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   BFH, 30.03.1994 - I R 54/93   

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https://dejure.org/1994,108
BFH, 30.03.1994 - I R 54/93 (https://dejure.org/1994,108)
BFH, Entscheidung vom 30.03.1994 - I R 54/93 (https://dejure.org/1994,108)
BFH, Entscheidung vom 30. März 1994 - I R 54/93 (https://dejure.org/1994,108)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1, § 15 Abs. 2; GewStG § 2 Abs. 1; GewStDV § 1 Abs. 1 Satz 1

  • Wolters Kluwer

    Freiberufliche Tätigkeit - Feststellungslast - Wissenschaftliche Tätigkeit - Restaurationsbetrieb

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 175, 40
  • NJW 1995, 902
  • NVwZ 1995, 519 (Ls.)
  • BB 1994, 2067
  • BB 1994, 2130
  • DB 1994, 2596
  • BStBl II 1984, 864
  • BStBl II 1994, 864
 
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Wird zitiert von ... (85)

  • BSG, 16.04.1998 - B 3 KR 7/97 R

    Künstlersozialversicherung - Künstlersozialabgabe - Bemessungsgrundlage -

    Der Senat hat im Urteil vom 25. Oktober 1995 (aaO) deutlich gemacht, daß der Gesetzgeber gerade auch den Artisten als Unterhaltungskünstler in den Schutzbereich der Künstlersozialversicherung einbeziehen wollte; dementsprechend unterliegt auch die Verwertung "artistischer Kunst" der Künstlersozialabgabepflicht, obgleich Artistik nur dem Wortstamm nach zur Kunst zählt, im übrigen aber den allgemein gebräuchlichen Definitionen von Kunst nicht entspricht (zum Kunstbegriff vgl BVerfGE 67, 213, 226 f; 75, 369, 377 und 83, 130, 138 ff; BVerwGE 91, 211, 213; BFHE 136, 474; 160, 253 und 175, 40 sowie BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 12 S 75 ff).
  • BFH, 24.04.1997 - IV R 60/95

    1. Keine Umqualifizierung nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 bei einheitlicher

    Werden in einem Betrieb nur gemischte Leistungen erbracht, so ist der Betrieb danach zu qualifizieren, welche Tätigkeit die Gesamttätigkeit charakterisiert (BFH-Urteil vom 30. März 1994 I R 54/93, BFHE 175, 40, BStBl II 1994, 864).
  • BFH, 08.10.2008 - VIII R 74/05

    Promotionsberater ist nicht freiberuflich, sondern gewerblich tätig

    Die ausdrückliche Aufnahme der wissenschaftlich geprägten Berufe in den Katalog der freien Berufe wäre überflüssig, wenn deren Tätigkeit bereits stets aufgrund ihrer Ausbildung als wissenschaftliche Arbeit zu beurteilen wäre (BFH-Urteile vom 26. November 1992 IV R 109/90, BFHE 170, 88, BStBl II 1993, 235, verneint für einen Dispacheur; vom 30. März 1994 I R 54/93, BFHE 175, 40, BStBl II 1994, 864).

    c) Da auch der freie Beruf grundsätzlich die Merkmale eines Gewerbebetriebs erfüllt und der Steuerpflichtige der Gewerbesteuerpflicht nur dann nicht unterliegt, wenn er die besonderen Merkmale des § 18 EStG aufweist, trägt der Steuerpflichtige die Feststellungslast für das Vorliegen eines freien Berufes (BFH-Urteil in BFHE 175, 40, BStBl II 1994, 864).

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