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   BFH, 01.02.2012 - I R 57/10   

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https://dejure.org/2012,9393
BFH, 01.02.2012 - I R 57/10 (https://dejure.org/2012,9393)
BFH, Entscheidung vom 01.02.2012 - I R 57/10 (https://dejure.org/2012,9393)
BFH, Entscheidung vom 01. Februar 2012 - I R 57/10 (https://dejure.org/2012,9393)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Abschreibungsbeginn bei Windkraftanlagen - Übergang des wirtschaftlichen Eigentums - Bindung des Revisionsgerichts an die Tatsachen- und Beweiswürdigung durch das FG

  • openjur.de

    Abschreibungsbeginn bei Windkraftanlagen; Übergang des wirtschaftlichen Eigentums; Bindung des Revisionsgerichts an die Tatsachen- und Beweiswürdigung durch das FG

  • Bundesfinanzhof

    AO § 39, EStG § 5 Abs 1 S 1, EStG § 5 Abs 1 S 1, EStG § 6 Abs 1 Nr 1, EStG § 6 Abs 1 Nr 1, EStG § 7 Abs 1, EStG § 7 Abs 1, HGB § 242 Abs 1, FGO § 118 Abs 2
    Abschreibungsbeginn bei Windkraftanlagen - Übergang des wirtschaftlichen Eigentums - Bindung des Revisionsgerichts an die Tatsachen- und Beweiswürdigung durch das FG

  • Bundesfinanzhof

    Abschreibungsbeginn bei Windkraftanlagen - Übergang des wirtschaftlichen Eigentums - Bindung des Revisionsgerichts an die Tatsachen- und Beweiswürdigung durch das FG

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 39 AO, § 5 Abs 1 S 1 EStG 1997, § 5 Abs 1 S 1 EStG 2002, § 6 Abs 1 Nr 1 EStG 1997, § 6 Abs 1 Nr 1 EStG 2002
    Abschreibungsbeginn bei Windkraftanlagen - Übergang des wirtschaftlichen Eigentums - Bindung des Revisionsgerichts an die Tatsachen- und Beweiswürdigung durch das FG

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Abschreibungsbeginn bei Windkraftanlagen

  • rewis.io

    Abschreibungsbeginn bei Windkraftanlagen - Übergang des wirtschaftlichen Eigentums - Bindung des Revisionsgerichts an die Tatsachen- und Beweiswürdigung durch das FG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestimmung der eigenständigen Wirtschaftsgüter eines Windparks; Möglichkeit der Abschreibung der Windkraftanlage schon vor deren Inbetriebnahme bei Erlangung des wirtschaftlichen Eigentums durch den Erwerber

  • datenbank.nwb.de

    Abschreibungsbeginn bei Windkraftanlagen - Übergang des wirtschaftlichen Eigentums

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abschreibungsbeginn bei Windkraftanlagen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Abschreibungsbeginn bei Windkraftanlagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abschreibungsbeginn bei Windkraftanlagen

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bestimmung der eigenständigen Wirtschaftsgüter eines Windparks; Möglichkeit der Abschreibung der Windkraftanlage schon vor deren Inbetriebnahme bei Erlangung des wirtschaftlichen Eigentums durch den Erwerber

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Abschreibungsbeginn und Übergang des wirtschaftlichen Eigentums

  • buchstelle-lage.de (Kurzinformation)

    Abschreibungsbeginn und wirtschaftliches Eigentum einer Windkraftanlage

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Abschreibungsbeginn bei Windkraftanlagen

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Abschreibung
    Abschreibungen nach Steuerrecht
    Beginn der AfA
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 236, 374
  • BB 2012, 1211
  • DB 2012, 950
  • BStBl II 2012, 407
  • BauR 2012, 1152
  • NZG 2012, 600
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (18)

  • BFH, 14.04.2011 - IV R 46/09

    Ein Windpark besteht aus mehreren selbständigen Wirtschaftsgütern, deren

    Auszug aus BFH, 01.02.2012 - I R 57/10
    Bei einem Windpark stellt einerseits jede einzelne Windkraftanlage einschließlich des dazugehörigen Transformators sowie der verbindenden Verkabelung, andererseits die externe Verkabelung sowie die Zuwegung im Regelfall ein jeweils eigenständiges Wirtschaftsgut dar (Bestätigung des BFH-Urteils vom 14. April 2011 IV R 46/09, BFHE 233, 214, BStBl II 2011, 696).

    Der BFH hat hierzu mit Urteil vom 14. April 2011 IV R 46/09 (BFHE 233, 214, BStBl II 2011, 696) entschieden, dass jede WKA mit dem dazugehörigen Transformator nebst der verbindenden (inneren) Verkabelung ein zusammengesetztes Wirtschaftsgut darstelle und daneben die (externe) Verkabelung von den Transformatoren bis zum Stromnetz des Energieversorgers zusammen mit der Übergabestation als ein weiteres zusammengesetztes Wirtschaftsgut anzusehen sei, wenn dadurch mehrere WKA miteinander verbunden werden.

    Anderes ergibt sich nicht daraus, dass nach dem BFH-Urteil in BFHE 233, 214, BStBl II 2011, 696 grundsätzlich alle Wirtschaftsgüter eines Windparks aufgrund ihres wirtschaftlichen Verbrauchs in Anlehnung an die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der WKA über einen einheitlichen Zeitraum abzuschreiben sind.

    Das FG wird hierbei jedoch auch zu berücksichtigen haben, dass sich sämtliche Wirtschaftsgüter des Windparks nach Maßgabe der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der WKA wirtschaftlich verbrauchen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 233, 214, BStBl II 2011, 696) und an deren Ablauf mithin auch das Ende der Abschreibungszeiträume sowohl für die externe Verkabelung einschließlich Übergabestation als auch --ungeachtet des früheren Abschreibungsbeginns-- für die Zuwegung auszurichten ist.

  • BFH, 02.09.1988 - III R 53/84

    Bewegliche Wirtschaftsgüter sind im Investitionszulagenrecht auch dann erst mit

    Auszug aus BFH, 01.02.2012 - I R 57/10
    Kennzeichen des Herstellers (Bauherrn) ist, dass er auf eigene Rechnung und Gefahr ein Wirtschaftsgut herstellt oder herstellen lässt und er das Baugeschehen beherrscht (BFH-Urteil vom 2. September 1988 III R 53/84, BFHE 154, 413, BStBl II 1988, 1009; § 15 Abs. 1 EStDV).

    Der Annahme eines Anschaffungsvorgangs steht nicht entgegen, dass die Anlagen von der S-GmbH montiert werden mussten und die Klägerin selbst zur Erstellung der Anlagenfundamente verpflichtet war (vgl. BFH-Urteil in BFHE 154, 413, BStBl II 1988, 1009).

    Abgesehen davon, dass auf einen solchen Vertrag grundsätzlich die Vorschriften über den Kauf Anwendung finden (§ 651 Abs. 1 Satz 2, erster Halbsatz BGB a.F.), würde hierdurch jedoch selbst dann, wenn die WKA als nicht vertretbare Sachen i.S. von § 651 Abs. 1 Satz 2, zweiter Halbsatz BGB a.F. einzustufen sein sollten (vgl. dazu aber Palandt/Sprau, Bürgerliches Gesetzbuch, 71. Aufl., § 651 Rz 8), die Stellung der Klägerin als Erwerberin der Anlagen nicht berührt (vgl. BFH-Urteile in BFHE 154, 413, BStBl II 1988, 1009; vom 28. November 2006 III R 17/05, BFH/NV 2007, 975: jeweils betreffend Werklieferungsvertrag; vom 14. November 1989 IX R 197/84, BFHE 158, 546, BStBl II 1990, 299, zu II.1.c und II.2.: betreffend Werkvertrag).

    Dies erfordert nicht nur im Falle eines Grundstückserwerbs, sondern auch im Falle der Anschaffung beweglicher Wirtschaftsgüter --wie z.B. Maschinen-- in der Regel den Übergang von (Eigen-)Besitz, Gefahr, Nutzungen und Lasten (z.B. BFH-Urteile vom 28. April 1977 IV R 163/75, BFHE 122, 121, BStBl II 1977, 553; in BFHE 154, 413, BStBl II 1988, 1009).

  • BFH, 28.11.2006 - III R 17/05

    InvZul: Zeitpunkt der Anschaffung

    Auszug aus BFH, 01.02.2012 - I R 57/10
    Abgesehen davon, dass auf einen solchen Vertrag grundsätzlich die Vorschriften über den Kauf Anwendung finden (§ 651 Abs. 1 Satz 2, erster Halbsatz BGB a.F.), würde hierdurch jedoch selbst dann, wenn die WKA als nicht vertretbare Sachen i.S. von § 651 Abs. 1 Satz 2, zweiter Halbsatz BGB a.F. einzustufen sein sollten (vgl. dazu aber Palandt/Sprau, Bürgerliches Gesetzbuch, 71. Aufl., § 651 Rz 8), die Stellung der Klägerin als Erwerberin der Anlagen nicht berührt (vgl. BFH-Urteile in BFHE 154, 413, BStBl II 1988, 1009; vom 28. November 2006 III R 17/05, BFH/NV 2007, 975: jeweils betreffend Werklieferungsvertrag; vom 14. November 1989 IX R 197/84, BFHE 158, 546, BStBl II 1990, 299, zu II.1.c und II.2.: betreffend Werkvertrag).

    Sind am Bilanzstichtag nicht alle vorbezeichneten Einzelkriterien erfüllt, bedarf es einer wertenden Beurteilung anhand der Verteilung von Chancen und Risiken, die aus dem zu bilanzierenden Vermögensgegenstand erwachsen (so zutreffend die Gesetzesbegründung in BTDrucks 16/10067, S. 47 zu § 246 Abs. 1 Satz 2 HGB n.F.; vgl. auch BFH-Urteile vom 17. Dezember 2009 III R 92/08, BFHE 228, 559; in BFH/NV 2007, 975).

    Letztlich kommt es hierauf aber nicht an, da nach der Rechtsprechung des BFH die Erlangung des wirtschaftlichen Eigentums jedenfalls dann an den Übergang der Gefahr des zufälligen Untergangs der Sache gebunden ist, wenn der Verkäufer (Werklieferer) eine technische Anlage zu übereignen hat, die vom Erwerber erst nach erfolgreichem Abschluss eines Probebetriebs abgenommen werden soll (BFH-Urteil in BFH/NV 2007, 975).

  • BFH, 03.08.1988 - I R 157/84

    Zeitpunkt der Anschaffung beim Kauf von Waren vor der Übereignung

    Auszug aus BFH, 01.02.2012 - I R 57/10
    Verrechnungsverbot">246 Abs. 1 Satz 2 HGB durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz vom 25. Mai 2009 (BGBl I 2009, 1102) im Handelsrecht Einvernehmen darüber bestand, dass die Vermögensgegenstände --auch in Fällen ihres Erwerbs-- dem wirtschaftlichen Eigentümer als Inhaber der wirtschaftlichen Verfügungsmacht zuzurechnen sind (BFH-Urteile vom 3. August 1988 I R 157/84, BFHE 154, 321, BStBl II 1989, 21; vom 14. Mai 2002 VIII R 30/98, BFHE 199, 181, BStBl II 2002, 741; Förschle/Kroner in Beck Bil-Komm., 6. Aufl., § 246 Rz 5; Blümich/Buciek, § 5 EStG Rz 512; Kußmaul/Gräbe in Petersen/ Zwirner, Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz - BilMoG, 2009, 384, jeweils m.w.N).

    Diese Beurteilung widerstreitet nicht dem Senatsurteil in BFHE 154, 321, BStBl II 1989, 21, nach dem der Erwerber die wirtschaftliche Verfügungsmacht über die von ihm gekauften Waren (Kaffee) selbst dann, wenn die Gefahr des zufälligen Untergangs bereits auf ihn übergegangen ist, erst mit dem unmittelbaren oder mittelbaren Besitz erlange (anderer Ansicht z.B. Grottel/Gadek in Beck Bil-Komm., 8. Aufl., § 255 Rz 31).

    Abgesehen davon, dass diese Ausführungen nach der zitierten ständigen Rechtsprechung keinen Umkehrschluss des Inhalts gestatten, dass der Erwerber --ohne Rücksicht auf die Gefahrtragung-- allein aufgrund der Erlangung des Besitzes wirtschaftlicher Eigentümer der Kaufsache werde, ist das Urteil in BFHE 154, 321, BStBl II 1989, 21 bereits im Ausgangspunkt auf den Streitfall nicht übertragbar, der durch die vertragliche Abrede über die technische Erprobung des Kaufgegenstands gekennzeichnet ist.

  • BFH, 11.01.2005 - IX R 15/03

    Erstattung von Instandsetzungsaufwendungen und Modernisierungsaufwendungen im

    Auszug aus BFH, 01.02.2012 - I R 57/10
    Letzteres steht dem Klagebegehren nicht entgegen, weil es sich zum einen bei den WKA sowie der externen Verkabelung (einschließlich Übergabestation) um eigenständige Wirtschaftsgüter handelt und zum anderen nach allgemeiner Ansicht Abschreibungen auch für Jahre vor Inbetriebnahme des zur Einkunftserzielung zu nutzenden Wirtschaftsguts geltend gemacht werden können (BFH-Urteil vom 11. Januar 2005 IX R 15/03, BFHE 209, 77, BStBl II 2005, 477; Blümich/Brandis, § 7 EStG Rz 302; Schmidt/Kulosa, EStG, 30. Aufl., § 7 Rz 90).

    Die Bindungswirkung entfällt deshalb insbesondere dann, wenn die Auslegung in sich widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, weil beispielsweise die für die Interessenlage der Beteiligten bedeutsamen Begleitumstände nicht erforscht und/oder nicht zutreffend gewürdigt worden sind (z.B. BFH-Urteile vom 11. Januar 2005 IX R 15/03, BFHE 209, 77, BStBl II 2005, 477; vom 10. Februar 2010 XI R 49/07, BFHE 228, 456, BStBl II 2010, 1109, jeweils m.w.N.).

  • FG Rheinland-Pfalz, 06.05.2010 - 1 K 2037/07

    Gesamtanlage einer Windenergieanlage kein einziges einheitliches Wirtschaftsgut -

    Auszug aus BFH, 01.02.2012 - I R 57/10
    Der dagegen erhobenen Klage, mit der die Klägerin begehrte, die angefochtenen Bescheide dahin zu ändern, dass die beiden WKA bereits im Streitjahr 2000 abgeschrieben und hierbei auf der Grundlage einer Nutzungsdauer von 12 Jahren sowohl die degressive Abschreibung als auch die Sonderabschreibung nach § 7g EStG 1997 anerkannt werden, hat das FG stattgegeben (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 6. Mai 2010  1 K 2037/07, abgedruckt in Versorgungswirtschaft 2010, 254).
  • BGH, 12.05.1976 - VIII ZR 26/75

    Bauvertrag über Gebäude als Scheinbestandteil eines Grundstückes

    Auszug aus BFH, 01.02.2012 - I R 57/10
    Zwar wäre in diesem Fall --da die WKA auf fremdem Grund und Boden errichtet wurden (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12. Mai 1976 VIII ZR 26/75, Neue Juristische Wochenschrift 1976, 1539; Palandt/Sprau, Bürgerliches Gesetzbuch, 60. Aufl., § 651 Rz 1)-- von einem Werklieferungsvertrag gemäß § 651 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzesbuchs (BGB) a.F. i.V.m. Art. 229 § 5 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche auszugehen.
  • BFH, 14.04.2011 - IV R 52/09

    Zur Berücksichtigung von AfA beim Gewerbeertrag im Zeitpunkt der Aufnahme des

    Auszug aus BFH, 01.02.2012 - I R 57/10
    Beide Abschreibungen setzen die Anschaffung des in Frage stehenden Wirtschaftsguts und damit nach ständiger Rechtsprechung voraus, dass der Steuerpflichtige (Erwerber) zumindest die wirtschaftliche Verfügungsmacht über das Wirtschaftsgut in dem Sinne erlangt hat, dass er als dessen wirtschaftlicher Eigentümer anzusehen ist (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 4. Juni 2003 X R 49/01, BFHE 202, 320, BStBl II 2003, 751; vom 14. April 2011 IV R 52/09, BFHE 233, 257, BStBl II 2011, 929).
  • BFH, 10.02.2010 - XI R 49/07

    Garantiezusage eines Autoverkäufers als steuerpflichtige sonstige Leistung

    Auszug aus BFH, 01.02.2012 - I R 57/10
    Die Bindungswirkung entfällt deshalb insbesondere dann, wenn die Auslegung in sich widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, weil beispielsweise die für die Interessenlage der Beteiligten bedeutsamen Begleitumstände nicht erforscht und/oder nicht zutreffend gewürdigt worden sind (z.B. BFH-Urteile vom 11. Januar 2005 IX R 15/03, BFHE 209, 77, BStBl II 2005, 477; vom 10. Februar 2010 XI R 49/07, BFHE 228, 456, BStBl II 2010, 1109, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 17.12.2009 - III R 92/08

    Anschaffung eines Grundstücks bei Besitzübergabe vor dem vertraglich vereinbarten

    Auszug aus BFH, 01.02.2012 - I R 57/10
    Sind am Bilanzstichtag nicht alle vorbezeichneten Einzelkriterien erfüllt, bedarf es einer wertenden Beurteilung anhand der Verteilung von Chancen und Risiken, die aus dem zu bilanzierenden Vermögensgegenstand erwachsen (so zutreffend die Gesetzesbegründung in BTDrucks 16/10067, S. 47 zu § 246 Abs. 1 Satz 2 HGB n.F.; vgl. auch BFH-Urteile vom 17. Dezember 2009 III R 92/08, BFHE 228, 559; in BFH/NV 2007, 975).
  • BFH, 13.01.2006 - I B 93/05

    Wirtschaftliches Eigentum an Grundstücken

  • BFH, 04.06.2003 - X R 49/01

    Anschaffungszeitpunkt eines Grundstücks

  • BFH, 14.05.2002 - VIII R 30/98

    Zurechnung von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden

  • BFH, 15.03.2002 - X B 175/01

    Überraschungsentscheidung; Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten;

  • BFH, 07.11.1991 - IV R 43/90

    Zeitpunkt der Anschaffung eines Grundstücks ist der Tag des Übergangs von Besitz,

  • BFH, 14.11.1989 - IX R 197/84

    Beteiligte an einem Bauherrenmodell sind im Regelfall Erwerber; die gesamten

  • BFH, 28.04.1977 - IV R 163/75

    Sonderabschreibungen nach § 3 ZRFG bei der Anschaffung neu errichteter

  • BFH, 15.03.1973 - VIII R 90/70

    Käufer eines Eigenheims - Erhöhte AfA - Wirtschaftlicher Ersterwerber -

  • FG Köln, 19.07.2019 - 2 K 2672/17

    Klageabweisung in einem sog. "cum/ex-Verfahren"

    Wenn der BFH auf der Grundlage einer Gesamtwürdigung (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 1. Februar 2012 - I R 57/10, BStBl II 2012, 407) darauf abstellt, dass es beim Aktienerwerb bei üblichem Ablauf der Vereinbarungen zum Erwerb des zivilrechtlichen Eigentums durch den Käufer kommt, setzt dieses Bild die (untechnische) "Rechtsmacht" des Verkäufers voraus, auch sofort erfüllen zu können.
  • BFH, 22.09.2016 - IV R 1/14

    Abschreibungsbeginn bei Windkraftanlagen - Erlangung wirtschaftlichen Eigentums

    Geliefert ist ein Wirtschaftsgut, wenn der Steuerpflichtige (Erwerber) zumindest die wirtschaftliche Verfügungsmacht über das Wirtschaftsgut in dem Sinne erlangt hat, dass er als dessen wirtschaftlicher Eigentümer anzusehen ist (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 4. Juni 2003 X R 49/01, BFHE 202, 320, BStBl II 2003, 751; vom 14. April 2011 IV R 52/09, BFHE 233, 257, BStBl II 2011, 929, und vom 1. Februar 2012 I R 57/10, BFHE 236, 374, BStBl II 2012, 407).

    Wirtschaftliches Eigentum liegt im Falle der Anschaffung beweglicher Wirtschaftsgüter daher vor, wenn (Eigen-)Besitz, Gefahr, Nutzungen und Lasten auf den Erwerber übergegangen sind (BFH-Urteil in BFHE 236, 374, BStBl II 2012, 407).

    Dabei ist unter Besitz nicht der Eigenbesitz i.S. von § 854 BGB, sondern der Besitz in Erwartung des Eigentumserwerbs zu verstehen (BFH-Urteil in BFHE 236, 374, BStBl II 2012, 407).

    Nur soweit vertragliche Vereinbarungen fehlen, ist auch in diesem Fall auf die (abdingbaren) zivilrechtlichen Regelungen über die Gefahrtragung (§ 446 Satz 1 i.V.m. § 651 BGB) abzustellen (BFH-Urteile vom 28. November 2006 III R 17/05, BFH/NV 2007, 975, und in BFHE 236, 374, BStBl II 2012, 407).

    Hat der Verkäufer (Werklieferant) eine technische Anlage zu übereignen, die vom Erwerber erst nach dem erfolgreichen Abschluss eines Probebetriebs abgenommen werden soll, geht das wirtschaftliche Eigentum an der technischen Anlage erst mit der nach dem durchgeführten Probebetrieb erfolgten Abnahme über (BFH-Urteile in BFHE 236, 374, BStBl II 2012, 407, und vom 6. Februar 2014 IV R 41/10).

    cc) In der Rechtsprechung ist zudem geklärt, dass Kaufpreisvorauszahlungen vor Übergang des wirtschaftlichen Eigentums nicht zur Annahme einer vorzeitigen Erlangung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht über das Wirtschaftsgut berechtigen; vielmehr sind sie beim Erwerber zu aktivieren und beim Veräußerer zu passivieren (BFH-Urteile vom 7. November 1991 IV R 43/90, BFHE 166, 329, BStBl II 1992, 398, und in BFHE 236, 374, BStBl II 2012, 407).

  • BFH, 27.10.2015 - VIII R 47/12

    Tilgung der Kaufpreisverpflichtung eines Neugesellschafters aus künftigen

    Die --ansonsten gemäß § 118 Abs. 2 FGO bestehende-- Bindung des Senats an eine Vertragsauslegung des FG entfällt insbesondere dann, wenn dessen Auslegung lückenhaft ist, weil die für die Interessenlage der Beteiligten bedeutsamen Begleitumstände nicht erforscht und/oder nicht zutreffend gewürdigt worden sind (s. z.B. BFH-Urteil vom 1. Februar 2012 I R 57/10, BFHE 236, 374, BStBl II 2012, 407).
  • BFH, 22.11.2018 - VI R 50/16

    Keine Übertragung einer Rücklage nach § 6b EStG ohne Abzug von den Anschaffungs-

    Dabei kann der Senat im Streitfall dahinstehen lassen, ob die Eltern das Sechsfamilienhaus angeschafft oder hergestellt haben (s. dazu BFH-Urteil vom 1. Februar 2012 I R 57/10, BFHE 236, 374, BStBl II 2012, 407, Rz 17, m.w.N.).
  • FG Nürnberg, 25.11.2015 - 3 K 387/14

    Zeitpunkt der Erlangung des zivilrechtlichen bzw. wirtschaftlichen Eigentums an

    Auch die Zuwegung stellt ein eigenständiges Wirtschaftsgut dar (BFH-Urteile vom 1.02.2012 I R 57/10, BFHE 236, 374, BStBl II 2012, 407; vom 14.04.2011 IV R 46/09, BFHE 233, 214, BStBl II 2011, 696).

    Geliefert ist das Wirtschaftsgut, wenn der Erwerber nach dem Willen der Vertragsparteien zumindest die wirtschaftliche Verfügungsmacht darüber in dem Sinne erlangt hat, dass er als dessen wirtschaftlicher Eigentümer anzusehen ist (ständige Rechtsprechung des BFH: vgl. z.B. Urteile vom 4. Juni 2003 X R 49/01, BFHE 202, 320, BStBl. II 2003, 751; vom 28. November 2006 III R 17/05, HFR 2007, 678, BFH/NV 2007, 975; vom 14. April 2011 IV R 52/09, BFHE 233, 257, BStBl. II 2011, 929; vom 1. Dezember 2012 I R 57/10, BFHE 236, 374, BStBl. II 2012, 407).

    Dies erfordert nicht nur im Falle eines Grundstückserwerbs, sondern auch im Falle der Anschaffung beweglicher Wirtschaftsgüter --wie z.B. Maschinen oder einer WKA-- in der Regel den Übergang von (Eigen-)Besitz, Gefahr, Nutzungen und Lasten (z.B. BFH-Urteile vom 1. Februar 2012 I R 57/10, BFHE 236, 374, BStBl II 2012, 407; vom 26. Januar 2011 IX R 7/09, BFHE 232, 463, BStBl. II 2011, 540; vom 28. April 1977 IV R 163/75, BFHE 122, 121, BStBl II 1977, 553; in BFHE 154, 413, BStBl II 1988, 1009).

    Sind am Bilanzstichtag nicht alle vorbezeichneten Einzelkriterien erfüllt, bedarf es einer wertenden Beurteilung anhand der Verteilung von Chancen und Risiken, die aus dem zu bilanzierenden Vermögensgegenstand erwachsen (BFH-Urteil vom 1. Februar 2012 I R 57/10, BFHE 236, 374, BStBl II 2012, 407 m.w.N.).

    In der Rechtsprechung ist geklärt, dass Kaufpreisvorauszahlungen vor Übergang des wirtschaftlichen Eigentums nicht zur Annahme einer vorzeitigen Erlangung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht über das Wirtschaftsgut berechtigen; vielmehr sind sie beim Erwerber zu aktivieren und beim Veräußerer zu passivieren (BFH-Urteil vom 1. Februar 2012 I R 57/10, BFHE 236, 374, BStBl II 2012, 407 m.w.N.).

  • BFH, 14.05.2014 - XI R 13/11

    Zur Abgrenzung von (steuerfreier) Vermittlung zum (steuerpflichtigen) Vertrieb

    Zwar entfällt die Bindungswirkung u.a. dann, wenn die Würdigung in sich widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, weil beispielsweise die für die Interessenlage der Beteiligten bedeutsamen Begleitumstände nicht erforscht und/oder nicht zutreffend gewürdigt worden sind (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteile vom 5. September 2000 IX R 33/97, BFHE 192, 559, BStBl II 2000, 676, unter II.2.a [3]; vom 11. Januar 2005 IX R 15/03, BFHE 209, 77, BStBl II 2005, 477, unter II.2.b aa; vom 26. Juni 2007 IV R 29/06, BFHE 218, 291, BStBl II 2008, 103, unter II.1.d aa; in BFHE 228, 456, BStBl II 2010, 1109, Rz 33; vom 1. Februar 2012 I R 57/10, BFHE 236, 374, BStBl II 2012, 407, Rz 22, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 10.01.2013 - V R 31/10

    Umsatzsteuer bei der Veranstaltung einer "Dinner-Show" - Komplexe Leistung -

    Der Senat ist daher nicht gemäß § 118 Abs. 2 FGO daran gebunden (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 1. Februar 2012 I R 57/10, BFHE 236, 374, BStBl II 2012, 407, m.w.N.).
  • BFH, 28.08.2013 - XI R 4/11

    Zum Vorsteuerabzug eines Profifußballvereins aus Rechnungen von

    Die Bindungswirkung entfällt deshalb insbesondere dann, wenn die Auslegung in sich widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, weil beispielsweise die für die Interessenlage der Beteiligten bedeutsamen Begleitumstände nicht erforscht und/oder nicht zutreffend gewürdigt worden sind (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteile vom 5. September 2000 IX R 33/97, BFHE 192, 559, BStBl II 2000, 676, unter II.2.a [3]; vom 11. Januar 2005 IX R 15/03, BFHE 209, 77, BStBl II 2005, 477, unter II.2.b aa; vom 10. Februar 2010 XI R 49/07, BFHE 228, 456, BStBl II 2010, 1109, Rz 33; vom 1. Februar 2012 I R 57/10, BFHE 236, 374, BStBl II 2012, 407, Rz 22, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 10.04.2019 - XI R 4/17

    Zur Besteuerung der dem Provider bei Prepaid-Verträgen endgültig verbliebenen

    Die Bindungswirkung entfällt insbesondere dann, wenn --wie hier-- die Auslegung in sich widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, weil beispielsweise die für die Interessenlage der Beteiligten bedeutsamen Begleitumstände nicht erforscht und/oder nicht zutreffend gewürdigt worden sind (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteile vom 5. September 2000 - IX R 33/97, BFHE 192, 559, BStBl II 2000, 676, unter II.2.a [3]; vom 11. Januar 2005 - IX R 15/03, BFHE 209, 77, BStBl II 2005, 477, unter II.2.b aa; vom 10. Februar 2010 - XI R 49/07, BFHE 228, 456, BStBl II 2010, 1109, Rz 33; vom 1. Februar 2012 - I R 57/10, BFHE 236, 374, BStBl II 2012, 407, Rz 22; jeweils m.w.N.; vom 28. August 2018 - XI R 4/11, BFHE 243, 41, BStBl II 2014, 282).
  • FG Niedersachsen, 20.11.2013 - 4 K 124/13

    Minderung der als Sonderausgaben abziehbaren Beiträge zur

    Dies sei der Fall, sobald der Erwerber die Gefahr des zufälligen Untergangs und die Lasten zu tragen habe und ihm die Nutzungen zustünden (Hinweis auf BFH-Urteil vom 1. Februar 2012 I R 57/10, BStBl. II 2012, 407).

    Nach dem BFH-Urteil in BStBl. II 2012, 407 komme es für die Frage des wirtschaftlichen Eigentums auf eine wertende Beurteilung der im Einzelfall mit dem Wirtschaftsgut verbundenen Chancen und Risiken an.

    Geliefert ist das Wirtschaftsgut, wenn der Erwerber nach dem Willen der Vertragsparteien zumindest die wirtschaftliche Verfügungsmacht darüber in dem Sinne erlangt hat, dass er als dessen wirtschaftlicher Eigentümer anzusehen ist (ständige Rechtsprechung des BFH: vgl. z.B. Urteile vom 4. Juni 2003 X R 49/01, BFHE 202, 320, BStBl. II 2003, 751; vom 28. November 2006 III R 17/05, HFR 2007, 678, BFH/NV 2007, 975; vom 14. April 2011 IV R 52/09, BFHE 233, 257, BStBl. II 2011, 929; vom 1. Dezember 2012 I R 57/10, BFHE 236, 374, BStBl. II 2012, 407).

    Sind am Bilanzstichtag nicht alle vorbezeichneten Merkmale erfüllt, bedarf es einer wertenden Beurteilung an Hand der Verteilung der mit dem zu bilanzierenden Vermögensgegenstand verbundenen Chancen und Risiken (BFH-Urteil in BFHE 236, 374, BStBl. II 2012, 407).

  • BFH, 11.07.2012 - XI R 11/11

    Zur Frage des tauschähnlichen Umsatzes zwischen der eine Zeitschrift

  • BFH, 06.04.2016 - X R 15/14

    § 7g EStG i. d. F. des UntStRefG: Investitionsabsicht - Finanzierungszusammenhang

  • BFH, 02.08.2016 - VIII R 4/14

    Zur steuerlichen Behandlung von in einem Verlagsvertrag vereinbarten sog.

  • BFH, 26.01.2022 - XI R 19/19

    Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung eines bei Überlassung von elektronischen

  • FG Nürnberg, 14.12.2020 - 6 K 746/19

    Rückgängigmachung eines IAB mangels Anschaffung eines funktionsgleichen

  • BFH, 24.02.2021 - XI R 4/19

    Zur kurzzeitigen Überlassung von möblierten Wohnungen zum Zwecke der Ausübung der

  • BFH, 14.05.2013 - I R 6/12

    Zuwendung an Unterstützungskassen - Schriftformerfordernis - Eindeutigkeit der

  • BFH, 25.07.2012 - I R 101/10

    Bergwerkseigentümer als wirtschaftlicher Eigentümer der Bodenschätze -

  • BFH, 12.01.2022 - II R 4/20

    Verminderung des Anteils am Vermögen einer KG

  • BFH, 09.05.2017 - VIII R 1/14

    Vorzeitige Zahlung eines abgezinsten Kaufpreises für einen Mitunternehmeranteil -

  • BFH, 06.02.2014 - IV R 41/10

    Zurechnung einer Windkraftanlage - Nachholung des Hinweises nach § 181 Abs. 5

  • BFH, 16.03.2023 - V R 17/21

    Grundstücksbezug sonstiger Leistungen

  • BFH, 20.09.2012 - VII R 42/11

    Bindungswirkung der Feststellungen des FG

  • FG Niedersachsen, 26.09.2012 - 2 K 196/11

    Vornahme von Abschreibungen bereits vor dem Zeitpunkt der Anschaffung

  • BFH, 24.07.2012 - IX B 173/11

    NZB: Fremdvergleich, Vertragsauslegung, Rechtsanwendungsfehler; Gesamtergebnis

  • FG München, 23.07.2019 - 12 K 1055/19

    Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes

  • FG Berlin-Brandenburg, 23.05.2013 - 13 K 13374/09

    Erwerb von Eigentumswohnungen: Stichtagsregelung zur Anwendung des § 4 Abs. 3

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