuerschuldnerin ist (vgl. Senatsurteil in BFHE 188, 315, 319, BStBl II 2000, 399, 401; BFH-Beschluss vom 26. Januar 2000 IV B 134/98, BFH/NV 2000, 1104).

  • BFH, 20.11.2003 - IV R 5/02

    Beginn und Ende der Gewerbesteuerpflicht einer gewerblich geprägten

    Auszug aus BFH, 23.02.2011 - I R 52/10
    Ihre Tätigkeit gilt aber gemäß § 15 Abs. 3 Nr. 2 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes in dessen --für die Streitjahre geltender-- Fassung durch das Steueränderungsgesetz 1992 vom 25. Februar 1992 (BGBl I 1992, 297, BStBl I 1992, 146) --EStG 1990/1997-- als Gewerbebetrieb, was auch für das Gewerbesteuerrecht maßgeblich ist (BFH-Urteil vom 20. November 2003 IV R 5/02, BFHE 204, 471, BStBl II 2004, 464).

    Dass die Kapitalanlage als solche --jenseits der gewerblichen Prägung-- zum Bereich der Vermögensverwaltung gehört, ist insoweit unschädlich (ebenso BFH-Urteil in BFHE 204, 471, BStBl II 2004, 464; Selack in Deloitte, Gewerbesteuergesetz, § 2 Rz 414).

  • BFH, 17.07.2008 - I R 85/07

    Voraussetzungen und Zulässigkeit einer Bilanzänderung - Nachträgliche Bildung

    Auszug aus BFH, 23.02.2011 - I R 52/10
    Die Vorschrift greift vielmehr auch dann ein, wenn ein Bilanzansatz im Zeitpunkt der Bilanzaufstellung rechtlich vertretbar und deshalb nicht i.S. des § 4 Abs. 2 Satz 1 EStG 1997 "unrichtig" war, sich aber im weiteren Verlauf als fehlerhaft erweist (Senatsurteile vom 17. Juli 2008 I R 85/07, BFHE 222, 418, BStBl II 2008, 924; vom 16. Dezember 2008 I R 54/08, BFH/NV 2009, 746).

    Dass die Klägerin ihre Bilanz bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung vor dem FG noch nicht berichtigt hatte, ist insoweit unschädlich (vgl. Senatsurteil in BFHE 222, 418, BStBl II 2008, 924, m.w.N.).

  • BFH, 06.07.1999 - VIII R 46/94

    Geschäftsführervergütung als Sonderbetriebseinnahme

    Auszug aus BFH, 23.02.2011 - I R 52/10
    c) Die Klägerin weist allerdings zu Recht darauf hin, dass eine von einer Personengesellschaft gezahlte Tätigkeitsvergütung unter bestimmten Umständen auch dann § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG 1990/1997 unterfallen kann, wenn der Vergütungsempfänger die mit ihr abgegoltene Leistung im Dienst einer anderen Gesellschaft geleistet hat (BFH-Urteile vom 6. Juli 1999 VIII R 46/94, BFHE 189, 139, BStBl II 1999, 720; vom 10. Juli 2002 I R 71/01, BFHE 200, 184, BStBl II 2003, 191).

    Das entspricht dem Ziel der Vorschrift, die Mitunternehmer einer Personengesellschaft hinsichtlich der Sondervergütungen einem Einzelunternehmer anzunähern (BFH-Urteile in BFHE 189, 139, 141, BStBl II 1999, 720, 721; vom 28. Oktober 1999 VIII R 41/98, BFHE 190, 394, 397, BStBl II 2000, 339, 341, m.w.N.); dieses Ziel wird dadurch erreicht, dass der Aufwand der Personengesellschaft in der Gesamtbilanz der Mitunternehmerschaft durch einen gleich hohen Ertrag des die Vergütung empfangenden Mitunternehmers ausgeglichen wird.

  • BFH, 15.01.1987 - IV B 95/86

    Klagebefugnis einer Perosnenhandelsgesellschaft gegenüber einem

    Auszug aus BFH, 23.02.2011 - I R 52/10
    Ein solcher Gesellschafter ist, wenn der Inhalt des Feststellungsbescheids für seine Besteuerung bedeutsam ist, gemäß § 48 Abs. 1 Nr. 3 FGO klagebefugt (zur Vollbeendigung vgl. BFH-Urteil vom 22. November 1988 VIII R 90/84, BFHE 155, 250, 253, BStBl II 1989, 326, 328; Senatsbeschluss vom 22. Dezember 2008 I B 81/08, BFH/NV 2009, 948) und deshalb gemäß § 60 Abs. 3 FGO zu einem von der Gesellschaft geführten Klageverfahren beizuladen (BFH-Beschluss vom 15. Januar 1987 IV B 95/86, BFH/NV 1987, 659).

    Zwar kann nach der Rechtsprechung des IV. Senats des BFH eine gemäß § 60 Abs. 3 Satz 1 FGO notwendige Beiladung unterbleiben, wenn sie zu einer sehr erheblichen Verzögerung der Sachentscheidung führen würde, die dem berechtigten Interesse der Verfahrensbeteiligten an einem wirksamen Rechtsschutz zuwiderlaufen würde (BFH-Beschluss in BFH/NV 1987, 659, 662).

  • BFH, 22.12.2008 - I B 81/08

    Klagebefugnis bei Vollbeendigung der Personengesellschaft - Keine gewillkürte

    Auszug aus BFH, 23.02.2011 - I R 52/10
    Ein solcher Gesellschafter ist, wenn der Inhalt des Feststellungsbescheids für seine Besteuerung bedeutsam ist, gemäß § 48 Abs. 1 Nr. 3 FGO klagebefugt (zur Vollbeendigung vgl. BFH-Urteil vom 22. November 1988 VIII R 90/84, BFHE 155, 250, 253, BStBl II 1989, 326, 328; Senatsbeschluss vom 22. Dezember 2008 I B 81/08, BFH/NV 2009, 948) und deshalb gemäß § 60 Abs. 3 FGO zu einem von der Gesellschaft geführten Klageverfahren beizuladen (BFH-Beschluss vom 15. Januar 1987 IV B 95/86, BFH/NV 1987, 659).

    Mit der Vollbeendigung der C-KG ist nicht nur deren prozessuale Stellung auf E und W übergegangen; vielmehr sind E und W nunmehr weder unmittelbar noch mittelbar an der Klägerin beteiligt und daher i.S. des § 48 Abs. 1 Nr. 3 FGO aus ihr "ausgeschieden" (Senatsbeschluss in BFH/NV 2009, 948).

  • FG Hamburg, 16.04.2010 - 5 K 114/08

    Vermietungseinkünfte eines geschlossenen Immobilienfonds in den Niederlanden

    Auszug aus BFH, 23.02.2011 - I R 52/10
    Die daraufhin erhobene Klage wies das FG überwiegend ab (FG Hamburg, Urteil vom 16. April 2010  5 K 114/08).

    Das Urteil des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2011, 539 abgedruckt.

  • BFH, 18.10.1983 - VI R 68/83

    Die anteiligen Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer im Einfamilienhaus sind

    Auszug aus BFH, 23.02.2011 - I R 52/10
    Zum anderen gilt für Werbungskosten ebenso wie für Betriebsausgaben, dass anteilig mit einer bestimmten Einkunftsquelle zusammenhängende Aufwendungen gleichermaßen anteilig den entsprechenden Einkünften zuzurechnen sind (z.B. BFH-Beschluss vom 21. September 2009 GrS 1/06, BFHE 227, 1, BStBl II 2010, 672; BFH-Urteil vom 18. Oktober 1983 VI R 68/83, BFHE 139, 520, BStBl II 1984, 112).
  • BFH, 16.12.2008 - I R 54/08

    Bildung einer Rückstellung für die zukünftigen Kosten der Aufbewahrung von

    Auszug aus BFH, 23.02.2011 - I R 52/10
    Die Vorschrift greift vielmehr auch dann ein, wenn ein Bilanzansatz im Zeitpunkt der Bilanzaufstellung rechtlich vertretbar und deshalb nicht i.S. des § 4 Abs. 2 Satz 1 EStG 1997 "unrichtig" war, sich aber im weiteren Verlauf als fehlerhaft erweist (Senatsurteile vom 17. Juli 2008 I R 85/07, BFHE 222, 418, BStBl II 2008, 924; vom 16. Dezember 2008 I R 54/08, BFH/NV 2009, 746).
  • BFH, 09.12.2010 - I R 49/09

    Britische sog. Claw-back-Besteuerung und Abkommensrecht; Zinseinkünfte einer

    Auszug aus BFH, 23.02.2011 - I R 52/10
    Das hat der Senat zu mehreren anderen Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung entschieden (vgl. zuletzt Senatsurteil vom 9. Dezember 2010 I R 49/09, BFHE 232, 145), und daran ist auch im Hinblick auf das DBA-Niederlande festzuhalten.
  • BFH, 22.11.1994 - VIII R 44/92

    Die sachliche Gewerbesteuerpflicht einer gewerblich geprägten

  • BFH, 16.12.2009 - IV R 48/07

    Sonderabschreibungen nach dem FördG auch auf Umlaufvermögen

  • BFH, 13.06.2006 - I R 84/05

    Verpachteter Betrieb keine Betriebsstätte des Verpächters - Voraussetzung für

  • BFH, 26.01.2000 - IV B 134/98

    GewSt-Messbescheid; Klagebefugnis eines Kommanditisten

  • BGH, 21.01.2002 - II ZR 2/00

    Haftung der Gesellschafter eines geschlossenen Immobilienfonds

  • BFH, 17.04.1986 - IV R 100/84

    Gewerbesteuer - Steuerpflicht - GmbH & Co. KG - Ein-Schiff-Unternehmen -

  • BFH, 04.02.2009 - II R 41/07

    Eintragung in das Handelsregister als Voraussetzung für die Beurteilung einer

  • BFH, 10.07.2002 - I R 71/01

    Sonderbetriebseinnahmen bei Zahlung über Kapitalgesellschaft

  • BFH, 21.09.2009 - GrS 1/06

    Aufteilung der Aufwendungen für eine gemischt veranlasste Reise

  • BFH, 23.05.1996 - IV R 87/93

    1. Gesetzlicher Richter bei Änderung der personellen Besetzung des Senats 2.

  • BFH, 28.10.1999 - VIII R 41/98

    Keine Tätigkeitsvergütung bei Gebäudeerstellung

  • BFH, 22.11.1988 - VIII R 90/84

    1. Verfahrensunterbrechung bei Erlöschen einer parteifähigen Personenvereinigung

  • BFH, 29.04.2009 - X R 16/06

    Klagebefugnis des Hinzugezogenen gegen eine abhelfende Einspruchsentscheidung -

  • BFH, 19.06.1990 - VIII B 3/89

    Notwendige Beiladung eines ausgeschiedenen Gesellschafters, dessen

  • BFH, 08.05.2008 - IV B 138/07

    Verfahrensmangel: Unterlassene Beiladung

  • BFH, 14.11.2008 - IV B 136/07

    Rechtsfehlerhaft unterlassene Beiladung als Verfahrensfehler

  • BFH, 27.11.2008 - IV R 16/06

    Kein kraft Gesetzes zur Vertretung berufener Geschäftsführer bei

  • BFH, 24.08.2011 - I R 46/10

    Gewerblichkeit eines (englischen, gewerblich geprägten) Private Equity Fonds -

    Räumlichkeiten können auch dann eigene Betriebsstätten sein, wenn es sich hierbei um solche einer eingeschalteten Managementgesellschaft handelt und hierüber kein vertraglich eingeräumtes eigenes Nutzungsrecht besteht (Bestätigung des Senatsurteils vom 23. Februar 2011 I R 52/10, BFH/NV 2011, 1354).

    Infolge des Managementvertrages war die E-LP auch ohne ein ihr vertraglich eingeräumtes eigenes Nutzungsrecht nicht nur gelegentliche Mitnutzerin der Räume der EV-Ltd. (s. auch Senatsurteil vom 23. Februar 2011 I R 52/10, BFH/NV 2011, 1354, zu einem inländischen Immobilienfonds; im Ergebnis auch Senatsurteil vom 13. Oktober 2010 I R 61/09, BFHE 231, 152, BStBl II 2011, 249, zu einer Geschäftsleitungsbetriebsstätte in Irland).

  • BFH, 29.11.2017 - I R 58/15

    Betriebsstättenzurechnung und Abgeltungswirkung bei gewerblich geprägter KG im

    Verfügungsmacht in diesem Sinne bedeutet, dass dem Unternehmer ein für seine Tätigkeit geeigneter Raum zur ständigen Nutzung zur Verfügung steht, wofür insbesondere die Identität der handelnden Organe der überlassenden und der nutzenden Gesellschaft spricht (z.B. Senatsurteil vom 23. Februar 2011 I R 52/10, BFH/NV 2011, 1354; BFH-Urteil in BFHE 248, 81, BStBl II 2015, 601).
  • BFH, 23.03.2022 - III R 35/20

    Gewerbesteuerpflicht einer Immobilien-GmbH bzw. Betriebsstätte bei Einschaltung

    Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Räumlichkeiten dann eigene Betriebsstätten i.S. des § 12 Satz 1 AO sein, wenn es sich hierbei um solche einer eingeschalteten Dienstleistungs- oder Managementgesellschaft handelt und hierüber kein vertraglich eingeräumtes eigenes Nutzungsrecht besteht (BFH-Urteile vom 23.02.2011 - I R 52/10, BFH/NV 2011, 1354; vom 24.08.2011 - I R 46/10, BFHE 234, 339, BStBl II 2014, 764).

    a) In Rechtsprechung und Literatur wird zwar --wie unter II.1.d ausgeführt-- angenommen, dass in besonderen Konstellationen durch die Beauftragung einer Managementgesellschaft eine Betriebsstätte für das beauftragende Unternehmen auch dann entstehen kann, wenn das beauftragende Unternehmen selbst über keine Räumlichkeit verfügt und auch nicht über die Räumlichkeiten der beauftragten Managementgesellschaft verfügen kann (BFH-Urteile in BFHE 234, 339, BStBl II 2014, 764; vom 23.02.2011 - I R 52/10, BFH/NV 2011, 1354; vom 13.10.2010 - I R 61/09, BFHE 231, 152, BStBl II 2011, 249, und in BFHE 170, 263, BStBl II 1993, 462; BFH-Beschluss in BFH/NV 2015, 1553; Heinsen in Gosch, AO § 12 Rz 12; vgl. Drüen in Tipke/Kruse, § 12 AO Rz 12; Sarrazin in Lenski/Steinberg, Gewerbesteuergesetz, § 2 Rz 2534).

    Die Personenidentität der Leitungsorgane ersetzt gleichsam die genannte erforderliche nachhaltige Überwachung (BFH-Urteil in BFH/NV 2011, 1354, Rz 37; Senatsurteil vom 18.09.2019 - III R 3/19, BFH/NV 2020, 708, Rz 33).

    Diese können zwar auch dann vorliegen, wenn der Auftraggeber die Tätigkeit des Auftragnehmers oder der Managementgesellschaft im Rahmen der betreffenden Einrichtung fortlaufend und nachhaltig überwacht (vgl. BFH-Urteile in BFHE 214, 178, BStBl II 2007, 94, unter II.2.b bb, und in BFH/NV 2011, 1354, Rz 37).

    Zugleich verwies der I. Senat für die nicht nur gelegentliche Mitnutzung der Räume des Auftraggebers beim Auftragnehmer auf die Entscheidungen des BFH in BFH/NV 2011, 1354 und in BFHE 231, 152, BStBl II 2011, 249.

    Nach der Entscheidung in BFH/NV 2011, 1354 war unbeachtlich, dass die Klägerin (eine KG mit den Gründungsgesellschaftern A-GmbH, B-GmbH und C-KG) kein vertraglich eingeräumtes Nutzungsrecht über die Räume der B-GmbH oder C-KG hatte, weil die Einrichtungen "von den Geschäftsführern der A-GmbH, die zugleich Geschäftsführer der B-GmbH und der C-KG waren, u.a. für die Zwecke der Klägerin genutzt" wurden (Rz 36) und insoweit die erforderliche Überwachung "gleichsam durch eine Identität der Leitungsorgane ersetzt wird" (Rz 37).

  • FG Berlin-Brandenburg, 21.11.2019 - 9 K 11108/17

    Gewerbesteuer und Gewerbesteuermessbetrag 2013

    Dabei muss der Inhaber des Unternehmens kein vertraglich eingeräumtes Nutzungsrecht zustehen, sondern es genügt, wenn die betreffenden Räumlichkeiten für Zwecke des Inhabers des Unternehmens genutzt werden (BFH-Urteil vom 23. Februar 2011 - I R 52/10, BFH/NV 2011, 1365 Rz. 36; FG Münster, Urteil vom 12. April 2019 - 13 K 3645/16 G, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2019, 1317 m. Anm. Schmitz-Herscheidt).

    Gemäß dem zum DBA Großbritannien 1964/70 ergangenen BFH-Urteil vom 24. August 2011 - I R 46/10, BStBl II 2014, 764 genügt aber auch die bloße - vertraglich abgesicherte - Wahrnehmung dispositiver Aufgaben durch eine im Quellenstaat ansässige Dienstleistungs- bzw. Managementgesellschaft vor Ort in deren Geschäftsräumen für die Bejahung einer inländischen Betriebsstätte im Sinne von Art. 11 Abs. 1 Buchst. L Unterabs. (i) DBA-GB 1964/70, der inhaltlich dem § 12 Satz 1 AO entspricht (im gleichen Sinne: BFH-Beschluss vom 8. Juni 2015 - I B 3/14, Sammlung der Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2015, 1553; BFH-Urteil vom 23. Februar 2011 - I R 52/10, BFH/NV 2011, 1354, Rz. 35 u. 36).

  • FG Hamburg, 16.02.2016 - 2 K 54/13

    Gewerbesteuer: Sonderbetriebseinnahmen als Bestandteil des inländischen

    Gewerbesteuerpflichtig sind neben originär gewerblich tätigen Personengesellschaften deshalb auch solche, die nach Maßgabe der Tatbestandsmerkmale des § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG gewerblich geprägt sind (vgl. BFH-Urteile vom 20. November 2003 IV R 5/02, BStBl II 2004, 464; vom 23. Februar 2011 I R 52/10, BFH/NV 2011, 1354).

    Dies führt grundsätzlich bei Beteiligungen insbesondere von natürlichen Personen und Personengesellschaften als Kommanditisten dazu, dass der Tatbestand des § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG und damit die auf die Gewerbesteuerpflicht durchschlagende gewerbliche Prägung erst mit Eintragung im Handelsregister beginnt, da erst zu diesem Zeitpunkt die unbeschränkte Haftung natürlicher Personen beschränkt wird (vgl. BFH-Urteile vom 23. Februar 2011 I R 52/10, BFH/NV 2011, 1354; vom 4. Februar 2009 II R 41/07, BStBl II 2009, 600).

    Ein Widerspruch zwischen den BFH-Urteilen vom 23. Februar 2012 I R 52/10, BFH/NV 2011, 1354 und vom 18. Juli 1990 I R 98/87, BStBl II 1990, 1073 besteht nicht.

    So war für den BFH ein fehlendes vertragliches Nutzungsrecht für den Fall unbeachtlich, dass die Geschäftsführer der Komplementärin einer KG für diese faktisch aus den Geschäftsräumen der Kommanditisten-GmbHs handelten, deren Geschäftsführer sie ebenfalls waren (BFH-Urteil vom 23. Februar 2011 I R 52/10, BFH/NV 2011, 1354).

    Denn auch vorliegend hätte die Klägerin eine Betriebsstätte in den Räumlichkeiten der Obergesellschaft, wenn sie dort nicht selbst tätig geworden wäre, sondern die Obergesellschaft als Subunternehmer für die von ihr erledigten Aufgaben eingesetzt und diese fortlaufend überwacht hätte (vgl. BFH-Urteil vom 23. Februar 2011 I R 52/10, BFH/NV 2011, 1354 mit Verweis auf BFH-Urteil vom 13. Juni 2006 I R 84/05, BStBl II 2007, 94, m. w. N.).

    Dies muss auch gelten, wenn im vorliegenden Fall den die Klägerin leitenden Personen zugleich die Leitung der Obergesellschaft oblag und die geforderte Überwachung gleichsam durch eine Identität der Leitungsorgane ersetzt wird (vgl. BFH-Urteil vom 23. Februar 2011 I R 52/10, BFH/NV 2011, 1354).

    In Abzug zu bringen sind dann die entsprechenden Betriebsausgaben (BFH-Urteile vom 23. Februar 2011 I R 52/10, BFH/NV 2011, 1354).

    Dies gilt auch bei der Aufteilung zwischen inländischen und ausländischen Einkünften (vgl. BFH-Urteil vom 23. Februar 2011 I R 52/10, BFH/NV 2011, 1354).

  • BFH, 04.07.2012 - II R 38/10

    Erbschaftsteuer bei Erwerb aufgrund ausländischen Rechts (hier:

    Unerheblich ist, ob die Nutzung auf einem vertraglich eingeräumten Nutzungsrecht beruhte (BFH-Urteile vom 23. Februar 2011 I R 52/10, BFH/NV 2011, 1354 Rz 35 f., und vom 24. August 2011 I R 46/10, BFHE 234, 339 Rz 23).
  • BFH, 18.09.2019 - III R 3/19

    Gewerbesteuerzerlegung, Betriebsführungsgesellschaft und Betriebsstätte

    Die Personenidentität der Leitungsorgane ersetzt gleichsam die genannte erforderliche nachhaltige Überwachung (BFH-Urteil vom 23.02.2011 - I R 52/10, BFH/NV 2011, 1354, Rz 37).
  • FG Bremen, 25.06.2015 - 1 K 68/12

    Inländische Betriebsstätte einer vermögensverwaltenden gewerblich geprägten GmbH

    Für das Vorliegen einer solchen tatsächlichen Position spricht in der Regel die Identität der handelnden Organe der überlassenden und der nutzenden Gesellschaft (vgl. BFH-Urteile vom 5. November 2014 IV R 30/11, juris; vom 4. Juli 2012 II R 38/10 BFHE 238, 216, BStBl II 2012, 782 mit Anmerkung Loose in jurisPR-SteuerR 43/2012 Anm. 2; vom 23. Februar 2011 I R 52/10, BFH/NV 2011, 1354; vom 14. Juli 2004 I R 106/03, BFH/NV 2005, 154 ).
  • FG Baden-Württemberg, 30.06.2020 - 5 K 3305/17

    Ort der Besteuerung der gewerblichen Einkünfte einer General Partnership -

    kann eine Betriebsstätte nach alledem allenfalls in weiteren von dem in Großbritannien ansässigen Managing Director der XML, Herrn T., für dessen geschäftsleitende Tätigkeit genutzten Räumen bzw. Einrichtungen begründet worden sein, insbesondere in dem angeführten Homeoffice in Z. Wie dargelegt, kann eine Gesellschaft nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung über die Räumlichkeiten Verfügungsmacht besitzen, in denen ihr Geschäftsführer für diese tätig ist (vgl. BFH v. 23. Januar 1991 I R 22/90, BStBl II 1991, 554; v. 23. Februar 2011 I R 52/10, BFH/NV 2011.1354).
  • FG Düsseldorf, 19.01.2017 - 14 K 2779/14

    Nichterfüllung der Voraussetzungen für eine Beteiligung an der Zerlegung des

    d) Entsprechendes gilt für die von der Beigeladenen zu 2) zitierten Urteile des BFH vom 23.02.2011 I R 52/10 (Sammlung aller Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 2011, 1354) und vom 24.08.2011 I R 46/10 (BStBl II 2014, 764) sowie des Urteils des FG Münster vom 15.08.2013 9 K 311/11.
  • FG Niedersachsen, 23.03.2012 - 1 K 275/09

    Gewerbesteuerpflichtigkeit einer gewerblich geprägten Personengesellschaft (hier:

  • FG Hamburg, 15.09.2016 - 2 K 223/13

    Zurechnung der von einer inländischen Personengesellschaft an ihre Gesellschafter

  • FG Münster, 17.06.2016 - 9 K 593/13

    Unbeschränkte Körperschaftsteuerpflichtigkeit eines im Inland betriebenen

  • FG Münster, 28.08.2014 - 3 K 743/13

    Gewerbliche Prägung einer vermögensverwaltenden Einheits-GmbH & Co. KG

  • FG Münster, 12.04.2019 - 13 K 3645/16

    Gewerbesteuer - Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen eine AG schweizerischen

  • BFH, 08.06.2015 - I B 3/14

    Zweigniederlassung - Betriebsstätte - Betriebsführungsvertrag

  • FG Hamburg, 16.05.2017 - 2 K 118/16

    Einkommensteuer: Zuordnung von Aufwendungen bei Beteiligungsgesellschaften -

  • BFH, 18.08.2015 - I R 42/14

    Beschränkte Einspruchsbefugnis auch bei inländischen Gesellschaftern einer

  • FG Berlin-Brandenburg, 23.03.2017 - 4 K 4153/16

    Fertigstellung einer Windkraftanlage als Voraussetzung für den Beginn der

  • FG Baden-Württemberg, 28.09.2015 - 10 K 2178/12

    Keine Vorverlagerung des Beginns der Gewerbesteuerpflicht bei einer rein

  • FG Baden-Württemberg, 11.11.2013 - 6 K 1483/12

    Unterhalten einer Zweigniederlassung und damit einer inländischen Betriebsstätte

  • FG Sachsen, 30.11.2017 - 1 K 123/17

    Unbeschränkte Steuerpflicht - feste Geschäftseinrichtung eines Flugzeugingenieurs

  • BFH, 11.09.2013 - I B 79/13

    Klagebefugnis bei Beteiligung an einer ausländischen Personengesellschaft betr.

  • FG Münster, 28.08.2014 - 3 K 744/13

    Anwendung der gesonderten Wertfeststellung zum Zwecke der Schenkungssteuer

  • FG Niedersachsen, 22.05.2014 - 10 K 245/13

    Befugnis der inländischen Gesellschafter einer ausländischen Personengesellschaft

  • FG Düsseldorf, 05.05.2022 - 8 K 2073/14

    Berücksichtigen von erklärten Verlusten aus der geschäftlichen Betätigung einer

  • FG Hessen, 17.10.2022 - 11 K 1210/17
  • FG Berlin-Brandenburg, 23.03.2017 - 4 K 4155/16

    Fertigstellung einer Windkraftanlage als Voraussetzung für den Beginn der

  • FG Nürnberg, 26.11.2013 - 1 K 1884/10

    Klagebefugnis nach § 48 FGO gilt auch für Rechtsschutz gegen

  • FG Niedersachsen, 09.06.2022 - 10 K 129/19

    Zerlegung von Gewerbesteuermessbeträgen durch Unterhalten von Betriebsstätten zur

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