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   BFH, 12.03.2014 - I R 55/13   

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https://dejure.org/2014,13583
BFH, 12.03.2014 - I R 55/13 (https://dejure.org/2014,13583)
BFH, Entscheidung vom 12.03.2014 - I R 55/13 (https://dejure.org/2014,13583)
BFH, Entscheidung vom 12. März 2014 - I R 55/13 (https://dejure.org/2014,13583)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Nachträgliche Veränderung des Veräußerungspreises und der Veräußerungskosten als stichtagsbezogene Teile des Veräußerungsgewinns i. S. von § 8b Abs. 2 Satz 2 KStG 2002

  • openjur.de

    Nachträgliche Veränderung des Veräußerungspreises und der Veräußerungskosten als stichtagsbezogene Teile des Veräußerungsgewinns i.S. von § 8b Abs. 2 Satz 2 KStG 2002

  • Bundesfinanzhof

    KStG § 8b Abs 2, KStG § 8b Abs 3, KStG § 15 S 1 Nr 2
    Nachträgliche Veränderung des Veräußerungspreises und der Veräußerungskosten als stichtagsbezogene Teile des Veräußerungsgewinns i.S. von § 8b Abs. 2 Satz 2 KStG 2002

  • Bundesfinanzhof

    Nachträgliche Veränderung des Veräußerungspreises und der Veräußerungskosten als stichtagsbezogene Teile des Veräußerungsgewinns i.S. von § 8b Abs. 2 Satz 2 KStG 2002

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8b Abs 2 KStG 2002, § 8b Abs 3 KStG 2002, § 15 S 1 Nr 2 KStG 2002
    Nachträgliche Veränderung des Veräußerungspreises und der Veräußerungskosten als stichtagsbezogene Teile des Veräußerungsgewinns i.S. von § 8b Abs. 2 Satz 2 KStG 2002

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Nachträgliche Veränderung des Veräußerungspreises und der Veräußerungskosten als stichtagsbezogene Teile des Veräußerungsgewinns i.S. von § 8b Abs. 2 Satz 2 KStG 2002

  • rewis.io

    Nachträgliche Veränderung des Veräußerungspreises und der Veräußerungskosten als stichtagsbezogene Teile des Veräußerungsgewinns i.S. von § 8b Abs. 2 Satz 2 KStG 2002

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung der nachträglichen Veränderung des Veräußerungspreises und der Veräußerungskosten als stichtagsbezogene Teile des Veräußerungsgewinns i.S. von § 8b Abs. 2 Satz 2 KStG 2002

  • datenbank.nwb.de

    Nachträgliche Veränderung des Veräußerungspreises und der Veräußerungskosten als stichtagsbezogene Teile des Veräußerungsgewinns i.S. von § 8b Abs. 2 Satz 2 KStG 2002

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Nachträgliche Veränderung des Veräußerungspreises und der Veräußerungskosten als stichtagsbezogene Teile des Veräußerungsgewinns i. S. von § 8b Abs. 2 Satz 2 KStG 2002

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die nachträgliche Veränderung des Veräußerungspreises

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Berücksichtigung der nachträglichen Veränderung des Veräußerungspreises und der Veräußerungskosten als stichtagsbezogene Teile des Veräußerungsgewinns i.S. von § 8b Abs. 2 Satz 2 KStG 2002

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Gewinnmindernde Rückwirkung einer nachträglichen Veränderung des Erlöses aus Anteilskauf auf Veräußerungszeitpunkt

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    NachträglicheVeränderungdesVeräußerungspreisesundderVeräußerungskostenals stichtagsbezogene Teile des Veräußerungsgewinns i. S. von§ 8bAbs. 2Satz2KStG2002

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Abziehbarkeit von Veräußerungskosten und nachträgliche Kaufpreisänderung bei Anteilsveräußerungen

In Nachschlagewerken

Sonstiges (3)

  • handelsblatt.com (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Nachträgliche Kaufpreisänderungen - Behandlung im Rahmen der Veräußerungsgewinnbefreiung nach § 8b Abs. 2 KStG - BMF-Schreiben vom 24.07.2015

  • pwc.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Veräußerungskosten und nachträgliche Kaufpreisänderungen bei Anteilsveräußerungen

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2014, 1622
  • BB 2014, 1827
  • BB 2015, 1431
  • DB 2014, 1463
  • BStBl II 2015, 658
  • NZG 2014, 1150
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 22.12.2010 - I R 58/10

    Wertveränderung einer Kaufpreisforderung als Teil des Veräußerungsgewinns i. S.

    Auszug aus BFH, 12.03.2014 - I R 55/13
    Das betrifft nicht nur die nach § 8b Abs. 2 und 3 KStG 2002 (außerbilanziell) vorzunehmende Einkommenskorrektur, sondern auch die (ebenfalls außerbilanziell) vorzunehmende (Gegen-)Korrektur des daraus abzuleitenden steuerbilanziellen Gewinns (Bestätigung und Fortführung des Senatsurteils vom 22. Dezember 2010 I R 58/10, BFHE 232, 185, zum Teil entgegen BMF-Schreiben vom 13. März 2008, BStBl I 2008, 506).

    Die Klage hatte mit ihrem Hauptantrag Erfolg; das Finanzgericht (FG) Köln gab ihr --unter Bezugnahme auf das Senatsurteil vom 22. Dezember 2010 I R 58/10 (BFHE 232, 185)-- durch Urteil vom 8. Mai 2013  9 K 1272/10 statt.

    Der Senat hat das für eine spätere partielle Uneinbringlichkeit des Veräußerungspreises in seinem Urteil in BFHE 232, 185 bejaht: Veräußerungspreis i.S. von § 8b Abs. 2 Satz 2 KStG 2002 ist jener Betrag, den der Veräußerer im Ergebnis tatsächlich vereinnahmt.

    Das alles folgt letztlich zwanglos und ohne, dass es weiterer Ausführungen dazu bedürfte, dem, was der Senat bereits in seinem Urteil in BFHE 232, 185 zum Ausdruck und dort näher begründet hat (im Ergebnis ebenso z.B. Pung in Dötsch/Pung/Möhlenbrock, Die Körperschaftsteuer, § 8b Rz 112; Gosch, KStG, 2. Aufl., § 8b Rz 195; Hahne, Deutsches Steuerrecht 2011, 955, 958; Geißer in Mössner/Seeger, Körperschaftsteuergesetz, § 8b Rz 171; auch Fertig, Die Unternehmensbesteuerung 2014, 98, der aus Gründen der gleichmäßigen Besteuerung allerdings ein bilanzielles Korrigieren bevorzugt; prinzipiell anders M. Frotscher in G. Frotscher/Maas, KStG/GewStG/ UmwStG, § 8b KStG Rz 211a, 212).

  • FG Köln, 08.05.2013 - 9 K 1272/10

    Einkommensteuer: Zeitliche Zuordnung einer nachträglichen Kaufpreisänderung für

    Auszug aus BFH, 12.03.2014 - I R 55/13
    Die Klage hatte mit ihrem Hauptantrag Erfolg; das Finanzgericht (FG) Köln gab ihr --unter Bezugnahme auf das Senatsurteil vom 22. Dezember 2010 I R 58/10 (BFHE 232, 185)-- durch Urteil vom 8. Mai 2013  9 K 1272/10 statt.

    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2013, 1690 abgedruckt.

  • BFH, 07.09.2011 - I R 12/11

    Abzug von Bewirtungsaufwendungen bei Hotelbetrieb mit Restaurant - Anwendung,

    Auszug aus BFH, 12.03.2014 - I R 55/13
    Da die vom FG festgestellten tatsächlichen Grundlagen des Streitstoffs durch die Änderung der angefochtenen Verwaltungsakte unberührt geblieben sind, bedarf es keiner Zurückverweisung der Sache gemäß § 127 FGO (z.B. Senatsurteil vom 7. September 2011 I R 12/11, BFHE 235, 225, BStBl II 2012, 194).
  • FG Münster, 20.09.2016 - 9 K 3911/13

    Unionsrechtswidrigkeit der gewerbesteuerlichen Kürzung bei Ausschüttungen von

    Dort war der Kürzungstatbestand des § 9 Nr. 7 Satz 1 GewStG 2002 auf der ersten Stufe einschlägig, so dass in dem Hinzurechnungsbetrag an den Organträger die Dividende nicht mehr enthalten war (Heurung/Bresgen/Fröhr, Betriebs-Berater 2015, 1431, 1434, mit Parallelerwägungen zur Körperschaftsteuer).
  • FG Schleswig-Holstein, 25.05.2016 - 1 K 20/13

    Steuerliche Anerkennung von Verlusten aus einer Finanzanlage; Aktivierung

    Währungs-, Zins- und Abzinsungsverluste aus der (Teil-)Veräußerung einer verzinsten und erst langfristig in Fremdwährung zu tilgenden Kaufpreisforderung aus einer steuerfreien Anteilsveräußerung können als nachträgliche Veränderung des Veräußerungsgewinns im Sinne des § 8b Abs. 2 KStG zu qualifizieren sein (Ergänzung zu den BFH-Urteilen I R 58/10 vom 22.12.2010, BStBl II 2015, 668 und I R 55/13 vom 12.03.2014, BStBl II 2015, 658).

    Mit Verfügung vom 28. Januar 2015 hat das Gericht die Beteiligten auf den Gesichtspunkt hingewiesen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs nachträgliche Veränderungen des Wertes einer Forderung aus einer steuerfreien Beteiligungsveräußerung im Sinne des § 8 b KStG grundsätzlich auf den Veräußerungszeitpunkt zurückwirken und zu einer Reduzierung des steuerfreien Veräußerungsgewinns führen (BFH, Urteile vom 22. Dezember 2010 I R 58/10, BStBl II 2015, 668 und vom 12. März 2014 I R 55/13, BStBl II 2015, 658).

    Die vorgenannte Rechtsprechung hat der Bundesfinanzhof durch Urteil vom 12. März 2013 I R 55/13, BStBl II 2015, 658 auch auf nachträgliche Veränderungen des Veräußerungspreises erstreckt.

  • FG Rheinland-Pfalz, 29.08.2018 - 1 K 2469/16

    Betriebsausgabenabzug für eine Geldbuße - Währungssicherungsgeschäfte als Teil

    Es geht auch hier darum, nur das tatsächlich vom Veräußerer Vereinnahmte von der Besteuerung auszunehmen (BFH-Urteile vom 12. März 2014 I R 55/13, BStBl II 2015, 658; vom 22. Dezember 2010 I R 58/10, BStBl II 2015, 668; vom 02. April 2008 IX R 73/04, BFH/NV 2008, 1658; Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 10. Februar 2016 11 K 12212/13, a.a.O.).
  • FG Hamburg, 19.09.2016 - 6 K 67/15

    Maßgeblicher Zeitpunkt bei § 34 Abs. 7 Nr. 2 KStG - Maßgeblichkeit der

    Das betrifft nicht nur die nach § 8b Abs. 2 und 3 KStG 2002 (außerbilanziell) vorzunehmende Einkommenskorrektur, sondern auch die (ebenfalls außerbilanziell) vorzunehmende (Gegen-)Korrektur des daraus abzuleitenden steuerbilanziellen Gewinns (BFH-Urteil vom 12.03.2014 I R 55/13, BStBl II 2015, 658 unter Hinweis auf BFH-Urteil vom 22.12.2010 I R 58/10, BFHE 232, 185, zum Teil entgegen BMF-Schreiben vom 13.03.2008, BStBl I 2008, 506).
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