Weitere Entscheidung unten: BFH, 26.09.2007

Rechtsprechung
   BFH, 05.03.2009 - VI R 23/07   

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BFH, 05.03.2009 - VI R 23/07 (https://dejure.org/2009,202)
BFH, Entscheidung vom 05.03.2009 - VI R 23/07 (https://dejure.org/2009,202)
BFH, Entscheidung vom 05. März 2009 - VI R 23/07 (https://dejure.org/2009,202)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Sätze 1 und 2

  • openjur.de

    Doppelte Haushaltsführung in sog. Wegverlegungsfällen

  • IWW

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Doppelte Haushaltsführung in Wegverlegungsfällen

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Begründung einer doppelten Haushaltsführung durch den Wegzug vom Beschäftigungsort; Erörterung der beruflichen Veranlassung einer doppelten Haushaltsführung bei sog. Wegverlegungsfällen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Trotz Wegverlegung WK - Rechtsprechungsänderung

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Fiskus finanziert den auswärtigen Job mit

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Doppelte Haushaltsführung in sog. Wegverlegungsfällen

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Steuergericht erleichtert doppelte Haushaltsführung

  • steuerberaten.de (Kurzinformation)

    Doppelte Haushaltsführung bei Umzug zum Partnerin

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung in sog. Wegverlegungsfällen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Doppelte Haushaltsführung: Rechte der Steuerzahler gestärkt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    BFH ändert Rechtsprechung bei doppelter Haushaltsführung in "Wegverlegungsfällen" - Wegverlegung des Haupthausstands aus privaten Gründen schließt doppelte Haushaltsführung nicht aus

Besprechungen u.ä. (3)

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Doppelte Haushaltsführung - Rechtsprechungsänderung: Private Gründe bei Hausstandsverlegung kein K.o.-Kriterium

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Werbungskosten - BFH erkennt doppelte Haushaltsführung auch in "Wegverlegungsfällen" an!

  • steuer-schutzbrief.de (Entscheidungsbesprechung)

    Doppelte Haushaltsführung ab sofort immer absetzbar

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 5, EStG § 12 Nr 1
    Alleinstehender; Doppelte Haushaltsführung; Wegverlegung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 224, 420
  • NZA 2009, 722
  • BB 2009, 1211
  • DB 2009, 1270
  • BStBl II 2009, 1016
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (20)

  • BFH, 09.08.2007 - VI R 10/06

    Abzugsgrenzen für Wohnungskosten bei doppelter Haushaltsführung

    Auszug aus BFH, 05.03.2009 - VI R 23/07
    Denn in beiden Fällen wird ein ausschließlich Erwerbszwecken dienender, sich qualitativ vom Haupthausstand unterscheidender Zweithaushalt begründet, der nur einen Wohnungszuschnitt erfordert, wie er für einen Steuerpflichtigen als Einzelperson notwendig ist, der von dort seiner Arbeit nachgeht, aber an einem anderen Ort seinen Lebensmittelpunkt hat und Haupthausstand unterhält (vgl. BFH-Urteil vom 9. August 2007 VI R 10/06, BFHE 218, 380, BStBl II 2007, 820).

    Das FG wird dabei zu beachten haben, dass auch nach der Änderung der Rechtsprechung unverändert anhand einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls festzustellen ist, ob die außerhalb des Beschäftigungsortes belegene Wohnung des Arbeitnehmers als Mittelpunkt seiner Lebensinteressen anzusehen ist und deshalb seinen Hausstand darstellt (z.B. BFH-Urteile in BFHE 218, 380, BStBl II 2007, 820; vom 22. Februar 2001 VI R 192/97, BFH/NV 2001, 1111; vom 14. Oktober 2004 VI R 82/02, BFHE 207, 292, BStBl II 2005, 98).

    Erhebliches Gewicht hat ferner der Umstand, zu welchem Wohnort die engeren persönlichen Beziehungen bestehen (BFH-Urteil in BFHE 218, 380, BStBl II 2007, 820, m.w.N.).

    Angesichts des Umstands, dass der Kläger Mietaufwendungen für eine 140 qm große Wohnung als Werbungskosten geltend gemacht hat, wird weiter zu beachten sein, dass Unterkunftskosten am Beschäftigungsort nur insoweit notwendig i.S. von § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 1 EStG sind, wie sie den durchschnittlichen Mietzins einer 60 qm-Wohnung am Beschäftigungsort nicht überschreiten (BFH-Urteile in BFHE 218, 380, BStBl II 2007, 820, m.w.N.; vom 9. August 2007 VI R 23/05, BFHE 218, 376).

  • BFH, 02.12.1981 - VI R 167/79

    Umbauaufwendungen wegen doppelter Haushaltsführung sind nur dann Werbungskosten,

    Auszug aus BFH, 05.03.2009 - VI R 23/07
    Es reiche daher nicht aus, dass der Steuerpflichtige, der aus privaten Gründen seinen Hauptwohnsitz wegverlegt habe, aus beruflichen Gründen einen weiteren Hausstand am Beschäftigungsort beibehalte (Hinweis auf BFH-Urteil vom 2. Dezember 1981 VI R 167/79, BFHE 135, 37, BStBl II 1982, 297).

    Diese Rechtsauffassung habe der BFH in den Urteilen vom 2. Dezember 1981 in BFHE 135, 37, BStBl II 1982, 297; VI R 22/80, BFHE 135, 182, BStBl II 1982, 323 ausführlich unter Einbeziehung der verfassungsrechtlichen Problematik begründet und hierauf in seinem Urteil vom 26. August 1988 VI R 111/85 (BFHE 154, 509, BStBl II 1989, 89) Bezug genommen.

    Dagegen hat die bisherige Rechtsprechung des Senats die berufliche Veranlassung einer doppelten Haushaltsführung verneint, wenn der Steuerpflichtige die Familienwohnung aus privaten Gründen vom Beschäftigungsort wegverlegt hatte und er nun von der am Beschäftigungsort beibehaltenen oder von einer dort neu begründeten Zweitwohnung aus seiner bisherigen Beschäftigung weiter nachging (sog. Wegverlegungsfälle, grundlegend BFH-Urteile vom 14. Februar 1975 VI R 125/74, BFHE 115, 322, BStBl II 1975, 607; vom 10. November 1978 VI R 21/76, BFHE 126, 511, BStBl II 1979, 219; vom 10. November 1978 VI R 112/75, BFHE 126, 518, BStBl II 1979, 222; in BFHE 135, 37, BStBl II 1982, 297, m.w.N.; kritisch dazu unter Hinweis auf den beruflichen Anlass der Wohnung am Beschäftigungsort insbesondere Hartz/ Meeßen/Wolf, Lohnsteuer-ABC, Stichwort "doppelte Haushaltsführung" Rz 81; Bergkemper, Finanz-Rundschau 2007, 847, 848; früher schon Kalmes, Deutsches Steuerrecht 1989, 528; Stolz, Deutsche Steuer-Zeitung 1982, 439).

  • BFH, 09.08.2007 - VI R 23/05

    Abzugsgrenzen für Wohnungskosten bei doppelter Haushaltsführung

    Auszug aus BFH, 05.03.2009 - VI R 23/07
    Angesichts des Umstands, dass der Kläger Mietaufwendungen für eine 140 qm große Wohnung als Werbungskosten geltend gemacht hat, wird weiter zu beachten sein, dass Unterkunftskosten am Beschäftigungsort nur insoweit notwendig i.S. von § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 1 EStG sind, wie sie den durchschnittlichen Mietzins einer 60 qm-Wohnung am Beschäftigungsort nicht überschreiten (BFH-Urteile in BFHE 218, 380, BStBl II 2007, 820, m.w.N.; vom 9. August 2007 VI R 23/05, BFHE 218, 376).
  • BFH, 02.12.1981 - VI R 22/80

    Zur beruflichen Veranlassung der doppelten Haushaltsführung

    Auszug aus BFH, 05.03.2009 - VI R 23/07
    Diese Rechtsauffassung habe der BFH in den Urteilen vom 2. Dezember 1981 in BFHE 135, 37, BStBl II 1982, 297; VI R 22/80, BFHE 135, 182, BStBl II 1982, 323 ausführlich unter Einbeziehung der verfassungsrechtlichen Problematik begründet und hierauf in seinem Urteil vom 26. August 1988 VI R 111/85 (BFHE 154, 509, BStBl II 1989, 89) Bezug genommen.
  • BFH, 26.08.1988 - VI R 111/85

    Ursprünglich privat begründete doppelte Haushaltsführung wird beruflich

    Auszug aus BFH, 05.03.2009 - VI R 23/07
    Diese Rechtsauffassung habe der BFH in den Urteilen vom 2. Dezember 1981 in BFHE 135, 37, BStBl II 1982, 297; VI R 22/80, BFHE 135, 182, BStBl II 1982, 323 ausführlich unter Einbeziehung der verfassungsrechtlichen Problematik begründet und hierauf in seinem Urteil vom 26. August 1988 VI R 111/85 (BFHE 154, 509, BStBl II 1989, 89) Bezug genommen.
  • BFH, 14.02.1975 - VI R 125/74

    Doppelte Haushaltsführung - Kosten - Werbungskosten - Abzugsfähigkeit -

    Auszug aus BFH, 05.03.2009 - VI R 23/07
    Dagegen hat die bisherige Rechtsprechung des Senats die berufliche Veranlassung einer doppelten Haushaltsführung verneint, wenn der Steuerpflichtige die Familienwohnung aus privaten Gründen vom Beschäftigungsort wegverlegt hatte und er nun von der am Beschäftigungsort beibehaltenen oder von einer dort neu begründeten Zweitwohnung aus seiner bisherigen Beschäftigung weiter nachging (sog. Wegverlegungsfälle, grundlegend BFH-Urteile vom 14. Februar 1975 VI R 125/74, BFHE 115, 322, BStBl II 1975, 607; vom 10. November 1978 VI R 21/76, BFHE 126, 511, BStBl II 1979, 219; vom 10. November 1978 VI R 112/75, BFHE 126, 518, BStBl II 1979, 222; in BFHE 135, 37, BStBl II 1982, 297, m.w.N.; kritisch dazu unter Hinweis auf den beruflichen Anlass der Wohnung am Beschäftigungsort insbesondere Hartz/ Meeßen/Wolf, Lohnsteuer-ABC, Stichwort "doppelte Haushaltsführung" Rz 81; Bergkemper, Finanz-Rundschau 2007, 847, 848; früher schon Kalmes, Deutsches Steuerrecht 1989, 528; Stolz, Deutsche Steuer-Zeitung 1982, 439).
  • BFH, 30.10.1987 - VI R 76/84

    Eine doppelte Haushaltsführung kann auch dann beruflich veranlaßt sein, wenn der

    Auszug aus BFH, 05.03.2009 - VI R 23/07
    Dies galt nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats auch dann, wenn zwar die Wegverlegung der Familienwohnung vom Beschäftigungsort vorausgegangen war, aber kein enger Zusammenhang mehr zwischen der Wegverlegung des Familienwohnsitzes vom Beschäftigungsort und Begründung des zweiten Haushalts am Beschäftigungsort bestand, so etwa, wenn sechs Jahre zuvor der Familienwohnsitz vom Beschäftigungsort aus privaten Gründen wegverlegt worden war (vgl. Senatsurteil vom 30. Oktober 1987 VI R 76/84, BFHE 152, 78, BStBl II 1988, 358).
  • BFH, 22.02.2001 - VI R 192/97

    Doppelte Haushaltsführung lediger Stpfl.

    Auszug aus BFH, 05.03.2009 - VI R 23/07
    Das FG wird dabei zu beachten haben, dass auch nach der Änderung der Rechtsprechung unverändert anhand einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls festzustellen ist, ob die außerhalb des Beschäftigungsortes belegene Wohnung des Arbeitnehmers als Mittelpunkt seiner Lebensinteressen anzusehen ist und deshalb seinen Hausstand darstellt (z.B. BFH-Urteile in BFHE 218, 380, BStBl II 2007, 820; vom 22. Februar 2001 VI R 192/97, BFH/NV 2001, 1111; vom 14. Oktober 2004 VI R 82/02, BFHE 207, 292, BStBl II 2005, 98).
  • BFH, 04.10.1989 - VI R 44/88

    Beruflicher Anlaß für doppelte Haushaltsführung bei Ehegatten, die schon vor der

    Auszug aus BFH, 05.03.2009 - VI R 23/07
    Wenn nach der Heirat einer der Ehegatten seinen Haupthausstand zu dem des anderen Ehegatten wegverlegt hatte und die Ehegatten diese Wohnung zur Familienwohnung machten, ist trotz der privat veranlassten Eheschließung die doppelte Haushaltsführung aus beruflichem Anlass begründet (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile vom 6. März 2008 VI R 3/05, BFH/NV 2008, 1314; vom 15. März 2007 VI R 31/05, BFHE 217, 453, BStBl II 2007, 533; vom 29. November 1990 IV R 30/90, BFH/NV 1991, 531; vom 4. Oktober 1989 VI R 44/88, BFHE 158, 527, BStBl II 1990, 321; vom 13. Juli 1976 VI R 172/74, BFHE 119, 281, BStBl II 1976, 654).
  • BFH, 29.11.1974 - VI R 77/73

    Eheleute - Beschäftigungsort - Familiengerechte Wohnung - Eigener Hausstand -

    Auszug aus BFH, 05.03.2009 - VI R 23/07
    Soweit vereinzelt Entscheidungen des erkennenden Senats den Begriff der Aufspaltung der Haushaltsführung beschreibend verwendet haben (vgl. Senatsurteile vom 29. November 1974 VI R 77/73, BFHE 115, 23, BStBl II 1975, 459; vom 29. Oktober 1982 VI R 113/81, nicht veröffentlicht; vom 30. Oktober 2008 VI R 10/07, BFHE 223, 242, BStBl II 2009, 153), hält der Senat daran nicht mehr fest.
  • BFH, 15.03.2007 - VI R 31/05

    Doppelte Haushaltsführung bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft

  • BFH, 13.07.1976 - VI R 172/74

    Mehraufwendungen - Doppelte Haushaltsführung - Werbungskosten - Arbeitnehmer -

  • BFH, 10.11.1978 - VI R 21/76

    Werbungskosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei einem

  • BFH, 29.11.1990 - IV R 30/90

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch mangelnde Würdigung des Vorgebrachten eines

  • BFH, 14.10.2004 - VI R 82/02

    Eigener Hausstand eines Alleinstehenden nicht nach bewertungsrechtlichen

  • BFH, 10.11.1978 - VI R 112/75

    Werbungskosten - Fahrtkosten - Höhe der Fahrtkosten

  • BFH, 30.10.2008 - VI R 10/07

    Doppelte Haushaltsführung beiderseits berufstätiger Ehegatten bei Wechsel oder

  • BFH, 06.03.2008 - VI R 3/05

    Mietkosten für Dienstwohnung - Doppelte Haushaltsführung anlässlich Eheschließung

  • BFH, 29.10.1982 - VI R 113/81
  • FG Köln, 24.08.2006 - 2 K 6306/03

    Mehraufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung als Werbungskosten bei

  • BGH, 25.09.2014 - IX ZR 199/13

    Steuerberaterhaftung: Pflicht zur Einsichtnahme in Jahresberichte des

    Eine beruflich begründete doppelte Haushaltsführung sei auch dann anzunehmen, wenn die Hauptwohnung verlegt und die bisherige Wohnung als Zweitwohnung am Beschäftigungsort beibehalten werde (VI R 23/07, BFHE 224, 420; VI R 58/06, BFHE 224, 413; VI R 53/07, nv; VI R 31/08, BFH/NV 2009, 1256).

    Im Jahresbericht 2007 sei unter Punkt D. I. 2 unter dem Schlagwort "Doppelte Haushaltsführung in Wegverlegungsfällen" über das im sechsten Senat anhängige Revisionsverfahren VI R 23/07 berichtet worden.

    Der Bundesfinanzhof habe dem Verfahren VI R 23/07 ersichtlich eine besondere Bedeutung beigemessen.

    Der Bundesfinanzhof verneinte in ständiger Rechtsprechung die berufliche Veranlassung einer doppelten Haushaltsführung, wenn der Steuerpflichtige die Familienwohnung aus privaten Gründen vom Beschäftigungsort wegverlegt hatte und von der am Beschäftigungsort beibehaltenen oder von einer dort neu begründeten Zweitwohnung aus seiner bisherigen Beschäftigung weiter nachging (BFHE 115, 322, 325 f; 126, 511, 513 f; 126, 518, 520; vgl. auch BFHE 224, 420, 423); die doppelte Haushaltsführung sei in einem solchen Fall nicht beruflich, sondern privat veranlasst.

    b) Die zitierte Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs wurde in der Kommentar- und Aufsatzliteratur kritisiert (vgl. etwa Schmidt/Drenseck, EStG, 27. Aufl., § 9 Rn. 147 sowie die Nachweise bei BFHE 224, 420, 423).

    Das Amtsgericht hat eine in der Zeitschrift EStB 2008, 27 veröffentlichte Rechtsprechungsübersicht herangezogen, in welcher auf das Revisionsverfahren VI R 23/07 hingewiesen worden ist.

    Das Revisionsverfahren VI R 23/07 wurde überdies in den Jahresberichten des Bundesfinanzhofs von 2008 und 2009 erwähnt.

    Eine Datenbank-Recherche zum Themenkreis der Wegverlegungsfälle mit dem bekannten Aktenzeichen VI R 23/07 führt sehr schnell zu diesem Aufsatz und zu weiteren Aufsätzen in der genannten Zeitschrift.

  • BFH, 21.04.2010 - VI R 26/09

    Unterhalten eines eigenen Hausstands bei doppelter Haushaltsführung

    Dies gilt grundsätzlich auch für einen alleinstehenden Arbeitnehmer; auch er kann einen doppelten Haushalt führen (ständige Rechtsprechung des Senats, zuletzt BFH-Urteile vom 14. Juni 2007 VI R 60/05, BFHE 218, 229, BStBl II 2007, 890; vom 9. August 2007 VI R 10/06, BFHE 218, 380, BStBl II 2007, 820; vom 5. März 2009 VI R 23/07, BFHE 224, 420, BStBl II 2009, 1016).
  • BFH, 08.10.2014 - VI R 7/13

    Doppelte Haushaltsführung: Beginn der Dreimonatsfrist in Wegverlegungsfällen, § 9

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats kann eine aus beruflichem Anlass begründete doppelte Haushaltsführung auch dann vorliegen, wenn ein Steuerpflichtiger seinen Haupthausstand aus privaten Gründen vom Beschäftigungsort wegverlegt und er darauf in einer Wohnung am Beschäftigungsort einen Zweithaushalt begründet, um von dort seiner bisherigen Beschäftigung weiter nachgehen zu können (sog. Wegverlegungsfall, vgl. hierzu Senatsurteile vom 5. März 2009 VI R 58/06, BFHE 224, 413, BStBl II 2009, 1012; VI R 31/08, BFH/NV 2009, 1256; VI R 23/07, BFHE 224, 420, BStBl II 2009, 1016, und vom 6. Mai 2010 VI R 34/09, BFH/NV 2010, 2046).
  • BFH, 28.03.2012 - VI R 25/11

    Berufliche Veranlassung der doppelten Haushaltsführung

    So hat der Senat schon in seinen Urteilen in den so genannten Wegverlegungsfällen entschieden, dass durch die Begründung einer doppelten Haushaltsführung zum ohnehin vorhandenen Haupthaushalt ein Zweithaushalt hinzukommt, ohne dass die Motive einer "Aufspaltung" der Haushaltsführung oder der Wahl des Ortes des Haupthausstands über die berufliche Veranlassung der doppelten Haushaltsführung entscheiden (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 5. März 2009 VI R 23/07, BFHE 224, 420, BStBl II 2009, 1016; VI R 58/06, BFHE 224, 413, BStBl II 2009, 1012; VI R 31/08, BFH/NV 2009, 1256).

    Das Einkommensteuerrecht zieht hier die Grenze zu den privaten Aufwendungen, indem es Fahrtkosten nur begrenzt zum Abzug zulässt (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 4 EStG) und Unterkunftskosten am Beschäftigungsort nicht nach den Vorlieben des Arbeitnehmers, sondern nur im Umfang notwendiger Mehraufwendungen berücksichtigt (BFH-Urteile in BFHE 224, 420, BStBl II 2009, 1016; in BFHE 224, 413, BStBl II 2009, 1012; jeweils m.w.N.).

    Dabei wird auch zu prüfen sein, ob und in welcher Höhe dem Kläger durch die Wohnungen in D und K notwendige Mehraufwendungen für die doppelte Haushaltsführung entstanden waren und in welcher Höhe sie angesichts der Begrenzung auf einen durchschnittlichen Mietzins einer 60 qm Wohnung zu berücksichtigen sind (BFH-Urteile in BFHE 224, 420, BStBl II 2009, 1016; vom 9. August 2007 VI R 10/06, BFHE 218, 380, BStBl II 2007, 820, m.w.N.; VI R 23/05, BFHE 218, 376, BStBl II 2009, 722).

  • BFH, 19.04.2012 - VI R 59/11

    Wohnen am Beschäftigungsort bei doppelter Haushaltsführung

    Denn liegt eine doppelte Haushaltsführung dann vor, wenn der Arbeitnehmer außerhalb des Ortes, in dem er einen eigenen Hausstand unterhält, beschäftigt ist und auch am Beschäftigungsort wohnt, und ist die Errichtung des Zweithaushalts am Beschäftigungsort beruflich veranlasst, wenn der Arbeitnehmer den Zweithaushalt unterhält, um von dort aus seinen Arbeitsplatz aufsuchen zu können (BFH-Urteile vom 5. März 2009 VI R 23/07, BFHE 224, 420, BStBl II 2009, 1016; VI R 58/06, BFHE 224, 413, BStBl II 2009, 1012; VI R 31/08, BFH/NV 2009, 1256), dann wohnt der Arbeitnehmer in einer Wohnung am Beschäftigungsort, wenn er von dort aus ungeachtet von Gemeinde- oder Landesgrenzen seine Arbeitsstätte täglich aufsuchen kann.
  • FG Münster, 20.12.2011 - 1 K 4150/08

    Berücksichtigung von Mietaufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung bei

    Unerheblich ist aufgrund der Rechtsprechungsänderung des BFH, dass die doppelte Haushaltsführung dadurch begründet wird, dass aus privaten Gründen ein weiterer Haushalt neben dem dann beruflich notwendigen Haushalt genutzt wird, um so den Arbeitsplatz erreichen zu können - sog. Wegzugsfälle (vgl nur BFH-Urteil vom 5.3.2009 VI R 23/07, BStBl II 2009, 1016).

    Auch nach der Änderung der Rechtsprechung in Bezug auf die sog. Wegzugsfälle im Zusammenhang mit der doppelten Haushaltsführung ist anhand einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls festzustellen, ob die außerhalb des Beschäftigungsortes belegene Wohnung des Arbeitnehmers als Mittelpunkt seiner Lebensinteressen anzusehen ist und deshalb seinen Hausstand darstellt (vgl nur BFH-Urteil vom 5.3.2009 VI R 23/07, BStBl II 2009, 1016 mwN.; auch: BFH-Urteil vom 21.4.2010 VI R 26/09, BFH/NV 2010, 1894).

  • BFH, 12.07.2017 - VI R 42/15

    Doppelte Haushaltsführung - notwendige Kosten der Unterkunft am Beschäftigungsort

    Diese Rechtsprechung zur Rechtslage bis einschließlich Veranlagungszeitraum 2013 (z.B. Senatsurteile vom 8. Oktober 2014 VI R 16/14, BFHE 247, 406, BStBl II 2015, 511; vom 14. November 2013 VI R 10/13, BFH/NV 2014, 507; vom 28. März 2012 VI R 25/11, BFHE 237, 429, BStBl II 2012, 831; vom 5. März 2009 VI R 23/07, BFHE 224, 420, BStBl II 2009, 1016, und VI R 58/06, BFHE 224, 413, BStBl II 2009, 2012, sowie vom 9. August 2007 VI R 10/06, BFHE 218, 380, BStBl II 2007, 820) gilt für angemietete wie für im Eigentum des Steuerpflichtigen stehende Wohnungen gleichermaßen (BFH-Urteil vom 16. März 2010 VIII R 48/07, BFH/NV 2010, 1433, und in BFHE 218, 380, BStBl II 2007, 820).
  • FG Hessen, 08.07.2014 - 11 K 1796/13

    Ausland; doppelte Haushaltsführung; Ehegatten; Entsendung

    Eine solche aus beruflichem Anlass begründete doppelte Haushaltsführung liegt nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs -  BFH -  und der Verwaltungsauffassung auch dann vor, wenn ein Arbeitnehmer seinen Hausstand aus privaten Gründen vom Beschäftigungsort wegverlegt und eine bereits vorhandene oder neu eingerichtete Wohnung am Beschäftigungsort aus beruflichen Gründen als Zweithaushalt nutzt, um von dort aus seiner bisherigen Beschäftigung weiter nachgehen zu können (vgl. Urteil des BFH vom 5. März 2009 VI R 23/07, Bundessteuerblatt -  BStBl - II 2009, 1016; Urteil des BFH vom 05. März 2009 VI R 58/06, BStBl II 2009, 1012; Urteil des BFH vom 05. März 2009 VI R 31/08, BFH/NV 2009, 1256; Urteil des BFH vom 06. Mai 2010 VI R 34/09, BFH/NV 2010, 2046; Urteil des BFH vom 10. März 2010 VI R 47/09, BFH/NV 2010, 1269; R 9.11 Abs. 2 S. 5 LStR 2010; Verfügung der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main vom 22. Dezember 2009 S 2352 A-5-St 211).

    Indizien können sich aus einem Vergleich von Größe und Ausstattung der Wohnungen sowie aus Dauer und Häufigkeit der Aufenthalte in den Wohnungen ergeben (vgl. Urteil des BFH vom 30. Oktober 2008 VI R 10/07, BStBl II 2009, 153, m.w.N.; Urteil des BFH vom 05. März 2009 VI R 23/07, BStBl II 2009, 1016; Urteil des BFH vom 6. Mai 2010 VI R 34/09, BFH/NV 2010, 2046).

    Erhebliches Gewicht hat auch der Umstand, zu welchem Wohnort die engeren persönlichen Beziehungen bestehen (vgl. Urteil des BFH vom 05. März 2009 VI R 23/07, BStBl II 2009, 1016; Urteil des BFH vom 9. August 2007 VI R 10/06, BStBl II 2007, 820).

  • BFH, 06.05.2010 - VI R 34/09

    Doppelte Haushaltsführung im Wegverlegungsfall

    Der Senat verweist zur Begründung im Einzelnen auf seine Urteile vom 5. März 2009, mit denen er seine Rechtsprechung zur doppelten Haushaltsführung in den sogenannten Wegverlegungsfällen geändert hat (BFH-Urteile vom 5. März 2009 VI R 23/07, BFHE 224, 420, BStBl II 2009, 1016; VI R 58/06, BFHE 224, 413, BStBl II 2009, 1012; VI R 31/08, BFH/NV 2009, 1256).

    Dabei wird im Übrigen zu beachten sein, dass auch nach der Änderung der Rechtsprechung unverändert anhand einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls festzustellen ist, ob die außerhalb des Beschäftigungsortes belegene Wohnung des Arbeitnehmers, hier also die Wohnung in A, als Mittelpunkt seiner Lebensinteressen anzusehen ist und deshalb seinen Hausstand darstellt (so zuletzt BFH-Urteil in BFHE 224, 420, BStBl II 2009, 1016, m.w.N. ebenfalls zur Begründung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft außerhalb des Beschäftigungsortes des Arbeitnehmers).

  • BFH, 10.03.2010 - VI R 47/09

    Doppelte Haushaltsführung: sog. Wegverlegungsfälle

    NV: Eine aus beruflichem Anlass begründete doppelte Haushaltsführung kann auch dann vorliegen, wenn ein Arbeitnehmer seinen Haupthausstand aus privaten Gründen vom Beschäftigungsort wegverlegt und er darauf in einer Wohnung am Beschäftigungsort einen Zweithaushalt begründet, um von dort seiner bisherigen Beschäftigung weiter nachgehen zu können (Anschluss an BFH-Urteile vom 5.3.2009 VI R 23/07 und VI R 5/06).

    Der erkennende Senat hat mit zwei Urteilen vom 5. März 2009 VI R 23/07 (BFHE 224, 420, BStBl II 2009, 1016) und VI R 58/06 (BFHE 224, 413, BStBl II 2009, 1012) seine Rechtsprechung zur doppelten Haushaltsführung (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 des Einkommensteuergesetzes) in sog. Wegverlegungsfällen geändert (s. auch Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 10. Dezember 2009 IV C 5-S 2352/0, 2009/0813056, BStBl I 2009, 1599).

  • FG Hamburg, 24.10.2019 - 6 K 35/19

    Übernachtungskosten bei Auswärtstätigkeit

  • BFH, 12.12.2012 - VI B 50/12

    Schlüssige Darlegung eines Verfahrensmangels wegen Nichtaussetzung bzw. Ruhen des

  • FG Hamburg, 17.12.2014 - 2 K 113/14

    Doppelte Haushaltsführung: Wohnung im Umfeld einer Großstadt - Feststellungslast

  • BFH, 30.07.2009 - VI R 13/08

    Doppelte Haushaltsführung durch alleinstehenden Arbeitnehmer

  • BFH, 28.10.2009 - VIII R 13/09

    Ein eigener Hausstand im Rahmen doppelter Haushaltsführung setzt nicht zwingend

  • BFH, 22.10.2009 - III R 48/09

    Kindergeld: Zimmer im Haus der Eltern als eigene Wohnung des Kindes

  • FG Rheinland-Pfalz, 22.06.2021 - 3 K 1255/20

    Steuerliche Anerkennung von Unterkunftskosten eines Botschafters im Ausland

  • FG Schleswig-Holstein, 21.06.2013 - 3 K 148/09

    Mietaufwendungen für die selbstgenutzte Wohnung auch nicht anteilig

  • FG Saarland, 05.05.2011 - 1 K 1112/07

    Werbungskosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung - Anrechnung der Miete

  • BFH, 07.09.2012 - IX B 125/11

    Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage - Darlegung einer Divergenz -

  • FG München, 03.03.2010 - 9 K 3789/08

    Eigener Hausstand eines Alleinstehenden bei doppelter Haushaltsführung;

  • BFH, 02.02.2010 - VI B 117/09

    Doppelte Haushaltsführung eines Ledigen - Wechselwirkung zwischen

  • BFH, 05.03.2009 - VI R 31/08

    Rechtsprechungsänderung bei doppelter Haushaltsführung in Wegverlegungsfällen

  • FG Hamburg, 17.04.2013 - 2 K 154/12

    Doppelte Haushaltsführung eines Alleinstehenden: keine berufliche Veranlassung

  • BFH, 05.03.2009 - VI R 53/07

    Rechtsprechungsänderung bei doppelter Haushaltsführung in Wegverlegungsfällen

  • FG Baden-Württemberg, 16.12.2009 - 1 K 3933/09

    Keine Berücksichtigung der Wohnungskosten am Studienort als Werbungskosten bzw.

  • BFH, 18.06.2009 - VI R 9/09

    Doppelte Haushaltsführung in sog. Wegverlegungsfällen

  • BFH, 05.03.2009 - VI R 54/05

    Rechtsprechungsänderung bei doppelter Haushaltsführung in Wegverlegungsfällen

  • FG Köln, 14.07.2011 - 6 K 4781/07

    Abzugsfähigkeit von Umzugskosten

  • FG Schleswig-Holstein, 21.10.2010 - 2 K 305/07

    Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung bzw. Berücksichtigung von Fahrten

  • FG Rheinland-Pfalz, 17.02.2011 - 4 K 1286/10

    Unterkunftskosten bei der Ermittlung der Einkommensteuergrenze des § 32 Abs. 4

  • FG Baden-Württemberg, 24.09.2009 - 3 K 3034/07

    Keine Anwendung der Abwanderungsregelung nach Art. 4 Abs. 4 DBA-Schweiz bei

  • FG München, 25.07.2012 - 9 K 1929/10

    Doppelte Haushaltsführung: Mit dem Lebensgefährten gemeinsam bewohnte Wohnung am

  • FG Baden-Württemberg, 22.10.2009 - 13 K 40/06

    Kein eigener Hausstand eines Ledigen im Haus der Eltern ohne Kostentragung

  • LG Stendal, 24.07.2013 - 23 S 2/13

    Steuerberaterhaftung: Rücknahme eines Einspruchs gegen einen

  • FG München, 13.11.2009 - 6 K 455/09

    Aufwendungen für den Unterhalt einer nicht unbeschränkt steuerpflichtigen Person

  • FG Baden-Württemberg, 21.09.2022 - 2 K 842/20

    Zur steuerlichen Berücksichtigungsfähigkeit von Aufwendungen für eine doppelte

  • FG München, 08.11.2013 - 8 K 1295/12

    Doppelte Haushaltführung Alleinstehender

  • FG München, 11.03.2011 - 8 K 340/08

    Doppelte Haushaltführung

  • FG Nürnberg, 15.12.2010 - 3 K 352/08

    Anerkennung der Aufwendungen für eine beruflich begründete doppelte

  • FG München, 18.08.2010 - 10 K 3707/09

    Keine Verpflegungsmehraufwendungen bei vor Beginn der doppelten Haushaltsführung

  • FG München, 25.07.2012 - 9 K 1929/12
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Rechtsprechung
   BFH, 26.09.2007 - I R 58/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,96
BFH, 26.09.2007 - I R 58/06 (https://dejure.org/2007,96)
BFH, Entscheidung vom 26.09.2007 - I R 58/06 (https://dejure.org/2007,96)
BFH, Entscheidung vom 26. September 2007 - I R 58/06 (https://dejure.org/2007,96)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    EStG 1997 i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002 § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2

  • IWW
  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    EStG 1997 i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2

  • Betriebs-Berater

    Teilwertabschreibung auf börsennotierte Aktien im Anlagevermögen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung

  • Judicialis

    EStG 1997 i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2

  • rechtsportal.de

    Teilwertabschreibung auf börsennotierte Aktien im Anlagevermögen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung

  • datenbank.nwb.de

    Teilwertabschreibung auf börsennotierte Aktien im Anlagevermögen; voraussichtlich dauernde Wertminderung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Teilwertabschreibung auf in 2001 erworbene und im Anlagevermögen gehaltene Aktien ? Voraussichtlich dauernde Wertminderung: nachhaltiges Sinken des Teilwerts ? Teilwertabschreibung zulässig, wenn keine konkreten Anhaltspunkte für eine baldige Wertsteigerung sprechen ? ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (18)

  • IWW (Kurzinformation)

    Dauerende Wertminderung - Teilwertabschreibung auf Aktien möglich

  • IWW (Kurzinformation)

    Teilwertabschreibung bei Aktien im Betriebsvermögen

  • IWW (Kurzinformation)

    Aktien im betrieblichen Anlagevermögen - So weisen Sie Aktienverluste in der Bilanz richtig aus

  • IWW (Kurzinformation)

    Betriebsvermögen - Teilwertabschreibung bei Aktien im Betriebsvermögen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abschreibung von Aktien auf den gesunkenen Börsenkurs

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anforderungen an die Annahme einer dauernden Wertminderung von börsennotierten Aktien; Sinken des Börsenwerts zum Bilanzstichtag unter die Anschaffungskosten

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2
    Voraussichtlich dauernde Wertminderung von Aktien bei Börsenwert unter Anschaffungskosten ohne Anhaltspunkte für Wertaufholung

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Teilwertabschreibung bei börsennotierten Aktien

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Abschreibung von Aktien: Gesunkener Börsenkurs kann maßgebend sein

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Abschreibung von Aktien: Gesunkener Börsenkurs kann maßgebend sein

  • jed.de (Kurzinformation)

    Aktien: Teilwertabschreibung erleichtert

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Bei der Abschreibung von Aktien kann der gesunkene Börsenkurs ausschlaggebend sein

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Zulässigkeitsvoraussetzung für eine Teilwertabschreibung auf börsennotierte Aktien im Anlagevermögen

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Zur Zulässigkeitsvoraussetzung für eine Teilwertabschreibung

  • axisrechtsanwaelte.de PDF (Rechtsprechungsübersicht)

    Keine Teilwertzuschreibung bei Währungsverlusten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Börsensturz - Abschreibung von Aktien

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Abschreibung von Aktien auf den gesunkenen Börsenkurs zum Bilanzstichtag

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Abschreibung von Aktien auf den gesunkenen Börsenkurs ist zulässig - Firmen können Verluste aus Aktienanlagen absetzen

Besprechungen u.ä. (5)

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Teilwertabschreibung möglich - Aktienverluste in der Bilanz richtig ausweisen - Finanzverwaltung fordert hohe Kursrückgänge

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Betriebsvermögen - Aktienverluste in der Bilanz 2008 richtig ausweisen

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    Börsennotierte Aktien: BFH stellt geringere Anforderungen an Teilwertabschreibungen

  • IWW (Kurzanmerkung)

    Bilanzierung - Teilwertabschreibung auf Aktien

  • stueckmann.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Aktien- und Beteiligungsbewertung im Licht der aktuellen BFH-Rechtsprechung (Prof. Dr. Eginhard Werner; steuer-journal 2008, 25)

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 6 Abs 1 Nr 2 S 2, EStG § 6 Abs 1 Nr 1 S 3, HGB § 253 Abs 2
    Aktien; Anlagevermögen; Teilwertabschreibung; Voraussichtlich dauernde Wertminderung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 219, 100
  • NJW 2008, 1102
  • ZIP 2008, 458
  • BB 2008, 550
  • BB 2009, 40
  • DB 2008, 214
  • BStBl II 2009, 214
  • BStBl II 2009, 294
  • NZG 2008, 238
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 27.11.1974 - I R 123/73

    Aktivierte Herstellungskosten - Umbauten - Installation - Gemietete Betriebsräume

    Auszug aus BFH, 26.09.2007 - I R 58/06
    Von einem "nachhaltigen" Sinken des Teilwerts unter die Anschaffungskosten ist auszugehen, wenn aus der Sicht des Bilanzstichtags aufgrund objektiver Anzeichen ernstlich mit einem langfristigen Anhalten der Wertminderung gerechnet werden muss (Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen --BMF-- vom 25. Februar 2000, BStBl I 2000, 372 Rz 3 und 4; Fleischmann, Die Information über Steuer und Wirtschaft --Inf-- 2000, 356; Senatsurteil vom 27. November 1974 I R 123/73, BFHE 114, 415, BStBl II 1975, 294).

    Hierfür bedarf es einer an der Eigenart des Wirtschaftsgutes ausgerichteten Prognose (Senatsurteile in BFHE 114, 415, BStBl II 1975, 294; vom 14. März 2006 I R 22/05, BFHE 212, 526, BStBl II 2006, 680; BMF-Schreiben in BStBl I 2000, 372 Rz 5; Kessler, DB 1999, 2577, 2579; Loitz/Winnacker, DB 2000, 2229).

  • BFH, 14.03.2006 - I R 22/05

    Teilwertabschreibung auf abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens

    Auszug aus BFH, 26.09.2007 - I R 58/06
    Hierfür bedarf es einer an der Eigenart des Wirtschaftsgutes ausgerichteten Prognose (Senatsurteile in BFHE 114, 415, BStBl II 1975, 294; vom 14. März 2006 I R 22/05, BFHE 212, 526, BStBl II 2006, 680; BMF-Schreiben in BStBl I 2000, 372 Rz 5; Kessler, DB 1999, 2577, 2579; Loitz/Winnacker, DB 2000, 2229).

    Dies bedeutet, dass eine Auslegung zum einen darauf zielen muss, den Zuwachs oder den Verlust wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit periodengerecht zu erfassen (vgl. Senatsurteil in BFHE 212, 526, BStBl II 2006, 680).

  • BFH, 07.11.1990 - I R 116/86

    Zur Bestimmung des Teilwertes einer Beteiligung

    Auszug aus BFH, 26.09.2007 - I R 58/06
    Der Teilwert von börsennotierten Wertpapieren richtet sich grundsätzlich nach dem Börsenkurswert, wenn der Erwerb einer gleich hohen Beteiligung am Bewertungsstichtag zu diesem Wert möglich erscheint (Senatsurteil vom 7. November 1990 I R 116/86, BFHE 162, 552, BStBl II 1991, 342).
  • FG Köln, 21.06.2006 - 13 K 4033/05

    Teilwertabschreibungen auf Aktien

    Auszug aus BFH, 26.09.2007 - I R 58/06
    Die Klage gegen den hiernach geänderten Körperschaftsteuerbescheid wies das Finanzgericht (FG) Köln mit in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2006, 1414 veröffentlichtem Urteil vom 21. Juni 2006 13 K 4033/05 ab.
  • BFH, 19.10.2005 - XI R 64/04

    Verbindlichkeitsrückstellung: Wahrscheinlichkeit des Bestehens der

    Auszug aus BFH, 26.09.2007 - I R 58/06
    Da die Klägerin den höheren der beiden Werte angesetzt hat, kann offenbleiben, ob Kursveränderungen nach dem Bilanzstichtag als wertaufhellende oder als wertbeeinflussende Faktoren zu beurteilen sind (vgl. Schlotter, Teilwertabschreibung und Wertaufholung zwischen Steuerbilanz und Verfassungsrecht, 2005, S. 372; Loitz/Winnacker, Der Betrieb --DB-- 2000, 2229; Hommel/Berndt, Finanz-Rundschau --FR-- 2000, 1305, 1308; Engel-Ciric, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 1996, 1298; Senatsurteil vom 30. Januar 2002 I R 68/00, BFHE 197, 530, BStBl II 2002, 688; Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. Oktober 2005 XI R 64/04, BFHE 211, 475, BStBl II 2006, 371).
  • BFH, 30.01.2002 - I R 68/00

    Rückstellungen - Auflösung nicht vor rechtskräftiger Klageabweisung

    Auszug aus BFH, 26.09.2007 - I R 58/06
    Da die Klägerin den höheren der beiden Werte angesetzt hat, kann offenbleiben, ob Kursveränderungen nach dem Bilanzstichtag als wertaufhellende oder als wertbeeinflussende Faktoren zu beurteilen sind (vgl. Schlotter, Teilwertabschreibung und Wertaufholung zwischen Steuerbilanz und Verfassungsrecht, 2005, S. 372; Loitz/Winnacker, Der Betrieb --DB-- 2000, 2229; Hommel/Berndt, Finanz-Rundschau --FR-- 2000, 1305, 1308; Engel-Ciric, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 1996, 1298; Senatsurteil vom 30. Januar 2002 I R 68/00, BFHE 197, 530, BStBl II 2002, 688; Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. Oktober 2005 XI R 64/04, BFHE 211, 475, BStBl II 2006, 371).
  • BFH, 09.09.1986 - VIII R 20/85

    Teilwertabschreibung für ein Betriebsgebäude - Voraussichtlich dauernde

    Auszug aus BFH, 26.09.2007 - I R 58/06
    b) Eine voraussichtlich dauernde Wertminderung liegt vor, wenn der Teilwert nachhaltig unter den maßgeblichen Buchwert gesunken ist (BTDrucks 14/443, S. 22; Cattelaens, DB 1999, 1185; Schneider, Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft --ZBB-- 121, 29; BFH-Urteil vom 9. September 1986 VIII R 20/85, BFH/NV 1987, 442).
  • FG Hessen, 28.01.2020 - 4 K 890/17

    Berücksichtigung von Aktiendividenden bei der Ermittlung des Einkommens;

    Die BFH-Rechtsprechung (vgl. insbesondere auch BFH, Urteil vom 26.09.2007 - I R 58/06 -, BFHE 219, 100, BStBl II 2009, 294) beruht insoweit auf einer typisierenden Gesetzesauslegung.
  • BFH, 21.09.2011 - I R 89/10

    Teilwertabschreibung auf börsennotierte Aktien im Anlagevermögen bei

    Zur Begründung führte es u.a. aus, dass nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 26. September 2007 I R 58/06 (BFHE 219, 100, BStBl II 2009, 294) bei börsennotierten Aktien des Finanzanlagevermögens eine voraussichtlich dauernde Wertminderung vorliege, wenn deren Kurswert zum Bilanzstichtag unter die Anschaffungskosten gesunken sei und zum Zeitpunkt der Aufstellung der Bilanz keine Anhaltspunkte für ein alsbaldiges Ansteigen des Kurses vorlägen.

    Der Senat hat diese --soweit ersichtlich-- nicht umstrittenen allgemeinen Grundsätze mit seinem Urteil in BFHE 219, 100, BStBl II 2009, 294 dahin konkretisiert, dass allein die Möglichkeit einer Wertsteigerung in der Zukunft einer Teilwertabschreibung nicht entgegensteht; abzustellen ist deshalb darauf, ob aus Sicht des Bilanzstichtages mehr Gründe für ein Andauern der Wertminderung sprechen als dagegen.

    Der Senat hält an dieser Rechtsprechung fest und präzisiert sie mit Rücksicht auf die im Urteil in BFHE 219, 100, BStBl II 2009, 294 offengebliebene Frage, ob Kursverluste innerhalb einer gewissen Bandbreite als nur vorübergehende Wertschwankungen zu beurteilen sind, dahin, dass grundsätzlich jede Minderung des Kurswerts die Annahme einer --gegenüber dem Kurswert im Zeitpunkt des Aktienerwerbs-- voraussichtlich dauernden Wertminderung i.S. von § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG 1997 n.F. rechtfertigt und damit weder die im BMF-Schreiben in BStBl I 2009, 514 vertretenen noch die von der Vorinstanz in Anlehnung an die Auffassung des IDW befürworteten Schwellenwerte (WPg 2002, 475, s. zu I.4.) unterschritten sein müssen.

    Zum anderen ist die im Senatsurteil in BFHE 219, 100, BStBl II 2009, 294 --mangels Entscheidungserheblichkeit-- gleichfalls offengebliebene Frage, ob die bis zum Tag der Bilanzaufstellung eingetretenen Kursänderungen als für die Verhältnisse am Bilanzstichtag werterhellend anzusehen sind, dahin zu beantworten, dass es sich hierbei um wertbeeinflussende (wertbegründende) Umstände handelt, die grundsätzlich die Bewertung der Aktien zum Bilanzstichtag nicht berühren.

    a) Das Senatsurteil in BFHE 219, 100, BStBl II 2009, 294, nach welchem das Merkmal der voraussichtlich dauernden Wertminderung (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG 1997 n.F.) am Kurswert auszurichten ist, beruht auf einer typisierenden Gesetzesauslegung.

    aa) Der Senat hat hierzu erläutert, dass die verschiedenen im Handelsrecht sowohl zu § 253 Abs. 2 Satz 3 HGB a.F. (heute: Abs. 3 Satz 4 HGB n.F.) als auch zu § 341b Abs. 1 Satz 3 HGB a.F. (heute Abs. 1 Satz 3 i.V.m. § 253 Abs. 3 Satz 4 HGB n.F.) vertretenen Auffassungen, denen zufolge eine voraussichtlich dauernde Wertminderung an die --unterschiedlich bestimmte-- Höhe der Differenz zwischen den historischen und den aktuellen Börsenkursen sowie der --gleichfalls nicht einheitlich bestimmten-- Dauer solcher Kursabweichungen gebunden ist, sowohl die Finanzbehörden als auch die steuerlichen Berater überfordern würden und es deshalb für das durch die Bewältigung einer Vielzahl von Fällen gekennzeichnete Steuerverfahren (Massenverfahren) einfacher und leicht überprüfbarer Kriterien bedürfe (vgl. --einschließlich der Darstellung der handelsrechtlichen Stellungnahmen-- Senatsurteil in BFHE 219, 100, BStBl II 2009, 294, zu II.1.e und II.1.c).

    aaa) Nur diese Einschätzung entspricht der gebotenen Objektivierung der Bewertung (vgl. Senatsurteil vom 7. November 1990 I R 116/86, BFHE 162, 552, BStBl II 1991, 342: betreffend Teilwertbestimmung) und sichert damit einen gleichmäßigen Gesetzesvollzug (BVerfG-Beschluss in BVerfGE 78, 214, 229), da --worauf der Senat bereits im Urteil in BFHE 219, 100, BStBl II 2009, 294 (zu II.1.d) hingewiesen hat-- der aktuelle Börsenkurs die informationsgestützte Einschätzung einer großen Zahl von Marktteilnehmern über die künftigen Risiken und Erfolgsaussichten des jeweiligen Unternehmens widerspiegelt und zugleich deren Erwartung ausdrückt, dass der jetzt gefundene Kurs voraussichtlich dauerhaften Charakter besitzt.

    Der Senat hat hierzu im Urteil in BFHE 219, 100, BStBl II 2009, 294 dargelegt, dass ein --gegenüber den Anschaffungskosten der Aktie-- gesunkener Börsenkurs dann nicht auf eine voraussichtlich dauernde Wertminderung schließen lasse, wenn (spätestens) im Zeitpunkt der Bilanzerstellung konkrete Anhaltspunkte für eine baldige Werterholung vorliegen.

  • FG Niedersachsen, 26.11.2015 - 6 K 261/13

    Voraussetzungen von Teilwertabschreibungen auf Anteile an zum Bilanzstichtag zu

    Ergänzend verwies die Klägerin auf die BFH-Urteile vom 26. September 2007 I R 58/06 und vom 21. September 2011 I R 7/11, wonach bei börsengehandelten Wertpapieren der Marktwert zum Bilanzstichtag dem voraussichtlich dauernden, steuerlich beizulegenden Wert unabhängig davon entspreche, ob die Anteile als Anlagevermögen oder als Umlaufvermögen bewertet würden.

    Der BFH habe mit Urteil vom 26. September 2007 I R 58/06 (BStBl II 2009, 294) entschieden, dass eine voraussichtlich dauernde Wertminderung i.S.d. § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG bei börsennotierten Anteilen an einer Kapitalgesellschaft, die im Anlagevermögen gehalten werden, vorliege, wenn der Börsenwert zum Bilanzstichtag unter die Anschaffungskosten gesunken sei und zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung keine konkreten Anhaltspunkte für eine alsbaldige Wertaufholung vorlägen.

    Danach gelten die mit Urteil vom 21. September 2011 I R 89/10 (BFH/NV 2012, 306) fortentwickelten Grundsätze des BFH-Urteils vom 26. September 2007 I R 58/06 zur Teilwertabschreibung auf börsennotierte Aktien - wobei im Rahmen einer typisierenden Gesetzesauslegung grundsätzlich jede Minderung des Kurswertes zum Bilanzstichtag die Annahme einer voraussichtlich dauernden Wertminderung i.S.d. § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG rechtfertige - auch für die Bewertung von Investmentvermögen, die ihr Vermögen überwiegend in börsennotierten Aktien anlegten.

    Dieser Auffassung sei auch der BFH in seinen Urteilen vom 26. September 2007 I R 58/06 und vom 8. Juni 2011 I R 98/10 gewesen.

    Allein die Möglichkeit einer Wertsteigerung in der Zukunft steht dabei einer Teilwertabschreibung nicht entgegen; abzustellen ist vielmehr darauf, ob aus Sicht des Bilanzstichtages mehr Gründe für ein Andauern der Wertminderung sprechen als dagegen (BFH-Urteil vom 26. September 2007 I R 58/06, BFHE 219, 100, BStBl II 2009, 294).

    Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass Abschreibungen bei einem Anstieg des Teilwerts zu nachfolgenden Bilanzstichtagen gem. § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 3 i.V.m. Nr. 1 Satz 4 EStG 2001 rückgängig zu machen sind (BFH-Urteil vom 26. September 2007 I R 58/06, BFHE 219, 100, BStBl II 2009, 294).

    (2) Bei börsennotierten, im Anlagevermögen gehaltenen Aktien ist hiernach von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung auszugehen, wenn der Börsenkurs der Aktie (zuzüglich der im Falle eines Erwerbs anfallenden Nebenkosten) zum Bilanzstichtag unter ihren Buchwert gesunken ist und keine konkreten Anhaltspunkte für eine baldige Wertsteigerung vorliegen (BFH-Urteile vom 26. September 2007 I R 58/06, BFHE 219, 100, BStBl. II 2009, 294; vom 21. September 2011 I R 89/10, BFHE 235, 263, BStBl. II 2014, 612).

  • BFH, 13.02.2019 - XI R 41/17

    Teilwertabschreibung auf Anteile an offenen Immobilienfonds, deren Ausgabe und

    bb) Nach der Rechtsprechung des BFH ist bei börsennotierten Aktien von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung grundsätzlich dann auszugehen, wenn der Börsenwert zum Bilanzstichtag unter denjenigen im Zeitpunkt des Aktienerwerbs gesunken ist und der Kursverlust die Bagatellgrenze von 5 % der Notierung bei Erwerb überschreitet (vgl. BFH-Urteile vom 26. September 2007 I R 58/06, BFHE 219, 100, BStBl II 2009, 294; vom 21. September 2011 I R 89/10, BFHE 235, 263, BStBl II 2014, 612; BFH-Beschluss vom 8. Februar 2012 IV B 13/11, BFH/NV 2012, 963, Rz 3; BFH-Urteil vom 21. September 2016 X R 58/14, BFH/NV 2017, 275, Rz 61; zu Fällen des gezahlten Paketzuschlags s. BFH-Urteil vom 16. Dezember 2015 IV R 18/12, BFHE 252, 408, BStBl II 2016, 346, Rz 41).

    Spiegelt aber der aktuelle Börsenkurs die Einschätzung der Marktteilnehmer über die künftige Entwicklung des Börsenkurses wider, kann nicht, wie das FG meint, vom Steuerpflichtigen erwartet werden, dass er über bessere prognostische Fähigkeiten verfügt als der Markt (BFH-Urteil in BFHE 219, 100, BStBl II 2009, 294).

    Dann kann vom Steuerpflichtigen auch insoweit nicht erwartet werden, dass er über bessere prognostische Fähigkeiten verfügt als der Markt (vgl. BFH-Urteile in BFHE 219, 100, BStBl II 2009, 294, unter II.1.d, Rz 12; in BFHE 235, 263, BStBl II 2014, 612, Rz 12).

    Der Börsenkurs weist jedenfalls eine höhere Wahrscheinlichkeit auf, die künftige Kursentwicklung zu prognostizieren, als dies bei den historischen Anschaffungskosten der Anteile der Fall ist (vgl. BFH-Urteile in BFHE 219, 100, BStBl II 2009, 294, unter II.1.d, Rz 13; in BFHE 235, 263, BStBl II 2014, 612, Rz 13).

  • BFH, 08.06.2011 - I R 98/10

    Voraussichtlich dauernde Wertminderung bei festverzinslichen Wertpapieren -

    Auch wenn § 6 EStG 2002 insoweit einen eigenständigen und vom Handelsrecht losgelösten Begriffsinhalt aufweist (Senatsurteil vom 26. September 2007 I R 58/06, BFHE 219, 100, BStBl II 2009, 394), erscheint eine unterschiedliche Auslegung doch nur dann sachgerecht, wenn die Abweichung von spezifisch steuerrechtlichen Gesichtspunkten getragen wird; an solchen fehlt es hier.

    bb) Für den Fall eines Kursverfalls bei im Anlagevermögen gehaltenen börsennotierten Aktien hat der erkennende Senat zwar eine Teilwertabschreibung für geboten erachtet (Senatsurteil in BFHE 219, 100, BStBl II 2009, 394).

  • FG Münster, 31.08.2010 - 9 K 3466/09

    Anforderungen für die Anerkennung der dauernden Wertminderung bei Aktien

    Im Übrigen verwies sie auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 26. September 2007 I R 58/06 (BFHE 219, 100, BStBl II 2009, 294).

    Sie ist der Auffassung, das vom FA angeführte BMF-Schreiben sei als faktischer Nichtanwendungserlass in Bezug auf das BFH-Urteil vom 26. September 2007 I R 58/06 (BFHE 219, 100, BStBl II 2009, 294) anzusehen.

    In seiner grundlegenden Entscheidung zur voraussichtlichen Dauerhaftigkeit von Wertminderungen bei börsennotierten Aktien des Anlagevermögens (BFH-Urteil vom 26. September 2007 I R 58/06, BFHE 219, 100, BStBl II 2009, 294, unter II.1.b; insoweit übereinstimmend auch der IV. Senat in seiner Entscheidung zu Fremdwährungsverbindlichkeiten, vgl. BFH-Urteil vom 23. April 2009 IV R 62/06, BFHE 224, 564, BStBl II 2009, 778) hat der BFH ausgeführt, eine voraussichtlich dauernde Wertminderung sei gegeben, wenn der Teilwert nachhaltig unter den maßgeblichen Buchwert gesunken sei (ebenso Bericht des Finanzausschusses vom 3. März 1999 zum Entwurf des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002, Bundestags-Drucksache 14/443, 22).

    Im Ergebnis hat der BFH im Urteil vom 26. September 2007 I R 58/06 (BFHE 219, 100, BStBl II 2009, 294, unter II.1.g) ausgeführt, dass bei börsennotierten Aktien des Finanzanlagevermögens von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung auszugehen sei, wenn deren Kurswert zum Bilanzstichtag unter die Anschaffungskosten gesunken sei und zum Zeitpunkt der Aufstellung der Bilanz keine Anhaltspunkte für ein alsbaldiges Ansteigen des Kurses vorliegen würden.

    Die vom BFH bisher ausdrücklich offen gelassene Frage, ob jedes Absinken des Kurswerts in der Bilanz nachvollzogen werden müsse oder ob Wertveränderungen innerhalb einer gewissen Bandbreite aus Gründen der Verwaltungsökonomie und der Bilanzstetigkeit als nur vorübergehende Wertschwankungen zu beurteilen seien (vgl. auch dazu BFH-Urteil vom 26. September 2007 I R 58/06, BFHE 219, 100, BStBl II 2009, 294, unter II.1.g), beantwortet der erkennende Senat - für den Regelfall, in dem typisierende Kriterien zur Anwendung kommen müssen - im Sinne der letztgenannten Alternative.

    Im Übrigen hat der BFH bereits ausdrücklich entschieden, dass die IdW-Kriterien wegen ihrer besonderen Kompliziertheit für das Besteuerungsverfahren nicht geeignet sind (BFH-Urteil vom 26. September 2007 I R 58/06, BFHE 219, 100, BStBl II 2009, 294, unter II.1.e).

  • BFH, 23.04.2009 - IV R 62/06

    Keine gewinnmindernde Berücksichtigung eines veränderten Wechselkurses von

    Hierfür bedarf es einer an der Eigenart des Wirtschaftsgutes ausgerichteten Prognose (BFH-Urteil vom 26. September 2007 I R 58/06, BFHE 219, 100, BStBl II 2009, 294, unter II.1.b der Gründe, m.w.N.).

    Bei börsennotierten Aktien, die im Anlagevermögen gehalten werden, ist nach dem BFH-Urteil in BFHE 219, 100, BStBl II 2009, 294 (unter II.1.b bis d der Gründe) von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung auszugehen, wenn der Börsenwert zum Bilanzstichtag unter die Anschaffungskosten gesunken ist und zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung keine konkreten Anhaltspunkte für eine alsbaldige Wertaufholung vorliegen.

  • BFH, 21.09.2011 - I R 7/11

    Teilwertabschreibung auf Investmentanteile im Anlagevermögen bei voraussichtlich

    aa) Der Senat hat diese --soweit ersichtlich-- nicht umstrittenen allgemeinen Grundsätze mit Urteil vom 26. September 2007 I R 58/06, BFHE 219, 100, BStBl II 2009, 294 dahin konkretisiert, dass allein die Möglichkeit einer Wertsteigerung in der Zukunft einer Teilwertabschreibung nicht entgegensteht; abzustellen ist deshalb darauf, ob aus Sicht des Bilanzstichtages mehr Gründe für ein Andauern der Wertminderung sprechen als dagegen.

    bb) Hieran hat der erkennende Senat mit Urteil vom heutigen Tage in der Sache I R 89/10 (BFHE 235, 263) festgehalten und zum einen seine Rechtsprechung mit Rücksicht auf die im Urteil in BFHE 219, 100, BStBl II 2009, 294 offengebliebene Frage, ob Kursverluste innerhalb einer gewissen Bandbreite als nur vorübergehende Wertschwankungen zu beurteilen sind, entgegen der Ansicht der Finanzverwaltung (Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen --BMF-- vom 26. März 2009, BStBl I 2009, 514) dahin präzisiert, dass --vorbehaltlich zu vernachlässigender Kursverluste in Höhe von 5 % der Notierung bei Erwerb (Bagatellgrenze)-- im Rahmen einer typisierenden Gesetzesauslegung grundsätzlich jede Minderung des Kurswerts die Annahme einer gegenüber dem Kurswert im Zeitpunkt des Aktienerwerbs voraussichtlich dauernden Wertminderung i.S. von § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG 1997 n.F. rechtfertigt und eine hiervon abweichende Beurteilung nur dann geboten ist, wenn aufgrund konkreter und objektiv überprüfbarer Anhaltspunkte (z.B. Kursmanipulation; äußerst geringer Handelsumfang) davon auszugehen ist, dass der Börsenpreis den tatsächlichen Anteilswert nicht widerspiegelt.

    Zum anderen hat der Senat die im Urteil in BFHE 219, 100, BStBl II 2009, 294 gleichfalls offengebliebene Frage, ob die bis zum Tag der Bilanzaufstellung eingetretenen Kursänderungen als für die Verhältnisse am Bilanzstichtag werterhellend anzusehen sind, dahin beantwortet, dass es sich hierbei um wertbeeinflussende (wertbegründende) Umstände handelt, die grundsätzlich die Bewertung der Aktien zum Bilanzstichtag nicht berühren und damit auch keinen Einfluss auf die Beurteilung der Voraussetzungen für eine Teilwertabschreibung nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG 1997 n.F. nehmen.

  • FG Münster, 09.07.2010 - 9 K 75/09

    Dauernde Wertminderung für eine Teilwertabschreibung bei Kurssteigerung zum Tag

    Die Klägerin vertritt unter Verweis auf die zu börsennotierten Aktien des Anlagevermögens ergangene höchstrichterliche Rechtsprechung (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 26. September 2007 I R 58/06, BStBl. II 2009, 294) die Auffassung, auch bei festverzinslichen Wertpapieren des Umlaufvermögens sei von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung schon dann auszugehen, wenn am Bilanzstichtag keine konkreten Anhaltspunkte für eine baldige Wertsteigerung vorlägen.

    In Übereinstimmung hiermit geht der Senat davon aus, dass der Klägerin als Kreditinstitut keine nennenswerten teilwertbeeinflussenden Anschaffungsnebenkosten beim Erwerb festverzinslicher Wertpapiere oder Anteilscheine entstehen (ebenso im Ergebnis wohl auch BFH-Urteil vom 26. September 2007 I R 58/06, BStBl. II 2009, 294, unter II.1.a, in dem die Frage der Anschaffungsnebenkosten gleichfalls nicht problematisiert worden ist).

    a) In seiner Entscheidung zur voraussichtlichen Dauerhaftigkeit von Wertminderungen bei börsennotierten Aktien des Anlagevermögens (BFH-Urteil vom 26. September 2007 I R 58/06, BStBl. II 2009, 294, unter II.1.b; insoweit übereinstimmend auch der IV. Senat in seiner Entscheidung zu Fremdwährungsverbindlichkeiten, vgl. BFH-Urteil vom 23. April 2009 IV R 62/06, BStBl. II 2009, 778) hat der BFH ausgeführt, eine voraussichtlich dauernde Wertminderung sei gegeben, wenn der Teilwert nachhaltig unter den maßgeblichen Buchwert gesunken sei (ebenso Bericht des Finanzausschusses vom 3. März 1999 zum Entwurf des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002, Bundestags-Drucksache 14/443, 22).

    Jedenfalls bei informationseffizienten Märkten sei aber davon auszugehen, dass der aktuelle Börsenwert eine höhere Wahrscheinlichkeit aufweise, die künftige Kursentwicklung zu prognostizieren, als dies bei den historischen Anschaffungskosten der Fall sei (BFH-Urteil vom 26. September 2007 I R 58/06, BStBl. II 2009, 294, unter II.1.d).

    h) Mit der von der Klägerin vertretenen Auffassung, im Handelsrecht liege dem Begriff der "voraussichtlich dauernden Wertminderung" ein anderes Regelungsverständnis zugrunde, hat sich der BFH bereits im Urteil vom 26. September 2007 I R 58/06 (BStBl. II 2009, 294, unter II.1.e) befasst.

    a) Bereits im BFH-Urteil vom 26. September 2007 I R 58/06 (BStBl. II 2009, 294, unter II.1.e) ist - nach Ansicht des Senats zutreffend - ausgeführt, jede typisierende Auslegung des Merkmals der "voraussichtlich dauernden Wertminderung" müsse berücksichtigen, dass das Steuerverfahren als Massenverfahren konzipiert ist.

  • BFH, 21.09.2016 - X R 58/14

    Teilwertbestimmung und voraussichtlich dauernde Wertminderung bei unbebauten

    Demgegenüber ist bei börsennotierten Aktien schon dann von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung auszugehen, wenn der Börsenwert zum Bilanzstichtag unter die Anschaffungskosten gesunken ist und zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung keine konkreten Anhaltspunkte für eine baldige Wertaufholung vorliegen (BFH-Urteil vom 26. September 2007 I R 58/06, BFHE 219, 100, BStBl II 2009, 294).

    Gleichwohl dürfen die Anforderungen hier nicht überspannt werden, zumal Fehlprognosen zu jedem nachfolgenden Bilanzstichtag über das Wertaufholungsgebot (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 3 i.V.m. Nr. 1 Satz 4 EStG) korrigiert werden können und der Steuerpflichtige zu den Folgestichtagen auch die Feststellungslast für ein Andauern der Wertminderung und ihrer weiteren Dauerhaftigkeit trägt (ebenso BFH-Urteil in BFHE 219, 100, BStBl II 2009, 294, unter II.1.e, und BMF-Schreiben in BStBl I 2016, 995, Rz 4).

  • FG Köln, 03.08.2011 - 7 K 4682/07

    Ausgleichs- und Abzugsverbot für Index-Zertifikate

  • FG Rheinland-Pfalz, 15.11.2010 - 5 K 2737/06

    Teilwertabschreibung von Gesellschaftsanteilen bei Dauerverlusten

  • FG Hamburg, 03.06.2020 - 5 K 20/19

    Bewertung von Goldvorräten im Anlagevermögen

  • BFH, 02.07.2021 - XI R 29/18

    Teilwertzuschreibung bei einer Fremdwährungsverbindlichkeit mit einer

  • FG Rheinland-Pfalz, 29.03.2012 - 5 K 1924/07

    Korrespondierende Bildung einer Rücklage gem. § 52 Abs. 16 Satz 3 EStG und einer

  • FG Köln, 24.08.2011 - 13 K 1567/07

    Teilwertabschreibung auf Fondsbeteiligungen

  • BFH, 17.05.2011 - VIII R 1/08

    Einlage von Wertpapieren in das Betriebsvermögen eines Arztes

  • FG Köln, 17.06.2020 - 13 K 2038/16

    Teilwertabschreibung auf eine Beteiligung der Klägerin an einem Investmentfonds;

  • FG Münster, 28.10.2016 - 9 K 2393/14

    Bilanzansätze für Anteile an offenen Immobilienfonds im Umlaufvermögen;

  • BFH, 08.02.2012 - IV B 13/11

    Nichtzulassungsbeschwerde: keine Übertragung der Rechtsprechung zur

  • BFH, 26.05.2009 - X B 255/08

    Einholung eines Sachverständigengutachtens - Beurteilung einer voraussichtlich

  • BFH, 04.02.2014 - I R 53/12

    Anteilsbewertung und Währungsschwankungen

  • FG Saarland, 07.12.2010 - 1 K 1414/07

    Zulässigkeit der Teilwertabschreibung einer GmbH-Beteiligung und einer

  • FG Rheinland-Pfalz, 15.12.2010 - 1 K 2237/07

    Dauernde Wertminderung von Fondsbeteiligungen

  • FG Baden-Württemberg, 11.07.2017 - 5 K 1091/15

    Teilwertzuschreibung bei Fremdwährungsverbindlichkeiten in Schweizer Franken

  • FG Münster, 22.05.2014 - 9 K 5096/07

    Teilwertabschreibung auf Investmentfondsanteile

  • FG Baden-Württemberg, 11.10.2007 - 5 K 231/04

    Wertpapiere eines selbständig tätigen Arztes kein Betriebsvermögen

  • FG Düsseldorf, 15.04.2009 - 10 K 795/05

    Rechtmäßigkeit von Feststellungs- und Gewerbesteuermessbescheiden nach einem

  • FG Hessen, 15.07.2015 - 4 K 2484/13

    § 8b Abs.3 S.3, § 8b Abs.2 KStG, § 8 Abs.1 S.1 InvStG

  • FG Baden-Württemberg, 21.10.2013 - 6 K 1107/12

    Zur Ermittlung des Verkehrswerts eines unbebauten Grundstücks -

  • FG Hessen, 14.11.2012 - 4 K 748/08

    Bewertung von Aktien in Girosammelverwahrung; Bewertung von Aktien in

  • FG Hessen, 06.07.2011 - 4 K 287/10

    Bewertung einer langfristigen Fremdwährungsverbindlichkeit

  • FG Hessen, 21.12.2016 - 4 K 520/13

    § 6 Abs.1 Nr.2 EStG

  • FG Rheinland-Pfalz, 24.02.2016 - 2 K 2186/14

    Bodenrichtwerte und Gutachten sind geeignet, eine dauernde Wertminderung

  • FG Baden-Württemberg, 17.10.2013 - 3 V 2781/13

    Aussetzung der Vollziehung: Einschränkung für erneuten AdV-Antrag bei Gericht,

  • FG Hessen, 13.09.2011 - 4 K 2577/07

    Berücksichtigung von Ausfallgarantien Dritter bei der Bewertung von effektiv

  • FG Hamburg, 18.11.2009 - 6 K 127/07

    Lohnzufluss im Rahmen eines Vorstandsbeteiligungsmodells

  • FG Niedersachsen, 18.11.2009 - 2 K 100/07

    Maßgeblicher Zeitpunkt für eine Teilwertabschreibung auf landwirtschaftliche

  • FG Münster, 29.01.2009 - 2 K 1036/08

    Ansetzen des Teilwerts des Wirtschaftsguts bei Vorliegen einer voraussichtlich

  • FG Hessen, 12.02.2014 - 11 K 1833/10

    Teilwertabschreibung auf Aktienoptionen im Umlaufvermögen

  • FG München, 07.12.2010 - 6 K 3192/07

    Zum Zeitpunkt der Teilwertabschreibung von Aufgeldern börsennotierter

  • FG Baden-Württemberg, 15.06.2015 - 2 V 2786/13

    Aussetzung der Vollziehung: Teilwertzuschreibung bei einem befristeten

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