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   BFH, 30.07.2014 - I R 56/13   

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https://dejure.org/2014,27435
BFH, 30.07.2014 - I R 56/13 (https://dejure.org/2014,27435)
BFH, Entscheidung vom 30.07.2014 - I R 56/13 (https://dejure.org/2014,27435)
BFH, Entscheidung vom 30. Juli 2014 - I R 56/13 (https://dejure.org/2014,27435)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Erhöhung des Körperschaftsteuerguthabens aufgrund gesetzlicher Neuregelung im JStG 2010

  • openjur.de

    Erhöhung des Körperschaftsteuerguthabens aufgrund gesetzlicher Neuregelung im JStG 2010

  • Bundesfinanzhof

    KStG § 36 Abs 3, KStG § 36 Abs 7, KStG § 37 Abs 1, KStG § 34 Abs 13f, KStG § 34 Abs 13g, AO § 179 Abs 3, BVerfGG § 79 Abs 2 S 1
    Erhöhung des Körperschaftsteuerguthabens aufgrund gesetzlicher Neuregelung im JStG 2010

  • Bundesfinanzhof

    Erhöhung des Körperschaftsteuerguthabens aufgrund gesetzlicher Neuregelung im JStG 2010

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 36 Abs 3 KStG 1999 vom 23.10.2000, § 36 Abs 7 KStG 1999 vom 23.10.2000, § 37 Abs 1 KStG 1999 vom 23.10.2000, § 34 Abs 13f KStG 2002 vom 08.12.2010, § 34 Abs 13g KStG 2002 vom 08.12.2010
    Erhöhung des Körperschaftsteuerguthabens aufgrund gesetzlicher Neuregelung im JStG 2010

  • IWW
  • cpm-steuerberater.de

    Erhöhung des Körperschaftsteuerguthabens aufgrund gesetzlicher Neuregelung im JStG 2010

  • Betriebs-Berater

    Erhöhung des Körperschaftsteuerguthabens aufgrund gesetzlicher Neuregelung im JStG 2010

  • rewis.io

    Erhöhung des Körperschaftsteuerguthabens aufgrund gesetzlicher Neuregelung im JStG 2010

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erhöhung des Körperschaftsteuerguthabens aufgrund gesetzlicher Neuregelung im JStG 2010

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit der Erhöhung des Körperschaftssteuerguthabens auf der Basis des JStG 2010

  • datenbank.nwb.de

    Erhöhung des Körperschaftsteuerguthabens aufgrund gesetzlicher Neuregelung im JStG 2010

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Erhöhung des KSt-Guthabens aufgrund gesetzlicher Neuregelung im JStG 2010

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Erhöhung des Körperschaftsteuerguthabens durch das JStG 2010

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zulässigkeit der Erhöhung des Körperschaftssteuerguthabens auf der Basis des JStG 2010

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Erhöhung des Körperschaftsteuerguthabens aufgrund gesetzlicher Neuregelung im JStG 2010

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Erhöhung eines Körperschaftsteuerguthabens kann wegen Bestandskraft eines Bescheides ausgeschlossen sein

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Erhöhung des Körperschaftsteuerguthabens aufgrund gesetzlicher Neuregelung im JStG 2010

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Erhöhung des Guthabens aufgrund der Neuregelung im JStG 2010

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Keine nachträgliche Erhöhung des Körperschaftsteuerguthabens bei Bestandskraft

  • handelsblatt.com (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Übergangsregelung mit Fallen - Die Rettung des Körperschaftsteuerguthabens

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • juris (Verfahrensmitteilung)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 246, 369
  • BB 2014, 2582
  • DB 2014, 2746
  • BStBl II 2014, 940
  • NZG 2015, 968
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 17.11.2009 - 1 BvR 2192/05

    Übergangsregeln vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren bei der

    Auszug aus BFH, 30.07.2014 - I R 56/13
    Auf der Grundlage der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 17. November 2009  1 BvR 2192/05 (BVerfGE 125, 1), mit der die Umgliederung des EK 45 gemäß § 36 Abs. 3 und 4 KStG 1999 für verfassungswidrig erklärt worden war, beantragte die Klägerin als Rechtsnachfolgerin der ... die erstmalige gesonderte Feststellung des Endbestands des EK 45, ggf. durch Erlass von Ergänzungsbescheiden gemäß § 179 Abs. 3 der Abgabenordnung (AO).

    Zur Begründung führte sie den Beschluss des BVerfG in BVerfGE 125, 1, und die daraufhin ergangene gesetzliche Neuregelung (§ 36, § 37 Abs. 1 KStG 2002 n.F.) an.

    Die gesetzlichen Regelungen in § 34 Abs. 13f und 13g KStG 2002 n.F. schließen an den Beschluss des BVerfG in BVerfGE 125, 1 an, mit dem § 36 Abs. 3 und 4 KStG 1999 als mit Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) unvereinbar erklärt wurde, soweit sich daraus ein Verlust von in EK 45 enthaltenem Körperschaftsteuerminderungspotenzial ergibt.

  • BVerfG, 12.03.1996 - 1 BvR 609/90

    Kindererziehungszeiten

    Auszug aus BFH, 30.07.2014 - I R 56/13
    Eine andere Entscheidung (Erstreckung des günstigeren Rechts auf rechts- und bestandskräftig geregelte Sachverhalte) wäre ihm ohne Weiteres möglich gewesen (vgl. § 79 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG), von Verfassungs wegen war er hierzu aber nicht verpflichtet (BVerfG-Beschluss vom 12. März 1996  1 BvR 609/90, BVerfGE 94, 241, 266).
  • BFH, 20.04.2011 - I R 65/05

    Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung zur Umgliederung des verwendbaren

    Auszug aus BFH, 30.07.2014 - I R 56/13
    Der Gleichheitsverstoß betraf die in § 36 Abs. 3 KStG 1999 bestimmte Umgliederung von EK 45 in EK 40 einschließlich ihrer sich ggf. aus § 36 Abs. 4 KStG 1999 ergebenden Folgen (Senatsurteil vom 20. April 2011 I R 65/05, BFHE 234, 385, BStBl II 2011, 983).
  • BFH, 07.11.1990 - II R 17/86

    § 12 Abs. 3 VStG 1974 in der bis 1983 geltenden Fassung ist auch anwendbar auf

    Auszug aus BFH, 30.07.2014 - I R 56/13
    Eine steuerliche Begünstigung dürfen Verwaltungsbehörden und Gerichte nach dem Grundsatz des Vorbehalts des Gesetzes (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 7. November 1990 II R 17/86, BFHE 162, 450, BStBl II 1991, 163, m.w.N.; abweichend Jarass/Pieroth, Grundgesetz, 13. Aufl., Art. 20 Rz 51: Vorrang des Gesetzes) grundsätzlich aber nur dann zusprechen, wenn im materiellen Recht eine entsprechende Anspruchsgrundlage existiert.
  • BFH, 03.03.2011 - IV R 8/08

    Zur Nachholung der Feststellung des Veräußerungsgewinns eines Mitunternehmers

    Auszug aus BFH, 30.07.2014 - I R 56/13
    Schließlich kann der im Wege der Auslegung (zur Bedeutung der Auslegung in diesem Zusammenhang BFH-Urteil vom 3. März 2011 IV R 8/08, BFH/NV 2011, 1649, m.w.N.) zu bestimmende Inhalt der im Streitfall ergangenen Endbestände-Feststellungsbescheide --nur-- dahin verstanden werden, dass jeweils ein Endbestand an EK 45 nicht mehr vorhanden war.
  • BFH, 27.10.2015 - I E 9/15

    Streitwertbemessung betreffend Körperschaftsteuerguthaben

    Die Revision wies der erkennende Senat mit Urteil vom 30. Juli 2014 I R 56/13 (BFHE 246, 369, BStBl II 2014, 940) ab.

    Dieses beträgt nämlich einen bestimmten Bruchteil des --verfahrensrechtlich gemäß § 36 Abs. 7 KStG 1999 gesondert festgestellten-- Endbestands des EK 40 (§ 37 Abs. 1 Satz 2 KStG 1999) beziehungsweise --nach der Neuregelung durch das Jahressteuergesetz (JStG) 2010 vom 8. Dezember 2010 (BGBl I 2010, 1768, BStBl I 2010, 1394 --KStG 2002 n.F.--; zur Rechtsentwicklung vgl. Senatsurteil in BFHE 246, 369, BStBl II 2014, 940)-- der Endbestände des EK 40 sowie des EK 45 (§ 37 Abs. 1 Satz 2, § 34 Abs. 13g KStG 2002 n.F.).

    Dass die vier Beschwerdeverfahren und das Revisionsverfahren I R 56/13 wirtschaftlich dieselbe Zielrichtung hatten (Zuerkennung eines Körperschaftsteuerguthabens auf der Basis der Neufassung der §§ 36, 37 KStG durch das JStG 2010) ändert nichts daran, dass die Klägerin dieses Ziel in mehreren rechtlich selbständigen Gerichtsverfahren verfolgt hat.

    Deshalb kommt die von der Klägerin begehrte und auf eine entsprechende Anwendung des § 45 Abs. 1 Satz 3 GKG gestützte Zusammenrechnung der Einzelstreitwerte der vier Beschwerdeverfahren und des Revisionsverfahrens I R 56/13 bzw. der Ansatz des höchsten Einzelwerts nicht in Betracht.

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