Rechtsprechung
   BFH, 04.03.2009 - I R 58/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,4664
BFH, 04.03.2009 - I R 58/07 (https://dejure.org/2009,4664)
BFH, Entscheidung vom 04.03.2009 - I R 58/07 (https://dejure.org/2009,4664)
BFH, Entscheidung vom 04. März 2009 - I R 58/07 (https://dejure.org/2009,4664)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,4664) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zweistufiges Feststellungsverfahren und Nachprüfungsvorbehalt; Verhältnis verschiedener Gewinnfeststellungen gegen Schwestergesellschaften; Hemmung der Verjährung bei Außenprüfung; Beteiligung an einer Mitunternehmerschaft als Sonderbetriebsvermögen des Mitunternehmers ...

  • Judicialis

    AO § 164 Abs. 4; ; AO § ... 171 Abs. 4 Satz 1; ; AO § 171 Abs. 10; ; AO § 180; ; AO § 180 Abs. 1; ; AO § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a; ; AO § 180 Abs. 5; ; AIG § 2; ; AIG § 2 Abs. 1; ; AIG § 2 Abs. 1 Satz 3; ; FGO § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2; ; EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2; ; HGB § 246 Abs. 1 Satz 1; ; GewStG § 9 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufhebung eines geänderten Feststellungsbescheids aufgrund eines bis dahin bestehenden Nachprüfungsvorbehalts; Zuordnung einer Kommanditgesellschaft (KG) gehörenden Gesellschaftsanteilen zum Sonderbetriebsvermögen der Gesellschafter der KG; Einbeziehung von Einkünften ...

  • datenbank.nwb.de

    Gesonderte Feststellung der Einkünfte einer Untergesellschaft im Rahmen eines zweistufigen Feststellungsverfahrens; Beteiligung an einer Mitunternehmerschaft als Sonderbetriebsvermögen des Mitunternehmers bei einer anderen Mitunternehmerschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO § 180 Abs 5, AO § 180 Abs 2, AO § 179 Abs 2 S 3, DBA USA, AO § 171 Abs 10, AO § 164
    Obergesellschaft; Untergesellschaft; Vorbehalt der Nachprüfung; Zweistufiges Feststellungsverfahren

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (22)

  • BFH, 22.01.1981 - IV R 160/76

    Gründung einer Personengesellschaft - Gesellschaftszweck - Kreditgewährung -

    Auszug aus BFH, 04.03.2009 - I R 58/07
    Allein dies ist die Basis für die Ermittlung des dem Mitunternehmer zuzurechnenden Gewinns aus der Beteiligung; der Posten "Beteiligung an der Personengesellschaft" hat für die steuerrechtliche Gewinnermittlung keine Bedeutung (z.B. BFH-Urteil vom 22. Januar 1981 IV R 160/76, BFHE 132, 538, 540, BStBl II 1981, 427, 428 f.; Wacker in Schmidt, a.a.O., § 15 Rz 690; Schreiber in Blümich, Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz, Gewerbesteuergesetz, § 5 EStG Rz 740 "Beteiligungen an PersGes", m.w.N.).

    Zum Fall des betrieblich an einer Personengesellschaft beteiligten Einzelunternehmers hat der IV. Senat des BFH allerdings ausgeführt, der im Verhältnis zur Personengesellschaft festgestellte Gewinnanteil werde dem Teilhaber "außerhalb der eigenen Steuerbilanz zugerechnet" (Urteil in BFHE 132, 538, 540, BStBl II 1981, 427, 429).

    Der Senat weicht mit dieser Entscheidung nicht von dem Urteil des IV. Senats in BFHE 132, 538, BStBl II 1981, 427 ab.

  • BFH, 06.10.1987 - VIII R 137/84

    Sonderbetriebsvermögen - Personenhandelsgesellschaft - Gesellschafter in zwei

    Auszug aus BFH, 04.03.2009 - I R 58/07
    Schließlich hat der VIII. Senat des BFH ausgeführt, dass Aufwendungen eines an den Personengesellschaften A und B beteiligten Gesellschafters "nicht im Rahmen der Gewinnfeststellung" für die Personengesellschaft B "berücksichtigt werden können", wenn sie im Rahmen der Beteiligung an der Gesellschaft A mit Sonderbetriebsvermögen I und aus der Sicht der Gesellschaft B mit Sonderbetriebsvermögen II zusammenhängen (BFH-Urteil vom 6. Oktober 1987 VIII R 137/84, BFHE 152, 446, BStBl II 1988, 679, 680).

    Dasselbe gilt in Bezug auf das Urteil des VIII. Senats in BFHE 152, 446, BStBl II 1988, 679, in dem es um die Bilanzierungskonkurrenz bei der Beteiligung einer Person an mehreren Personengesellschaften geht.

  • BFH, 09.07.2003 - I R 5/03

    Mehrstöckige PersG

    Auszug aus BFH, 04.03.2009 - I R 58/07
    Dass Y im Ausland und nach ausländischem Recht gegründet worden und nur im Ausland tätig geworden ist, ändert am Erfordernis einer gesonderten Gewinnfeststellung nichts (Senatsurteile vom 9. Juli 2003 I R 5/03, BFH/NV 2004, 1; vom 24. April 2007 I R 33/06, BFH/NV 2007, 2236).

    Das FG hätte deshalb das bei ihm anhängige Verfahren aussetzen müssen (§ 74 FGO), bis ein entsprechender Feststellungsbescheid erlassen worden ist oder feststeht, dass es zu einem solchen Bescheid nicht kommen wird (Senatsurteil in BFH/NV 2004, 1, m.w.N.).

  • BFH, 09.08.2006 - II R 24/05

    Saldierung materieller Fehler auch bei Teilverjährung, Bestimmung des

    Auszug aus BFH, 04.03.2009 - I R 58/07
    Sodann hat sich das FG in verfahrensrechtlicher Hinsicht an der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) orientiert, nach der die Beteiligung einer Personengesellschaft (Obergesellschaft) an einer anderen Personengesellschaft (Untergesellschaft) ein zweistufiges Feststellungsverfahren notwendig macht, bei dem zunächst die Einkünfte der Untergesellschaft festgestellt und --ggf. anteilig-- der Obergesellschaft zugerechnet und in einem zweiten Schritt die der Obergesellschaft zugerechneten Einkünfte dieser gegenüber festgestellt und ihren Gesellschaftern zugerechnet werden (BFH-Urteil vom 9. August 2006 II R 24/05, BFHE 214, 105, BStBl II 2007, 87; BFH-Beschluss vom 25. Juni 2008 X B 210/05, BFH/NV 2008, 1649, m.w.N.).

    Aus vergleichbaren Überlegungen heraus hat der II. Senat des BFH im Hinblick auf die Einheitsbewertung entschieden, dass § 171 Abs. 4 Satz 1 AO nach der im Streitjahr geltenden Rechtslage nicht hinter § 171 Abs. 10 AO zurücktrete (BFH-Urteil in BFHE 214, 205, BStBl II 2007, 87).

  • BFH, 26.04.2005 - I B 159/04

    Zinseinkünfte aus Betriebsstätte in den USA

    Auszug aus BFH, 04.03.2009 - I R 58/07
    Sie erfasst auch den Anwendungsbereich des § 180 Abs. 5 AO (Senatsbeschluss vom 26. April 2005 I B 159/04, BFH/NV 2005, 1560), weshalb im Streitfall offenbleiben kann, ob eine gesonderte und einheitliche Feststellung von Hinzurechnungsbeträgen nach § 2 Abs. 1 Satz 3 AIG auf § 180 Abs. 1 AO oder auf § 180 Abs. 5 AO beruht (dazu Senatsurteil vom 25. April 2001 I R 80/97, BFH/NV 2001, 1541, 1544, m.w.N.).

    Eine solche Verbindung ist zulässig (Senatsbeschluss in BFH/NV 2005, 1560, m.w.N.).

  • BFH, 24.04.2007 - I R 33/06

    Ausländische PersG; Feststellungsverfahren

    Auszug aus BFH, 04.03.2009 - I R 58/07
    Dass Y im Ausland und nach ausländischem Recht gegründet worden und nur im Ausland tätig geworden ist, ändert am Erfordernis einer gesonderten Gewinnfeststellung nichts (Senatsurteile vom 9. Juli 2003 I R 5/03, BFH/NV 2004, 1; vom 24. April 2007 I R 33/06, BFH/NV 2007, 2236).
  • BFH, 24.03.1999 - I R 114/97

    Grenzüberschreitende doppelstöckige Personengesellschaft

    Auszug aus BFH, 04.03.2009 - I R 58/07
    In ähnlicher Weise heißt es in einem Urteil des erkennenden Senats, dass bei der Gewinnermittlung für eine Untergesellschaft zu berücksichtigende Vorgänge "nicht noch einmal in der Steuerbilanz des Mitunternehmers angesetzt werden können" (Senatsurteil vom 24. März 1999 I R 114/97, BFHE 188, 315, 319, BStBl II 2000, 399, 401).
  • BFH, 20.06.1985 - IV R 36/83

    Gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen - Getränkegroßhandel - OHG - Beteiligung an

    Auszug aus BFH, 04.03.2009 - I R 58/07
    Ob der Anteil an einer Personengesellschaft (Mitunternehmerschaft) zum Sonderbetriebsvermögen ihres Gesellschafters im Rahmen einer anderen Personengesellschaft zählen kann, hat der BFH bisher nicht entschieden (beiläufig "nach gegenwärtiger Rechtsauffassung" verneinend BFH-Urteil vom 30. Oktober 2002 IV R 33/01, BFHE 201, 36, 39, BStBl II 2003, 272, 273; ausdrücklich offenlassend BFH-Urteil vom 20. Juni 1985 IV R 36/83, BFHE 144, 230, BStBl II 1985, 654).
  • BFH, 30.03.2006 - IV R 25/04

    Pensionsrückstellung zugunsten eines Kommanditisten und Geschäftsführers der

    Auszug aus BFH, 04.03.2009 - I R 58/07
    Dasselbe gilt im Hinblick auf die weitere Frage, welche Auswirkungen sich bei Fehlen einer Veranlassung durch den Betrieb der Klägerin aus dem Grundsatz des formellen Bilanzenzusammenhangs (vgl. dazu BFH-Urteil vom 30. März 2006 IV R 25/04, BFHE 213, 315, BStBl II 2008, 171; Senatsbeschluss vom 13. Juni 2006 I R 58/05, BFHE 213, 559, 562 f., BStBl II 2006, 928, 929, m.w.N.) ergeben würden.
  • BFH, 11.04.2005 - GrS 2/02

    Gesonderte und einheitliche Feststellung bei Beteiligung an einer sog.

    Auszug aus BFH, 04.03.2009 - I R 58/07
    Ist aber die Beteiligung an einer Personengesellschaft mit nicht gewerblichen Einkünften aus der Sicht des Gesellschafters Bestandteil einer gewerblichen Tätigkeit, so müssen die Einkünfte aus der Beteiligung auf der Ebene des Gesellschafters in gewerbliche umqualifiziert werden (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 11. April 2005 GrS 2/02, BFHE 209, 399, BStBl II 2005, 679).
  • BFH, 03.07.1997 - IV R 31/96

    Sanierungsgewinn im Sonderbetriebsvermögen

  • BFH, 11.09.1991 - XI R 35/90

    Berücksichtigung von Sonderbetriebsausgaben bei Geschlossenen Immobilienfonds

  • BFH, 13.06.2006 - I R 58/05

    Nachträgliche Berücksichtigung einer Rückstellung - verdeckte Gewinnausschüttung

  • BFH, 30.10.2002 - IV R 33/01

    Fördergebietsabschreibung bei Betriebsaufspaltung

  • BFH, 03.05.1993 - GrS 3/92

    Verlustabzug nach § 10a GewStG entfällt, soweit der Verlust auf ausgeschiedene

  • BFH, 23.07.1975 - I R 165/73

    Bilanzierung und Bewertung der Beteiligung einer Aktiengesellschaft an einer

  • BFH, 25.06.2008 - X B 210/05

    Anforderungen an die Darlegung von Revisionszulassungsgründen i.S. von § 115 Abs.

  • BFH, 11.07.2007 - I R 96/04

    Berichtigung von materiellen Fehlern; Ablauf der Festsetzungsfrist für die

  • BFH, 25.04.2001 - I R 80/97

    Auslandsinvestitionsgesetz - Betriebsstätte - Prüfungsanordnung - Außenprüfung -

  • BFH, 03.02.1988 - I R 134/84

    Zur beschränkten Körperschaftsteuerpflicht nach § 2 Nr. 1 KStG einer

  • BFH, 04.11.1992 - XI R 32/91

    Reichweiter der Festsetzungsfrist-Hemmung durch Außenprüfung

  • BFH, 11.09.2007 - I B 84/07

    Entfallen des Vorbehalts der Nachprüfung zu unterschiedlichen Zeitpunkten;

  • BFH, 12.10.2016 - I R 92/12

    Doppelstöckige Personengesellschaft - Zuordnung von Sonderbetriebsvermögen II

    Wird --wie im Streitfall-- eine Einlage in eine Personengesellschaft über ein Darlehen finanziert, ist für die Zuordnung der eingegangenen Verbindlichkeit zum Sonderbetriebsvermögen II zu berücksichtigen, dass der Anteil an einer Personengesellschaft steuerrechtlich kein Wirtschaftsgut darstellt, sondern die Anteile an den zum Gesellschaftsvermögen gehörenden Wirtschaftsgütern verkörpert (§ 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 der Abgabenordnung --AO--; Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 163, 1, BStBl II 1991, 691; Senatsurteil vom 4. März 2009 I R 58/07, BFH/NV 2009, 1953).
  • BFH, 28.11.2019 - IV R 54/16

    Abtretung einer Darlehensforderung als typisch stille Einlage

    Die nach der sog. Spiegelbildmethode in der Bilanz der A-KG anzusetzende Beteiligung an der stillen Gesellschaft hat hingegen für die steuerliche Gewinnermittlung bei der A-KG keine eigenständige Bedeutung, weil für die atypisch stille Gesellschaft als Mitunternehmerschaft eine eigenständige Gewinnermittlung durchzuführen ist und der Anteil am Gewinn der Personengesellschaft dem Teilhaber außerhalb der eigenen Steuerbilanz zugerechnet wird (vgl. BFH-Urteile vom 22.01.1981 - IV R 160/76, BFHE 132, 538, BStBl II 1981, 427, unter 1.; vom 04.03.2009 - I R 58/07, BFH/NV 2009, 1953, unter II.4.c aa).
  • BFH, 24.07.2013 - I R 57/11

    Inhaltsadressat von Feststellungsbescheiden - Analoge Anwendung von § 180 Abs. 3

    In ein solches zweistufiges Feststellungsverfahren sind grundsätzlich auch die Gewinne oder Verluste aus Beteiligungen inländischer Personengesellschaften an ausländischen Personengesellschaften einzubeziehen (Senatsurteil vom 9. Juli 2003 I R 5/03, BFH/NV 2004, 1; Senatsbeschluss vom 26. April 2005 I B 159/04, BFH/NV 2005, 1560); in den Anwendungsbereich dieses gestuften Verfahrens fallen nicht nur die im Inland einkommen- oder körperschaftsteuerpflichtigen Einkünfte, sondern darüber hinaus auch die nach § 180 Abs. 5 Nr. 1 AO zu treffenden Feststellungen über die nach dem jeweiligen Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung steuerbefreiten Einkünften sowie die hiermit zusammenhängenden Besteuerungsgrundlagen (Senatsurteil vom 4. März 2009 I R 58/07, BFH/NV 2009, 1953; Senatsbeschluss in BFH/NV 2005, 1560).

    Soweit der Senat mit Urteil vom 24. April 2007 I R 33/06, (BFH/NV 2007, 2236; vgl. auch Urteil in BFH/NV 2009, 1953) entschieden hat, dass Bescheide, mit denen die im Rahmen einer ausländischen Personengesellschaft erzielten Einkünfte festgestellt werden, gegen die Personengesellschaft selbst zu richten sind, hält der Senat hieran aus den vorgenannten Gründen nicht mehr fest (bereits bisher ablehnend Dremel in Wassermeyer/Richter/Schnittker, Personengesellschaften im Internationalen Steuerrecht, Rz 26.28; Stahl, Internationale Steuer-Rundschau 2013, 210; vgl. auch Anwendungserlass zur Abgabenordnung vom 2. Januar 2008, BStBl I 2008, 26, zuletzt geändert durch das Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 23. Juli 2013, BStBl I 2013, 933, Nr. 2.5.1 zu § 122 AO); im Übrigen betrifft das anhängige Verfahren nicht eine ausländische, sondern eine inländische Personengesellschaft, für die der BFH in ständiger Rechtsprechung davon ausgeht und deshalb auch nicht fraglich sein konnte, dass die Feststellungen an die beteiligten Gesellschafter zu richten sind.

  • BFH, 15.03.2017 - I R 41/16

    Ergänzungsbilanz eines persönlich haftenden Gesellschafters einer KGaA bei die

    Vielmehr verkörpert er die Summe aller Anteile an den zum Gesellschaftsvermögen gehörenden Wirtschaftsgütern (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 25. Februar 1991 GrS 7/89, BFHE 163, 1, BStBl II 1991, 691; Senatsurteile vom 4. März 2009 I R 58/07, BFH/NV 2009, 1953; vom 23. Juli 1975 I R 165/73, BFHE 117, 30, BStBl II 1976, 73; für die atypisch stille Gesellschaft vgl. Senatsurteil vom 6. November 1985 I R 242/81, BFHE 145, 359, BStBl II 1986, 333).
  • BFH, 29.08.2012 - I R 65/11

    Verrechenbare Verluste der Organgesellschaft: kein passiver Ausgleichsposten für

    Letzterem steht entgegen, dass --selbst dann, wenn man von einem steuerbilanziellen Ausweis des Kommanditanteils nach der sog. Spiegelbildmethode (s. BFH-Urteil vom 4. März 2009 I R 58/07, BFH/NV 2009, 1953; Schmidt/Wacker, EStG, 31. Aufl., § 15 Rz 690) und mithin einem Steuerbilanzansatz in Höhe des für die Kommanditisten geführten negativen Kapitalkontos ausgeht (s. dazu FG Köln, Urteil vom 16. April 2008  13 K 3868/06, EFG 2008, 1230; Hebeler, Betriebs-Berater 1998, 206, 209; Oberfinanzdirektion Chemnitz, Finanz-Rundschau --FR-- 1998, 289)-- sich hieraus keine handelsrechtliche Mehrabführung ergäbe.
  • FG Köln, 10.10.2018 - 9 K 3049/15

    Streit über die Höhe der AfA-Bemessungsgrundlage für bebaute Grundstücke;

    Allein dies ist die Basis für die Ermittlung des dem Mitunternehmer zuzurechnenden Gewinns aus der Beteiligung; der Posten "Beteiligung an der Personengesellschaft" hat für die steuerrechtliche Gewinnermittlung keine Bedeutung (z.B. BFH-Urteile vom 22. Januar 1981 IV R 160/76, BFHE 132, 538, 540, BStBl II 1981, 427, 428 f., vom 4. März 2009 I R 58/07, BFH/NV 2009, 1953; Wacker in Schmidt, a.a.O., § 15 Rz 690; Schreiber in Blümich, Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz, Gewerbesteuergesetz, § 5 EStG Rz 740 "Beteiligungen an PersGes", m.w.N.).
  • BFH, 25.06.2014 - I R 29/13

    Formeller Bilanzenzusammenhang - Fehlerhafte Aktivierung von Beteiligungen an

    Vielmehr ist der Posten mit den Anschaffungskosten der Beteiligung abzüglich der auf die Klägerin entfallenden Verlustanteile bewertet und damit nach den Regeln der sog. Spiegelbildtheorie bilanziert worden (vgl. hierzu Senatsurteile vom 4. März 2009 I R 58/07, BFH/NV 2009, 1953; vom 29. August 2012 I R 65/11, BFHE 238, 382, BStBl II 2013, 555; Schmidt/Wacker, a.a.O., § 15 Rz 690; Reiß in Kirchhof, EStG, 13. Aufl., § 15 Rz 268; Oberfinanzdirektion Koblenz, Verfügung vom 28. Februar 2007, Deutsches Steuerrecht 2007, 992).
  • BFH, 12.10.2016 - I R 93/12

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 12. 10. 2016 I R 92/12 -

    Wird --wie im Streitfall-- eine Einlage in eine Personengesellschaft über ein Darlehen finanziert, ist für die Zuordnung der eingegangenen Verbindlichkeit zum Sonderbetriebsvermögen II zu berücksichtigen, dass der Anteil an einer Personengesellschaft steuerrechtlich kein Wirtschaftsgut darstellt, sondern die Anteile an den zum Gesellschaftsvermögen gehörenden Wirtschaftsgütern verkörpert (§ 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 der Abgabenordnung; Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 163, 1, BStBl II 1991, 691; Senatsurteil vom 4. März 2009 I R 58/07, BFH/NV 2009, 1953).
  • FG Köln, 12.12.2018 - 12 K 2317/16

    Rechtsstreit um die Berücksichtigung von im Rahmen eines konzerninternen

    Allein dies ist die Basis für die Ermittlung des dem Mitunternehmer zuzurechnenden Gewinns aus der Beteiligung; der Posten "Beteiligung an der Personengesellschaft" hat für die steuerrechtliche Gewinnermittlung keine Bedeutung (BFH, Urteil vom 24.03.1999 I R 114/97, BStBl II 2000, 399 und vom 04.03.2009 I R 58/07, BFH/NV 2009, 1953).

    Im Fall der betrieblich veranlassten Beteiligung an einer Personengesellschaft geht der gesondert festgestellte Gewinnanteil des Gesellschafters zwar in dessen Steuerbilanzgewinn ein und wird auch zum Gegenstand der Gewinnermittlung für das Einzelunternehmen, dies jedoch ohne erneute Überprüfung der Höhe nach (BFH, Urteil vom 04.03.2009 I R 58/07, a.a.O.).

  • FG München, 13.05.2020 - 6 K 75/19

    Abzugsfähigkeit der Grunderwerbsteuer

    Die sich aus der Beteiligung an einer Personengesellschaft ergebenden Einkünfte werden gesondert und einheitlich festgestellt (vgl. z.B. BFH vom 4. März 2009 I R 58/07, BFH/NV 2009, 1953).
  • FG Hessen, 26.03.2015 - 10 K 2347/09

    Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Beteiligungen von drei

  • BFH, 23.04.2010 - IX B 3/10

    NZB: Feststellungsverjährung eines Verlustfeststellungsbescheids nach § 10d EStG,

  • FG Baden-Württemberg, 15.06.2021 - 8 K 1764/18

    Zum Erlass eines Gewinn-Feststellungsbescheides nach § 174 Abs. 3 und Abs. 4 AO

  • FG München, 30.04.2013 - 13 K 1953/10

    EWIV, gesonderte Feststellung der Vergütungen eines

  • FG Saarland, 18.11.2010 - 1 K 2455/06

    Doppelstöckige Personengesellschaft: Keine gewerbliche Prägung einer

  • FG Baden-Württemberg, 16.06.2021 - 8 K 1764/18

    Ablauf der Feststellungsfrist für die gesonderte und einheitliche Feststellung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht