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   BFH, 19.01.1983 - I R 57/79   

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https://dejure.org/1983,564
BFH, 19.01.1983 - I R 57/79 (https://dejure.org/1983,564)
BFH, Entscheidung vom 19.01.1983 - I R 57/79 (https://dejure.org/1983,564)
BFH, Entscheidung vom 19. Januar 1983 - I R 57/79 (https://dejure.org/1983,564)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG §§ 16 Abs. 1, 34 Abs. 1 und 2 Nr. 1

  • Wolters Kluwer

    Teilbetriebsveräußerung - Teilbetriebsaufgabe - Betriebsgrundlage - Stille Reserve - Maschinenbestand einer Fabrik

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 16 Abs. 1, § 34 Abs. 1, § 34 Abs. 2 Nr. 1

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Wesentliche Betriebsgrundlage bei Teilbetriebsveräußerung oder -aufgabe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • BFHE 137, 487
  • BStBl II 1983, 312
 
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Wird zitiert von ... (31)

  • BFH, 25.11.2009 - I R 72/08

    Erfolgsneutrale Einbringung von Anteilen an einer GmbH & Co. KG; keine

    Als funktional wesentlich sind dabei alle Wirtschaftsgüter anzusehen, die für den Betriebsablauf ein erhebliches Gewicht haben und mithin für die Fortführung des Betriebs notwendig sind oder dem Betrieb das Gepräge geben (BFH-Urteile vom 19. Januar 1983 I R 57/79, BFHE 137, 487, BStBl II 1983, 312; vom 24. August 1989 IV R 135/86, BFHE 158, 245, BStBl II 1989, 1014).
  • BFH, 29.11.2017 - I R 7/16

    Zurückbehalt wesentlicher Betriebsgrundlage bei Einbringung - Betriebsaufspaltung

    Als funktional wesentlich sind dabei alle Wirtschaftsgüter anzusehen, die für den Betriebsablauf ein erhebliches Gewicht haben und mithin für die Fortführung des Betriebs notwendig sind oder dem Betrieb das Gepräge geben (Senatsurteil vom 19. Januar 1983 I R 57/79, BFHE 137, 487, BStBl II 1983, 312; BFH-Urteil vom 24. August 1989 IV R 135/86, BFHE 158, 245, BStBl II 1989, 1014).
  • BFH, 07.04.2010 - I R 96/08

    Steuerneutrale Abspaltung eines Teilbetriebs nur bei Übertragung, nicht bei

    Als funktional wesentlich sind dabei alle Wirtschaftsgüter anzusehen, die für den Betriebsablauf ein erhebliches Gewicht haben, mithin für die Fortführung des Betriebes notwendig sind oder dem Betrieb das Gepräge geben (BFH-Urteile vom 19. Januar 1983 I R 57/79, BFHE 137, 487, BStBl II 1983, 312; vom 24. August 1989 IV R 135/86, BFHE 158, 245, BStBl II 1989, 1014).
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