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   BFH, 25.01.2006 - I R 58/04   

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https://dejure.org/2006,2595
BFH, 25.01.2006 - I R 58/04 (https://dejure.org/2006,2595)
BFH, Entscheidung vom 25.01.2006 - I R 58/04 (https://dejure.org/2006,2595)
BFH, Entscheidung vom 25. Januar 2006 - I R 58/04 (https://dejure.org/2006,2595)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Judicialis

    EStG 1992 § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1; ; HGB § 255 Abs. 1; ; HGB § 255 Abs. 2 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umbau einer betrieblichen Halle als wesentliche Verbesserung; beschränkte Zulassung der Revision

  • datenbank.nwb.de

    Wesentliche Verbesserung eines Wirtschaftsguts führt zu Herstellungskosten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Umbau einer betrieblichen Halle als wesentliche Verbesserung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Abbruchkosten: Aktivierungspflichtige Herstellungskosten oder sofort abziehbare Betriebsausgabe? ? Veränderung eines bereits bestehenden Wirtschaftsguts im Rahmen eines weiteren Herstellungsvorgangs ? Über den ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Hallenumbau

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Eintritt einer wesentlichen Verbesserung des Wirtschaftsgutes durch die Veränderung des Gebrauchs oder der Verwendung; Einordnung von Abbruchkosten von Betriebshallen zum Zweck der Nutzungsänderung; Bilanzierung von Abbruchkosten als Herstellungskosten; Unterschiede ...

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Herstellungskosten bei Nutzungsänderung eines Betriebsgebäudes

Besprechungen u.ä.

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Herstellungskosten bei Nutzungsänderung eines Betriebsgebäudes

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Herstellungskosten
    Herstellungskosten bei Gebäuden
    Allgemeiner Überblick

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 6 Abs 1 Nr 1, HGB § 255
    Abrisskosten; Betriebsbereitschaft; Betriebsvorrichtung; Herstellungskosten; Wesentliche Verbesserung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 213, 291
  • BB 2006, 1960
  • BB 2007, 35
  • DB 2006, 1872
  • DB 2007, 18
  • BStBl II 2006, 707
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 28.09.1990 - VI R 157/89

    Auf Fahrtzeit im Transitverkehr zwischen der Bundesrepublik Deutschland und

    Auszug aus BFH, 25.01.2006 - I R 58/04
    Eine solche wäre nur hinsichtlich solcher Teile des Streitstoffs zulässig, über die in einem besonderen Verfahrensabschnitt durch Teilurteil entschieden werden könnte (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. März 1981 VIII R 195/77, BFHE 133, 189, BStBl II 1981, 470; vom 28. September 1990 VI R 157/89, BFHE 162, 290, BStBl II 1991, 86; vgl. auch Ruban in Gräber, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 115 Rz. 112).
  • BFH, 17.06.1997 - IX R 30/95

    Anschaffungsnaher Aufwand bei Erbfolge

    Auszug aus BFH, 25.01.2006 - I R 58/04
    Dies ist der Fall, wenn die Veränderungen zu einer höherwertigen Nutzbarkeit des Wirtschaftsguts führen, durch die Maßnahmen somit ein höheres "Nutzungspotential" des Wirtschaftsguts geschaffen wird (BFH-Urteile vom 17. Juni 1997 IX R 30/95, BFHE 183, 470, BStBl II 1997, 802; vom 10. Juni 1992 I R 9/91, BFHE 169, 31, BStBl II 1993, 41; vgl. auch Ellrott/Brendt in Beck Bil-Komm., 6. Aufl., § 255 HGB Anm. 386).
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 21.04.2004 - 1 K 356/01

    Bilanzierung von wirtschaftlichem Eigentum an einem Gebäude; Rückstellung für

    Auszug aus BFH, 25.01.2006 - I R 58/04
    Das Urteil des FG Mecklenburg-Vorpommern vom 21. April 2004 1 K 356/01 ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2004, 1126 abgedruckt.
  • BFH, 10.06.1992 - I R 9/91

    Folgekosten eines Versorgungsunternehmens sind Erhaltungsaufwand

    Auszug aus BFH, 25.01.2006 - I R 58/04
    Dies ist der Fall, wenn die Veränderungen zu einer höherwertigen Nutzbarkeit des Wirtschaftsguts führen, durch die Maßnahmen somit ein höheres "Nutzungspotential" des Wirtschaftsguts geschaffen wird (BFH-Urteile vom 17. Juni 1997 IX R 30/95, BFHE 183, 470, BStBl II 1997, 802; vom 10. Juni 1992 I R 9/91, BFHE 169, 31, BStBl II 1993, 41; vgl. auch Ellrott/Brendt in Beck Bil-Komm., 6. Aufl., § 255 HGB Anm. 386).
  • BFH, 20.08.2002 - IX R 61/99

    Anschaffungsnaher Aufwand; Verbesserung der Nutzungsmöglichkeit in zwei

    Auszug aus BFH, 25.01.2006 - I R 58/04
    c) Eine Verbesserung ist in diesem Sinne wesentlich, wenn über die zeitgemäße Erneuerung hinaus nach objektiven Maßstäben der Gebrauchswert des Wirtschaftsguts im Ganzen deutlich erhöht wird (BFH-Urteile vom 19. November 2003 I R 77/01, BFHE 204, 135; vom 20. August 2002 IX R 61/99, BFH/NV 2003, 148; vom 9. Mai 1995 IX R 116/92, BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632).
  • BFH, 17.10.2001 - I R 32/00

    Beiträge an den Erdölbevorratungsverband (EBV-Beiträge) sind keine Anschaffungs-

    Auszug aus BFH, 25.01.2006 - I R 58/04
    Jedoch liegen Herstellungskosten bei Veränderung eines bereits bestehenden Wirtschaftsguts im Rahmen eines weiteren Herstellungsvorgangs vor (BFH-Urteil vom 17. Oktober 2001 I R 32/00, BFHE 197, 58, BStBl II 2002, 349, m.w.N.).
  • BFH, 09.05.1995 - IX R 116/92

    Gebrauchswert - Herstellungkosten - Aufwendungen - Erhaltungsaufwand

    Auszug aus BFH, 25.01.2006 - I R 58/04
    c) Eine Verbesserung ist in diesem Sinne wesentlich, wenn über die zeitgemäße Erneuerung hinaus nach objektiven Maßstäben der Gebrauchswert des Wirtschaftsguts im Ganzen deutlich erhöht wird (BFH-Urteile vom 19. November 2003 I R 77/01, BFHE 204, 135; vom 20. August 2002 IX R 61/99, BFH/NV 2003, 148; vom 9. Mai 1995 IX R 116/92, BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632).
  • BFH, 27.01.1994 - IV R 104/92

    Zu den Herstellkosten eines Gebäudes oder einer Außenanlage rechnen auch die beim

    Auszug aus BFH, 25.01.2006 - I R 58/04
    Dieser handelsrechtliche Begriff ist auch der Bewertung von Wirtschaftsgütern in der Steuerbilanz zugrunde zu legen (BFH-Urteil vom 27. Januar 1994 IV R 104/92, BFHE 174, 136, BStBl II 1994, 512; Beschluss des Großen Senats des BFH vom 4. Juli 1990 GrS 1/89, BFHE 160, 466, BStBl II 1990, 830, 833).
  • BFH, 04.07.1990 - GrS 1/89

    Vorauszahlungen und Bauunternehmerkonkurs

    Auszug aus BFH, 25.01.2006 - I R 58/04
    Dieser handelsrechtliche Begriff ist auch der Bewertung von Wirtschaftsgütern in der Steuerbilanz zugrunde zu legen (BFH-Urteil vom 27. Januar 1994 IV R 104/92, BFHE 174, 136, BStBl II 1994, 512; Beschluss des Großen Senats des BFH vom 4. Juli 1990 GrS 1/89, BFHE 160, 466, BStBl II 1990, 830, 833).
  • BFH, 19.11.2003 - I R 77/01

    Rückstellung und Teilwertabschreibung bei Schadstoffbelastung

    Auszug aus BFH, 25.01.2006 - I R 58/04
    c) Eine Verbesserung ist in diesem Sinne wesentlich, wenn über die zeitgemäße Erneuerung hinaus nach objektiven Maßstäben der Gebrauchswert des Wirtschaftsguts im Ganzen deutlich erhöht wird (BFH-Urteile vom 19. November 2003 I R 77/01, BFHE 204, 135; vom 20. August 2002 IX R 61/99, BFH/NV 2003, 148; vom 9. Mai 1995 IX R 116/92, BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632).
  • BFH, 10.03.1981 - VIII R 195/77

    Werbungskosten - Reisekosten - Hauskauf

  • BFH, 06.11.2019 - X R 39/17

    Einkommensteuerliche Behandlung von Kapitalabfindungen für Kleinbetragsrenten aus

    Dies ändert aber nichts daran, dass ein Revisionskläger in seiner Revisionsbegründung --im Rahmen des von ihm bereits vor dem FG gestellten Antrags, der hier nicht überschritten ist-- auch weitere Rechtsfragen streitig stellen kann (vgl. zum Ganzen auch Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25.01.2006 - I R 58/04, BFHE 213, 291, BStBl II 2006, 707, unter II.1.).
  • FG Niedersachsen, 17.03.2023 - 15 K 17/21

    Absetzungen für Abnutzung; nachträgliche Herstellungskosten; Wesentliche über den

    aa) Ein Gebäude oder dessen als eigenständiges Wirtschaftsgut zu behandelnder Teil wird nach § 255 Abs. 2 Satz 1 Var. 3 HGB über seinen ursprünglichen Zustand hinaus wesentlich verbessert, wenn der Gebrauchswert des Wirtschaftsguts nach objektiven Maßstäben im Ganzen deutlich erhöht wird, denn nach dem Gebrauchswert entscheidet sich, ob für die Zukunft ein höheres Nutzungspotential geschaffen worden ist ( BFH, Urteil vom 9. Mai 1995 - IX R 116/92 - BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, Rz. 20; BFH, Urteil vom 25. Januar 2006 - I R 58/04 -, BFHE 213, 291, BStBl II 2006, 707, Rz. 19).

    Ob die Baumaßnahme zu einer über den ursprünglichen Zustand hinausgehenden wesentlichen Verbesserung und damit zu Herstellungskosten führt, ist in diesen Fällen anhand der Zielsetzung desjenigen zu bestimmen, der das Gebäude bzw. den Gebäudeteil für seine betrieblichen Zwecke nutzt; dabei kann es sich aus Sicht des Steuerpflichtigen sowohl um eine eigenbetriebliche (so im Fall des BFH, Urteil vom 25. Januar 2006 - I R 58/04 -, BFHE 213, 291, BStBl II 2006, 707; Umnutzung einer Halle, Ausbau einer kohlebetriebenen Heizkraftanlage und Einbau einer Müllbehandlungsanlage) als auch um eine fremdbetriebliche Nutzung handeln (so im Fall des BFH, Urteil vom 25. September 2007 - IX R 28/07 -, BFHE 219, 96, BStBl II 2008, 218; Umbau von an einen Psychotherapeuten vermieteten Praxisräumen).

    Eine wesentliche Verbesserung liegt danach vor, wenn durch die Baumaßnahme die bisherige Nutzbarkeit nicht nur erhalten, sondern verbessert wird, sowie auch dann, wenn dadurch eine andere Gebrauchs- oder Verwendungsmöglichkeit des Wirtschaftsguts geschaffen wird, die zu einer Änderung der Wesensart bzw. einer "Umschaffung" des Wirtschaftsguts führt ( BFH, Urteil vom 25. Januar 2006 - I R 58/04 -, BFHE 213, 291, BStBl II 2006, 707, Rz. 19).

    Diese von der höchstrichterlichen Rechtsprechung für nicht zu Wohnzwecken genutzte Gebäude entwickelte Prüfungsstufe erfasst Fälle, bei denen zwar nicht die Kernbereiche der für gewerbliche Nutzer meist nebensächlichen Ausstattungsmerkmale, dafür aber andere Komponenten der Gebäudeausstattung in einem mit einer Standardhebung vergleichbaren Maß verbessert oder umgeformt werden (so im Fall des BFH, Urteil vom 25. Januar 2006 - I R 58/04 -, BFHE 213, 291, BStBl II 2006, 707).

  • BFH, 25.09.2007 - IX R 28/07

    Wirtschaftsgutsbezogene Prüfung, ob Baumaßnahme zu Herstellungskosten oder zu

    Dabei kommt es weniger auf Kernbereiche der Ausstattung an, auf die der erkennende Senat bei der Prüfung, ob ein Wohngebäude gegenüber seinem ursprünglichen Zustand wesentlich verbessert wurde, maßgebend abgestellt hat (ständige Rechtsprechung, vgl. Urteile vom 9. Mai 1995 IX R 116/92, BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, und in BFHE 198, 74, BStBl II 2003, 569, m.w.N.) als vielmehr darauf, ob bauliche Veränderungen vor dem Hintergrund der betrieblichen Zielsetzung zu einer höherwertigeren (verbesserten) Nutzbarkeit des Vermögensgegenstandes führen (vgl. BFH-Urteil vom 25. Januar 2006 I R 58/04, BFHE 213, 291, BStBl II 2006, 707).
  • BFH, 08.02.2017 - X B 138/16

    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer gewinnerhöhenden Korrektur des

    Dies ist für die Zulassung der Revision bereits entschieden worden (BFH-Urteil vom 25. Januar 2006 I R 58/04, BFHE 213, 291, BStBl II 2006, 707, unter II.1.; ebenso Urteil des Bundesgerichtshofs vom 13. November 2003 III ZR 70/03, BGHZ 156, 394, unter A., m.w.N.).
  • BFH, 28.07.2021 - X R 35/20

    Einreichung einer Steuererklärung unmittelbar vor Ablauf der Festsetzungsfrist

    Bei einem --wie hier-- unteilbaren Streitgegenstand ist es nicht möglich, die Revisionszulassung auf einzelne Rechtsfragen zu beschränken (BFH-Urteil vom 25.01.2006 - I R 58/04, BFHE 213, 291, BStBl II 2006, 707, unter II.1., m.w.N.).
  • FG Niedersachsen, 12.04.2007 - 10 K 415/00

    Beurteilung von Aufwendungen für die Entkontaminierung von Grundstücken als

    Dies ist vor allem vor dem Hintergrund der betrieblichen Zielsetzung des Unternehmens, bei Wirtschaftsgütern im Privatvermögen z. B. der Zielsetzung der Vermietung und Verpachtung, zu beurteilen und zu bejahen, wenn das Wirtschaftsgut so verändert wird, dass die bisherige Nutzbarkeit nicht nur erhalten, sondern verbessert, aber auch, wenn eine andere Gebrauchs- oder Verwendungsmöglichkeit für dieses geschaffen wird (vgl. BFH-Urteile vom 25. Januar 2006 I R 58/04, BStBl II 2006, 707, BFHE 213, 291, BStBl II 2006, 707; vom 27. Januar 2001 I R 45/97, BFHE 196, 216, BStBl II 2003, 121; vom 19. November 2003 I R 77/01, BFHE 204, 135, BStBl II 2004, BFH/NV 2004, 271, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 10.02.2022 - IV R 33/18

    Verhältnis der Verlustfeststellung zur Messbetragsfestsetzung - Aufwendungen für

    Dies ist vor dem Hintergrund der betrieblichen Zielsetzung des Unternehmens zu beurteilen und zu bejahen, wenn das Wirtschaftsgut so verändert wird, dass die bisherige Nutzbarkeit nicht nur erhalten, sondern verbessert wird, aber auch, wenn eine andere Gebrauchs- oder Verwendungsmöglichkeit des Wirtschaftsguts geschaffen wird (BFH-Urteil vom 25.01.2006 - I R 58/04, BFHE 213, 291, BStBl II 2006, 707, unter II.2.c, m.w.N.).
  • BFH, 05.03.2007 - IX B 189/06

    NZB: Umbaumaßnahme als Herstellung eines neuen WG ?

    Aber auch die geltend gemachte Divergenz zum BFH-Urteil vom 25. Januar 2006 I R 58/04 (BFHE 213, 291, BStBl II 2006, 707) liegt nicht vor.
  • FG Köln, 20.12.2006 - 10 K 4515/03

    Ausgaben für Baumaßnahmen als sofort abzugsfähige Erhaltungsaufwendungen;

    Dies ist der Fall, wenn die Veränderungen zu einer höherwertigen Nutzbarkeit des Wirtschaftsguts führen, durch die Maßnahmen somit ein höheres "Nutzungspotential" des Wirtschaftsguts geschaffen wird (vgl. Bundesfinanzhof - BFH - Urteil vom 25. Januar 2006 I R 58/04, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2006, 707 mit Rechtsprechungsnachweisen).
  • FG Sachsen-Anhalt, 25.09.2014 - 6 K 1326/11

    Berücksichtigung von Umbaukosten einer zahnärztlichen Praxis als nachträgliche

    Für diese ist vielmehr entscheidend, ob die bauliche Veränderungen vor dem Hintergrund der betrieblichen Zielsetzung zu einer höherwertigeren (verbesserten) Nutzbarkeit des Vermögensgegenstandes führen (vgl. BFH-Urteil vom 25. Januar 2006 I R 58/04, BStBl II 2006, 707).
  • FG Köln, 21.08.2008 - 10 K 124/08

    Bewertung von Aufwendungen für ein vermietetes Grundstück als sofort abzugsfähige

  • SG München, 05.04.2011 - S 5 AL 119/07

    Angelegenheiten der Bundesagentur für Arbeit

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